In Niedersachsen finden kommunalpolitische Vor(aus)wahlen statt, in denen AfD-Kandidaten von politisierten Wahlausschüssen gleich in Serie aussortiert werden. Aus eins mach vier in nur einer Woche. Vier AfD-Bewerber für kommunale Spitzenämter sind nach heutigem Stand in Niedersachsen nicht zugelassen worden. Martin Sichert ist AfD-Bundestagsabgeordneter und wollte als Landrat im Landkreis Friesland kandidieren. Thorsten Moriße ist AfD-Landtagsabgeordneter und wollte Oberbürgermeister in Wilhelmshaven werden. Justin Vogel wollte als Kandidat der AfD für das Amt des Bürgermeisters in Herzberg am Harz kandidieren. Stephan Bothe ist AfD-Landtagsabgeordneter und stellvertretender Landesvorsitzender. Er wollte sich für das Amt des Landrats im Landkreis Lüneburg zur Wahl stellen.
Ferner wurde der parteilose Kandidat Eugen Nazarenus in Weener ausgeschlossen, da ihm Nähe zur Reichsbürger-Szene vorgeworfen wird. Er zählt zwar nicht zu den AfD-Kandidaten, soll aber hier die Reihe der Ausgestoßenen ergänzen. Der Grund ist jeweils eine vom Wahlausschuss vermutete fehlende Verfassungstreue. Dabei ist einerseits festzustellen, dass die kommunalen Wahlausschüsse in der Regel überhaupt nicht über die Kompetenz verfügen, die Verfassungstreue eines Kandidaten einzuschätzen. Zum anderen ist es gar nicht deren Aufgabe, die politische Zuverlässigkeit eines Politikers zu beurteilen. Wahlausschüsse sollen die formale Richtigkeit der Kandidatur prüfen. Kandidaten einer nicht verbotenen Partei gleich in Serie auszusortieren, weckt den Eindruck, als wolle man unerwünschte Oppositionskandidaten vorab jeglicher Chance berauben und den Bürger bevormunden, indem man ihm die Kandidaten gleich vorenthält.
Wir sind die Bank, Widerstand ist zwecklos
Boris Reitschuster berichtet von einem Vorgang, der auf den ersten Blick völlig absurd klingt. Ein Unterstützer wollte ihm fünf Euro überweisen. Nicht aus Moskau, nicht über Briefkastenfirmen, sondern fünf Euro von seinem Konto über seine Hausbank. Die Bank stoppte die Zahlung und verschickte nach Reitschusters Darstellung eine „Embargo-/Sanktionsmeldung“. Zur Prüfung verlangte sie Unterlagen zum zugrundeliegenden Geschäft, etwa Handelsrechnung, Pro-forma-Rechnung oder Auftragsbestätigung, dazu genaue Angaben zu Anlass und Hintergrund der Transaktion.
Banken haben gesetzliche Auflagen, bei Verdacht auf Geldwäsche, Terrorfinanzierung und Sanktionsverstöße zu prüfen. Rechtlich einwandfreie Finanzsanktionen beschränken den Zahlungsverkehr. Kein Institut will riskieren, verbotene Zahlungen auszuführen. Wenn allerdings eine harmlose Kleinstüberweisung an einen missliebigen Journalisten wie ein Embargogeschäft behandelt wird, sollte man hellhörig werden. Reitschuster spricht von internen Sanktionslisten bei Banken und berichtet von weiteren ähnlichen Fällen. Die GLS Bank erklärte allgemein, politische Gründe gehörten nicht zu ihrer Kultur beim Umgang mit Bankverbindungen und beruft sich zur Verweigerung detaillierter Auskünfte auf das Bankgeheimnis. Soweit, so gut. Angekommen ist die Überweisung offensichtlich trotzdem nicht. Banken haben nicht politisch zu sein, sondern seriös. Und das Zurückhalten von rechtlich einwandfreien Zahlungen ist weit davon entfernt.
Gefährliche Zahlencodes
Der westfälische Amateurfußball hat einen neuen Gegner gefunden. Es ist weder der Kunstrasenplatz noch der Spielermangel oder der bedrückende Schiedsrichterrückgang. Es ist die fatale Rückennummer 88. Ab der Saison 2026/27 darf sie im Bereich des Fußball- und Leichtathletik-Verbandes Westfalen nicht mehr vergeben werden. Begründung: Die Zahl gilt in rechtsextremen Kreisen als Code für den Nazi-Gruß „Heil Hitler“, weil H der achte Buchstabe des Alphabets ist.
