Die Ärztin Bianca Witzschel war bekannt geworden, weil sie sich wegen des Ausstellens von Attesten vor Gericht verantworten musste. Die Medizinerin hatte während der Zeit der politischen Coronamaßnahmen Atteste ausgestellt, die Patienten von der Pflicht, eine Maske zu tragen, befreiten. Dafür ist sie vom Landgericht Dresden zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 8 Monaten verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof verwarf die Revision. Eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht ist aktuell noch anhängig. Dennoch wurde die Ärztin nun zum Haftantritt aufgefordert. Dagegen erhebt die Ärztevereinigung Protest.
Witzschel habe die Menschen persönlich begutachtet, anamnestische Angaben eingeholt und eine Bioresonanzmessung vorgenommen, die in den Bereich der Therapiefreiheit zwischen Arzt und Patienten fällt, teilt die Ärztevereinigung Ärzte stehen auf in einer Pressemeldung mit. Die Gerichte, so heißt es weiter, hätten den Begriff „unrichtig“ faktisch daran geknüpft, dass die Untersuchung nicht einem später als erforderlich angenommenen Standard entsprach – und damit ärztliches Handeln kriminalisiert, obwohl es inhaltlich um ärztliche Einschätzung gehe. Die Vereinigung warnt vor einem Klima, in dem die ärztliche Entscheidung im Gespräch und in der Untersuchung nicht mehr als verantwortliche Berufsausübung, sondern als potenzielles Strafrisiko erlebt wird – besonders dann, wenn medizinische Standards im Rückblick anders bewertet werden als im Zeitpunkt der Behandlung.
In der Zeit der politischen Coronamaßnahmen waren zahlreiche Ärzte in den Fokus der Strafverfolgungsbehörden geraten, wenn sie sich aus persönlicher Verantwortung für das Wohl ihrer Patienten einsetzten und dabei mit den staatlich angeordneten Maßnahmen in Konflikt gerieten. Die Ärztevereinigung fordert, dass die aufgeworfenen Grundsatzfragen zur Therapiefreiheit transparent und nachvollziehbar geklärt werden – insbesondere dort, wo strafrechtliche Bewertung an medizinische Entscheidungsprozesse anknüpft und damit die tägliche Berufsausübung von Ärztinnen und Ärzten berührt. Genau dieser Punkt wurde unlängst den deutschen Institutionen vom amerikanischen Gesundheitsminister Robert F. Kennedy vorgeworfen und von den Verantwortlichen im Gestus der Empörtheit zurückgewiesen. Siehe hier das Achgut.com-Video zum Casus.
Im Hinfallen zum Nazi geworden
Gleich zwei Strafanzeigen hat sich ein 31-Jähriger Mann in Freital eingehandelt. Der Beschuldigte kurvte laut Polizeiangaben am vergangenen Freitag gegen 21.30 Uhr mit einem E-Bike auf einem Parkplatz an der Dresdner Straße herum. Während der Fahrt streckte er plötzlich den rechten Arm hoch, was als sogenannter Hitlergruß gewertet wurde. Diesen zu zeigen erfüllt den Straftatbestand des Zeigens von Zeichen verfassungswidriger Organisationen. Überwältigt durch seine eigene Heldentat verlor er die Kontrolle über sein Rad, stürzte und zog sich Polizeiangaben zufolge leichte Verletzungen zu. Die von Passanten alarmierte Polizei stellte fest, dass der Radfahrer sturzbetrunken war. Sagenhafte drei Promille ergab der Atemalkoholtest. Die Beamten veranlassten daraufhin eine Blutentnahme und ermitteln nun wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen sowie wegen Trunkenheit im Verkehr.
So weit, so schlecht. Und natürlich muss die Polizei ermitteln. Bis einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für jeden Bürger die Unschuldsvermutung. Daran hat sich allerdings die Amadeu Antonio Stiftung nicht zu halten. Diese nennt den Vorfall in einer Chronik rechter und rassistischer Gewalt der Woche auf dem Portal Belltower News als Beispiel für Hass und Hetze im Alltag. Urteil gefällt. Ende. Wenn nun jeder betrunkene Fahrradfahrer der seltsame Verrenkungen zeigt, gleich zum Nazi und Hasskriminellen gestempelt wird, verharmlost man echten und wahrhaft bedrohlichen Rechtsextremismus, indem man ihn mit der völlig unsinnigen Aufwertung solcher Gaga-Fälle ins Lächerliche zieht.
