Weil eine Mitarbeiterin des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg sich weigerte, in einer Strahlenschutzanweisung durchgehend eine sogenannte gendergerechte Sprache zu verwenden, erhielt sie zunächst zwei Abmahnungen und schließlich die Kündigung. Die Mitarbeiterin des Amtes hatte die Anweisung im generischen Maskulinum verfasst, wie es in der deutschen Sprache vorgesehen ist. Sie nutzte keine ideologisch aufgeladene Gender-Schreibweisen.
Als die Frau auch nach zwei Abmahnungen bei ihrer korrekten Sprachversion blieb, sprach die Behörde die außerordentliche Kündigung aus, da das BSH den Vorfall als schwere Pflichtverletzung einstufte. Die betroffene Arbeitnehmerin betrachtete das strikte Gendern in einem sicherheitsrelevanten Dokument als unangebracht. Ihre Begründung lautet, dass es in einem sensiblen Bereich wie dem Strahlenschutz um Rechtsklarheit und Präzision ginge, denen oberste Priorität einzuräumen wäre. Die Mitarbeiterin untermauerte ihre Position durch den juristischen Begriff „ermächtigter Arzt“, der in Gesetzen eindeutig definiert ist. Würde man diesen stehenden Begriff durch eine genderneutrale Form wie „fachärztliche Person“ ersetzen, könne dies das Klarheitsgebot verletzen.
Die Mitarbeiterin klagte vor dem Arbeitsgericht Hamburg und bekam in erster Instanz recht. Nach Auffassung der Richter waren die arbeitsrechtlichen Maßnahmen nicht gerechtfertigt, weil das bloße Weglassen von Gender-Zeichen keinen ausreichenden Kündigungsgrund darstelle. Das BSH hat gegen die erstinstanzliche Entscheidung Berufung zum Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg eingelegt. Gestern entschied das Gericht: Grundsätzlich dürften Arbeitgeber ihre Beschäftigten anweisen, zu gendern, und diese müssten das dann auch tun. Im konkreten Falle der BSH-Mitarbeiterin, die sich geweigert hatte, im Entwurf für eine Strahlenschutz-Verordnung zu gendern, sei die Kündigung aber aus formellen Gründen trotzdem nicht rechtmäßig. Das Gericht fand einen trickreichen Ausweg ein Grundsatzurteil zu vermeiden: Eigentlich hätte der Strahlenschutzverantwortliche des Bundesamtes das Dokument selbst schreiben müssen, er habe diese Aufgabe nicht korrekt auf die 43-Jährige übertragen. „Die Frau wird also weiter in der Behörde arbeiten", berichtet der NDR. Das Gericht hat keine weiteren Rechtsmittel mehr zugelassen. Allerdings ist eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht möglich.
Lebensschützer in Koblenz brutal verprügelt
Elias Burow und weitere Teilnehmer einer kleinen Lebensschutz-Kundgebung in Koblenz wurden Opfer brutaler linksextremer Gewalt. Burow gehört der „Aktion SOS Leben“ an, die derzeit Demos in mehreren Städten im Südwesten Deutschlands organisiert. Auf einer „Pro-Life-Tour“ wollen die Abtreibungsgegner andere Menschen friedlich davon überzeugen, dass Abtreibungen falsch sind. Am vergangenen Montag veranstaltete die Aktion im Rahmen dieser Tour die Kundgebung „Öffentlicher Protest für das Recht auf Leben mit Gebeten“ in der Koblenzer Innenstadt.
Nach einem Angriff rufen die Demonstranten die Polizei. Diese nimmt die Personalien des Täters auf und erteilt ihm einen Platzverweis. „Doch nach zehn Minuten kam derselbe Mann zurück – mit Verstärkung“, schildert Burow den Fall. Sechs weitere Männer waren jetzt an dem Angriff beteiligt. Ein Demoteilnehmer wird angegriffen. Die Täter reißen ihm Flugblätter aus der Hand und werfen einen Stein nach ihm. Die Angreifer gehen auch auf die anderen Lebensschützer los. Der Wagen, in dem die Demoteilnehmer ihre Flugblätter transportieren, wird in Richtung der Abtreibungsgegner geworfen.
