Christoph Lövenich, Gastautor / 17.05.2024 / 06:00 / Foto: Pixabay / 54 / Seite ausdrucken

Ausgestoßene der Woche: Musik

Die israelische Teilnehmerin am Eurovision Song Contest konnte nur unter großem Sicherheitsaufwand auftreten, bei einem Staatsakt soll die deutsche Nationalhymne mit anderem Text erschallen, und auch an Beethovens Neunter gibt es etwas auszusetzen.

„Unpolitisch“ soll der Eurovision Song Contest (ESC) sein, schreibt sein Veranstalter vor. Das ist der Europäischen Rundfunkunion (EBU) diesmal nicht zur Gänze gelungen. Im Mittelpunkt stand dabei der israelische Beitrag von Sängerin Eden Golan. Schon im Vorfeld wurden Rufe laut, dass Israel nicht teilnehmen oder der ESC wegen Golans Auftreten boykottiert werden sollte. Solche Forderungen kamen nicht nur von außen, sondern auch z.B. von der irischen Kandidatin Bambie Thug, die sich als „nichtbinär“ identifiziert, „Hexerei“ betreibt, mit Pali-Tuch herumlief und nach eigener Aussage weinte, als sie von Golans Finalteilnahme erfuhr. Der Focus weist darauf hin, „dass der Staat Israel der einzige in Nahost ist, in dem eine Bambie Thug offen non-binär sein könnte.“

Golans ursprünglicher Songtitel October Rain musste in Hurricane geändert und Teile des Texts angepasst werden, um einen zu expliziten Bezug zum 7. Oktober zu vermeiden. Als die Künstlerin bei einer ESC-Pressekonferenz sprach, reagierten zwei ihrer anwesenden Mitbewerber, die Griechin Marina Satti und der Niederländer Joost Klein (zu dem kommen wir noch) mit kindischen Missfallensbekundungen. Schon im Halbfinale wurde Golan bei ihrem Auftritt ausgebuht, und es fand eine Anti-Israel-Demo in Malmö statt. Der Musikerin wurde offenbar von israelischen Sicherheitsbehörden angeraten, ihr Hotel nur für Wettkampftermine zu verlassen. In der schwedischen Stadt mit zigtausenden arabischen Einwohnern kam es am Samstag beim Finale zu einem Aufmarsch mit tausenden Teilnehmern, die sich gleichzeitig gegen einen „Genozid“ aussprachen und „from the river to the sea“ forderten. Als während der unter starken Sicherheitsvorkehrungen laufenden Show die Aggressionen draußen vor dem Austragungsort bedrohlicher wurden, verhaftete die Polizei einige Beteiligte, darunter die dreifache Ehrendoktorin Greta Thunberg.

Immerhin: Im Live-Finale fiel das Verhältnis von Beifall und gegnerischem Geschrei günstiger für Eden Golan aus als vorher bei öffentlichen Proben (Achgut berichtete) oder im Halbfinale. Im offiziellen Online-Video des Auftritts hat man die Geräuschkulisse weitestgehend ausgeblendet. Die Sängerin hätte, wenn es nur nach dem Publikum gegangen wäre, sogar den zweiten Platz erreicht. Die vollen 12 Punkte erhielt sie u.a. aus Deutschland, Österreich, der Schweiz und den Niederlanden. Allerdings führten die ebenfalls gezählten Voten der nationalen Jurys zu anderen Resultaten: Die Israelin landete nur auf Platz 5, dafür katapultierten die Juroren einen „nichtbinären“ Schweizer aufs Siegerpodest. Manche unterstellen den Jurys jetzt eine antiisraelische Voreingenommenheit. Wenigstens schnitt Golan deutlich besser ab als Greta Thunbergs Mutter, die 2009 für Schweden antrat (Platz 21).

