Wenn ein Unschuldiger freigesprochen wird, obwohl die Anklagebehörde ihn zum Schuldigen erklärte und drei Jahre Gefängnis forderte, wenn sie ihn zuvor neun Monate in Untersuchungshaft und dann zehn Monate in einem Gerichtssaal gefangen halten konnte, ist das kein Zeichen für rechtsstaatliche Normalität. Kein Vorgang, der belegt, dass der Rechtsstaat funktioniert, sondern das Gegenteil: der Missbrauch des Rechtsstaates durch die Ankläger. Und damit stellt sich die ernste Frage: Sind diese Ankläger nicht selber zu Tätern geworden?
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat in diesem Strafkomplex gegen Michael Ballweg nicht etwa einmal einen Fehler gemacht oder einen Irrtum begangen oder einen falschen Schluss gezogen oder eine falsche Zahl angenommen. Auch nicht zehnmal, sondern – gefühlt – hunderte Male. Ihre Verfehlungen haben System und erfolgten mit Methode. Und zwar derart grundlegend, dass es auch keine Verfehlungen mehr sind, sondern Mutwille, Willkür und Manipulation.
Das ist nicht etwa das polemische Urteil eines Chronisten, das ist amtlich attestiert durch das Landgericht Stuttgart, schon in seiner Beurteilung der Anklageschrift dieser Staatsanwaltschaft. Kurz rekapituliert, konstatierte das Gericht unter anderem: „Ermittlungen nicht abgeschlossen“, „unzureichende Tatsachengrundlage“, „nicht den Mindestanforderungen genügt“, „fehlerhafte Prämissen“, „wesentliche Ermittlungen nicht durchgeführt und lückenhaft“, „vorab getroffene Bewertung zugrunde gelegt“, „bloße Unterstellungen“, „rechtsstaatlich bedenklich“, „nicht mit der gebotenen Sorgfalt ermittelt“.
Das war im Oktober 2023. Zwei Jahre später hat sich an diesen Bewertungen nichts geändert.
Nach dem Freispruch minus 19,53 Euro ging die Staatsanwaltschaft in Revision. Das hatte sie aber längst schon vor der Urteilsverkündung beschlossen und unüberlegterweise in der Hauptverhandlung kundgetan. Dass die Behördensprecherin diesen Entschluss gegenüber der Presse bestritt und als „daher gesagtes Missverständnis“ darstellte, zeigt nur, wie bewusst sich die Ankläger über diese fortgesetzte Vorverurteilung sind. Wir haben es nicht mit gesetzes-basierter Strafverfolgung zu tun, sondern mit einem Vernichtungswillen gegenüber einem politischen Oppositionellen. Die Staatsanwaltschaft hat sich dadurch selbst delegitimiert. Einen Unschuldigen wissentlich zu Unrecht zu verfolgen, ist eine Tat, der ein Strafrechtsparagraf (§ 344 StGB) gilt. Infrage kämen auch Rechtsbeugung oder Amtsmissbrauch oder Nötigung.
Keine Behörde schritt ein, keine vorgesetzte Stelle, kein Ministerium
Der Prozess gegen Michael Ballweg ist damit selber zu einer Tat geworden. Und die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat den Gerichtssaal gewissermaßen zum Tatort gemacht. Eine Täterin, die ihr Manipulationswerk in die Justiz, die so heilige dritte Gewalt, hineingetragen hat.
Der Prozess hatte von Anfang an eine zweite Ebene, eine authentische hinter der Ebene der Inszenierung. Die eigentlichen Angeklagten saßen am Tisch der Ankläger, während der Angeklagte und seine Verteidiger zu Anklägern wurden. Das spielte sich unerklärtermaßen und eher hintergründig, aber öffentlich ab. Einmal wurde dieser Hintergrund für einen Sekundenmoment sichtbar, als jener Staatsanwalt, der anfänglich einer der zwei Sitzungsvertreter war, den morgendlichen Handschlag mit Ballweg auf einmal verweigerte. Es war eine Reaktion auf die kontinuierliche Veränderung des Verhältnisses zwischen Staatsanwaltschaft und ihrem Angeklagten. Der Staatsanwalt ist nicht etwa aus der Rolle gefallen, im Gegenteil: Man kann sagen, er ist in seine tatsächliche Rolle hineingefallen, die da lautet: Der Coronastörenfried muss abgeurteilt werden. Ein Ziel, das sich im Verlauf des Prozesses immer weiter entfernte.
