Anabel Schunke / 29.05.2018 / 06:25 / Foto: pixabay / 72 / Seite ausdrucken

Anweisung von oben: „Papiere nicht anfordern”

Es ist ein Brief, der es in sich hat. Auf gut drei Seiten erhebt der Personalrat des seit Tagen im Kreuzfeuer der Kritik stehenden Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schwere Vorwürfe gegenüber der Führungsetage.

So heißt es in Bezug auf die in die Kritik geratene Bearbeitung der Asylverfahren: „Diese Asylbearbeitung verfolgte und verfolgt prioritär das vorgegebene Ziel, pressewirksam signalisieren zu können: ‚Wir haben es geschafft.’“ Da der Wille zu einer „lückenlosen Aufklärung“ jedoch auch jetzt noch fehle, halte man es für geboten, klarzustellen „dass für berechtigte Kritik der Öffentlichkeit an der Arbeit des Bundesamtes nicht die Kolleginnen und Kollegen verantwortlich sind.“

Besonders brisant: Aus dem Brief geht hervor, dass es auch nach Bekanntwerden des Bremer-Skandals und den „Ungereimtheiten“ in der Düsseldorfer Außenstelle keine ernsthaften Bemühungen zur Identitätsfeststellung und, wenn nötig, Einleitungen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren geben soll. Die Anweisung hierfür soll direkt aus Nürnberg stammen. Dabei ginge es ausdrücklich nicht nur um die Fälle in Bremen und die Anerkennungen mittels Fragebogen, die bis Anfang 2016 als sogenanntes „beschleunigtes Verfahren“ durchgeführt wurden, sondern um „hunderttausende von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde.“ 

Personen mit Flüchtlingsschutz sollen im Rahmen der erneuten Überprüfung lediglich zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig ist. Das Unfassbare: Es gibt die ausdrückliche Anweisung bei diesen Gesprächen, „Papiere nicht anzufordern.“ Höchstens ein vorsichtiges Nachfragen nach der Herkunft sei erlaubt, so ein BAMF-Mitarbeiter ergänzend gegenüber Achgut. Es geht aber auch einfacher: Wer dem Gesprächsangebot zweimal nicht nachkommt, bekommt ohnehin einen positiven Vermerk – darf also bleiben. Eine weitere Überprüfung ist nicht vorgesehen. An der Praxis der Asylgewährung ohne wirkliche Feststellung der Identität wird damit de facto auch nach der Ankündigung einer „lückenlosen Aufklärung“ festgehalten. 

Der letzte Abschnitt des Briefes richtet sich explizit an BAMF-Chefin Jutta Cordt. In ihm fordert der Personalrat eine ernsthafte Überprüfung aller Verfahren seit 2015. Darüber hinaus seien die Verantwortlichen für die bisherigen Versäumnisse zu ermitteln. Im Fokus müssten dabei jedoch ausdrücklich die Führungskräfte und nicht die weisungsbefugten Mitarbeiter stehen. „Künftig sollte der Qualität und nicht irreale Produktivleistungen absolute Priorität eingeräumt werden.“, so der Brief weiter. Die Möglichkeit, „Fehler der Vergangenheit zu korrigieren“, dürfe nicht, wie bisher, per Dienstanweisung verhindert werden. Nur so könne das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und die Arbeit des Amtes wiederhergestellt werden. 

Und hier das in diesem Beitrag zitierte Schreiben im Wortlaut:

Sonderveröffentlichung des GPR am 28.O5.2018

Sondermitteilung des Gesamtpersonalrates zu den Vorgängen in Bremen und der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Asylbereich

Sehr  geehrte Frau  Cordt,

Herr Weise  bot der Kollegin Josefa  Schmid Hilfe an, erklärte aber: "Ich  möchte nicht, dass Frau  Cordt beschädigt wird"  ("spiegel online" vom 22.05.2018).  Weiteren Pressemitteilungen waren die bekannten Schuldzuweisungen und unwahren Tatsachenbehauptungen – kein Qualitätsmanagement, kein Vieraugenprinzip, keine Führung etc. –  zu entnehmen.