Dafür steht die in Russland aufgewachsene Israelin auf einer inoffiziellen ukrainischen Feindesliste, weil sie als Kind einmal auf der annektierten Krim sang. Russland ist seit 2022 nach fast 30 Jahren vom – „unpolitischen“ – ESC ausgeschlossen. Ausgeschlossen wurde am Samstag auch der erwähnte niederländische Kandidat Joost Klein. Der – offenbar ‚binäre‘, aber seltsame  – junge Mann habe mehrere Tage zuvor einer Kamerafrau des EBU-Team eine bedrohliche Geste zugeworfen, weil er davon genervt gewesen sei, dass sie ihn filmte. Laut Polizei steht eine Anklage im Raum. Dass dabei das Geschlecht der Mitarbeiterin betont wird, legt nahe, dass die EBU im Sinn einer #MeToo-Hysterie reagiert hat. Ob der erste Rauswurf eines Musikers in der 68-jährigen Geschichte des Wettbewerbs allein aufgrund des Verdachts einer möglichen Geste gerechtfertigt war, bezweifeln viele. Die EBU bestreitet jedenfalls einen Zusammenhang mit seiner Rüpelhaftigkeit gegenüber Eden Golan.

Ode an die FrEUde

Über einen weiteren Ausschluss beschwert sich die EU-Kommission: EU-Flaggen durften nicht in die ESC-Halle. Grund: In der aufgeheizten Stimmung wollte man keine anderen als Nationalflaggen der teilnehmenden Länder (also keine Palästinenserflaggen oder dergleichen) und Regenbogen- sowie Pride-Fahnen zulassen. Dass die 12 Sterne des Brüsseler Imperiums draußen bleiben mussten, nutzte „nur den Euroskeptikern und den Feinden Europas“, erregt sich EU-Kommissar Margaritis Schinas. Diese Gleichsetzung des Kontinents mit dem EU-Gebilde vollzieht auch der österreichische Standard, wenn er Beethovens neunte Symphonie den „Schrecken aller Europa-Hasser“ nennt. Die Uraufführung des Musikstücks jährte sich diesen Monat zum 200. Mal. Die Variante, welche die Eurokraten abspielen lassen, entspricht allerdings einer Bearbeitung durch Herbert von Karajan.

Der Dirigent war bekanntermaßen Nazi (und letztes Jahr in diesem Zusammenhang bei uns Thema). Dem Musikwissenschaftler Esteban Buch zufolge „wird jede Aufführung der Karajan-Europahymne zur Fortsetzung des mangelhaften Umgangs mit dem Nazi-Erbe nach dem Krieg“. Die Nachkriegskontinuität der paneuropäischen Vorstellungen der Nazis wäre ein interessanter Gesichtspunkt, Buch jedoch scheint es um etwas zu gehen: Er beklagt, „dass der Nationalismus in Ländern wie Italien, Ungarn, aber auch […] in Frankreich wieder auf dem Vormarsch ist.“ „Karajan hat letztlich nur drei kleine Schnitte vorgenommen und Mini-Details umgestellt“ erläutert der Experte außerdem. Diese rückgängig zu machen, soll sich offenbar entscheidend und politisch auswirken.

Deutschland einig Kinderland

Wo wir schon bei Hymnen sind: Nicht jeden erfreut die deutsche Nationalhymne, schon immer haben einige mit Bertolt Brechts Kinderhymne geliebäugelt. Darunter Schauspielerin Katharina Thalbach, die ihrem Traum von einer Ersetzung des Fallerslebens-Textes durch das DDR-Produkt des Kommunisten Brecht nun etwas näher kommt. Am nächsten Donnerstag, beim offiziellen Staatsakt zu 75 Jahren Grundgesetz, darf sie das Stück zusammen mit der Sängerin Andreja Schneider zum Vortrag bringen. Es gab zwar im Entstehungsjahr der Kinderhymne, 1950, bereits eine Vertonung von Hanns Eisler, Thalbach will aber die Haydn-Melodie der bundesrepublikanischen Hymne nutzen. Übrigens ginge Eislers DDR-Äquivalent Auferstanden aus Ruinen musikalisch genauso, das ist jeweils austauschbar.

