Die Deutsche Bahn hat am Vormittag eine einstweilige Verfügung gegen den Streik der Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL) beantragt, meldet sueddeutsche.de. Das Arbeitsgericht in Frankfurt müsse nun entscheiden, ob der Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) bei der Deutschen Bahn rechtens ist. Noch am Donnerstagabend solle es eine Entscheidung geben, habe das Gericht mitgeteilt. Die Verhandlung darüber solle um 18.00 Uhr beginnen.
"Das Streikrecht ist ein hohes Gut. Allerdings sind Streiks nur dann zulässig, wenn sie sich im Rahmen des geltenden Rechts bewegen. Das ist nach unserer Auffassung bei den Streiks der GDL nicht der Fall", habe Bahn-Personalvorstand Martin Seiler laut einer Mitteilung gesagt.
Die GDL habe sich am Vormittag zunächst nicht zu den juristischen Schritten der Bahn geäußert. Die Gewerkschaftsmitglieder hätten am frühen Morgen mit Arbeitskämpfen im Personenverkehr begonnen, die fünf Tage dauern sollen. Bereits seit Mittwochnachmittag seien auch die Beschäftigten im Güterverkehr dazu aufgerufen, die Arbeit niederzulegen.
Die Gewerkschaft fordere unter anderem 3,2 Prozent mehr Geld bei einer Laufzeit von 28 Monaten. Die Bahn habe am Mittwochnachmittag ein neues Angebot vorgelegt und versucht, den Arbeitskampf noch abzuwenden. Sie bietet eine von der GDL geforderte Corona-Prämie bis zu 600 Euro sowie eine Laufzeit von 36 Monaten. Bislang hatte sie 40 Monate angestrebt.
GDL-Chef Claus Weselsky habe das Angebot zurückgewiesen. "Wir sind bereit zu verhandeln, aber Bedingungen sollte niemand stellen", habe er am Rande einer Kundgebung am Leipziger Hauptbahnhof gesagt. Nach Weselskys Darstellung hätte die Bahn verlangt, den Geltungsbereich auf den alten Tarifvertrag zu beschränken. Neue Mitglieder aus anderen Konzernbereichen wären damit von künftigen Tarifregelungen ausgeschlossen.Damit würde eine Spaltung der Gewerkschaft mit Mitgliedern erster und zweiter Klasse praktiziert. "Die Zielsetzung des Bahnvorstandes ist die Existenzvernichtung der GDL", habe Weselsky gesagt.
Mit diesen Vorwürfen beziehe sich der Gewerkschaftschef auf das Tarifeinheitsgesetz. Bei der Bahn konkurriert die GDL mit der größeren Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) um Einfluss. Das Gesetz sehe vor, dass bei zwei Gewerkschaften in einem Betrieb nur der Tarifvertrag der größeren Arbeitnehmervertretung angewendet werde.