Im Zweikampf zwischen Haykel S. und dem deutschen Rechtsstaat ist eine weitere Runde an den Tunesier gegangen. Obwohl sich das hessische Innenministerium und das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einig sind, dass von dem abgelehnten Asylbewerber, so die FAZ, „eine besondere Gefahr für die Sicherheit Deutschlands“ ausgeht, wird der „hochgradig Terrorverdächtige“ vorerst nicht abgeschoben. Er kann weitere drei Monate in Abschiebehaft bleiben, vorläufig bis zum 23. Januar 2018.
Gefällt wurde die Entscheidung des Frankfurter Amtsgerichts auf Antrag der zuständigen Ausländerbehöre. Sie hatte schon eine frühere Rückführung unmöglich gemacht, indem sie zunächst eine Abschiebehaft bis zum 23. Oktober erwirkte. Dabei war der Mann bereits im Frühjahr dieses Jahres unter Terrorverdacht festgenommen worden, seine Abreise juristisch längst beschlossene Sache gewesen. Es lagen genügend Beweise dafür vor, dass er im Auftrag des "Islamischen Staates" ein Netzwerk aufgebaut und einen Anschlag vorbereitet hatte.
In der amtlichen Obhut
Wegen der besonderen Gefahr, die von dem bekennenden Moslem ausgeht, sollte er den Rückflug als einziger Passagier in einer eigens für ihn gecharterten Maschine antreten. Um dem zuvor zu kommen, hatte er in letzter Minute einen Asylantrag gestellt. Als der schließlich abgelehnt wurde, begann das Ping-Pong-Spiel um die etappenweise Verlängerung der Abschiebehaft. Sie bewahrt den „Flüchtling“ bis heute vor Schlimmeren, dem Prozess in seiner Heimat. Solange er hierzulande in Haft ist, darf er sich der Obhut der Ausländerbehörde erfreuen.
Die Kosten der angestrengten Verfahren trug der deutsche Steuerzahler von Anfang an, ebenso wie er jetzt für Logis, Bewachung und Verpflegung von Haykel S. aufkommen muss. Das sei, heißt es, unvermeidlich. Da dem Angeklagten in seiner Heimat ein Verfahren wegen der Beteiligung an zwei Bombenattentaten mit mehr als 20 Toten drohe, könne er erst abgeschoben werden, wenn Tunesien den Deutschen versichere, bei der denkbaren Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe das Urteil überprüfen zu lassen. Es müsse in jedem Fall die Möglichkeit bestehen, seine Haftzeit zu verkürzen. Die von der tunesischen Regierung vorsorglich zugestandene Aussetzung der Todesstrafe genüge nicht, um die Rechte des Mordverdächtigen zu gewährleisten.
Nun mag man Tunesien nicht gerade als das leuchtende Vorbild eines intakten Rechtsstaates ansehen. Einer der besseren ist er im arabisch geprägten Raum allemal, jedenfalls sicherer als etwa Saudi-Arabien, wo es die Deutschen auch nicht um den Schlaf bringt, wenn ein regierungs- und islamkritischer Blogger, Raif Badawi, langsam zu Tode geprügelt werden soll. Selbst den Journalisten Deniz Yücel hat man Anfang diesen Jahres aus der deutschen Botschaft in den türkischen Knast gehen lassen.
Deutschland als Pirateninsel?
Sehen wir dagegen, wie sich die hiesigen Behörden mit juristischen Winkelzügen selbst austricksen, um die Abschiebung eines enttarnten „Gefährders“ Monat um Monat hinauszuschieben, stellt sich zwangsläufig die Frage, worum es da eigentlich geht. Soll hier womöglich ein Exempel statuiert werden? Will sich Deutschland als die humanste aller möglichen Welten präsentieren? Sind wir versucht, abermals Anspruch auf die Weltherrschaft zu erheben, diesmal auf die moralische? Soll die Welt jetzt zur Abwechslung einmal an der deutschen Menschlichkeit genesen? Sind unsere Justizbehörden schon wieder so von der politischen Hybris infiziert, dass sie glauben, anderen Ländern vorschreiben zu können, wie de ihre Prozesse zu führen haben? Oder soll sich Deutschland am Ende gar in eine Pirateninsel verwandeln, auf der sich die Mordbrenner Arabiens in Sicherheit wiegen dürfen, wenn auch bisweilen hinter schwedischen Gardinen?
Sicher, das alles sind übertrieben zugespitzte Fragen. Fragen aber auch, die sich nicht stellen würden, wenn es Fälle wie den von Haykel S. nicht gäbe: Fälle, in denen es die Ausländerbehörden und die Justiz darauf anlegen, den Rechtsstaat gemeinschaftlich an der Nase herumzuführen.
Wie das ausgeht, bleibt abzuwarten, vorerst bis zum 23. Januar 2018, wenn der des Terrors verdächtige Tunesier endlich abgeschoben werden müsste, wenigstens nach dem derzeitigen Stand der Dinge.