Die Ärztin Bianca Witzschel war bekannt geworden, weil sie sich wegen des Ausstellens von Attesten vor Gericht verantworten musste. Die Medizinerin hatte während der Zeit der politischen Coronamaßnahmen Atteste ausgestellt, die Patienten von der Pflicht, eine Maske zu tragen, befreiten. Dafür ist sie vom Landgericht Dresden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision. Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist aktuell noch anhängig. Dennoch wurde die Ärztin nun zum Haftantritt aufgefordert. Dagegen erhebt die Ärztevereinigung Protest.
Witzschel habe die Menschen persönlich begutachtet, anamnestische Angaben eingeholt und eine Bioresonanzmessung vorgenommen, die in den Bereich der Therapiefreiheit zwischen Arzt und Patienten fällt, teilt die Ärztevereinigung Ärzte stehen auf in einer Pressemeldung mit. Die Gerichte, so heißt es weiter, hätten den Begriff „unrichtig“ faktisch daran geknüpft, dass die Untersuchung nicht einem später als erforderlich angenommenen Standard entsprach – und damit ärztliches Handeln kriminalisiert, obwohl es inhaltlich um ärztliche Einschätzung gehe. Die Vereinigung warnt vor einem Klima, in dem die ärztliche Entscheidung im Gespräch und in der Untersuchung nicht mehr als verantwortliche Berufsausübung, sondern als potenzielles Strafrisiko erlebt wird – besonders dann, wenn medizinische Standards im Rückblick anders bewertet werden als im Zeitpunkt der Behandlung.
In der Zeit der politischen Coronamaßnahmen waren zahlreiche Ärzte in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden geraten, wenn sie sich aus persönlicher Verantwortung für das Wohl ihrer Patienten einsetzten und dabei mit den staatlich angeordneten Maßnahmen in Konflikt gerieten. Die Ärztevereinigung fordert, dass die aufgeworfenen Grundsatzfragen zur Therapiefreiheit transparent und nachvollziehbar geklärt werden – insbesondere dort, wo strafrechtliche Bewertung an medizinische Entscheidungsprozesse anknüpft und damit die tägliche Berufsausübung von Ärztinnen und Ärzten berührt. Genau dieser Punkt wurde unlängst den deutschen Institutionen vom amerikanischen Gesundheitsminister Robert F. Kennedy vorgeworfen und von den Verantwortlichen im Gestus der Empörtheit zurückgewiesen. Siehe hier das Achgut.com-Video zum Casus.
Im Hinfallen zum Nazi geworden
Gleich zwei Strafanzeigen hat sich ein 31-Jähriger Mann in Freital eingehandelt. Der Beschuldigte kurvte laut Polizeiangaben am vergangenen Freitag gegen 21.30 Uhr mit einem E-Bike auf einem Parkplatz an der Dresdner Straße herum. Während der Fahrt streckte er plötzlich den rechten Arm hoch, was als sogenannter Hitlergruß gewertet wurde. Diesen zu zeigen erfüllt den Straftatbestand des Zeigens von Zeichen verfassungswidriger Organisationen. Überwältigt durch seine eigene Heldentat verlor er die Kontrolle über sein Rad, stürzte und zog sich Polizeiangaben zufolge leichte Verletzungen zu. Die von Passanten alarmierte Polizei stellte fest, dass der Radfahrer sturzbetrunken war. Sagenhafte drei Promille ergab der Atemalkoholtest. Die Beamten veranlassten daraufhin eine Blutentnahme und ermitteln nun wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Trunkenheit im Verkehr.
So weit, so schlecht. Und natürlich muss die Polizei ermitteln. Bis einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für jeden Bürger die Unschuldsvermutung. Daran hat sich allerdings die Amadeu Antonio Stiftung nicht zu halten. Diese nennt den Vorfall in einer Chronik rechter und rassistischer Gewalt der Woche auf dem Portal Belltower News als Beispiel für Hass und Hetze im Alltag. Urteil gefällt. Ende. Wenn nun jeder betrunkene Fahrradfahrer der seltsame Verrenkungen zeigt, gleich zum Nazi und Hasskriminellen gestempelt wird, verharmlost man echten und wahrhaft bedrohlichen Rechtsextremismus, indem man ihn mit der völlig unsinnigen Aufwertung solcher Gaga-Fälle ins Lächerliche zieht.