Keine Werbung für Rechts
Der Neujahrsempfang der GWA (ursprünglich: „Gesellschaft Werbeagenturen“), des Bundesverbands führender Kommunikations- und Kreativagenturen, der seinen Sitz in Frankfurt hat, fand wie bereits un den Vorjahren auf Einladung der Agentur Scholz & Friends in Hamburg statt. Rund 280 geladene Gäste aus der Agentur- und Kreativbranche fanden sich gemeinsam mit Vertretern aus aus Politik und Medien ein. Im Fokus standen die Herausforderungen der Branche in einer angespannten Welt- und Wirtschaftslage.
Verbandspräsidentin Larissa Pohl hatte wegen einer Verletzung nicht teilnehmen können. So eröffnete Vorstand Jan-Philipp Jahn von der Kreativagentur Serviceplan den Empfang mit einem Bekenntnis zur Demokratie und ihren Werten auch in der Krise. Er gab darin auch ein „zu fairer Bezahlung, fairen Auswahlverfahren und fairen Agentur-Kunden-Beziehungen“ ab. Mit Blick auf die Politik forderte er, sich klar gegenüber Parteien zu positionieren, die „die demokratische Grundordnung in Frage stellen oder angreifen wollen.“ Zum Umgang mit rechtspopulistischen Parteien merkte Jahn an: „Es wird keine auch noch so rudimentäre Zusammenarbeit mit der AfD geben.“
Diese Haltung lasse sich durch ein objektives Kriterium begründen, so Jahn, das sei die Einschätzung des Verfassungsschutzes. Es werde demzufolge keine Einladung, keine Gespräche, weder in Berlin noch sonstwo mit der AfD geben. Damit qualifizierte sich der Agenturchef als Schnellrichter, der sich in lockerer Stimmung in der Lage sah, aus der Einschätzung einer Behörde ein Urteil zu fällen. Jeder, der sich auf den Markt begibt, hat die Freiheit, Verträge zu schließen, mit wem er möchte und es zu verweigern, wenn er es nicht mag. Wenn eine Gruppe von Kreativagenturen mit der AfD nicht zusammenarbeiten möchten, steht ihnen dies frei. Andere Agenturen werden es wollen und werden es tun. Einen ökonomischen Zusammenhang so zu politisieren, ist ein Problem, weil es die als Schmuddelkinder brandmarken möchte, die nicht die geforderte „richtige“ Haltung zeigen.
Politische Exkommunikation
Der saarländische AfD-Landtagsabgeordnete Christoph Schaufert wurde auf Initiative seines Pfarrer und der Gemeinde aus dem kirchlichen Ehrenamt entlassen. Der Politiker war seit 2016 Mitglied im Kirchenverwaltungsrat seiner katholischen Pfarrgemeinde. Dies wurde nun vom Klerusdikasterium des Vatikans für rechtens erklärt. Seine Beschwerde werde wegen „rechtlicher und sachlicher Unbegründetheit“ zurückgewiesen, teilte die zuständige Vatikanbehörde gegenüber der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) mit. Damit wurde der Politiker endgültig aus dem Verwaltungsrat der Pfarrei St. Marien in Neunkirchen rausgeworfen.
Schaufert gab an, nach dieser Entscheidung Angaben aus der katholischen Kirche ausgetreten zu sein. „Ich muss und lasse mir nicht alles gefallen“, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. Er finde es ungerecht, dass er aufgrund seiner Gruppenzugehörigkeit gestraft werde. Der Katholik betonte, bleibe er vom Glauben her weiter Katholik. Der Hintergrund ist eine Entscheidung der Deutschen Bischofskonferenz zur Unvereinbarkeit von völkischem Nationalismus mit einer Mitarbeit in der Kirche. Auf Basis eines entsprechenden Papiers reicht eine Mitgliedschaft in der AfD nicht für einen Ausschluss aus kirchlichen Gremien. Mandatsträger der AfD wurden in der Vergangenheit mehrfach ausgeschlossen. Kirchenrechtlich ist es eine übliche Praxis, dass man partikularrechtliche Entscheidungen der lokalen Bischofskonferenzen bei Entscheidungen berücksichtigt. Insofern war die Entscheidung der Vatikanbehörde nachvollziehbar. Man müsste, um eine andere Entscheidung aus dem Vatikan zu bekommen, das Papier der Bischofskonferenz als solches weltkirchlich überprüfen lassen.
