Helmut Ortner, Gastautor / 24.05.2023 / 16:00 / Foto: Pixabay / 18 / Seite ausdrucken

Beamte? Ja, aber doch nicht für alles!

Unsere Beamten: Mal werden sie beneidet, mal verspottet. Fest steht: ohne staatliche Beamtenschaft geht es nicht. Aber brauchen wir so viele? 

Schon Carl Ludwig Börne (1786 bis 1837) wusste, dass man "ohne Witz nicht auf die Menschen wirken kann". Also, kennen Sie den? Woran merkt man, wenn Beamte ­streiken? Daran, dass alles viel ­schneller und besser funktioniert! – Daraus wird vorerst nichts. Beamte dürfen auch zukünftig nicht streiken, das entschied schon vor Jahren das Bundesverfassungs­gericht. Die Richter ­wiesen damit die Klage von vier beamteten Lehrern zurück. Diese hatten argumentiert, das Streikrecht sei ein Menschenrecht. Um einen handlungsfähigen Staat zu gewährleisten, könne man deshalb nicht allen Beamten den Streik verbieten, sondern allenfalls den "hoheitlich Tätigen", also etwa Polizisten, Richtern und Soldaten. Dem erteilten die Karlsruher Richter eine Absage: Lehrer dürften schon allein deshalb nicht streiken, weil das Bildungssystem einen hohen Stellenwert habe. Schließlich würden auch nicht alle Gewerkschaftstätigkeiten verboten, sondern nur das Streiken.

Warum aber sollen Abteilungs­leiter in der städtischen Personalab­teilung oder Sachbearbeiter am kommuna­len Bauhof eigentlich nicht streiken ­dürfen? Auch nicht überlastete ­Lehrer und gestresste Gerichtsvoll­zieher? Gönnen wir nicht allen bessere ­Ar­beitsplätze und bessere Bezahlung? Sicher, die Frage ist nur, ob Lehrer, Sachbearbeiter und Gerichtsvoll­zieher Beamte sein müssen. Und da ist die Antwort eindeutig: Nein, müssen sie nicht. Im Gegenteil.

Unsere Beamten: Mal werden sie beneidet, mal verspottet. Fest steht: Ihr Job ist sicher. Egal ob sie ein Sabbatical einlegen, Eltern- und später Teilzeit beanspruchen oder sich gleich für ein paar Jahre beurlauben lassen: Ihr Arbeitsplatz steht unter so etwas wie Denkmalschutz. Etwa 1,8 Millionen Beamte in Deutschland profitieren von solcherlei Privilegien. Laut Jobbeschreibung sollen sie "hoheitliche Staatsaufgaben" wahrnehmen. Hohle ­Phrasen, monieren Kritiker, denn was "hoheitliche Aufgaben" sind, werde zunehmend mit Blick auf den klammen Haushalt definiert.

Gehorsamspflicht gegen Sicherheit 

Der Staat mag durchaus etwas von dieser Form des stabilen Arbeitsverhältnisses mit loyalen Arbeitnehmern haben. Wer Beamter sein möchte, muss schließlich bereit sein, Einschränkungen seiner Grundrechte zu akzep­tieren. Zu Beginn der Laufbahn legt er oder sie einen Diensteid ab und schwört, stets die Weisungen Vorgesetzter zu befolgen – das nennt sich nüchtern Gehorsamspflicht. Das Recht auf freie Meinungsäußerung gibt es, bezogen auf den eigenen Job, nur auf dem Dienstweg. Wer sich ungefragt und öffentlich zu ­brisanten Behördenthemen äußert, dem droht Ungemach.

Auch nach Feierabend und abseits des Arbeitsplatzes besteht für Beamte die Pflicht zum Wohlverhalten. Ein vorbildlicher Bürger soll er oder sie sein, also unauffällig und gesetzes­treu. Verstöße werden je nach Verfehlung im außer­gerichtlichen Disziplinarverfahren oder auch mal in gerichtlichen Disziplinarverfahren vor den Verwaltungsgerichten geahndet. Im Extremfall kann das zur Entfernung aus dem Dienst führen. Polemiker sagen, Beamte tauschen diese Vasallentreue gegen Sicherheit ein.

Dass sich die Rechnung auch für den Staat als Arbeitgeber wirklich lohnt, ist inzwischen mehr als zweifelhaft. Beamte sind teuer, und zwar insbesondere dann, wenn die Staatsdiener (klar… auch Staatdienerinnen…) schon gar nicht mehr arbeiten, sondern ihren Ruhestand genießen. Denn für ihre Pensionen steht der Staat gerade. Weil in einer ohnehin stark alternden Gesellschaft nun ein geburtenstarker Pensionisten-Jahrgang bereitsteht, werden in der Folge die Pensionslasten durch Beamte von Bund und Ländern rasant steigen. 

