Zum Krieg um den Iran ist eigentlich schon alles gesagt worden, aber eben noch nicht von allen. Deswegen hat sich vor ein paar Tagen auch der SPD-Co-Vorsitzende, Vizekanzler und Finanzminister Lars Klingbeil zu Wort gemeldet und dabei seine Expertise auf dem interdisziplinären Gebiet des „Völkerrechts“ bewiesen. Wie vor ihm bereits Alice Schwarzer, Alice Weidel, Heidi Reichinnek, Sahra Wagenknecht, Annalena Baerbock und andere renommierte „Völkerrechtler“ und „Völkerrechtlerinnen“ mit erheblichem Arroganz-Hintergrund.
In einem Gespräch mit dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) warf Klingbeil den USA und Israel vor, sie hätten sich vor den Luftangriffen auf den Iran nicht ausreichend um eine „Verhandlungslösung“ bemüht. „Ich denke, man hätte auf der Grundlage des Völkerrechts mehr Schritte gehen müssen.“ Zwar würde er der Mullah-Führungsriege „keine Träne nachweinen“, dennoch frage er sich, „ob tatsächlich alle Möglichkeiten, die das Völkerrecht bietet, vorher ausgeschöpft wurden, um die Atompläne Irans zu stoppen“.
Um welche „Möglichkeiten“ es sich dabei gehandelt habe, überließ der Vize-Kanzler der Fantasie der Leser. Hätte man eine Kompanie der Heilsarmee nach Teheran schicken sollen? Oder eher das Musik-Corps der Bundeswehr, das bei wichtigen Staatsbesuchen aufspielt? Noch besser, weil billiger: einen Gerichtsvollzieher mit einem Pfändungsbeschluss für die iranischen Atomanlagen?
Nun ist Klingbeil nicht der Einzige, der auf die performative Kraft des Völkerrechts vertraut. Ohne auch nur einen Fall zu nennen, da das Völkerrecht sich bei der Lösung eines Konflikts als hilfreich erwiesen hätte. Denn das Völkerrecht ist eine Fiktion, die davon lebt, dass sie den Eindruck vermittelt, es gäbe sie wirklich. So wie es das Bürgerliche Gesetzbuch gibt, das Strafgesetzbuch und das neue Gesetz zum Schutz kritischer Infrastrukturen.
Kein Fundament und kein Dach
Das „Völkerrecht“ stellt eine Ausnahme unter den Gesetzen dar. Es definiert sich nicht dadurch, was es ist, sondern dadurch, was es nicht ist. Und das ist eine Menge. Schauen wir kurz bei Wikipedia nach: Der wesentliche Unterschied zwischen dem Völkerrecht und dem innerstaatlichen Recht besteht im Fehlen eines kompakten Kodex, eines zentralen Gesetzgebungsorgans, einer umfassenden, hierarchisch strukturierten Gerichtsbarkeit und einer allzeit verfügbaren Exekutivgewalt zur gleichförmigen Durchsetzung völkerrechtlicher Grundsätze. Das klassische Völkerrecht wird den Staaten nicht oktroyiert, sondern stellt eine Koordinationsordnung zwischen ihnen dar.
Lustig, nicht wahr? Stellen Sie sich einmal vor, Sie kaufen sich ein Haus, und im Kaufvertrag steht, was das Haus alles nicht hat: Kein Fundament und kein Dach, keine Wände und keine Installation, dafür aber ein ganz tolles Regelwerk für die Bewohner des Hauses, genannt Koordinationsordnung. Wer würde es sich nicht wünschen, in einem solchen Haus wohnen zu dürfen?
Das Völkerrecht ist ein Konvolut, eine Sammlung von bi- und multilateralen Abkommen und Verträgen aus Geschichte und Gegenwart. Man kann diese Sammlung mit einem Kochbuch vergleichen, in dem jeder das findet, was er sucht, das aber niemand verpflichtet, sich an die Rezepte zu halten. Das Familienrecht in Polen ist ein ganz anderes als das deutsche Familienrecht, es kennt zum Beispiel keine „Ehe für alle“; das schwedische Insolvenzrecht hat mit dem somalischen wenig bis gar nichts gemeinsam. Das Völkerrecht aber tritt mit demselben Anspruch auf wie ein Zehnerpack Tennissocken bei Woolworth: „One size fits all.“
Schauen wir noch einmal bei Wikipedia nach, welche Dokumente als „Meilensteine des Völkerrechts“ gelten:
Der Westfälische Friede von 1648,
der Frieden von Utrecht von 1713,
die Wiener Kongreßakte vom 9. Juli 1815,
die Heilige Allianz vom 26. September 1815,
das Aachener Kongressprotokoll vom 21. November 1818,
der Pariser Frieden vom 30. März 1856,
die Genfer Konvention vom 22. August 1864,
die Petersburger Erklärung vom 11. Dezember 1868,
der Berliner Vertrag vom 13. Juli 1878,
die Kongo-Akte vom 26. Februar 1885,
die Haager Friedenskonferenzen 1899 und 1907,
die Haager Landkriegsordnung vom 18. Oktober 1907,
die Pariser Vorortverträge 1919 und 1920,
der Briand-Kellogg-Pakt vom 27. August 1928,
die Konvention von Montevideo von 1933,
die Charta der Vereinten Nationen vom 26. Juni 1945,
die Genfer Abkommen vom 12. August 1949
die zwei Zusatzprotokolle vom 8. Juni 1977 zu den Genfer Abkommen von 1949,
das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1982,
der Zwei-plus-Vier-Vertrag vom 12. September 1990,
das Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998.