Konzert vergeigt, weil die Ukraine protestiert
Der russische Violinist Vadim Repin gilt Yehudi Menuhin als der „beste und vollkommenste Geiger, den ich je gehört habe“. Manche bezeichnen ihn als „Putins Geiger“. Die Mannheimer Philharmoniker haben ihr Konzert mit Vadim Repin nun jedenfalls abgesagt. Zuvor wurde im italienischen Florenz bereits ein Ballettabend gestrichen. Repin wollte diesen gemeinsam mit seiner Frau, der Tänzerin Swetlana Sacharowa, durchführen. In Mannheim sollte der Künstler am 22. Februar gemeinsam mit den Mannheimer Philharmonikern im Rosengarten das 2. Violinkonzert von Sergei Prokofjew spielen. Zweifellos war dies ein denkbar schlecht gewähltes Datum, denn es fällt auf den vierten Jahrestag der russischen Invasion in die Ukraine. Die Mannheimer Philharmoniker haben die Veranstaltungsseite bereits gelöscht.
Die Berliner Zeitung berichtet, das Mannheimer Orchester habe auf Nachfrage geantwortet: „Vor wenigen Tagen erreichte uns ein Schreiben der Botschaft der Ukraine in Deutschland mit der Bitte, das Konzert der Mannheimer Philharmoniker mit Vadim Repin abzusagen. In diesem Schreiben wurden die Bedenken der ukrainischen Gemeinschaft in Deutschland klar und nachvollziehbar dargelegt.“ Da die Mannheimer Philharmoniker seit Jahren aktiv für die Unterstützung ukrainischer Kriegsgeschädigter eingetreten seien, habe man diese Bitte mit größtem Ernst und Respekt aufgenommen. Nach intensiver interner Beratung sei einstimmig entschieden worden, dem Wunsch unserer ukrainischen Mitmenschen hier nachzukommen und das Konzert abzusagen. Abgesehen von der gedankenlosen Terminwahl ist es natürlich bedauerlich, dass erneut ein russischer Künstler nicht in Deutschland auftreten kann. Musik kann und sollte Grenzen überwinden. Es bleibt zu hoffen, dass es später einen neuen Termin für den Künstler geben kann. Eine zu starke Politisierung von Kunst dient weder der Kunst noch der Politik.
Freundschaft mit Israel führt zu Cancelling
Weil sich die Schauspielerin Sarah Maria Sander in einem Video für Israel eingesetzt hatte, soll sie aus der Produktion des Films „Die Todessehnsucht der Maria Ohm“ ausgeschlossen worden sein, das berichtet Bild auf ihrer Website. Die Dreharbeiten zum Film sind fast abgeschlossen, doch die Frage offen, ob der Film überhaupt in die Kinos kommen wird. Der Fall geht nun vor Gericht. Das Berliner Landgericht untersagte jedenfalls der Produktionsfirma Soilfilms Media einstweilig, Teile einer Rolle weiter zu verfilmen oder zu veröffentlichen.
Sander war per Vertrag zugesichert worden, dass sie eine Hauptrolle im Film bekommen solle. Dazu erklärt die Schauspielerin, die auch als Journalistin tätig ist, der Film basiere größtenteils auf ihrem autobiografischen Stoff. Sie habe das Drehbuch mitgeschrieben und sollte in der Rolle der Maria Ohm ein zentraler Teil des Projekts sein. Die Zusicherung war Geschäftsgrundlage für das Projekt.