Was sind hoheitliche Aufgaben?

Beamte sollen „hoheitliche Staatsaufgaben“ wahrnehmen. Doch was „hoheitliche Aufgaben“ sind, ob wirklich so viele Aufgaben des Staates mit einem hoheitlichen Beamtenstatus einhergehen müssen – mit den entsprechenden Folgerisiken für die Staatsfinanzen – darüber darf gestritten werden. Braucht es das für den Lehrerberuf, für eine Hochschul-Professur oder eine Karriere beim Zoll?

Beispiel Lehrer: Dort, wo die Kassenlage angespannt ist – also in allen Bundesländern –, war in der Vergangenheit auf die Verbeamtung von Lehrkräften großzügig verzichtet worden. Stattdessen vergab der Staat Angestelltenverträge, häufig in Form kurzfristiger Anstellungen, oft nur von Schuljahr zu Schuljahr. Das sparte Geld. Nicht selten entstand daraus eine Zweiklassenzunft mit ungleicher Bezahlung für gleiche Arbeit und einseitigen Privilegien. Gift für das Betriebsklima im Lehrerzimmer. Mittlerweile überbieten sich die Bundesländer im harten Wettbewerb um Lehrkräfte mit der Aussicht auf zeitnahe Übernahme in den Beamten-Status – samt vieler Privilegien. 

Dass Lehrkräfte in unserem Land dringend benötigt werden, daran erinnern uns regelmäßig alarmierende Meldungen aus den Niederungen deutscher Schul- und Bildungswirklichkeit, wie etwa die aktuellen Ergebnisse der Internationalen Grundschul-Lese-Untersuchung (IGLU).  Jedes vierte Kind, hei0t es dort, kann nach vier Grundschuljahren nicht richtig lesen und erreicht nicht das Mindestniveau beim internationalen Standard. Ein besorgniserregender Befund.

Wir sind uns einig: es braucht aller Orten mehr Lehrerinnen und Lehrer, kleinere Klassen, bessere Ausstattung. Es braucht gute Bezahlung, gute Arbeitsplätze und Wertschätzung – aber das geht auch ohne Beamten-Status. Schließlich sind 60 Prozent der im öffentlichen Dienst Beschäftigten keine Beamten – und trotzdem bekommt man zuverlässig Steuerbescheide und Strafzettel, Schulzeugnisse und Sozialhilfe.

Wo Regeln sind, ist Bürokratie

Klar ist: Wo Regeln sind, braucht es Bürokratie. Ohne Gesetze geht es nicht, auch nicht ohne eine Verwaltung, die die Gesetze anwendet, managt und kontrolliert. In Deutschland gelten mehr als 2.000 Bundesgesetze und mehr als 3.000 Bundesrechtsverordnungen. Ständig kommen Änderungen, Erweiterungen und neue Gesetze hinzu. Alles will staatlich geregelt werden in diesen fragilen Zeiten. Aber braucht es dazu ein Heer von Beamten? Von den 4,9 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Jahr 2020 waren 61,6 Prozent Arbeitnehmer, 34,9 Prozent Beamte und Richter sowie 3,5 Prozent Berufs- und Zeitsoldaten. 

Zum Vergleich: in Frankreich ist der Anteil der Staatsbediensteten 24,3 Prozent, in Finnland 22.9 Prozent, in den Niederlanden 21,4 Prozent, in Spanien bei 12,0 Prozent. Die Japaner zeigen, wie ein schlanker Staat aussieht: gerade mal 7,9 Prozent Beamtentum. Und man kann nicht behaupten, dass das Land dadurch zum Stillstand kommt.

Kein Politiker legt sich mit den Beamten-Lobbyisten an

Dass die Quote an Beamten stabil bleibt, dafür sorgt hierzulande der mächtige Deutsche Beamtenbund. Kein Politiker legt sich freiwillig mit ihm an. Staat und Beamtenschaft – das ist eine Allianz mit Tradition. Als Vater des deutschen Berufsbeamtentums gilt Friedrich Wilhelm I. von Preußen, der „Soldatenkönig“ (1713 bis 1740). Er berief ausgediente Soldaten zu Beamten und schuf die Treuepflicht als Pendant zum Gehorsam beim Militär. Die Beamten sollten ihrem König mit voller Hingabe dienen. Er war es, der Rangordnungen einführte, aber auch Pflichtbewusstsein, Loyalität und Unbestechlichkeit verlangte.

