Gastautor / 28.03.2020 / 06:15 / Foto: Mateussf / 180 / Seite ausdrucken

Ausgangsbeschränkungen – was sagt der Anwalt?

Von Hans-Peter Tauche.

„Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt“, lautet Nr. 4 der auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Satz 1 und 2 Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erlassenen Allgemeinverfügung in Bayern, befristet vorerst bis 03. April 2020, laut Herrn Dr. jur. Söder mit Verlängerungsoption. Verstöße werden bestraft: Verlässt man sein Heim ohne triftigen Grund oder trifft sich mit Freunden (im Haus), droht Bußgeld bis 25.000 EUR, im Fall einer vollziehbaren Anordnung eine Geldstrafe, oder Freiheitsstrafe bis zwei Jahre. Viel „besser“ könnte es auch die chinesische Führung nicht!

Wie fragwürdig die eingetretene Situation ist, zeigt sich schon an dem Dissens zwischen den südlichen Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Sachsen), die partiellen „Hausarrest“ erteilen, und den übrigen, die lediglich Kontaktverbote aussprechen. Dabei ist klar, dass es einen sicheren Weg aus der Epidemie heraus nicht gibt, dafür gibt es zu viele sich widersprechende Vorgehensweisen und Ergebnisse aus anderen Ländern, nach heutigem Stand. Ergo: Wir werden mit dem Virus leben müssen, selbst nach Ansicht der Virologen mindestens zwei Jahre. Ohne Herdenimmunität, plus Impfstoff (frühestens Frühjahr 2021), bleibt nur die Hoffnung auf bessere medikamentöse Behandlungsmöglichkeiten, dafür gibt es Ansätze.

Können wir, und das ist der Kardinalpunkt, in diesem Land für eine derart lange Zeit die Wirtschaft herunterfahren, Kinder und Studenten aus der Ausbildung nehmen, und Grundrechte massiv einschränken? Wenn das nicht geht (und es geht ganz offensichtlich nicht ohne komplette gesellschaftliche Erosion, massive Arbeitslosigkeit, eine verlorene Jugend und Vertrauensverlust in den Staat), sollte man fragen – warum jetzt für zwei Wochen? 

Nach Meinung der Virologen wird der Höhepunkt der Infektionen erst im Mai/Juni liegen. Sofern kein Impfstoff verfügbar ist, wird sich das gleiche nächstes Jahr wiederholen. Wenn wir das dreimal hintereinander machen: dann ist die Wirtschaft tot, und wir können uns vermutlich über viele Tote aus vielen Gründen, weitab von Covid-19, unterhalten, die nicht ärztlich behandelt und in kein Krankenhaus eingeliefert worden sind.

Rechtsstaatlicher Grundsatz ins Gegenteil verkehrt

Hausarrest: Das kannten wir bisher nur aus Diktaturen, dort traf der Hausarrest aber Regimegegner (Aung San Suu Kyi) oder anderweitig missliebige Personen (Ai Wei Wei), gerne als Vorstufe zur Haft. Bei uns soll nun nicht der nachweisliche „Täter“ der Freiheit beraubt werden, sondern alle potenziellen“ Täter“ gleich mit, weil eine gesellschaftliche Gruppe angesichts einer grassierenden Krankheit mit einem erhöhten Risiko leben muss. Das verkehrt den rechtsstaatlichen Grundsatz, dass nur der Verursacher sanktioniert werden und ggfs. in seiner freien Bewegungsmöglichkeit essenziell eingeschränkt werden darf, in sein Gegenteil und stempelt alle schon aufgrund ihrer puren Existenz zu Verdächtigen, offenbar in konstanter Fortentwicklung der zur Terrorismusbekämpfung entwickelten strafrechtsdogmatischen Figur des „Gefährders“: es werden über 99,9 Prozent der laut amtlicher Statistik (RKI) nicht infizierten Bevölkerung mit substanzieller Einschränkung ihrer Grundrechte belegt, dem wesentlichsten Kern unserer verfassungsrechtlichen Ordnung und unseres freiheitlichen Menschenbildes, obwohl sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen, außer, wie alle anderen, von dem Risiko einer Infektion betroffen zu sein. 