Im Gegensatz zu dessen Text von Johannes R. Becher hatte Brecht sich bei seinen Zeilen aber erkennbar am Deutschlandlied abgearbeitet­ – insbesondere an der ersten Strophe, nicht nur an der dritten, also der BRD-Hymne. Könnte Brechts Werk Deutschlands neue Nationalhymne werden? Dazu legt das Grundgesetz – im Gegensatz zur Bundesflagge – nichts fest. Wie schon 1952 und 1991 bräuchten Bundeskanzler und Bundespräsident – Heuss wollte ursprünglich ein ganz anderes Lied – nur Briefe auszutauschen. Und schwupps – schon erklänge: „Dass ein gutes Deutschland blühe / Wie ein andres gutes Land.“ Das scheint unter den jetzigen Umständen allerdings etwas überambitioniert.

No sex please, wir hessisch

Die EU-Wahl naht, der Wahlkampf schreitet voran. In Hessen musste die Partei Die PARTEI kämpfen, damit ihr Radio-Werbespot beim ‚Jugendsender‘ You FM des Hessischen Rundfunks (HR) ausgestrahlt werden durfte. Normalerweise sind die behördlichen Sendeanstalten verpflichtet, solche Wahlwerbung zu bringen. In diesem Fall argumentierte der HR aber mit Jugendschutzbelangen. Denn der Spot besteht im Wesentlichen aus einem Musikstück der Rapperin Ikkimel mit explizit-sexuellem Inhalt. (In Textform siehe hier auf S. 4.) „Eine […] schwere Gefährdung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sei aber nicht mit hinreichender Evidenz anzunehmen“, urteilte das Verwaltungsgericht Frankfurt/Main und verdonnerte den HR zur Ausstrahlung. Am Ende des Spots verspricht Schriftstellerin Sibylle Berg, hinter Frontmann Martin Sonneborn auf Listenplatz zwei der PARTEI, nach der „Machtergreifung“ würde im HR nur noch diese „Fotzenrap“-Künstlerin gespielt werden.

Mal wieder Gastwirt eingeschüchtert

Zur Wahl steht auch die AfD. Eine Wahlkampfveranstaltung der Partei im Oberbayerischen musste jüngst verlegt werden. Der Auftritt ihres Spitzenkandidaten Maximilian Krah sollte zunächst in Miesbach stattfinden. Der Wirt des Gasthofs Schützenwirt, Ercan Köse, sah sich allerdings genötigt, den Termin abzusagen. Wie der Gastronom, laut Münchner Merkur teilweise türkisch-armenischer Abstammung, beklagt, habe es Bedrohungen gegen seine Familie gegeben, das Auto sei zerkratzt und die Luft aus den Reifen gelassen worden, maskierte Unbekannte hätten einen seiner minderjährigen Söhne auf offener Straße bedrängt. Die Polizei ermittelt. Die AfD verlegte die Veranstaltung nach Holzkirchen im selben Landkreis, und versuchte, den Ort möglichst geheimzuhalten. Das beschränkt natürlich ihre Wirkung über den Kreis der Anhänger hinaus.

Da steht was ins Haus

In München steht ein Hofbräu-, in Berlin ein Russisches Haus. Dort betreibt der russische Staat – in Nachfolge der Sowjetunion – seit Jahrzehnten ein Kulturzentrum. Seit 2022 mehren sich Stimmen, die im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg seine Schließung fordern. Letzte Woche fand wieder eine Protestveranstaltung vor der Immobilie in Berlin-Mitte statt, organisiert von der Ukrainer-Vereinigung Vitsche und unter Beteiligung von Aktivisten aus verschiedenen Ländern. Eine Vitsche-Vertreterin stellte den bestehenden langfristigen Mietvertrag mit dem russischen Staat infrage. Kritisiert wird, dass das Russische Haus Kreml-Propaganda verbreitet und dass es gegen EU-Sanktionsanordnungen verstößt. Es wird vermutet, dass die Bundesregierung noch ein Auge zudrückt, damit umgekehrt das Goethe-Institut seine russischen Standorte behalten kann.