Die Bilanz des Vorfalls schildert Burow dem Portal Corrigenda: „Wir hatten zwei Verletzte, sie mussten im Krankenhaus behandelt werden. Einer trug ein Schädel-Hirn-Trauma davon und wurde zusätzlich an der Hand verletzt, der andere am Kiefer, durch einen Tritt.“ Die Polizei in Koblenz hatte drei der Tatverdächtigen für die Dauer der Kundgebung in Gewahrsam genommen. Es werde, so heißt es aus Polizeikreisen, auch ein Tatmotiv „aus dem linken Spektrum“ geprüft.
Vortrag über „kulturellen Marxismus“ abgesagt
Die Radboud-Universität in Nimwegen (Nijmegen) hat für eine Vorlesung des emeritierten Professors und ehemaligen Politikers Paul Cliteur keine Genehmigung erteilt. Cliteur wurde von der Groot-Nederlandse Studentenvereniging (GNSV) eingeladen. Die Universität gibt an, dass sie die Vorlesung aus Sicherheitsgründen nicht durchführen werde. Cliteur ist Jurist und ehemaliges Mitglied des Senats des Forums für Demokratie. Er ist Mentor von Thierry Baudet. Der Professor ist für seine konservativen Ansichten bekannt. Er sollte am nächsten Mittwoch einen Vortrag über den „kulturellen Marxismus“ halten. Laut GNSV sei das Thema geprüft und genehmigt worden, teilte der Verband in einer Antwort an Omroep Gelderland mit.
Ein Sprecher der Radboud-Universität sagte, man wolle im Falle dieses Vortrages aus Sicherheitsgründen nicht kooperieren. Die Universität erwähnt dabei allerdings nicht, welche spezifischen Sicherheitsaspekte bei den Überlegungen eine Rolle spielen. Die Universität verwende vage Begriffe, weigere sich zu erklären, welche konkreten Bedrohungen es gebe, so Daan Meershoek, Vorsitzender des GNSV in Nijmegen. GNSV nimmt eine Gefährdung von links an, ohne diese jedoch konkreter benennen zu können. Die einladende Groot-Nederlandse Studentenvereniging bezeichnet sich selbst als einen konservativ-nationalen Verein, wird aber immer wieder auch von Medien mit rechtsextremistischen Organisationen in Verbindung gebracht.
Tote von Wahl ausgeschlossen
Südsudans Präsident Salva Kiir hat nach einen äußerst peinlichen Vorfall zwei hochrangige Mitarbeiter entlassen. Der Präsident hatte einen Toten in ein Gremium berufen, der die Diskussionen über die für Dezember geplanten Wahlen leiten sollte. Die Ernennung des verstorbenen Steward Soroba Budia wurde in einer präsidialen Anordnung vom 30. Januar bekanntgegeben. Lokale Medien hatten daraufhin bemerkt, dass das Mitglied der Oppositionspartei United Democratic Party (UDP) bereits vor fünf Jahren verstorben sei. Der Spott in den sozialen Medien ließ nicht lange auf sich warten. Ohne die Gründe dafür zu nennen, hieß es kurz darauf in einer offiziellen Erklärung, der Präsident habe seinen Pressesprecher David Amour Major und den Chefadministrator im Ministerium für Präsidialangelegenheiten, Valentino Dhel Maluet, entlassen.