Im August 2025 hatte Sander auf den offenen Brief von 200 Filmschaffenden an Kanzler Friedrich Merz reagiert, in dem ein Waffenlieferungsstopp an Israel gefordert worden war. Sander warf den Künstlern in einem YouTube-Video Heuchelei vor, weil es gerade Trend sei, gegen Israel zu sein. Wörtlich sagte sie: „Eure politische Haltung, euer Aktivismus ist nichts, es ist eine Show. Es ist Gratismut ohne Risiko, ohne Haltung.“ Daraufhin sei sie aus dem Projekt geflogen. Ihr Co-Autor Rainer Begoihn habe in einem Telefongespräch erklärt, ihr Engagement schade dem Projekt. Festivals, so die Unterstellung, könnten den Film mit ihr nicht annehmen. Der Streit eskalierte nach Änderungen der Besetzung des Films, Änderungen im Drehbuch und dem Beginn der Dreharbeiten entgegen einer einstweiligen schriftlichen Untersagung durch Sanders Anwalt. Sander kündigte den Drehbuchvertrag und beantragte eine einstweilige Verfügung, um die Dreharbeiten zu stoppen. Nun geht der Fall in die nächste Instanz.
Hier endet der allwöchentliche Überblick des Cancelns, Framens, Empörens, Strafens, Umerziehens, Ausstoßens, Zensierens, Denunzierens, Entlassens, Einschüchterns, Moralisierens, Politisierens, Umwälzens und Kulturkämpfens. Wir dürfen damit rechnen, dass es noch lange ungebremst weitergehen wird. Bis nächste Woche!
Ein Archiv der Cancel Culture in Deutschland mit Personenregister finden Sie unter www.cancelculture.de. Um auch weniger prominente Betroffene aufnehmen zu können, sind die Betreiber der Website auf Hinweise angewiesen. Schreiben Sie ihnen gerne unter cancelculture@freiblickinstitut.de.
Beitragsbild: Prosopee - Own work, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Zum Fall Dr. Witschel:
Bei aller Sympathie für das Anliegen und auch meiner Ablehnung der epidemiologisch sinnlosen Maskerade: Achgut sollt ein gewisses journalistisches Niveau einhalten. Die Verurteilung erfolgte nicht dafür, daß sie Patienten nach Untersuchung oder in Kenntnis von deren Zustand Atteste ausstellte.
Die Verurteilung beruht darauf, dass sie bei Sammelterminen im ganzen Bundesgebiet mehr als 1.000 Atteste ohne persönliche Untersuchung oder sachliche Prüfung ausgestellt haben soll, gegen Bezahlung und ohne Anamnese/Untersuchung. Diese Termine fanden nicht nur lokal statt, sondern bundesweit, was nahelegt, dass viele der Betroffenen nicht zu ihrem regulären Patientenstamm gehörten. Sie habe damit erwerbsmässig (- Einzelfall rd. 50€, mal mehr als tausend) gegen ärztliche Regeln verstossen.
Eine Verurteilung ohne Bewährung erfolgt dann, wenn ein Angeklagter kein Schuldbewusstsein zeigt. Die Geldstrafe entspricht der Höhe der zu Unrecht eingenommenen Beträge.
Die Ärztin Bianca Witzschel als Beispiel ist eine der Personen, von denen die amtierende „Gesundheitsverwalterin“ in Berlin gegenüber dem US-Gesundheitsminister Kennedy in der Antwort auf seine Anfrage bewußt log, daß es sie in „Täuschland“ nicht gäbe.
Anzumerken ist noch, daß die Ärztin Dr. W. auch „wegen Besitz einer verbotenen Waffe“ verurteilt wurde. Dabei handelte es sich um einen sogenannten Zufallsfund im Rahmen von Hausdurchsuchungen wegen „falscher Maskenatteste“. Diese „Zufallsfunde“ sind in Deutschland -im Gegensatz zu anderen Ländern- verwertbar und können strafrechtlich verfolgt werden. Bei der „verbotenen Waffe“ im Fall Dr. W. handelte es sich um einen sogenannten Elektroschocker ohne Prüfkennzeichen. Anzumerken ist auch noch, daß die Hausdurchsuchungen bei Ärzten regelmäßig zur Beschlagnahmung und Auswertung der Patienkarteien/Patientendaten durch Polizei und Staatsanwaltschaft führten. Infolgedessen wurden Verfahren gegen diese Patienten wegen „Anstiftung zum Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse und Verwendung unrichtiger Gesundheitszeugnisse zur Täuschung im Rechtsverkehr“ geführt, die ebenfalls zu Hausdurchsuchungen, „Zufallsfunden“, Strafverfahren und Verurteilungen führten. Die Anzahl dieser Verfahren gegen Patienten, die im Regelfall ebenfalls bis dahin strafrechtlich vollkommen unbescholten waren, ist nicht bekannt. Da aber Verfahren gegen mehrere tausende Ärzte geführt wurden, ist davon auszugehen, daß die Anzahl der Patienten, gegen die dann aufgrund Auswertung der Patientenkartei/Patientendaten Strafverfahren eingeleitet wurden, durchaus in die Hunderttausende gehen könnten. Eine Vielzahl der Strafverfahren gegen Ärzte, die dann Strafverfahren gegen deren Patienten zur Folge hatten, sollen aufgrund Anzeigen und „sachdienlichen Hinweisen“ erfolgt sein, die auch anonym erfolgten. Die ärztliche Tätigkeit im Hinblick auf die Ausstellung „unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ wurde im Regelfall immer ordnungsgemäß versteuert und die Steuern wurden dem Finanzamt regelmäßig und ordnungsgemäß überwiesen. Jedenfalls ist anderes nicht bekannt. Auch gegen die Dr. W. wurden keine Verfahren wegen Steuerhinterziehung geführt.