Der Code ist real, keine Frage. 18 kann für Adolf Hitler stehen, 28 für Blood and Honour, 14 für die sogenannten Fourteen Words. Das ist ein rechtsextremer, weiß-suprematistischer Slogan, der im englischen Original 14 Wörter hat und vom US-Neonazi David Lane erfunden wurde. Das Problem liegt nicht darin, die Zahlencodes zu kennen und dort zu identifizieren, wo sie in politisch problematischen Zusammenhängen genutzt werden. Sie werden dort zu einem Problem, wo sie Verschwörungstheorien auslösen. Eine Rückennummer im Sport ist zunächst einfach eine Rückennummer. Wenn ein Verband eine Zahl, hier die 88, verbietet, dann müsste er konsequenterweise erklären, warum 18, 28 oder 14 erlaubt bleiben.
In Berlin wäre der Verein Germania 1888, der älteste Fußballverein Deutschlands, bitte schleunigst zu verbieten. Eine einfache Anfrage, je nachdem, wie man sie stellt bei Google oder einer KI, führt mal locker zu 20 bis 30 problematischen Zahlenkombinationen. Der Kampf gegen rechts, der zumeist ohnehin nur eine Geisterjagd ist, macht sich komplett lächerlich, wenn er zur Zahlenmagie wird. Und die Antwort auf die ultimative Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest lautet 42.
West Point schränkt Meinungsfreiheit ein
Tim Bakken lehrt seit vielen Jahren Recht in West Point, der berühmten Militärakademie der Vereinigten Staaten. Er ist kein Offizier, sondern ziviler Professor. West Point versuchte hier nicht nur Soldaten in der Befehlskette zu disziplinieren, sondern auch zivile Hochschullehrer in ihrer Rede zu begrenzen. Auslöser war eine neue „Academic Engagement Policy“ aus dem Jahr 2025. Danach sollten zivile Dozenten vor öffentlichen Auftritten, Vorträgen und Veröffentlichungen eine Genehmigung einholen, sobald sie ihre Verbindung zu West Point erkennen ließen. Bakken befürchtete das auch für ein geplantes Buch, in dem er die Akademie kritisch behandelt. Zusätzlich gab es eine Unterrichtsvorgabe. Professoren sollten im Hörsaal keine persönlichen Meinungen, Überzeugungen oder Wertungen äußern.
Für einen Rechtsprofessor ist das absurd. Wer Verfassungsrecht, Strafrecht oder Militärrecht lehrt, muss Urteile einordnen, Argumente bewerten und gelegentlich sagen dürfen, warum er eine Rechtsauffassung für überzeugend oder falsch hält. Ohne solche Wertung wird Lehre zur betreuten Textausgabe. Bakken klagte deshalb gegen West Point und berief sich auf den Ersten Verfassungszusatz. Im Mai gab ihm Bundesrichterin Cathy Seibel vorläufig recht. Sie sah gute Erfolgsaussichten für seine Klage und blockierte zentrale Regeln gegenüber zivilen Professoren. West Point hat nun die Frist verstreichen lassen, diese einstweilige Verfügung anzufechten. Das Militär wollte seine Professoren erst sprechen lassen, wenn die Verwaltung nickt. Bakken hat vorerst einmal durchgesetzt, dass der Hörsaal nicht zum Appellplatz wird. Zensoren wegtreten!
Das Plagiat, das keines war
Ein Titularprofessor am Institut für Supply Chain Management wurde öffentlich mit Plagiat, Verletzung wissenschaftlicher Integrität und unsauberen Publikationen in Verbindung gebracht. Die Universität St. Gallen hat nun fast vier Jahre gebraucht, um eine vermeintlich große Plagiatsaffäre zu einem kleinen, aber folgenschweren Befund einzudampfen. Ende 2022 war noch von massiven Vorwürfen die Rede. Die HSG stellte den Hochschullehrer frei. Medien machten daraus die HSG-Plagiatsaffäre, der österreichische Plagiatsjäger Stefan Weber mischte öffentlich dabei mit. Im Januar 2024 trennte sich die Universität von ihm. Der Professor verließ die HSG Ende April 2024.
Nach vielen Jahren liegt die abschließende Mitteilung vor. Von einem Entzug des Titels ist darin keine Rede. Auch die Venia Legendi bleibt. Die HSG spricht lediglich eine schwere Rüge aus, da in einem von 14 Papers der kumulativen Habilitation Integritätsregeln mehrfach verletzt worden seien. Es lägen vor allem mangelnde Sorgfalt, Zitierfehler und unsauberes Arbeiten vor. Der Betroffene soll den Rückzug dieses einen Papers beim Verlag beantragen. Wissenschaft lebt von sauberer Arbeit, insofern liegt hier ein Fehler vor. Was jedoch jahrelang als großer Plagiatsfall durch die Öffentlichkeit getrieben wurde, entpuppt sich am Ende ein lässliche Sünde.
