Im Zweikampf zwischen Haykel S. und dem deutschen Rechtsstaat ist eine weitere Runde an den Tunesier gegangen. Obwohl sich das hessische Innenministerium und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einig sind, dass von dem abgelehnten Asylbewerber, so die FAZ, „eine besondere Gefahr für die Sicherheit Deutschlands“ ausgeht, wird der „hochgradig Terrorverdächtige“ vorerst nicht abgeschoben. Er kann weitere drei Monate in Abschiebehaft bleiben, vorläufig bis zum 23. Januar 2018.
Gefällt wurde die Entscheidung des Frankfurter Amtsgerichts auf Antrag der zuständigen Ausländerbehöre. Sie hatte schon eine frühere Rückführung unmöglich gemacht, indem sie zunächst eine Abschiebehaft bis zum 23. Oktober erwirkte. Dabei war der Mann bereits im Frühjahr dieses Jahres unter Terrorverdacht festgenommen worden, seine Abreise juristisch längst beschlossene Sache gewesen. Es lagen genügend Beweise dafür vor, dass er im Auftrag des "Islamischen Staates" ein Netzwerk aufgebaut und einen Anschlag vorbereitet hatte.
In der amtlichen Obhut
Wegen der besonderen Gefahr, die von dem bekennenden Moslem ausgeht, sollte er den Rückflug als einziger Passagier in einer eigens für ihn gecharterten Maschine antreten. Um dem zuvor zu kommen, hatte er in letzter Minute einen Asylantrag gestellt. Als der schließlich abgelehnt wurde, begann das Ping-Pong-Spiel um die etappenweise Verlängerung der Abschiebehaft. Sie bewahrt den „Flüchtling“ bis heute vor Schlimmeren, dem Prozess in seiner Heimat. Solange er hierzulande in Haft ist, darf er sich der Obhut der Ausländerbehörde erfreuen.
Die Kosten der angestrengten Verfahren trug der deutsche Steuerzahler von Anfang an, ebenso wie er jetzt für Logis, Bewachung und Verpflegung von Haykel S. aufkommen muss. Das sei, heißt es, unvermeidlich. Da dem Angeklagten in seiner Heimat ein Verfahren wegen der Beteiligung an zwei Bombenattentaten mit mehr als 20 Toten drohe, könne er erst abgeschoben werden, wenn Tunesien den Deutschen versichere, bei der denkbaren Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe das Urteil überprüfen zu lassen. Es müsse in jedem Fall die Möglichkeit bestehen, seine Haftzeit zu verkürzen. Die von der tunesischen Regierung vorsorglich zugestandene Aussetzung der Todesstrafe genüge nicht, um die Rechte des Mordverdächtigen zu gewährleisten.
Nun mag man Tunesien nicht gerade als das leuchtende Vorbild eines intakten Rechtsstaates ansehen. Einer der besseren ist er im arabisch geprägten Raum allemal, jedenfalls sicherer als etwa Saudi-Arabien, wo es die Deutschen auch nicht um den Schlaf bringt, wenn ein regierungs- und islamkritischer Blogger, Raif Badawi, langsam zu Tode geprügelt werden soll. Selbst den Journalisten Deniz Yücel hat man Anfang diesen Jahres aus der deutschen Botschaft in den türkischen Knast gehen lassen.
Deutschland als Pirateninsel?
Sehen wir dagegen, wie sich die hiesigen Behörden mit juristischen Winkelzügen selbst austricksen, um die Abschiebung eines enttarnten „Gefährders“ Monat um Monat hinauszuschieben, stellt sich zwangsläufig die Frage, worum es da eigentlich geht. Soll hier womöglich ein Exempel statuiert werden? Will sich Deutschland als die humanste aller möglichen Welten präsentieren? Sind wir versucht, abermals Anspruch auf die Weltherrschaft zu erheben, diesmal auf die moralische? Soll die Welt jetzt zur Abwechslung einmal an der deutschen Menschlichkeit genesen? Sind unsere Justizbehörden schon wieder so von der politischen Hybris infiziert, dass sie glauben, anderen Ländern vorschreiben zu können, wie de ihre Prozesse zu führen haben? Oder soll sich Deutschland am Ende gar in eine Pirateninsel verwandeln, auf der sich die Mordbrenner Arabiens in Sicherheit wiegen dürfen, wenn auch bisweilen hinter schwedischen Gardinen?
Sicher, das alles sind übertrieben zugespitzte Fragen. Fragen aber auch, die sich nicht stellen würden, wenn es Fälle wie den von Haykel S. nicht gäbe: Fälle, in denen es die Ausländerbehörden und die Justiz darauf anlegen, den Rechtsstaat gemeinschaftlich an der Nase herumzuführen.
Wie das ausgeht, bleibt abzuwarten, vorerst bis zum 23. Januar 2018, wenn der des Terrors verdächtige Tunesier endlich abgeschoben werden müsste, wenigstens nach dem derzeitigen Stand der Dinge.

Nein. Deutschland ist keine Pirateninsel. Deutschland ist IDIOTENINSEL!
Vielleicht liegt es ja auch einfach am eingesetzten Personal.
Vielleicht ist auch mein Eindruck zugespitzt, dass dieses Land sich nicht als moralische Supermacht inszenieren will, sondern sich selbst zutiefst verabscheut und irgendwie auf einen assistieren Suizid hofft. Es tut mir leid, aber etwas anderes fällt mir inzwischen nicht mehr ein. wenn ich etwas so endgültig Abgedrehtes höre. Ich habe das zu oft bei Patienten gesehen, denen man traurigerweise manchmal nicht mehr dauerhaft helfen kann.
Deutschland als humanste aller möglichen Welten.Und das mit der von Franz Werfel beschriebenen Ethik der selbstlosen Zudringlichkeit,wie hier in Matthias Matussek Artikel am 13.09. schon zu lesen war.
Das Ausland muß uns ganz einfach für völlig verblödet halten. Mittlerweile kann man getrost zur Erkenntnis gelangen - so schwer das auch für die relativ wenigen Bürger dieses Landes, die den Irrsinn, der hier tagtäglich stattfindet erkannt haben zu akzeptieren ist - dieses Land muß untergehen. Untergehen um dem restlichen Europa die Augen zu öffnen, was gutmenschliche Idiotie für konkrete Folgen nach sich zieht. Als abschreckendes Beispiel, sozusagen.
An diesem Beispiel wird überdeutlich wie wichtig Grenzkontrollen sind. Der Tunesier hätte niemals einreisen dürfen, wenn die erheblichen Straftaten aus seiner Vergangenheit publik gewesen wären. Das gleiche wie auch schon im Fall Amri, der in Italien erhebliche Straftaten begangen hatte und entsprechend verurteilt worden war. Aber das scheint unseren Rechtsstaat ja in keinster Weise zu kümmern, der spezielle Charterflug nach Tunesien inklusive Sicherheitspersonal dürfte den deutschen Steuerzahler mindestens 50.000 Euro kosten. Wenn man dann mal kurz die Kosten überschlägt bei ca. 500.000 Personen die zur Ausreise verpflichtet wären, kommt man in Bereiche wo selbst der Verteidigungsetat der Bundeswehr wie" Peanuts" wirkt.
Hier liegt wohl ein Mißverständnis vor. Die Abschiebehaft dient ausschließlich der Sicherung der Abschiebung und endet mit ihr. Sie hat ungeachtet eines im Beschluß des Amtsgerichts angegebenen Endtermins so schnell wie möglich zu erfolgen. Die Abschiebehaft ist kein Selbstzweck.