Keine Werbung für Rechts
Der Neujahrsempfang der GWA (ursprünglich: „Gesellschaft Werbeagenturen“), des Bundesverbands führender Kommunikations- und Kreativagenturen, der seinen Sitz in Frankfurt hat, fand wie bereits un den Vorjahren auf Einladung der Agentur Scholz & Friends in Hamburg statt. Rund 280 geladene Gäste aus der Agentur- und Kreativbranche fanden sich gemeinsam mit Vertretern aus aus Politik und Medien ein. Im Fokus standen die Herausforderungen der Branche in einer angespannten Welt- und Wirtschaftslage.
Verbandspräsidentin Larissa Pohl hatte wegen einer Verletzung nicht teilnehmen können. So eröffnete Vorstand Jan-Philipp Jahn von der Kreativagentur Serviceplan den Empfang mit einem Bekenntnis zur Demokratie und ihren Werten auch in der Krise. Er gab darin auch ein „zu fairer Bezahlung, fairen Auswahlverfahren und fairen Agentur-Kunden-Beziehungen“ ab. Mit Blick auf die Politik forderte er, sich klar gegenüber Parteien zu positionieren, die „die demokratische Grundordnung in Frage stellen oder angreifen wollen.“ Zum Umgang mit rechtspopulistischen Parteien merkte Jahn an: „Es wird keine auch noch so rudimentäre Zusammenarbeit mit der AfD geben.“
Diese Haltung lasse sich durch ein objektives Kriterium begründen, so Jahn, das sei die Einschätzung des Verfassungsschutzes. Es werde demzufolge keine Einladung, keine Gespräche, weder in Berlin noch sonstwo mit der AfD geben. Damit qualifizierte sich der Agenturchef als Schnellrichter, der sich in lockerer Stimmung in der Lage sah, aus der Einschätzung einer Behörde ein Urteil zu fällen. Jeder, der sich auf den Markt begibt, hat die Freiheit, Verträge zu schließen, mit wem er möchte und es zu verweigern, wenn er es nicht mag. Wenn eine Gruppe von Kreativagenturen mit der AfD nicht zusammenarbeiten möchten, steht ihnen dies frei. Andere Agenturen werden es wollen und werden es tun. Einen ökonomischen Zusammenhang so zu politisieren, ist ein Problem, weil es die als Schmuddelkinder brandmarken möchte, die nicht die geforderte „richtige“ Haltung zeigen.
Politische Exkommunikation
Der saarländische AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert wurde auf Initiative seines Pfarrer und der Gemeinde aus dem kirchlichen Ehrenamt entlassen. Der Politiker war seit 2016 Mitglied im Kirchenverwaltungsrat seiner katholischen Pfarrgemeinde. Dies wurde nun vom Klerusdikasterium des Vatikans für rechtens erklärt. Seine Beschwerde werde wegen „rechtlicher und sachlicher Unbegründetheit“ zurückgewiesen, teilte die zuständige Vatikanbehörde gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) mit. Damit wurde der Politiker endgültig aus dem Verwaltungsrat der Pfarrei St. Marien in Neunkirchen rausgeworfen.
Schaufert gab an, nach dieser Entscheidung Angaben aus der katholischen Kirche ausgetreten zu sein. „Ich muss und lasse mir nicht alles gefallen“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Er finde es ungerecht, dass er aufgrund seiner Gruppenzugehörigkeit gestraft werde. Der Katholik betonte, bleibe er vom Glauben her weiter Katholik. Der Hintergrund ist eine Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz zur Unvereinbarkeit von völkischem Nationalismus mit einer Mitarbeit in der Kirche. Auf Basis eines entsprechenden Papiers reicht eine Mitgliedschaft in der AfD nicht für einen Ausschluss aus kirchlichen Gremien. Mandatsträger der AfD wurden in der Vergangenheit mehrfach ausgeschlossen. Kirchenrechtlich ist es eine übliche Praxis, dass man partikularrechtliche Entscheidungen der lokalen Bischofskonferenzen bei Entscheidungen berücksichtigt. Insofern war die Entscheidung der Vatikanbehörde nachvollziehbar. Man müsste, um eine andere Entscheidung aus dem Vatikan zu bekommen, das Papier der Bischofskonferenz als solches weltkirchlich überprüfen lassen.