Aus dem Umfeld des Betroffenen wird zudem vermutet, dass seine frühere Kritik an den Corona-Maßnahmen der HSG zur Eskalation des Falls beigetragen haben könnte. Die Universität hält an ihre Rüge fest, vermeidet aber die eindeutige Rehabilitation. Damit bleibt ein eigentümlicher Nachgeschmack, wenn zuerst maximal skandalisiert, dann minimal präzisiert wird. Für den Betroffenen ist der Schaden irreparabel. Auch an Universitäten kann ein dahingeworfener Verdacht eine Karriere schneller ruinieren, als ein valides Urteil sie wieder herstellen könnte.
Infostand angegriffen
Den Infostand einer politischen Partei kann man als kleinste Einheit demokratischer Öffentlichkeit betrachten. In Mönchengladbach wurde zu einer unerträglichen Zumutung. Am vergangenen Samstag kam es auf dem Sonnenhausplatz an einem AfD-Informationsstand zu einer handgreiflichen Auseinandersetzung. Nach Polizeiangaben näherte sich eine Gruppe mehrerer junger Männer dem Stand. Es kam Streit und Handgemenge. Zunächst soll ein übel riechendes Geruchsspray versprüht worden sein, später kam noch Reizgas zum Einsatz. Ein 45-jähriger Mann wurde leicht verletzt. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen gefährlicher Körperverletzung.
Der Mönchengladbacher AfD-Vorsitzende Michael Immel schildert den Vorgang in drastischen Worten. Er spricht von Antifa-Anhängern, abgeräumten Flyern, Vogelfutter, das über den Stand geworfen wurde und einer faulig riechenden Substanz, die neben Pfefferspray zum Einsatz kam. Statt der politischen Auseinandersetzung kam es zu einem Angriff auf einen Infostand und damit auf eine solche kleinste Einheit demokratischer Öffentlichkeit. AfD-Mitglieder sollen im öffentlichen Raum nicht vorkommen dürfen. Wer Infostände angreift, greift am Ende nicht nur eine Partei an. Er greift den demokratischen Diskurs als solchen an.
Polizei entfernt Wahlplakate
In Lingen reichte offenbar der Verdacht auf AfD-Wahlwerbung, um Wahlplakate von der Straße zu entfernen. Am vergangenen Wochenende nahm die Polizei in der Innenstadt 14 Plakate der Wählergemeinschaft „Die BürgerNahen“ ab. Auslöser dafür waren Beschwerden von Bürgern. Sie hatten die Plakate wegen ihrer Gestaltung offenbar für unzulässige AfD-Werbung gehalten. Die Beamten handelten, rissen die Plakate ab und stellten später fest, dass sie sich geirrt hatten.
Die Plakate waren nach Angaben der Polizei eindeutig den „BürgerNahen“ zuzuordnen und trugen ein ordnungsgemäßes Impressum. Die Abnahme war deshalb nicht gerechtfertigt. Der zuständige Beamte entschuldigte sich persönlich, die Wählergemeinschaft nahm die Entschuldigung an. Zugleich sprach sie von einem gravierenden Eingriff in Meinungs- und Wahlwerbefreiheit und will den entstandenen Schaden ersetzt bekommen.
Die Polizei erklärte nicht näher, warum eine echte AfD-Wahlwerbung an dieser Stelle unzulässig gewesen wäre. Belegt ist nur, dass die Beschwerde auf eine angebliche AfD-Plakatierung zielte und dass das Impressum übersehen wurde. Vermutlich ging es also nicht um den Inhalt, sondern um die Frage, ob eine Partei fremde oder falsch gekennzeichnete Werbung betreibt. Der Vorgang ist sprechend. Erst prüfen, dann reißen. Das wäre die richtige Reihenfolge gewesen. Der Fall mag an Comedy grenzen, aber er zeigt einen gefährlichen Reflex. Wo der AfD-Verdacht genügt, um Wahlplakate zu entfernen, wird aus Wachsamkeit polizeilicher Übereifer.
Hier endet der allwöchentliche Überblick des Cancelns, Framens, Empörens, Strafens, Umerziehens, Ausstoßens, Zensierens, Denunzierens, Entlassens, Einschüchterns, Moralisierens, Politisierens, Umwälzens und Kulturkämpfens. Wir dürfen damit rechnen, dass es noch lange ungebremst weitergehen wird. Bis nächste Woche!
Ein Archiv der Cancel Culture in Deutschland mit Personenregister finden Sie unter www.cancelculture.de. Um auch weniger prominente Betroffene aufnehmen zu können, sind die Betreiber der Website auf Hinweise angewiesen. Schreiben Sie ihnen gerne unter cancelculture@freiblickinstitut.de
P.S.:Schönen Gruß an die Innenministerien. Das nächste mal wenn ihr einen Spezialisten sucht, der für euch die Drecksarbeit macht und den ihr wieder unbezahlt vor euren Karren spannen wollt, dann sucht euch einen anderen Idioten als mich. Und jetzt fahrt zur Hölle.