Völlig außer acht gelassen wird dabei, dass das Corona-Virus für die weit überwiegende Zahl der Betroffenen ohne schwere Folgen ist, 30 Prozent haben überhaupt keine Symptome, allenfalls 10 Prozent sind intensiv behandlungsbedürftig. Die aktuellen Zahlen für Bayern sind, lt. Bay. Landesamt für Gesundheit 26.3.20, 10:00 Uhr: 8.842 Infizierte, 52 Tote: Das ergibt eine offizielle Mortalitätsrate von 0,59%, wobei unstreitig ist, dass die Dunkelziffer der Infizierten weit höher ist, weil aktuell mangels Kapazitäten nur bei Vorliegen von Symptomen, und damit nicht repräsentativ getestet wird (hierzu: Peer Ederer, Mit bedeutungslosen Zahlen im Blindflug durch das Virenmeer). Damit landen wir bei einer Mortalitätsrate unter 0,1 Prozent – kaum anders als bei einer Influenza. Die Diagnose des (alleinigen) Versterbens am Coronavirus ist bei potenziell multiplen Ursachen schwierig, und ob an oder (nur) mit Covid-19 gestorben wurde, wird in den völlig überlasteten Krankenhäusern Spaniens und Italiens nicht mehr festgestellt.

Nun ist es so, dass die Risikolast ungleich in den Altersgruppen verteilt ist. Alte und stark vorgeschädigte Menschen haben ein wesentlich höheres Risiko, an der Viruserkrankung zu versterben. Daher verdienen sie besonderen Schutz, wird regelhaft ausgeführt: Würde aber die Pandemie fast nur Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr betreffen, wäre die Gesellschaft dann auch bereit, das gesamte kulturelle Leben einzustellen, nahezu die komplette Volkswirtschaft auf Eis zu legen, und 156 Milliarden in die Hand zu nehmen, bei gleichzeitig massiven Steuerausfällen, damit weniger Jugendliche versterben?

Wäre es nicht wesentlich konsequenter, natürlich diejenigen in ihrer Entfaltungsmöglichkeit temporär einzuschränken, die nachweislich eine Gefahr sind, aber ebenso die, die schwerwiegend von den Infektionen betroffen sein können, um die Gesellschaft als Fundament der Versorgung aller am Laufen zu halten, besonders ökonomisch? Soweit diese Personen ohnehin nicht schon in den Einrichtungen leben, die vom Besuchsverbot umfasst sind, wäre es nicht angemessen, den zu Hause lebenden Senioren, unter Gewährleistung einer sozialen, psychischen, medizinischen und hauswirtschaftlichen Versorgung vor Ort, ein temporäres Residenzgebot im Haus aufzuerlegen? Angesichts der Entwicklung in Italien, mit zahllosen Infektionen im Krankenhaus, auch des Behandlungspersonals, und der Gefahr für „normale“ Patienten, Corona erst dort zu bekommen, gehen die Empfehlungen italienischer Ärzte für Deutschland genau in diese Richtung. Die Türkei hat ähnlich entschieden.

Ein Generationenkonflikt

Wer trägt die Gesellschaft und hält sie am Laufen? Sollen die, die sich tagsüber in Altenpflegeheimen, Kliniken und sonstigen Versorgungsstellen der Hochrisikofälle abarbeiten, am Abend schnurstracks nach Hause gehen und sich auch noch dafür rechtfertigen müssen, warum sie am Wochenende vor die Tür gehen wollen? Warum müssen Schulen und Universitäten, also unser aller Zukunft in Form der nächsten Generation, ohne Alternativen geschlossen werden, Kinder vor geschlossenen Spielplätzen stehen, Rentner aber im Park spazierengehen können?