Konzert vergeigt, weil die Ukraine protestiert
Der russische Violinist Vadim Repin gilt Yehudi Menuhin als der „beste und vollkommenste Geiger, den ich je gehört habe“. Manche bezeichnen ihn als „Putins Geiger“. Die Mannheimer Philharmoniker haben ihr Konzert mit Vadim Repin nun jedenfalls abgesagt. Zuvor wurde im italienischen Florenz bereits ein Ballettabend gestrichen. Repin wollte diesen gemeinsam mit seiner Frau, der Tänzerin Swetlana Sacharowa, durchführen. In Mannheim sollte der Künstler am 22. Februar gemeinsam mit den Mannheimer Philharmonikern im Rosengarten das 2. Violinkonzert von Sergei Prokofjew spielen. Zweifellos war dies ein denkbar schlecht gewähltes Datum, denn es fällt auf den vierten Jahrestag der russischen Invasion in die Ukraine. Die Mannheimer Philharmoniker haben die Veranstaltungsseite bereits gelöscht.
Die Berliner Zeitung berichtet, das Mannheimer Orchester habe auf Nachfrage geantwortet: „Vor wenigen Tagen erreichte uns ein Schreiben der Botschaft der Ukraine in Deutschland mit der Bitte, das Konzert der Mannheimer Philharmoniker mit Vadim Repin abzusagen. In diesem Schreiben wurden die Bedenken der ukrainischen Gemeinschaft in Deutschland klar und nachvollziehbar dargelegt.“ Da die Mannheimer Philharmoniker seit Jahren aktiv für die Unterstützung ukrainischer Kriegsgeschädigter eingetreten seien, habe man diese Bitte mit größtem Ernst und Respekt aufgenommen. Nach intensiver interner Beratung sei einstimmig entschieden worden, dem Wunsch unserer ukrainischen Mitmenschen hier nachzukommen und das Konzert abzusagen. Abgesehen von der gedankenlosen Terminwahl ist es natürlich bedauerlich, dass erneut ein russischer Künstler nicht in Deutschland auftreten kann. Musik kann und sollte Grenzen überwinden. Es bleibt zu hoffen, dass es später einen neuen Termin für den Künstler geben kann. Eine zu starke Politisierung von Kunst dient weder der Kunst noch der Politik.
Freundschaft mit Israel führt zu Cancelling
Weil sich die Schauspielerin Sarah Maria Sander in einem Video für Israel eingesetzt hatte, soll sie aus der Produktion des Films „Die Todessehnsucht der Maria Ohm“ ausgeschlossen worden sein, das berichtet Bild auf ihrer Website. Die Dreharbeiten zum Film sind fast abgeschlossen, doch die Frage offen, ob der Film überhaupt in die Kinos kommen wird. Der Fall geht nun vor Gericht. Das Berliner Landgericht untersagte jedenfalls der Produktionsfirma Soilfilms Media einstweilig, Teile einer Rolle weiter zu verfilmen oder zu veröffentlichen.
Sander war per Vertrag zugesichert worden, dass sie eine Hauptrolle im Film bekommen solle. Dazu erklärt die Schauspielerin, die auch als Journalistin tätig ist, der Film basiere größtenteils auf ihrem autobiografischen Stoff. Sie habe das Drehbuch mitgeschrieben und sollte in der Rolle der Maria Ohm ein zentraler Teil des Projekts sein. Die Zusicherung war Geschäftsgrundlage für das Projekt.