Teutonen reiten auf der Rasierklinge. Achtung! — Zulassungsbezirk oder Wunschkennzeichen vom Auto, Emojis im WhatsApp, Rechtshänder, alle Gliedmaßen benutzen, Hochzeitstagsdatum, Wunsch-EC-Karten-PIN – nur einige Beispiele, wie man sofort und zweifelsfrei jeden hassenden hetzenden Naziskinhead und Staatszersetzenden UnsereDemokratiefeind erkennen und entlarven kann. Nur Nazis heben, sofern vorhanden, den rechten Arm. Die Jahreszahl 2004 ist ein Mythos der Freiberger Nazisachsen um konspirativ Führers Geburtstag feiern zu können, am Volkswagen vom strammen Nachbar steht klar „Deutschland den Deutschen“ und Sie hielten 444 für eine Schnapszahl, eine Kennung mit 271 identifiziert Sie nachweislich als Holocaustleugner! — 1919 ist so Nazi, da verblassen jede 18 und 88. zählen Sie mal. Dann verschrotten Sie ihre Karre und lassen sich den rechten Arm prophylaktisch amputieren. Werden Sie zum Analphabeten. Am besten wäre, die deutsche Sprache gänzlich zu verbieten, jede Vokabel, jeder Satz, unsere Sprache, alles haben die Nazis benutzt, eigentlich ist alles nazi.
Zum Fall Bianca Witzschel kann nicht oft genug dazu gesagt sein, wie wirkungslos diese Masken im Falle einer Pandemie eines hochgefährlichen Erregers gewesen wären, ansteckend wie Covid, aber tödlicher als Lauterbachs absolute Killervarianten.
Bei den noch laufenden Verfahren aus der Covidzeit geht es ausschließlich um die Vorbereitung eines noch durchgeknallteren Gesundheitsterrors in der nächsten WHO-Fake-Pandemie.
An der Ärztin wurde schlicht ein skandalöses Exempel statuiert, da maßt sich ein ahnungsloser Robenträger die Bewertung ärztlicher Diagnosen und darüber hinaus fachliche Bestätigung seitens eines Ärzteverbandes als falsch an. Das allein ist ungeheuerlich, dass diese Gesichtswindeln höchstens zum Filtern von Staubteilchen taugen aber bei vielfach kleineren Viren völlig nutzlos sind, dass dieser Umstand selbst heute in Deutschland noch immer nicht gewürdigt und die Tragepflicht endlich neu bewertet wird, passt zu diesem absurden Schmierentheater dass hier zynisch und höhnisch „im Namen des Volkes“ aufgeführt wurde und wird. Ein politisches Urteil und eine absolute Schande für unser Land. Hilfe, ich bin wieder in der DDR aufgewacht!
@Sam Lowry: In Euro-Wokistanien reicht es nicht Opfer zu sein – man muß auch von ‚den Richtigen umgelegt‘ werden. Da hat die ermordete 18-jährige Iranerin doppeltes Pech gehabt. Täter war ein 25-jähriger Süd-Sudanese; sofern die Bild-Zeitung korrekt berichtet hat. Ja, wenn es ein Israeli gewesen wäre.