An diesen Fragen macht sich exemplarisch fest, was es eben auch ist: ein Generationenkonflikt, der spiegelt, wer in dieser überalternden Gesellschaft politisch am meisten gehört wird – aktuelle Rentenerhöhung, bei laufender Pandemie, inklusive.  Was dabei traurigerweise vergessen wird, ist, dass es ohne florierende Ökonomie, ohne kulturelles Leben, ohne mutige Selbstständige, Freiberufler, Unternehmer und Arbeitnehmer, auch keine Steuern, keine qualifizierten Mitarbeiter, kein funktionierendes Gesundheitssystem geben wird.

Es ist unlauter, mit den Bildern aus Bergamo Politik zu machen. Mit italienischen Särgen in Militärlastern Grundrechtseinschränkungen in Deutschland nach dem Motto zu fordern: Stellt Euch doch nicht so an, was ist denn das bisschen Grundrechtseinschränkung im Vergleich zu diesem Leid, lässt erkennen, um was es im Kern geht: um emotionale Erpressung mit Angst. Da hilft es, zu reflektieren, was 2015 das Pressebild Alan Kurdi bewirkt hat, indem man heute nach Lesbos schaut: nichts, was den Menschen gedient hätte. Ohnehin scheint jegliches andere Leid dieser Welt, mit der sich die „zivilisierte“ europäische Gesellschaft in Zeiten des ruhigen Wohlstandes so gerne beschäftigte, und das Leid ist in weit anderer Dimension und Zahl (Jemen, Syrien – die Liste ließe sich beliebig verlängern), gänzlich bedeutungslos geworden zu sein, jetzt, wo es um unsere eigene Haut geht. Da geht dann „alles“, sogar Grenzkontrollen; es werden unter eklatanter Verletzung völkerrechtlicher Grundsätze Menschen von Griechenland in die Türkei zurückgebracht, und Asylanträge darf einen Monat lang überhaupt niemand mehr stellen: Wir müssen uns jetzt schließlich um die unerwünscht Reisende Corona kümmern.

Der moderne Rechtsstaat zeigt gerade dann seine Qualität, wenn er, auch in schwierigen Zeiten, die Regeln einhält, die er sich gegeben hat, bevor „nous sommes en guerre“ (Macron) begann: Parlamentsvorbehalt, keine Eingriffsbefugnis des Staates ohne klare Rechtsgrundlage, Verhältnismäßigkeitsprinzip, Abwägung der Grundrechte im Konfliktfall. Letzteres fällt gerade vollkommen aus, wobei es ein Grundrecht auf optimale medizinische Versorgung, wie es in der Argumentation der Befürworter massiv restriktiver Maßnahmen immer wieder durchscheint, nicht gibt. Dass die Menschenwürde verletzt wird, wenn nicht mehr jeder optimal im Krankenhaus behandelt werden kann, wird wohl keiner ernstlich behaupten. Konfliktfälle, die über Leben und Tod entscheiden, gibt es bei medizinischer Versorgung schon jetzt, als Beispiele seien nur die Auswahl der Empfänger bei Organtransplantationen genannt, oder die Anwendung extrem teurer Medikamente, bekannt geworden unter: „Novartis-Lotterie für 2 Mio EUR Spritze“. 

Ein beredtes Beispiel für die Erregungsgesellschaft

Im Moment dürften in diesem Land weit mehr Menschen daran sterben, dass sie in Krankenhäusern wegen vielfacher Blockaden aufgrund von Corona-Vorbereitungen nicht mehr optimal untersucht oder behandelt werden können, keine Ansprechpartner in Arztpraxen mehr finden oder schon aus eigenem Entschluß dringend notwendige ärztliche Untersuchungen unterlassen. Von der totalen Verzweiflung bei vielen Selbstständigen, Gewerbetreibenden, Mittelständlern, Arbeitslosen ganz zu schweigen, die zu Sucht, Depression und auch Suizid führen – wenn sicher geglaubte Aufträge wegbrechen, hunderte von Mitarbeitern nicht mehr beschäftigt werden können, ganze Entwicklungen stillstehen. Kinder und Jugendliche erleben von heute auf morgen Restriktionen, die sie nicht im Ansatz verstehen können. 