Im August 2025 hatte Sander auf den offenen Brief von 200 Filmschaffenden an Kanzler Friedrich Merz reagiert, in dem ein Waffenlieferungsstopp an Israel gefordert worden war. Sander warf den Künstlern in einem YouTube-Video Heuchelei vor, weil es gerade Trend sei, gegen Israel zu sein. Wörtlich sagte sie: „Eure politische Haltung, euer Aktivismus ist nichts, es ist eine Show. Es ist Gratismut ohne Risiko, ohne Haltung.“ Daraufhin sei sie aus dem Projekt geflogen. Ihr Co-Autor Rainer Begoihn habe in einem Telefongespräch erklärt, ihr Engagement schade dem Projekt. Festivals, so die Unterstellung, könnten den Film mit ihr nicht annehmen. Der Streit eskalierte nach Änderungen der Besetzung des Films, Änderungen im Drehbuch und dem Beginn der Dreharbeiten entgegen einer einstweiligen schriftlichen Untersagung durch Sanders Anwalt. Sander kündigte den Drehbuchvertrag und beantragte eine einstweilige Verfügung, um die Dreharbeiten zu stoppen. Nun geht der Fall in die nächste Instanz.
Hier endet der allwöchentliche Überblick des Cancelns, Framens, Empörens, Strafens, Umerziehens, Ausstoßens, Zensierens, Denunzierens, Entlassens, Einschüchterns, Moralisierens, Politisierens, Umwälzens und Kulturkämpfens. Wir dürfen damit rechnen, dass es noch lange ungebremst weitergehen wird. Bis nächste Woche!
Ein Archiv der Cancel Culture in Deutschland mit Personenregister finden Sie unter www.cancelculture.de. Um auch weniger prominente Betroffene aufnehmen zu können, sind die Betreiber der Website auf Hinweise angewiesen. Schreiben Sie ihnen gerne unter cancelculture@freiblickinstitut.de.
Beitragsbild: Prosopee - Own work, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Man sollte sich das Video der Schauspielerin Sarah Maria Sander, die aus ihrem eigenen Film rausgeflogen ist, anschauen. (Auf Youtube zu finden unter „Ich klage gegen eine Filmproduktion“). Es schüttelt einen. Die Filmbranche als Haifischbecken.
Leserbrief zu Gestern, Hamburg-Wandsbek, 22 Uhr: „Wenn ein linkes Blatt das Märchen lanciert, irgendwo im Wald würden Rechte den Umsturz Deutschlands planen, stürmt die halbe Republik auf die Straße. Wenn ein 18-jähriges Mädchen so einen grausigen Tod erleidet, bleiben alle diese Leute stumm.“
Wie heißt es heute auf TE mit Blick auf die in den Niederlanden in Vorbereitung befindliche Steuer auf nicht realisierte Kapitalgewinne: „Dass die Europäische Union in die Barbarei des Sozialismus verfällt, scheint derweil eine ausgemachte Sache.“ -> Ich würde mal behaupten, wir sind schon mittendrin.
Sie lassen zwar durchblicken, dass die Ärztin Frau Dr. med. Bianca Witzschel willkürlich und unrechtmäßig verurteilt worden ist, stellen den schreienden Gegensatz zwischen den Anforderungen an Frau. Dr. Witzschel und denen an politisch angepasstere Ärzte aber noch nicht in seiner ganzen Schärfe dar. Während Dr. Witzschel jeden Patienten näher untersuchte, der ein Masken- oder Impfunfähigkeitsattest von ihr haben wollte, wurde von anderen Ärzten dem Vernehmen nach überhaupt keine Untersuchung verlangt, wenn sie Patienten krankschrieben, die mit Erkältungssymptomen am Telefon oder via Mail um Krankschreibungen gebeten hatten. Sogar, wenn das ein Gerücht sein sollte, ist jedenfalls kein zweiter Fall bekannt, in dem ein Richter einem Arzt vorgeschrieben hätte, noch genauere und aufwändigere Untersuchungen als Dr. Witzschel vorzunehmen, um über die Bitte nach einem Maskenattest zu entscheiden. Dass es für manche Menschen nötig war, ihre medizinische Unfähigkeit für die „freiwillige“ (sagte jedenfalls Karl Lauterbach) Teilnahme an einem pharmakologischen Versuch belegen zu können, war ungeheuerlich und wäre in einem funktionierenden Rechtsstaat unmöglich gewesen. Die Honorare von 25-30 Euro pro Untersuchung, die Dr. Witzschel einnahm, waren normal, eher niedrig als hoch, und sie muss diese Gelder korrekt abgerechnet haben. Andernfalls wäre sie ja auch wegen Unterschlagung verurteilt worden. Dass ein Gericht sie zur „Rückzahlung“ (Journalistenjargon) von 49.000,-- Euro an die Obrigkeit verurteilte, war sehr wahrscheinlich genauso willkürlich wie die Haftstrafe.