Kiir zeigte sich „erfreut“, bekanntzugeben, dass die beiden von ihren Aufgaben entbunden wurden. Er wolle ihnen, so eine Post auf dem offiziellen Facebook-Account des Präsidenten, seinen „tiefen Dank“ für ihren Dienst aussprechen. Die Erklärung wurde vom Minister für Präsidialangelegenheiten Africano Mande Gedima unterzeichnet. Kurz darauf erklärt der entlassene Amour in einer Pressemitteilung, dass das Büro des Präsidenten sich vollständig auf die „Genauigkeit und Aktualität“ der von „Interessengruppen“ eingereichten Namen für die Aufnahme in das Gremium verlassen habe. Es sei nun offensichtlich, dass es keine gründliche Überprüfung gegeben habe, was zu diesem unglücklichen administrativen Versehen geführt hatte, so Amour.
Angriffe auf Freikirche
In Leipzig greifen Linksextremisten immer wieder das Café einer Freikirche an. Die Stadt meint allerdings, dass es sich bei den Attacken nicht um Aktionen gegen die Religionsfreiheit handele. Kern des Skandals ist eine Stellungnahme des Leipziger Ordnungsdezernats zu linksextremer Gewalt gegen Christen. Diese hat für Empörung bei einer von stetiger Gewalt betroffenen Freikirche gesorgt. Es geht um eine Folge von inzwischen 24 Angriffen auf das Café Stay. Im Jahr 2023 hatte die Freikirche „Zeal Church“ das Café eröffnet. In der Nacht von Heiligabend auf den ersten Weihnachtstag hatten Täter ein Loch in eine Frontscheibe gebohrt und injizierten durch dieses einen halben Liter Buttersäure in das Café.
Die BSW-Fraktion im Leipziger Stadtrat wollte deswegen von der Stadtverwaltung wissen, wie sie die Auswirkungen dieser linksextremen Angriffe auf die Religionsfreiheit bewerte. Die Antwort des Ordnungsdezernats lautete: „Der Angriff greift – zumindest dem Bekennerschreiben gemäß – nicht die Religionsfreiheit an.“ Die Angriffe sollen, so das Amt die grundsätzliche Ausübung der Religionsfreiheit in Leipzig nicht gefährden. Zwar verurteilte das Dezernat den Angriff und teilte mit, es gebe „keinerlei Rechtfertigung“ dafür. Die Freikirche zeigte sich fassungslos. In einer Stellungnahme betonte sie, dass es sich bei den Angriffen um anti-christliche Hassverbrechen handle. Die Gemeinde sieht ihre christliche Theologie, ihr Werteverständnis sowie ihr Verständnis von Ehe und Familie angegriffen und delegitimiert.
Schüsse auf Maria
Die Schweizer Politikerin Sanija Ameti wurde wegen Störung der Glaubensfreiheit zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 50 Franken (zirka 54 Euro) sowie eine sofort fällige Zahlung von 500 Franken (zirka 545 Euro) verurteilt. Der Grund für die Verurteilung war ein Instagram-Beitrag, in dem Ameti Schießübungen auf eine Marienikone zeigt. Ameti, die sich als Muslimin und Agnostikerin versteht, behauptete damals: „Auf den Inhalt der Bilder habe ich nicht geachtet. Das war nicht richtig.“ Der „religiöse Inhalt“ sei ihr beim Ballern nicht „bewusst“ gewesen. Das vom Gericht gewählte Strafmaß blieb deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft zurück. Diese hatte 100 Tagessätze zu je 100 Franken (zirka 109 Euro) sowie eine Geldstrafe von 2.500 Franken (zirka 2.725 Euro) als Strafe gefordert.
Verhandelt wurde ein Vorfall vom 6. September 2024, bei dem Ameti Schießübungen mit einer Luftpistole durchführte. Sie stellte Bilder davon auf Instagram in die Öffentlichkeit. Die veröffentlichten Fotos zeigten ein Bild von Maria mit dem Jesuskind. Beide dargestellten Gesichter wiesen auf den Bildern zahlreiche Einschusslöcher auf. Das Motiv der Ikone stammte aus einem Kunstkatalog des Auktionshauses Koller.