Wir  fordern Sie auf,  zu diesen einseitigen Schuldzuweisungen und wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen von  Herrn Weise  Stellung zu nehmen. Für die jetzt  in der  Kritik stehende "Bearbeitung" der Asylverfahren können nicht die  Beschäftigten auf  der Arbeitsebene des  Amtes verantwortlich  gemacht werden. Diese  Asylbearbeitung verfolgte und verfolgt prioritär das  vorgegebene Ziel pressewirksam signalisieren zu können:  "Wir haben es  geschafft". Wir verwahren uns  ausdrücklich dagegen, dass Kolleginnen und Kollegen  durch Herrn Weise  in ihrem Ansehen, ihrer Arbeit  und ihrer Person "beschädigt" werden!

Die  aktuellen Vorgänge in Bremen sollen hier nicht weiter thematisiert  werden. Hierfür ist die Staatsanwaltschaft zuständig und hierfür sehen wir  auch die FÜhrung des  Amtes nicht unmittelbar in der Verantwortung. Viele Kolleginnen und Kollegen  haben allerdings kein Verständnis dafür,  dass nach Bekanntwerden der Praxis  in Bremen es  offensichtlich an dem Willen zur Aufklärung und zu den gebotenen Konsequenzen  mangelte. Diese Auffassung teilen wir. Auch wir  können niemandem erklären, weshalb Frau B. ausgerechnet in der Qualitätssicherung bis zum Zeitpunkt  der Pressekonferenz  der Staatsanwaltschaft trotz  aller Erkenntnisse  eingesetzt werden konnte, während mittlerweile sämtlichen Bremer Kolleginnen und Kollegen  ohne abschließende Untersuchungsergebnisse quasi unter  Generalverdacht ihr Tätigkeitsbereich im Asylverfahren entzogen wurde.

Wir halten es für geboten klar zu stellen, dass für die berechtigte Kritik der Öffentlichkeit an der Arbeit des Bundesamtes nicht die Kolleginnen und Kollegen verantwortlich sind. 

Die  Kolleginnen und Kollegen  werden pauschal  dem Verdacht ausgesetzt, im BAMF herrsche Inkompetenz und Willkür. Richtig ist, dass  bis heute  den "Erledigungen" absoluten Vorrang eingeräumt und die Qualität diesem Ziel vollständig untergeordnet wird. Wer  teilweise unter Sanktionsvorbehalten z.B. drei, vier, fünf  und mehr Anhörungen von Antragstellern aus  Afghanistan oder dem Iran täglich durchführen lässt, verbunden mit entsprechenden Bescheidvorgaben nimmt Einschränkungen der grundgesetzlich normierten Rechtstaatlichkeit bewusst in Kauf.

Wir wollen dies an einem aktuellen Beispiel verdeutlichen, das ebenfalls Eingang in die Presse  gefunden hat. So haben die Entscheider einer Außenstelle die  vorgegebenen Produktivziele nicht erfüllt, weswegen die operative Leitung des  Amtes entschieden hat, dass  "sämtliche EASO-Schulungen  und Sonderbeauftragtenschulungen" (dies sind Grundschulungen) ausgesetzt würden.  Mit anderen Worten:  Nur wer ohne Schulung die Produktivziele – wie auch imrner – erfüllt, darf zur Grundschulung. Hierauf angesprochen wurde uns mitgeteilt,man habe dem Ziele der Verfahrensbeschleunigung den Vorrang gegeben. Soviel aktuell zur pressewirksaverkündeten "Qualitätsoffensive".

Auch lassen die bisherigen Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich einer "lückenlosen Aufklärung" die vön uns geteilte Vermutung zu, dass ein solches Interesse gerade nicht besteht. Wir fordern eine ernsthafte Aufklärung mit dem Ziel, die wirklich Verantwortlichen zu benennen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Kolleginnen undKollegen künftig ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten können, ohne hierfür mit Sanktionen rechnen zu müssen.