Schon jetzt kann man lesen, wie sich das kapitalkräftige Ausland über die tollen Kaufgelegenheiten an deutschen Firmen freut, die Börsenkurse sind ja unten, es gibt Top-Engineering zum Spotpreis, und alles liegt am Boden, was dieses Land an Qualität und Qualifikation ausgemacht hat, im Angesicht einer drohenden, aber keineswegs sicher eintretenden gesundheitlichen Krise. 

In Wahrheit steckt dahinter: die Unfähigkeit dieser Gesellschaft, angemessenen mit Lebensrisiken und dem Tod umzugehen, gepaart mit einem Anspruchsdenken auf optimale Versorgung in jeder Lebenslage und Notsituation. Stand eben noch die Rettung des Klimas ganz oben auf der Agenda, mit prognostiziert Millionen (!) von Toten bei Nichterreichen der IPCC-Ziele, fällt die Präsenz des Themas nun vorerst dem Virus zum Opfer – ein beredtes Beispiel dafür, in welche Erregungsgesellschaft wir uns verwandelt haben, die nur immer eines konzentriert, dann aber gänzlich exaggeriert abarbeiten will.

Wir fürchten uns vor 100.000 Toten in Deutschland aufgrund einer Pandemie (Stand 26.03.2020, Deutschland gesamt ca. 240 Tote), und schränken dafür nicht nur eines, sondern eine ganze Litanei von Grundrechten ein: freie Entfaltung der Person, freie Religionsausübung, Freizügigkeit, Berufsfreiheit, Eigentum, Versammlungsfreiheit, und, in Gesetzesentwürfen: Unverletzlichkeit der Wohnung und Fernmeldegeheimnis. Der Staat belegt Millionen von Menschen mit partiellem Freiheitsentzug, ohne ihnen auch nur das Geringste, nämlich die Möglichkeit zu geben, nachzuweisen, dass sie nicht infektiös sind, was er im Mindestmaß schuldet, bevor er in die Grundrechte der Bürger derart weitgehend eingreift.

Ein Fehlverständnis unserer Staatsordnung

Es kommt in der politischen Führungselite ein Fehlverständnis unserer Staatsordnung zum Vorschein, das nach 70 Jahren Grundgesetz mehr als betrüblich ist: Die Grundrechte erwachsen nicht aus einer generösen Zuwendung des Staates, sondern die Grundrechte sind in ihrem Wesenskern unauflöslich und unabänderbar in unsere Verfassung eingewebt, und vom Staat zu gewährleisten. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, die Zweck-Mittel-Relation und das sorgfältige Austarieren der Grundrechte untereinander findet schon gar nicht statt. 

Die seit der SARS2-Krise existierenden behördlichen Katastrophenszenarien in den Bundesländern haben offenbar nicht dazu geführt, auch nur ansatzweise auf eine Epidemie vorbereitet zu sein (4. Gefahrenbericht der Schutzkommission beim Bundesministerium des Innern, 2011). Ansonsten dürfte es keine Engpässe bei Schutzanzügen und Schutzmasken geben, das Mindestmaß dessen, was im Katastrophenfall sofort zur Verfügung stehen muss. Das hat in der Politik zu derart großer Panik geführt, dass man nun mit einschneidenden Maßnahmen vom eigenen Versagen abzulenken versucht; die Bürger sollen nun das leisten, was der Staat versäumt hat. Dafür einen gesellschaftlichen Konsens auf objektiver Zahlenbasis und wissenschaftlicher Erkenntnis, unter Einhaltung parlamentarischer Abläufe zu verlangen, erscheint wohl kaum überzogen. Eine verwaltungsrechtliche Allgemeinverfügung auf nicht einschlägiger Ermächtigungsnorm reicht dafür jedenfalls nicht.