Und dennoch ließ man diese Strafverfolgungsbehörde ihr falsches Tun weiter tun. Keine Behördenleitung schritt ein, keine vorgesetzte Dienststelle, etwa die Generalstaatsanwaltschaft, kein Ministerium. Es gab auch keine Abgeordneten, die kritisch nachgefragt hätten, oder publizistischen Kommentare, die das Handeln infrage gestellt hätten. Die stillschweigende Zustimmung eines bestimmten gesellschaftlichen Umfeldes war die Voraussetzung für dieses Handeln und hat es möglich gemacht.
Die absichtliche Konstruktion eines falschen Tatvorwurfs ist nicht nur kriminell, sondern auch politisch. Ballweg wurde verfolgt, weil er ein Grundrecht in Anspruch nahm in Zeiten, als man es nicht in Anspruch nehmen sollte. Und verfolgt von einer Behörde, die weiß, dass er unschuldig ist. Das von der Staatsanwaltschaft angestrengte Gerichtsverfahren war die Fortsetzung des Coronaregimes – und der Prozess ein Stellvertreterprozess. Mit Michael Ballweg sollte die gesamte Coronaprotestszene abgeurteilt und getroffen werden. Damit war der Prozess im rechtsstaatlichen Sinne zugleich ein Antiprozess.
Der Rechtsstaat wurde zu politischen Zwecken missbraucht
Politische Strafprozesse darf es erklärtermaßen nicht geben. Politisches Handeln ist frei und ein Recht. Aus gutem Grund begann die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer mit einer Distanzierung: Es handle sich nicht um ein politisches Verfahren und Ballweg sei nicht als unbequemer Querdenker angeklagt. Sie weiß, dass das rechtsstaatswidrig wäre und sie selbst damit ihre Existenzberechtigung verspielen würde.
Genau das ist aber in diesem Verfahren in dramatischer Weise geschehen. Der Rechtsstaat wurde zu politischen Zwecken missbraucht. Und dabei haben viele mitgespielt und mitgemacht: Behörden, Ministerien, Parteien, Medien. Das erklärt ihre panischen Reaktionen auf den Freispruch dieses Mannes sowie ihre reflexartige Abwehr, es habe sich nicht um einen politisch motivierten Prozess gehandelt.
Tatsächlich wurde die Staatsanwaltschaft zum Instrument im Feldzug der politischen Nomenklatur gegen Coronaopponenten. Ein Instrument auch der Landesregierung. Die Strafverfolgungsbehörde musste dem Justizministerium regelmäßig über das Ballweg-Verfahren berichten. Diese Berichte, wenn es sie gibt, gehören an die Öffentlichkeit. Die konspirative Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaft, Polizei, Staatsschutz, Steuerfahndung, Finanzamt, Oberfinanzdirektion, Finanzministerium und Justizministerium im Komplex Ballweg erinnert nebenbei fatal an die DDR. Dort hieß ein solches gemeinsames Vorgehen von Behörden und Staatssicherheitsorganen: „Politisch-operatives Zusammenwirken“, abgekürzt: „POZW“. Ziel war, Oppositionelle zu zersetzen oder zu kriminalisieren.
Die Verteidigung hat die Strafkammer, die den Prozess umsichtig und akribisch führte, gelobt: Hätte sie nicht so gründlich gearbeitet, hätte es sein können, dass Ballweg – zu Unrecht – verurteilt worden wäre.
Wenn diese Verfolgung eines Unschuldigen aber möglich war, dann ist sie wieder möglich. Und dann stimmt etwas in der Konstruktion des real existierenden Rechtsstaats in diesem Land nicht. Dann haben wir vor uns eine Konstruktion, die Unschuldige nicht schützt, sondern potenziell bedroht.
Thomas Moser ist freier Journalist und Politologe. Er arbeitet für verschiedene Internet-Magazine und tritt als langjähriger ARD-Mitarbeiter für eine Erneuerung und Demokratisierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks ein. Dies ist ein Auszug aus seinem Buch „Der missbrauchte Rechtsstaat. Wie die Politik regierungskritische Bürger vor Gericht zerrt“, erschienen im fifty fifty Verlag.
Niemand steht über dem Recht! Auch „ grüne Politikkasper“ nicht!