Damals hatte der Monarch sicher nicht vorhergesehen, wie sich das System in den folgenden drei Jahrhunderten entwickeln würde und dass es wegen der Pensionslasten für die Staatsfinanzen richtig teuer werden könnte. Beamte erhalten als Pension maximal ca. 72 Prozent ihres Bruttogehalts, das sie während der zwei Jahre vor dem Ruhestand bezogen haben. Der genaue Satz ist abhängig von der geleisteten Dienstzeit – pro Jahr erhöht er sich um rund 1,79 Prozent. Um den maximalen Satz zu bekommen, müssen sie eine Dienstzeit von 40 Jahren erreichen. Da viele wegen Beurlaubung oder Teilzeit mit weniger Dienstjahren in den Ruhestand gehen, liegt laut Versorgungsbericht der Bundesregierung der durchschnittliche Ruhegehaltssatz zum Stichtag 1. Januar 2022 bei 68 Prozent. 

In absoluten Zahlen bedeutet das: Beamte erhielten im Schnitt eine Pension von ca. 3100 Euro, wobei Männer durchschnittlich 3.300 Euro bekamen, Frauen 2.770 Euro. Spitzenbeamte des Bundes (auch der Länder) kamen auf durchschnittlich 4840 Euro. Von solchen Summen können normale Rentner nur träumen. Ihr Versorgungsniveau liegt im Vergleich dazu, gemessen am Einkommen, um mehr als 20 Prozentpunkte niedriger. Ein eklatantes Missverhältnis.

Doch so gut wie die rüstigen Pensionäre der Jetztzeit werden es künftige nicht mehr haben. Auch wenn Lobby-Funktionäre gerne den Untergang des Behörden-Abendlandes an die Wand malen, wird es dem flächendeckenden Beamtenstaat und den anachronistischen Privilegien an den Kragen gehen. Das Beamtentum ist aus der Zeit gefallen und gehört abgeschafft. ­Beamte sollten allein hoheitliche ­Aufgaben übernehmen, etwa in der Justiz, als Polizisten oder beim Zoll. Alle anderen sind Angestellte des öffentlichen Dienstes. Das spart viel Geld, hilft den Rentenkassen, befriedet Konflikte über Privilegien – und ermöglicht das Streikrecht.

Helmut Ortner hat bislang mehr als zwanzig Bücher, überwiegend politische Sachbücher und Biografien veröffentlicht. Zuletzt erschienen: „Widerstreit: Über Macht, Wahn und Widerstand“ und „Volk im Wahn – Hitlers Deutsche oder Die Gegenwart der Vergangenheit“. Seine Bücher wurden bislang in 14 Sprachen übersetzt.

Foto: Pixabay

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A. Ostrovsky / 24.05.2023

>>Unsere Beamten: Mal werden sie beneidet, mal verspottet. Fest steht: ohne staatliche Beamtenschaft geht es nicht.<< Ja, aber MIT DIESEN Beamten geht es auch nicht. Ich lerne daraus: ES GEHT NICHT!

A.Schröder / 24.05.2023

@Florian Brouwers, womöglich sind Sie selbst betroffen. Mir kommen die Tränen.

Torsten Ermel / 24.05.2023

Vielen Dank, Herr Ortner, für diesen Artikel. Die Beamtenprivilegien sind DIE größte soziale Ungerechtigkeit im Land. Nicht ganz richtig ist es m.E., dass das Versorgungsniveau von Beamten, gemessen am Einkommen, um 20%-Punkte über dem von Rentnern liegt. Denn die 68 % der Beamten beziehen sich auf das letzte Einkommen, die rd.48% der Rentner auf das durchschnittliche Einkommen während des Erwerbslebens. Die Kluft ist also noch wesentlich größer. Es ist denkbar, dass Beamte, die niedrig einsteigen und hoch aussteigen, mehr als 100% ihres durchschnittlichen Einkommens als Pension bekommen. Aber nicht nur die Pension, auch manches andere schreit zum Himmel: Etwa das, je nach individuellen Verhältnissen, doppelt bis dreifache Kindergeld von Beamten gegenüber Arbeitnehmern; die niedrigeren Steuern auf Grund des “optisch” niedrigeren Einkommens; Krankenkassenbeiträge der Pensionäre trägt zu 70% der Staat; usw.usf. @brouwers: Renten müssen seit 2005 ebenfalls voll versteuert werden. Lediglich die Beträge, die bereits im alten System vor 2005 versteuert worden sind, müssen nicht noch einmal (“doppelt”) versteuert werden. Aber das ist ja wohl selbstverständlich.