Eskimo kommt weg

Kommen wir mal wieder zu einer Straßenumbenennung, diesmal im Nachbarland Niederlande. Die Eskimolaan (Eskimoallee) in der Stadt Dronten (Provinz Flevoland) heißt ab dem Jahreswechsel IJ sbaanlann (Eisbahnallee), da sich dort eine entsprechende Wintersporteinrichtung befindet. Eine Einwohnerin hatte sich nämlich beschwert, dass die Bezeichnung „Eskimo“ rassistisch sei. Dem Straßennamenausschuss der Stadt wurde diese Einschätzung von einer „Interessenvereinigung der Inuit“ bestätigt. Die Sache stellt sich jedoch etwas komplexer dar: Nicht alle Eskimo-Gruppen gehören zu den Inuit, manche Angehörige haben mit dem etymologisch unklaren E-Wort kein Problem. Man darf vermuten, dass die Drontener Beschwerdeführerin noch keinerlei Berührung mit solchen Ethnien hatte. Aber vielleicht möchte sie ja nächsten Winter auf der Eisbahn ein Iglu bauen.

Die Jugend von heute

Vor ein paar Monaten hatte ich Ihnen kurz geschildert, wie die Antifa versucht, unliebsame Reporter an der Berichterstattung bei Demos mit ihrer Beteiligung zu hindern. Nicht selten mit Regenschirmen zur Versperrung der Sicht und am Beispiel des Youtubers Sebastian Weber alias Weichreite. Am Mittwoch traf ihn dieses Schicksal wieder, als er live von einer Christopher-Street-Day-Veranstaltung in der sächsischen Provinz, in Wurzen, streamte. Offenbar war der dortige CSD, der erstmals stattfand, stark von linksextremem Nachwuchs geprägt. In der Versammlung wurde sogar abgestimmt, dass man Weber nicht wollte, und auf das Recht am eigenen Bild verwiesen. Das gilt aber so nicht bei einer öffentlichen Versammlung; abgesehen von Porträtaufnahmen einzelner Teilnehmer darf Weber dort als Journalist das Demonstrationsgeschehen selbstverständlich filmen.

In diesem Fall wurde ihm sogar aus dem Teilnehmerkreis das Aufnahmegerät, sein Handy, entwendet. Die Polizei schritt sofort ein, konfiszierte das Gerät und nahm zwei Beschuldigte in eine polizeiliche Maßnahme. Währenddessen lief, von den Beamten offenbar unbemerkt, der Livestream noch wenige Minuten weiter. In dem Video, das auf YouTube inzwischen gelöscht ist, aber Achgut vorliegt, sieht man, wie die Polizisten beginnen, Personalien mehrerer junger Leute festzustellen. Weber erhielt sein Mobiltelefon zügig zurück und streamte weiter.

Australien will global löschen

Letzten Monat waren der assyrische Bischof Mari Emmanuel und andere Anwesende während eines Gottesdienstes im australischen Sydney von einem 16-jährigen islamischen Messerstecher brutal angegriffen worden. Der Geistliche verlor bei der Terrorattacke das rechte Augenlicht. Videos von dem Vorfall möchte der australische Staat lieber nicht auf Twitter und auf Facebook sehen. Die Regierungsbeauftragte für Internetsicherheit, Julie Inman Grant, erwirkte zunächst ein Geoblocking, entsprechende Posts sind dann in Australien (ohne VPN) nicht mehr sichtbar. Das reichte der Behörde nicht, sie ging gegen die Plattform von Elon Musk, der Inman Grant eine „Zensurkommissarin“ nannte, vor, um eine weltweite Löschung zu erreichen. Dieser Tage errang Musk einen vorläufigen Sieg vor einem australischen Gericht. Der dortige Premierminister Anthony Albanese sprach übrigens von der „Notwendigkeit einer sozialen Lizenz“ im Zusammenhang mit Social Media. Das erinnert an die „verwirkbaren Social-Media-Lizenzen für jeden Nutzer“, die der Thüringer CDU-Chef Mario Voigt kürzlich ins Spiel gebracht hatte.