Es wäre wirklich einen Versuch wert, den Konflikt zwischen dem Iran auf der einen und Israel und den USA auf der anderen Seite nach den Regeln des Westfälischen Friedens befrieden zu wollen. Oder den Krieg um Kaschmir zwischen Indien und Pakistan mit Hilfe der Konvention von Montevideo. Auch das Ringen um den Donbass zwischen Russland und der Ukraine sollte unter Heranziehung der Kongo-Akte, was immer das sein mag, beigelegt werden.
Schutz von Despoten, Diktatoren und Massenmördern vor den Konsequenzen ihrer Herrschaft
Was in der Wiki-Liste der Meilensteine des Völkerrechts nicht steht, sind mehrere wichtige Vertragswerke, darunter der Kodex Hammurabi, eine babylonische Sammlung von Rechtssprüchen aus dem 18. vorchristlichen Jahrhundert, die sieben Noahidischen Gebote, die im Talmud genannt werden, die Zehn Gebote – und das völkerrechtlich folgenreiche Münchner Abkommen von 1938. Das heißt, die Auswahl der „Meilensteine“ ist ebenso willkürlich wie die Interpretation des Völkerrechts. Die einzige Funktion, die es wirklich erfüllt, ist der Schutz von Despoten, Diktatoren und Massenmördern vor den Konsequenzen ihrer Herrschaft. Der Krieg, der zu dem Sturz von Saddam Hussein führte, war völkerrechtswidrig, der Krieg, der hoffentlich zu einem „regime change“ im Iran führen wird, ist es auch. Zumindest nach Ansicht von Völkerrechtsexperten wie Lars Klingbeil, Alice Schwarzer, Alice Weidel, Heidi Reichinnek, Sahra Wagenknecht, Annalena Baerbock und einigen anderen.
Oops, um ein Haar hätte ich den charismatischen Vorsitzenden der Linkspartei, Jan van Aken, vergessen, der in einer von ihm so genannten „Analyse“ sagte, es gäbe „überhaupt keinen Zweifel, dass dieser Angriff Israels und der USA völkerrechtswidrig war“, das habe auch der französische Außenminister so gesagt, und das „sagen auch alle Völkerrechtsexperten“.
Und wenn sich der Co-Vorsitzende einer Partei, die auf dem Weg in die Außerparlamentarische Opposition bei 5,5 Prozent angekommen ist, dieser Ansicht anschließt, dann kann es überhaupt keinen Zweifel geben, dass es tatsächlich so ist.
Beitragsbild: href="https://de.wikipedia.org/wiki/User:Martina_Nolte" class="extiw" title="de:User:Martina Nolte">Martina Nolte, Lizenz: Creative Commons by-sa-3.0 de, CC BY-SA 3.0 de, via Wikimedia Commons

Das Völkerrecht interessiert seit einem Vierteljahrhundert keine Sau mehr. So lange der NATO Bündnisfall und der Patriot Act nach 9/11 noch immer nicht abgestellt sind, geht alles nur mit brachialer direkter Gewalt. Die rechtlichen Hürden für die Kriegsführung sind de facto nicht mehr da. Ich versuche das seit Jahren zu erklären. Darum geht hier am Verhandlungstisch nichts mehr. Da kommt man gar nicht mehr hin, weil es absichtlich umgangen worden ist. Das Recht und die Freiheit sind vor 25 Jahren brutal ermordet worden. Aber das will insbesondere in Deutschland keiner wahrhaben. Wenn man an dieses Thema juristisch drangeht, blocken die Amis im Hintergrund faktisch alles ab. Und das ist genau der Grund, warum ich nicht müde werde, das Ende der NATO zu fordern. Das tue ich nicht wegen Russland, ich bin kein Russen U-Boot, sondern wegen uns hier in Europa und wegen einer zwingend nötigen Rückkehr zur Herrschaft des Rechts. Die NATO steht dem im Weg.