Sabine Erdmann / 24.05.2023

Boah, wieder das allseits beliebte Lehrerbashing! Es nervt. Die Aussage, dass Lehrer wieder massenhaft verbeamtet werden, weil man damit dem Lehrermangel begegnen will, ist richtig. Man kann es aber auch andersherum ausdrücken: ohne dieses Privileg würde der Mangel sicher noch drastischer ausfallen, weil nämlich dieses dafür sorgt, dass der zunehmend unattraktive Beruf, der unter teils unerträglichen Bedingungen ausgeübt werden muss, überhaupt noch ergriffen wird. Schafft es ab - und das ganze Bildungssystem wird wie ein Soufflé in sich zusammenfallen. Nur zu!!!

A.Schröder / 24.05.2023

Die alte Volksweißheit geht so: Als Staatsbeamter muß man nicht unbedingt ein Vollidiot sein, aber es erleichtert die Sache ungemein. Deswegen, auf jede vermeintliche soziale Sicherheit im Leben muß niemand neidisch sein.

Rainer Niersberger / 24.05.2023

Wenn es denn “nur” die Lehrer waeren, aber Beamte gab und gibt es in noch ganzeren Bereichen, selbst bei den Krankenkassen, in der Post, bei der Bahn, in sämtlichen oeffentlich - rechtlichen Körperschaften und, o Wunder, alle wollen Beamter werden. Trotz der Haerten und der Unbill. Dass die aktuellen Machthaber an der Beamteninflatuon etwas aendern, kann aus sehr handfesten, sehr eigennuetzigen Gruenden der Herrschenden ausgeschlossen werden. Immerhin dienen sie zum einen der Macht, egal welcher, zum anderen sind sie treue Wähler. Und fiskalisch haelt man, angefangen beim Politgericht, als Richter an der preußischen Auslegung des Art 33 V GG ganz fest, von seiner Abschaffung ganz zu schweigen. Und die althergebrachten Grundsätze!!! des preußischen Beamtentums leisten wertvolle Dienste. Unter anderem bei der lebenslangen Alimentation inkl Beihilfen. Nun wurden die Gehaelter, vor allem aber auch die Zuordnungen zu den Gehaltsklassen, sprich die “Wertigkeiten” und Beförderungen, nur nach Leistung versteht sich, nach der Preussenzeit bis heute ” leicht” angepasst.  Nun sind bekanntlich die Grundschullehrer dran. Endlich. A13 plus x Zulagen bis zur Regel endstufe A15 bedeuten nicht nur ein sattes Netto!, sondern die genannte Pension. Wobei es nicht bei den mickrigen A- Klassen bleiben muss. Und das teure Beraterwesen hilft, den Stress in den B - Klassen in Grenzen zu halten. Die Beförderung kurz vor der Pension ist allgemein bekannt.  Und am Ende “hilft”, wenn es sein muss, die geneigte Justiz, die sehr eng verbandelte R - Klasse, die erstaunlicherweise immer zuwenig Gehalt bzw Anpassung feststellt, dass der Staat ( resp die eigentlich herrschende Beamtenschaft) weiss, was er mit den Steuereinnahmen anstellen kann.  Das In - sich - Geschaeft funktioniert und das voellig legal. Aber wer soll es beenden und zumindest mal Art 33 V GG abschaffen oder moeglichst ohne Beamte “ueberarbeiten” lassen. Wie kriegt man überhaupt ein pathologisches System los? Und das hier?

Lutz Herrmann / 24.05.2023

Lehrer sind das krasseste Beispiel der Beamtenschaft. Fachlich nicht gerade auf der Höhe der Zeit. Mal mehr, mal weniger durchpolitisiert. Und zudem noch an der ganz langen Leine des Ministeriums. Es braucht einfach zu lange, bis das Ministerium die Praktiken der vielen schwarzen Schafe einkassiert. Lautgerechtes Schreiben. Vereinfachte Grundschrift. Niveaulose Abiprüfungen. Fehlende Benotungsmaßstäbe. Setzen, sechs!

Steffen Huebner / 24.05.2023

Manche sagen so und manche so. Aber auf jedem Fall sollte man die “Mülle” verbeamten, denn wenn die nicht mehr kommt, merkt auch der Letzte, wie es überall in Schland stinkt.

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