Gesicht zeigen

Apropos Gericht: Zwei Jungen waren 2020 von einer kalifornischen High School geflogen, weil Fotos von 2017 beide mit gefärbten Gesichtern zeigten. Im Zuge der Black-Lives-Matter-Hysterie wertete man das als böses „Blackfacing“. Tatsächlich ging es um kosmetische Gesichtsmasken zur Akne-Behandlung, farblich erinnerte die Haut der Teenager eher an Fantomas als an Afroamerikaner. Jetzt verdonnerte ein Gericht die katholische Saint Francis High School zur Rückzahlung der Schulgebühren und zur Leistung einer Entschädigung in Höhe von 500.000 Dollar an jeden der beiden.

Nachtrag in Sachen Meyen

Zuletzt noch eine Ergänzung und eine Korrektur zu einem vergangene Woche erwähnten Fall. Dem Münchner Kommunikationswissenschaftler Prof. Michael Meyen werden die Bezüge nicht für 24 Monate um ein Zehntel gekürzt, wie die taz vermutete, sondern – wie er selbst kundtut – nur für 15. Außerdem spielte bei der Entscheidung nicht nur seine Tätigkeit für das Querfront-Magazin Demokratischer Widerstand (DW) eine Rolle, sondern ebenfalls eine großzügige Spende an die Rote Hilfe; ganze 11.000 Euro – von Meyen bei einer Lesetour gesammelt – hat er der linksextremen Vereinigung 2019 (im Zusammenhang mit kurdischen Organisationen) übergeben. Nach eigener Aussage wurde dem Wissenschaftler vorgeworfen, „das gegenwärtige politische System Deutschlands zu delegitimieren“. Er klagt gegen die Disziplinarstrafe.

Und so endet der allwöchentliche Überblick des Cancelns, Framens, Empörens, Strafens, Umerziehens, Ausstoßens, Zensierens, Denunzierens, Entlassens, Einschüchterns, Moralisierens, Politisierens, Umwälzens und Kulturkämpfens. Bis nächste Woche!

Ein Archiv der Cancel Culture in Deutschland mit Personenregister finden Sie unter www.cancelculture.de. Um auch weniger prominente Betroffene aufnehmen zu können, sind die Betreiber der Website auf Hinweise angewiesen. Schreiben Sie ihnen gerne unter cancelculture@freiblickinstitut.de.

 

Christoph Lövenich ist Novo-Redakteur und wohnt in Bonn. Er hat zum Sammelband „Sag, was Du denkst! Meinungsfreiheit in Zeiten der Cancel Culture“ beigetragen.

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Gabriele Klein / 17.05.2024

@Frau Strauch: Ich finds interessant dass ausgerechnet Deutschland in Sachen Nationalhymne in Europa den Ton scheinbar angeben will ..... Ich frag mich hier, seit wann brauchen “Globalisten” eine Nationalhymne?