 

Hans-Peter Tauche ist Rechtsanwalt, Fachanwalt (Medizinrecht) und Mediator (IHK) in München.

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Leserpost

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Frances Johnson / 28.03.2020

Sehr geehrter Herr Tauche! Sie sind über den Verlauf von mutmaßlich Covid 19 nicht genügend belesen, jedenfalls musste ich zu diesem Schluss kommen. Das holt man auch nicht mehr nach, wenn man nicht von Beginn an damit beschäftigt war. Nur nebenbei: Fast alle Superspreader waren jung. Ein Superspreading passierte in einem Chalet in Frankreich und danach in Brighton, Uk, in einem KH; ein weiteres passierte in einer Diskothek oder Bar in Bad Ischgl. Ein weiteres nahm seinen Verlauf in Daegu, Südkorea. Der einzige ältere Herr kam aus Hongkong und setzte das Virus auf der Diamond Princess aus. In der Tat packte Japan dann die ganze Gruppe von meist älteren Passagieren in die von Ihnen gewünschte Quarantäne für Ältere. Es erkrankten 20 Prozent, um die 712 Paxe, zehn sind bis heute verstorben. Eine schöne Quarantänestation waren bislang auch ein Altersheim in Seattle, ein weiteres in Sidney und eins in Würzburg. In Tirol ist ein Kloster erkrankt, der Altersdurchschnitt dürfte etwas höher sein. Deswegen muss man die Politik von der irren Idee abhalten.

Tom Elpunkt / 28.03.2020

Werter Herr Jaskolla, es ist sehr wichtig, solche Zahlen zu erfassen damit man die Krankheit verstehen kann. Darum kann ich diese Mühe (immerhin muß man scheinbar kalt mit Begriffen wie Sterberaten, Selektion, später womöglich ala Kubrik mit “Megadeads” jonglieren) nur unterstützen. Und die Basis zur Bestimmung der Gefährlichkeit dieser Infektion ist es nun mal, die möglichst genaue Zahl der Infizierten - also alle incl. Dunkelziffer - zu kennen. Sie haben zwar recht, daß die Sterberate für den tatsächlich Gestorbenen nichtig ist, aber für alle Anderen und die zu treffenden Maßnahmen nicht: Nur eine der Auswirkungen ist, daß Merkel bekanntgibt, Notstandsgesetze erst dann zu lockern, wenn die Verdoppelung der NEUINFIZIERUNGEN erst nach 10 Tagen eintritt statt nach 2 Tagen am Anfang und 5 Tagen jetzt. Doch genau diese Zahl zu ermitteln weigert sich das RKI beharrlich und setzt stattdessen auf die Anzahl der Testungen, was völlig willkürliche Infektionszahlen ergibt: Viele Tests- viele Infizierte, wenig Test- wenig Infizierte. Ein merkelscher Traum politischer Beliebigkeit!  Zu Ihren anderen Einwand möchte ich zu bedenken geben, daß eine Zahl von 10 Tagen zw. Infektion und Tod für einen 84-jährigen Diabetiker mit Herzinfarkt, multiplen Gelenk- und weiteren Organentzündungen und den dazugehörigen Pillen und Gegenpillen sehr optimistisch ist, auch wenn man die apparatemedizinische Lebensverlängerung gelten läßt. Genaugenommen müßte man wissen, wann der Pfleger auf das Essen gehustet hat und wann der Tod ohne Intensivmedizin eingetreten wäre. Keine schönen Überlegungen. Daher ja auch der Wunsch aller, diese Risikogruppen besser zu schützen.

