Da liegt Herr Maas offenbar voll im Europa-Trend, denn das EU-Parlament hat sich gerade auch einen als Ehrenkodex bezeichneten Maulkorb für seine Abgeordneten verpaßt, indem der dortige Präses befugt wird, Abgeordneten (also den gewählten Vertretern des Souveräns) bei seiner Beurteilung nach “diffamierenden, rassistischen, fremdenfeindlichen” Äußerungen die Rede abzuwürgen und diese aus sämtlichen Protokollierungen zu tilgen. Aber sicher ist das Ansinnen nur gut gemeint, hat mit Zensur möglicher mißliebiger Meinungen mißliebiger Abgeordneter aus mißliebigen Parteien nichts zu tun. Und bei Tilgung aus allen Protokollen dürfte eine mögliche Debatte über die “richtige” Beurteilung des Gesagten im Nachhinein schwer fallen.
Meiner Meinung nach wird in der Diskussion zu diesem Thema einiges zu hochgekocht. Folgende Überlegungen: 1) Der Betreiber der Plattform muss (und kann im Zweifelsfalle) nicht wissen, was rechtswidrig ist. Soll ein deutsches Gericht ihm ein Urteil schicken, dann wird gelöscht, gar kein Problem. Wobei ich jetzt als Laie nicht weiß, was der Unterschied zwischen “rechtswidrig” und “strafbar” ist, falls es da einen gibt. 2) Der Zwang, einen Ansprechpartner in D zu benennen, zeigt doch schon eine weitere Problematik auf. Dieses Gesetz wird den im Ausland beheimateten Anbieter überhaupt nicht interessieren. Der ignoriert das einfach, falls es für ihn überhaupt juristisch anwendbar sein sollte. Und dann? Die haben hier mWn nicht mal eine ladungsfähige Anschrift. Will Maas Youtube, Twitter, Facebook u.a. in D verbieten? Also wahrscheinlich alles heiße Luft. Mal abwarten und angenehmes WE an alle.
Mir würde es reichen, wenn Frau Künasts Beiträge in allen Medien gelöscht werden müsste.
“Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken. (Netzwerkdurchsetzungsgesetz – NetzDG)” Der Kurztitel sagt alles: Netzwerk-DURCHSETZUNGS-gesetz. Erst kommt das “Durchsetzen”, dann das “Zersetzen”
Aus dem StGB der DDR: § 220. Staatsverleumdung. (1) Wer in der Öffentlichkeit 1. die staatliche Ordnung oder staatliche Organe, Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen oder deren Tätigkeit oder Maßnahmen; 2. einen Bürger wegen seiner staatlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeit, wegen seiner Zugehörigkeit zu einem staatlichen oder gesellschaftlichen Organ oder einer gesellschaftlichen Organisation verächtlich macht oder verleumdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Verurteilung auf Bewährung, Geldstrafe oder mit öffentlichem Tadel bestraft. (2) Ebenso wird bestraft, wer in der Öffentlichkeit Äußerungen faschistischen oder militaristischen Charakters kundtut. Durch Gesetz vom 19. Dezember 1974 wurde im § 220 Abs. 1 zusätzlich die Haftstrafe als weitere Maßnahme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit aufgenommen. Dieses äußerst dehnbare Maulkorbgesetz wurde natürlich einmütig unter Beifallsbekundung in der “Volkskammer” angenommen und bei mißliebigen Äußerungen in Schule, Lehre, Armee, Studium etc. dem Betreffenden gern drohend vorgehalten.
Wieso erinnert mich Maas immer an einen hinkenden Minister aus früheren unseligen Zeiten…? Merkel, Maas, Gabriel, Stegner, Schulz und Gesellen (von Grünen und Linken ganz zu schweigen) führen uns geradewegs in eine Diktatur. Eine, die sich am Ende als übelste vorstellbare erweisen wird, denn die Aktivitäten richten sich nur und ausschließlich gegen das deutsche Volk und den deutschen Staat. Die kommende Generationist zu bedauern, aber nur ein wenig, denn wenn man sich die Wahlergebnisse und die Analysen anschaut, so wählt ein großer (der größte?) Teil dieser Generation Grüne, Linke, SPD. Ich bin froh, dass ich so alt bin…
Lieber Herr Grimm, relativieren Sie doch Ihren Vergleich nicht. Die Systeme sind NOCH grundverschieden, aber, daß war Maas sein erster Streich und der Zweite… . Sicher kann man die Leute heute nicht einfach mehr so einsperren, aber aus dem Topf des Sowjetsystems gibt es “schöne” Analogien. Was halten Sie denn von psychischen Störungen, die gesellschaftspolitisch behandelt werden müssen?
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