Gabriele Klein / 17.05.2024

“Die israelische Teilnehmerin am Eurovision Song Contest konnte nur unter großem Sicherheitsaufwand auftreten, ......” Ja, aber noch ist nicht aller Tage Abend….. Heute las ich in einer schwedischen Zeitung, dass man in Schweden die Initiative ergriff nun für Golan zu sammeln , um ihr den “Preis des schwedischen Volkes” zu überreichen. Dies nach den vom Autor angesprochenen Diskrepanzen zwischen Jury und Volksabstimmung die sich auch in Schweden zeigten wo die schwed.Zuschauer Golan anscheinend die volle Punktzahl gaben und die Jury nichts. Die Sammlung hat scheinbar bereits die Grenzmarke von 150.000 Schwedische Kronen überschritten die, wenn ichs richtig verstand in Form eines Kunstwerkes und einer Spende für Kibbutz Nir an Or Golan übergeben werden sollen in einer öffentlichen Zeremonie. So verstand ich den Artikel, in “Världen idag vom 17. May 2024 (ohne Gewähr,bitte prüfen, Übersetzer App funktionniert gut. Einem weiterer Artikel in Världen idag entnahm ich dass der Autor dort z. gleichen Schluß kommt wie ich auch: Eine STILLE Mehrheit der eher einfachen Leute steht hinter Israel, es sind die die keine Zeit für Demos und Blockaden haben sondern mit ihrem Alltag/Arbeit beschäftigt sind während eine kleine intellektuelle Kulturelite versucht den Diskurs zu bestimmen. siehe dazu auch “Eurovision­omröstningen visar vilka som är Israels vänner” (gut erschließbar ohne schwed. Kenntnisse) Es ist heute wie vor dem Holocaust damals auch: die “Kulturelite”  ganz vorn in der ersten Reihe…....(von wegen “Ausverkauf der Intelligenz….in nazi Deutschland, sofern nicht jüdisch u. verfolgt, marschierten die Meisten, zu Allem bereit, ganz vorne mit so wie heute auch.

Lutz Liebezeit / 17.05.2024

Türkische-islamische Vereine sind erlaubt, aber mache mal einer einen deutsch-christlichen Verein auf, dann hast du die Sozialdemokrazis am Hals.

Norbert Gebhardt / 17.05.2024

‘Und wir lieben die Heimat, die schöne Und wir schützen sie, weil sie dem Volke gehört, Weil sie unserem Volke gehört.” Auch nicht schlecht. Privat lebe ich aber gerne die zweite Strophe unseres Deutschlandliedes.

Heino Mursi / 17.05.2024

What a wonderful world! Der große Louis „Satchmo“ Armstrong wäre traurig und entsetzt gewesen: Wenn eine aggressive und antisemitische junge Schwedin 3-fache Ehrendoktorin ist, ohne selbst klar denken zu können, und wenn die Gesinnungs-Polizei reale Videos ‚unter den Tisch kehren‘ will, dann ist die Menschheit nahe daran, sich selbst ad absurdum zu führen. Ich erinnere mich an die Worte eines japanischen Wissenschaftlers vor ein paar Jahren, der sagte, dass der Homo Sapiens, übrigens ganz im Gegenteil zum Neandertaler, zur Schizophrenie neigt. Neigt?! Die Gründe erspare ich uns allen. Is that a wonderful world, Satchmo?

Wilfried Cremer / 17.05.2024

noch’n Vorschlag für die Hymne: Das Herz eines Boxers… (Max Schmeling)

Thomas Kurt / 17.05.2024

@Jürgen Fischer: Die Freien Sachsen werden vom Kretschmer-Regime ja regelmäßig als “rechtsextreme (was auch sonst, wenn einer rotgrün nicht lieb hat?) Kleinst-Partei” betitelt. Für eine “Kleinst-Partei” verbreitet sie allerdings im Freistaat eine bemerkenswerte Angst bei der rotgrünen Klique. Heute Abend wollte sich der wandernde Witz Wanderwitz im erzgebirgischen Zwönitz einen Bürger"dialog” gönnen. Mitglieder der Freien Sachsen kündigten ihre rege Teilnahme und uneingereichte Fragen an. Damit bewiesen sie, dass sie “Dialog nach rotgrüner Art” partout nicht verstehen wollen und so ließ der wandernde Witz die Veranstaltung absagen und wanderte weiter. Es hieß, er nahm den Zug nach Nirgendwo.

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