Ameti hatte den Instagram-Post mit dem Wort „Abschalten“ versehen. Zwar hatte sie den Post später gelöscht, doch er hatte sich weit genug verbreitet. In der Schweiz hatte der Instagram-Beitrag breite Empörung ausgelöst. Katholische Bischöfe hatten Handeln scharf kritisiert, es widerspreche dem gebotenen Respekt vor religiösen Überzeugungen. Sanija Ameti ist schweizerisch-bosnische Staatsbürgerin und Mitglied der Grünliberalen Partei (GLP). Nach dem öffentlichen Skandal um die Schüsse auf die Heiligenbilder trat sie freiwillig aus der Parteileitung der GLP im Kanton Zürich zurück. Zudem leitete die Partei nun ein Ausschlussverfahren ein.
Hier endet der allwöchentliche Überblick des Cancelns, Framens, Empörens, Strafens, Umerziehens, Ausstoßens, Zensierens, Denunzierens, Entlassens, Einschüchterns, Moralisierens, Politisierens, Umwälzens und Kulturkämpfens. Wir dürfen damit rechnen, dass es noch lange ungebremst weitergehen wird. Bis nächste Woche!
Ein Archiv der Cancel Culture in Deutschland mit Personenregister finden Sie unter www.cancelculture.de. Um auch weniger prominente Betroffene aufnehmen zu können, sind die Betreiber der Website auf Hinweise angewiesen. Schreiben Sie ihnen gerne unter cancelculture@freiblickinstitut.de.
Beitragsbild: Mehgan Heaney-Grier, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons
Ich bin auch eine Ausgestossene. Und habe seitdem noch nie so viele interessante Menschen kennengelernt, aus allen möglichen Bereichen. Meine geistige Unabhängigkeit ist mir das wert. Übrigens werde ich auch von eingebimdeten moralischen Herrenmenschen durchaus respektiert, weil ich mich ihrer Schwarzen Pädagogik nicht beuge. Ich habe nämlich nicht deren stereotype Probleme (verwirrte, lebensuntüchtige und teilweise nur eingeschränkt beschulbare Kinder, kaputte („offene“) Ehe, fehlende Originalität („Mainstream“), fehlender Respekt von Männern jeglicher Couleur (mir wird regelmäßig die Tür aufgehalten- das weiß ich sehr zu schätzen) etc… nicht zu reden von irgendwelchen Gesundheitsschäden, die unter der Habd und unter vier Augen durchaus mit der „Spritze“ in Verbindung gebracht werden… mein relativ abgedimmter sozialer Umtrieb ist halt der Preis, den ich für meine geistige Unabhängigkeit gerne bezahle. Mein Herrgott weiß, wie dankbar ich für jeden echten Freund bin, und nach meinem Dafürhalten hat Er mich reichlich gesegnet. Ich tue auch etwas für meine Gemeinschaft und versuche die Meinungsfreiheit durchzusetzen in meinem persönlichen Umfeld: was ich denke, sage ich jedem furchtlos, denn (wie es in der Bibel steht): Die Wahrheit wird euch frei machen. Die Herrschaft von Lügnern, Volksverrätern und Schwachköpfen hält nicht ewig.
@T. Szabo. Wollte gerade loslegen, aber Sie haben mir schon das Wort aus dem Munde genommen. Ich sehe es auch so: Das Gendern ist der neue Hitlergruß. Das Erkennungszeichen für die erwünschte „korrekte“ politische Einstellung in dieser unserer Gesinnungsdiktatur. Oder wie es in der DDR wohl geheißen hätte: „Wer nicht gendert, der hat nicht den richtigen Klassenstandpunkt“. Nicht wahr BSH?
Hamburg – Koblenz – Leipzig – Kleinkleckersdorf: Wo bitte hört in Deutschland der Realitätssinn auf und fängt der Irssinn an? Gendern in einer amtlichen Verlautbarung? Ich möchte im Ernstfall lieber von rinem „ermächtigten Arzt“ über richtiges Verhalten angewiesen werden als von irgendeiner „Person“, auch wenn diese etwas mit ‚Arzt und so‘ zu tun hat. Und den linken Schlägern und Radikalinskis in Leipzig wurde wieder mal von offizieller Stelle – mitnichten einer Kirche – die Absolution erteilt. Buße in Leipzig: Die restliche Buttersäure muss vernichtet werden, wenn möglich bei der AfD. Und Koblenz? Da sind sie noch nicht so weit, die Aufnahme der Persinalien der linken Schläger dauert noch an. Eigentlich hatte ich erwartet, dass diese „unwoken rechten“ Demonstranten die Strafzettel kriegen!