Lars Bäcker / 28.03.2020

Die “Wesentlichkeitstheorie” des Bundesverfassungsgericht, wonach ganz wesentliche Grundrechtseinschränkungen stets eines förmlichen Parlamentsgesetzes bedürfen und keinesfalls irgendwelcher abgeleiteter Rechtssätze (Verordnungen, Satzungen) wird hier auf das übelste verletzt. Insofern könnte man sich getrost mit Freunden treffen und den lieben Gott einen guten Mann sein lassen. Kein Verwaltungsakt darf das, was hier abgeht, legitimieren. Einer Klage gegen die Erhebung eines Bußgeldes könnte man also entspannt entgegensehen.

Paul Diehl / 28.03.2020

Was ist ein Leben in Quarantäne, Unfreiheit und Rechtlosigkeit noch für ein Leben? Wo sind die Freiheitlichen, die Libertären, wo sind die Bürger? Unfrei aus Angst vor dem Tod? Dieses Leben wird für jeden von uns einmal mit dem Tode enden - für die Einen in Freiheit und die Anderen in Quarantäne. Was ist aus den freien Ländern Europas geworden? Wo ist die kritische Presse? Wo sind Mut, Tapferkeit, Vernunft und Ethik? Die Menschen ihrer Freiheitsrechte zu berauben, um sie recht- und mittellos zu machen, ist in keinem Falle ethisch vertretbar- noch nicht einmal, wenn es um Leben und Tod geht. Das höchste Gut ist die Freiheit. Das war einmal Konsens.

Jens Richter / 28.03.2020

@Frances Johnson: addendum zu UK: Man fordert jetzt auf, Nachbarn zu melden, die sich nicht an die strengen Regeln halten. Es wird natürlich protestiert, aber nun, wer zum Selbstdenken und -handeln zu blöde ist, braucht die Knute. Schade, aber der mündige Bürger bleibt Illusion. Und Sie haben Recht: so angenehm die gebildeten Engländer sind - es eine große Freude, auf BBC Radio 3 zu diskutieren - so unglaublich dumm und ungebildet ist die Unterschicht.

Frances Johnson / 28.03.2020

Herr Ruckelshausen, Ihrer Frage schließe ich mich an. Stellen Sie die bitte mal, wenn einer der beiden Ärzte postet (Matthes, G.Frank).

Gudrun Dietzel / 28.03.2020

@toni Keller, ich finde die Gedanken Ihrer heutigen Kommentare sehr überlegenswert, auch und vor allem über das Selektieren von Ungeborenen (ich übersetze für mich Abtreibung). Bin völlig Ihrer Meinung, allerdings denke ich nicht, daß bei diesem Thema die Alten/Älteren, weiblich vor allem, die richtigen Adressaten sind. Ich kenne keine Zahlen, aber die Mehrheit, von der Sie sprechen, die solcherart Selektion begrüßt, sind nach meiner Beobachtung ganz Junge (siehe Kevin Kühnert), mittelalte Frauen, meist Single und Grüninnen und Linkinnen, die erstaunlicherweise selbst Mütter sind. Bei Letzteren Zwei gehört es zur politischen Agenda. Vielleicht gibt es auch ein paar durchgeknallte Altinnen, die schreien „mein Bauch gehört mir“, ich denke aber daß wir Alten mit Erfahrung und Weisheit gewappnet sind und deswegen zu humanistischen Beurteilungen kommen.

Leo Hohensee / 28.03.2020

Ist das Thema nicht auch nervig? Sage mir doch einer, wie hoch ist die Zahl der Corona-Infizierten (Gesamtmenge “Z”), viele von diesen sind nennenswert erkrankt (Teilmenge aus z = “Y”) und wieviele von den Erkrankten brauchen dann überhaupt ein Beatmungsgerät (Teilmenge aus Z und Teilmenge aus Y = “X”) ? Also wichtig sind die Zahlen Z, Y, X! Vielleicht noch wichtig wie lang brauchen die so ein Gerät, und gibt es zu einem Beatmungsgerät irgendeine Alternative? Alles andere ist Stochern im Morast!

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