Kleiner Nachtrag zum unten Gesagten: Der deutsche Sonderweg, der sowohl bei den Linken als auch bei der AfD fröhlich Urständ feiert, war immer, selbst im geheimsten Sehnen und Schmachten, mit der Niederlage, mit dem ewigen Scheitern verbunden. Aber dennoch: Wir bleiben uns treu bzw. wir sind uns treu bis zum Untergang. Wir haben kein positives Nationalgefühl entwickelt, keine selbstverständliche Selbstsicherheit. Stalin hatte Unrecht mit seinem Bonmot, die deutsche Nation würde ewig bestehen (oder so ähnlich). Ein Beispiel: Königin Luise von Preussen, die gescheiterte, sollte die deutsche Jeanne d’Arc werden. Oder: Herrmann der Cherusker wurde bei der Suche nach deutscher Mythologie kurzerhand als identisch mit Siegfried, dem ermorderten, ernannt. Nibelungentreue ganz groß. Es geht immer um Treue bis in den Tod bzw. um Selbstaufgabe bis zum endgültigen Sieg oder bis zur Niederlage. Talleyrandscher Pragmatismus hat da keinen Platz, das ist welsche Intrige. Deutschland, die verspätete Nation hat keine Geduld mit sich selber und kein Selbstvertrauen.
Alles oder nichts, kompromißlos. Energiewende um jeden Preis, denn sie ist ja einzig richtig zur Weltrettung. Maßlose Denunziation des US-Imperialismus, man selbst hätte es ja soviel besser gemacht; wenn nur das angelsächsische Kapital sich nicht unfairerweise eingemischt hätte! Daß ein positiver Mythos Zeit braucht, um zu entstehen, daß ein erfolgreicher Staat, wenn er denn über Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte erfolgreich ist, von selbst auf sich stolz wird, ist diesen Heinis von Links und Rechts nicht zu vermitteln. Daß ein erfolgreicher Staat in erster Linie nüchtern seine Interessen abwägen muß, können sie in ihrem Furor, alles Schlechte auf die Konkurrenten zu projizieren, nicht verstehen. Unser Interesse ist: Ohne Krieg auf unserem Boden in Freiheit weiter zu existieren, d.h. weiter eine demokratisch verfaßte Nation zu bleiben. Das geht nicht ohne Stragie: Zu erkennen, wer ist unser Verbündeter.
@ Th. Gerbert:
Werter Mitforist, ist Ihnen in Ihrem Völkerrechts-Furor eigentlich bewusst, dass sich dreckige, eklige, blutrünstige, grausame, barbarische, menschenverachtende, faschistische, totalitäre Regime nach Belieben hinter dieser hohlen Fassade verstecken und zugleich wohlfühlen können – und dies zuhauf auch tun?! Mit dem Völkerrecht lässt sich jede Sauerei auf der Welt rechtfertigen, solange es sich um Staaten handelt, die den ihnen unterstellten Menschen jede erdenkliche Grausamkeit anzun können, wie das islamfaschistische Mullah-Regime im Iran, immer hübsch geschützt durch das Völkerrecht. Ein Donald Trump, den Sie fast hasserfüllt angehen, hat als nüchterner Realist mit klarem Blick erkannt, dass das Völkerrecht in seiner bisher praktizierten Form das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben steht. Folglich pfeift er gepflegt drauf, wenn es gegen die Schurkenstaaten dieser Erde geht. Und womit? Mit Recht.
@ H. Lehrer: Danke Ihnen für den Hinweis auf UNCLOS. Somit sind das Terrorakte. Dass wolkige Rechte bemüht werden bei einem Staat, der sich terroristisch aufgestellt hat seit langer Zeit, ist ein absoluter Witz, der nur zur Delegitimierung von Israel dienen soll wie so oft.
@Vera Meißner: Ihr Optimismus in allen Ehren, aber ich bitte Sie – die Achse hat jetzt international das Alleinstellungsmerkmal, dass sie behauptet hat, bei Epstein & Co. handele es sich nicht um einen weltweiten Pädophilenring (vgl. den kürzlich hier erschienenen Artikel zu Epstein). Wobei, ich glaube, irgendein obskurer Astrologe auf Youtube war auch dieser Auffassung….
Und so ist es:
„Die einzige Funktion, die es wirklich erfüllt, ist der Schutz von Despoten, Diktatoren und Massenmördern vor den Konsequenzen ihrer Herrschaft. Der Krieg, der zu dem Sturz von Saddam Hussein führte, war völkerrechtswidrig, der Krieg, der hoffentlich zu einem “regime change„ im Iran führen wird, ist es auch.“ Hoffentlich. Falls ja, ist jeder dabei gewesen und von Anfang an dafür, auch der Lars. Wir kennen das doch. Nach ’45 ist niemand dabei gewesen. Alles geschehen durch Geisterhand. Was ich mich oft frage, ist, wie Sie es hier ausgehalten haben all die Jahre bis auf die etwa zehn in Israel.
jaja… die bösen Mineralölfirmen treiben die Preis hoch… blablabla… diese Regierung macht aus 1 Euro und 3 Cent etwa 2 Euro und 10 Cent pro Liter!!! Herr K… lol