1 % schreien laut, der Rest hält einfach lieber das Maul. Typisch doitsche Land, gute Land…
„Der Angriff greift – zumindest dem Bekennerschreiben gemäß – nicht die Religionsfreiheit an.“
Vermutlich ging’s um die Kaffequalität.
Geht’s noch.
Sanija Ameti ist nach Berichten Schweizer Medien schon vor Monaten nach entsprechendem „Druck“ aus der dortigen Gruen-„Liberalen“-Partei (die Fundis haben noch eine eigene, der reinen maoistische Lehre huldigende) ausgetreten. Außerdem verlor sie ihren Job bei einer Werbeagentur. Das heißt, hier wurde mal jemand wirklich bestraft – lange bevor ein Gericht (angeblich) „Recht“ sprach. Sanija Ameti ist mir aufgefallen, weil diese Frau offenbar – im Gegensatz zu fast allen ihren Gesinnungs-Genossen und einer sowohl intellektuell verblödeten wie charakterlich verkommenen Aktivistenjugend – noch weiß, daß es Dinge auf dieser Welt gibt, um die man BITTEN muß. Dinge, die man nicht kaufen, erzwingen oder sich selber erarbeiten kann. Dinge, die uns Menschen nur GESCHENKT werden (können). So ist das auch mit dem Verzeihen und der Vergebung. – „Ich bitte um Vergebung bei den Menschen, die durch meinen Post verletzt wurden. … Es tut mir unglaublich Leid.“ Und getreu des Bibelwortes: „… Wenn dein Bruder sündigt, so weise ihn zurecht – aber WENN ES IHN REUT, SO VERGIB ihm!“ (Lukas 17), erklärte ausgerechnet der Bischof von Chur, Joseph Maria Bonnemain (für professionelle Katholiker-Hasser aufgrund seines hierarchischen hohen Amtes fast schon ein „Nazi“) öffentlich, daß er Ameti vergeben habe. Bemerkenswerte Worte gab es auch in der Weltwoche vom „Rechten“ Roger Köppel im Beitrag „Gerechtigkeit für Sanija Ameti“ (11.09.2024). Köppel wunderte sich, daß die sowohl große Teil der woke Gesinnungs-Gemeinschaft als auch rechte Jung-Aktivisten plötzlich ihre „religiöse Gefühle“ entdeckt hatten. Ameti soll jetzt IN SUMME und ALLEIN bezahlen, was so viele Andere seit Jahrzehnten systematisch mit verbrochen haben: die Verhöhnung von Glaubensinhalten, das Lächerlichmachen von Glaube, Kirche und deren Symbolen – alles im Einklag „mit unserem religionsmüden Zeitgeist“. GERECHT – ist das nicht! Köppel: „Des Menschen liebste Gerechtigkeit – ist und bleibt Selbstgerechtigkeit!“
Die Gendersprache dient der politischen Säuberung des Arbeitsplatzes.
Wer gendert, der bekennt sich sprachlich zu einer bestimmten politischen Ideologie.
Wer nicht gendert wird gekündigt.
Eine Kündigung wegen des Verweigerns des Genderns ist eine politisch motivierte Kündigung.
Wer seine Angestellten zum gendern nötigt, der nötigt sie dazu sich im Sinne eine bestimmten politischen Ideologie zu äußern.
Das kennen wir aus dem Totalitarismus.
Die Gendersprache entspricht einer politisch korrekten Version des Hitlergrußes.
So grüßen alle brav Hitlers Geßlerhut.