Im Zusammenhang mit der Ausstellung von ärztlichen Attesten wegen Befreiung von der Maskenpflicht gab es mehr als 1.000 abgeschlossene Strafverfahren gegen Ärzte. Stand allerdings Oktober 2024, seitdem gibt es keine aktuelle Zahlen mehr. Allerdings waren 2024 noch tausende Verfahren anhängig und rechtskräftig noch nicht abgeschlossen. Die Prozesse wurden in allen Bundesländern durch alle Instanzen geführt und endeten mit hohen Geldstrafen, Gefängnisstrafen mit und ohne Bewährung + hohen Geldstrafen + hohen Prozesskosten. Folgen waren vielfach auch die gänzliche Vernichtung der beruflichen und sozialen Existenz dieser bis dahin vollkommen unbescholtenen Ärzte, die jahrzehntelang ärztlich beanstandungsfrei tätig waren, wegen Entzug der ärztlichen Approbation und damit verbunden Berufsverbot. Gewissermaßen haben die Parteien der demokratischen Mitte, ihre weisungsgebunden Staatsanwaltschaften und ihre Richter, die in geheimen Verfahren nominiert und ernannt werden, „Ärzteprozesse“ neuen Typus initiiert. Der Bundestag hat gerade sehr geräuschlos mehre neue „Sicherheitsgesetze“ verabschiedet, mit teilweise drastischen Strafen bei Terrorismus und dessen Androhung. Die genaue Definition eines geplanten „Terroranschlags und Terrorismus“ bleiben übrigens unscharf. Ein Umstand, der den politisch weisungsgebunden Staatsanwaltschaften und den politischen Akteuren große Ermessensspielräume einräumt. „Die Ausübung fremder Einflußnahme“ wird künftig ebenfalls neu und explizit mit bis 5 Jahren bestraft. Die Ermessensspielräume bei diesem Tatbestand genauso groß und willkürlich wie beim Paragraphen 106 StGB DDR „staatsfeindliche Hetze/Boykotthetze“. Die Ausweitung von „Polizeibefugnissen“ wurde angekündigt. Willkommen in der DDR 2.0 unter der Führung der Parteien der demokratischen Mitte im besten Deutschland aller Zeiten- Sie lieben Euch alle!
1.003 Patienten aus ganz Deutschland „persönlich begutachtet, anamnestische Angaben eingeholt und eine Bioresonanzmessung“ verfertigt zu haben zeugt von nachgerade unmenschlich hohem ärztlichem Arbeitsethos dieser Angehörigen der „Reichsbürger –
Gruppe des Indigenen Volkes der Germaniten“. Haft und Einziehung der Dankesspenden (47.000 indigene Euro) sind empörend und schlagen dem Faß die Corona ins Gesicht!
„…merkte Jahn an: “Es wird keine auch noch so rudimentäre Zusammenarbeit mit der AfD geben.„ , Klarer Verstoß gegen Artikel 3 GG: “Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder -> politischen Anschauungen <- benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.„, Damit einklagbar. Die AfD ist eine in der Bundesrepublik Deutschland gesetzeskonform zugelassene Partei. Es wird immer sichtbarer, das Ordnungsrecht wird weiter zum Maßnahmenrecht verschoben. Der demokratische Rechtsstaat wird ausgehöhlt. Erschreckend, die sozialistischen Missionare finden wieder einmal genügend Gläubige. “Und diesmal wird alles anders.„, Zur Ärztin Frau Witzschel: Ich habe mal gelesen, dass Ärzte die sich weigerten “Zigeuner„ zu sterilisieren, zu einem lehrreichen Kurzaufenthalt z. B. nach Buchenwald geschickt wurden. Danach funktionierten sie wieder, entsprechend der Ideologie der braunen Sozialisten. Der Chef von Dr. Hans von Lehndorff in Königsberg, der einen “Zigeuner„ aus ethischen Gründen “unbehandelt„ nach Hause schickte, kam mit der Ausrede davon, sinngemäß: Wir brauchen alle Kapazitäten für die Verwundeten von der Front.