Demokratur 2.0 und Stasi 2.0 oder Demokratie Leben bzw. DDR 2.0. Es gibt dieses wunderbare Museum in Berlin im ehemaligen Stasi-Hauptquartier an der Nonnenstrasse; der ehemaligen Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU). Wie die Gauck- bzw. Birthler-Behördenleiter einst (sinngemäß) formulierten: „Die machtbewußten und machtebesessenen werden die hier dokumentierten Mechanismen studieren und analysieren und mit viel feineren und subtileren technischen Mitteln gegen die Bevölkerung in Zukunft einsetzen. Willkommen in unserer Schönen Neuen Welt oder im besten Deutschland, welches wir je hatten. Glücklicherweise faltet mein Zitronenfalter emsig Zitronen, damit mir meine Lustigkeit nicht vergeht.
Der Islam gehört nicht zu Deutschland.
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@Ralf Michael
Sie unterliegen einem Irrtum. Nach Beendigung des Krieges sind nur ganz ganz wenige Richter verurteilt worden. Nach Google wohl nicht viel mehr als 10 Richter. (Sowj.-Bes.- Zone gibt es keine Zahlen. ) Der Grossteil von diesem Dreckspack wurde weiter in der Justiz beschäftigt. Bei uns in BW hat es sogar einer dieser Unmenschen zum Ministerpräsidenten gebracht. Sein Name war Filbinger.
Weder Ballweg noch Füllmich haben mir bis heute eine Spendenquittung ausgestellt!
Alles sehr vorsichtig formuliert. In meinem Denken ist es pointierter. Ich hätte mir auch gewünscht, dass genaue Zuordnungen der „Anklagebehörde“ deutlich geworden wären. Oder ich habe es überlesen. Ist das eine Bundesbehörde. Welche Ministerien genau. Wem unterstehen die im „Operativen Zusammenwirken“ verbundenen Einheiten. Ist das eine Angelegenheit des Landes oder des Bundes oder der EU? Diese Abhängigkeiten, Weisungsabhängigkeiten und Dienstaufsichtsvorgesetzetn müssen VIEL DEUTLICHER „mit Namen und Hausnummer“ benannt werden. Oder würde hier eie Geheimnispflicht wirken? Wenn ja, muss diese benannt werden. Und vor allem muss die Legitimität jedes Handelnden genau beleuchtet werden.
Ein Rechtsstaat, der „aus seinen Reihen“ die politische Konstruktion von Straftatsvorwürfen straflos duldet und diese Personen nicht komplett aus seinen Räderwerk entfernt, und zuwar so, dass sie nicht einfach an anderer Stelle wieder auftauchen, hat das Attribut Rechtsstaat abgelegt.
Ich kann meine Empfindungen nicht in Worte fassen. Aber ich sehe eine Kontinuität der Geschichte, die das Blut in den Adern gefrieren lässt. Den Herrschenden müsste klar sein, dass jeder, der schon eine Diktatur erlebt hat und nur die ANDROHUNG POLITISCHER VERFOLGUNG dieser Art damit nicht für diesen „Rechtsstaat“ gewonnen wird, sondern UNRETTBAR VERLOREN, solange es keine deutlichen und deutlich kommunizierten Konsequenzen gibt. Es wäre schlimm, wenn Roland Freislers Tod umsonst gewesen wäre. Das ist nicht vergleichbar. Aber früh krümmt sich, was ein Haken werden soll! Politisch motivierte Verfolger, Zersetzer, Folterer (auch psychische) gehören nicht in die Rechtspflege!
@ alfons Hagenau – „Noch weitaus übler…“ – Wie wär s mit den „Rollator-Putschisten“ (und ggf anderen „Gruppen“), die zur Verunmöglichung einer erfolgreichen Verteidigung Gruppenweise gleichzeitig vor mehreren Gerichten „beurteilt“ werden. Oder die Mediziner mit ihren „Attest-Vorwürfen“, die teilweise höhere Strafen / gar Haftstrafen erhielten und ggf. auch absitzen „dürfen“, dafür daß sie den „Nürnberger Kodex“ beachteten, zur Abschreckung auch schon mal gefesselt dem Gericht vorgeführt, was häufig noch nicht einmal bei „echten Kriminellen“ praktiziert wird. Oder, oder, oder.
@ Else Schrammen – „Auch andere Staatsanwaltschaften gehören auf die “Strafbank„, sei es, dass sie einen “Majestätsbeleidiger„ verfolgen und anklagen,“ – Warum nur diese Sparte der „Juristerei“ ? Die Verwaltungsgerichtsbarkeit spielt für die meisten eher keine Rolle, weil keine Berührungspunkte, hat sich zB bei der Durchsetzung / rechtlichen Beurteilung des „Corona-Zwangssystems“ uä auch nicht „mit Ruhm“ zum Wohle der Bürgen „bekleckert“.