Zum Fall Reitschuster: Scheint bei mir genauso zu sein. Was für ein dummdreister Witz. Terrorfinanzierung und Geldwäsche läuft in Deutschland nicht über private Kleinstspenden auf Privatkonten oder Spendenaktionen bei GoFundMe, sondern die Geldwäsche über entsprechend großen Summen bei den Finanzämtern und Finanzministerien sowie die Terrorfinanzierung über das Auswärtige Amt, getarnt als Entwicklungshilfe. Da schauen die Banken und das BKA aber in voller Absicht weg, obwohl es jeder weiß. Deutschland ist kein Rechtsstaat, Deutschland ist ein Knast in dem die Wärter die Verbrecher sind und die gesetzestreuen Bürger in den Zellen einsitzen und von den Wärtern ausgeplündert werden.
Wahlplakate in Lingen entfernt? Wo liegt Lingen? An der Ems? Ja. In welchem bundesland ist Lingen beheimatet? In NIEDERSACHSEN! Da sind doch demnächst Kommunalwahlen, bei denen – laut Handbuch der Innenministerin darauf geachtet werden soll, dass die Wahlausschüsse die AfD-Kandidaten erst mal gar nicht zur Wahl zulassen. Wenn für die „Hohe Politik“ der „Zweifel an der Vefassungstreue der Bewerber“ ausreicht, um sie abzuservieren, dann darf man das erst recht mit verdächtigen Plakaten. Nur sind leider die falsch eingeordneten Plakate schneller wieder aufgehängt, als Gerichte NACH der Wahl über die Ausgrenzungen entscheiden!
Ich vermute, dass in Schulen keine mathematischen Lösungen auf „Nazizahlen“ gelöst werden können. Magie, Tabu, Aberglauben – willkommen im untergehenden Humanismus.
Das Schlimmste ist, dass diese „Oberste Direktive“ zur Nichtzulassung der AfD Kandidaten direkt aus dem SPD-geführten Innenministerium Niedersachsens kommt. Was können da die AfD Wähler tun? Die Wahl boykottieren, wie seinerzeit in Ludwigshafen? Hat es damals genutzt oder wird es jetzt in Niedersachsen etwas bringen? NEIN! Die Kaderparteien reiben sich die Hände, auch wenn die Wahlbeteiligung ungeahnte Tiefen erreichen wird. Andererseits hat die AfD NACH der Kommunalwahl 2024 im Saarland Klage auf Wiederholung der Wahl im Regionalverband Saarbrücken erhoben, weil sie dort nicht zugelassen war, und hat im März 2026 vor dem OVG gewonnen. Auch die AfD in Niedersachsen wird so reagieren und die Kommunalwahlen entsprechend anfechten müssen. Leider geht das erst NACH den Wahlen und bis zum Ergebnis vergeht viel Zeit, siehe Saarland!
Ausgestoßene der Woche ab dem Zeitpunkt, als ich die Post öffnete: Das Sozialamt Lahnstein. Hahahaha, eine Richterin hat denen mal geschrieben, dass absolut alles, was sie mir antaten nicht rechtens war. Sie haben 3 Tage Zeit, zu reagieren und mir meinen „Lottogewinn“ nachzuzahlen. Natürlich behalte ich mir noch eine Schmerzensgeld-Anzeige vor… hahahahahaaaaaa… geil!
@Christiane Neidhardt Nicht nur Francois Genoud. Der Staat, NATO und Stay Behind die Staatsräson bis heute. Deutschland arbeitete seit 1979 eng mit dem Mi6, CIA und mit dem Gaddafis Regime zusammen. In dessen Folge auch die „versehentliche“ Ermordung von vier deutschen Nachwuchswissenschaftlern der meereswissenschaftlichen Expedition MS-Meteor durch Gaddafis fremdgesteuerte Schergen in Djibouti im Hotel „Historil“ unter den Teppich gekehrte wurde. Spiegel 12.02.1989 „TERRORISMUS Kuschen vor Gaddafi. Die Justiz der Bundesrepublik will nicht gegen palästinensische Terroristen ermitteln, die vor zwei Jahren vier junge Deutsche getötet haben.“ Dann der Spiegel 2011 „Die vergessenen Opfer. Bei einem von Libyen initiierten Anschlag in Dschibuti kamen 1987 acht Deutsche zu Schaden. Jetzt wollen die Überlebenden Entschädigung.“ Kein Wort mehr über Mord.
Den Opfern und Angehörigen der Opfer von Djibouti wurde die Annette Barthelt Stiftung gegründet. Die hat auch schon ihre Beiträge woke freiwillig zensiert, im Archiv mal nachsehen.