Wir fordern Sie auf, alle sog. Führungskräfte zur Rechenschaft zu ziehen, 

  • die ein rechtsstaatliches Asylverfahren mittels entsprechender Vorgaben von Anhörungen und Bescheiden verhindert haben;
  •  die seit den Zeiten von Herrn Weise bis heute Anhörungen und Bescheide fehlerhafte Bescheide "durchgewunken" haben;
  • die bis heute Einarbeitungen, Schulungen etc. verhindert haben;
  • die seit Mitte 2015 bis heute jegliche herkunftsländerspezifische Schulung verhindert haben;
  • die bis heute ein rechtsstaatliches Verfahren im Zusammenhang mit der Prüfung von Rücknahme und Widerrufsverfahren verhindern.

Auch Ihre Behauptung, seit Ende 2017 sei zwecks "Qualitätskontrolle" nun das Vieraugenprinzip erstmals eingeführt worden, ist falsch und setzt die Kolleginnen und Kollegen dem Verdacht aus, bis dahin habe Willkür geherrscht.

Bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 gab es die Institution des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, der gegen Entscheidungen des Bundeamtes klagen konnte. Danach wurde das Vieraugenprinzip verbindlich eingeführt; diese Prüfung wurde auch – auch in den Jahren 2015 bis 2017 – in jedem Asylverfahren dokumentiert.

Dieses Veffahren hatte sich bis Mitte 2015 auch bewährt, was man der Qualität der damaligen Anhörungen und Entscheidungen entnehmen kann. Ferner waren die damaligen Referenten und Referatsleiter auch in der Lage, diese Kontrollen auszuüben. Dies änderte sich schlagartig seit der Leitungsübernahme durch Herrn Weise und der Durchsetzung nicht tragbarer Zahlenvorgaben durch die Amtsführung. Diese Tatsachen haben aber nicht dieKolleginnen und Kollegen der Arbeitsebene zu verantworten.

Nun sollen zudem sog. Teamleiter zur Qualitätsprüfung eingesetzt werden; hierzu wurde die notwendige Erfahrung (Berufsausübung) auf 18 Monate reduziert, mithin kann ein Jungbeamter auf Probe Teamleiter werden und übt somit eine Tätigkeit im Endamt (A 13g) dieser Laufbahn aus; dieses erreicht ein Beamter aus guten Gründen in der Regel frühestens nach zwanzig Jahren. Dessen ungeachtet ist der Teamleiter in erster Linie für die Produktivität seines Teams dem Leiter des operativen Bereichs verantwortlich. Für diese überaus verantwortungsvolle Aufgabe wäre eine langjährige Berufserfahrung unabdingbar, um die Qualitätsoffensive und das Vieraugenprinzip zu einem Erfolg zu verhelfen.

Auch für dieses Handeln sind nicht Kolleginnen und Kollegen verantwortlich.  

Wir hätten nun im Rahmen von Rücknahme- uund Widerrufverfahren die Möglichkeit, die Asylverfahren in einen rechtsstaatlichen Verfahren zu überprüfen. Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde; dies betrifft nicht nur die Anerkennungen mittels Fragebögen.

Diese Möglichkeit wird jedoch – wie uns zahlreiche Entscheider berichten – aktuell mittels Dienstanweisungen verhindert. So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll. Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen positiven Vermerk. Es gibt die ausdrückliche Anweisung, "Papiere nicht anzufordern".

Das zuständige Fachreferat des Bundesamtes votierte in einer – wie der Presse zu entnehmen ist – Vorlage vom 11.05.2018 füreine rechtskonforme Durchführung der Verfahren und kam zu dem Fazit, dass eine rechtskonforme Durchführung der Rücknahme- und Widerrufsverfahren und damit zu einer Ausschöpfung der Möglichkeiten nicht gewollt ist. Weiter wurde ausgeführt, dass die Durchführung von Widerrufsverfahren kein Instrumentarium der schnellen Erledigung von Fallzahlen sein sollte.

Die Welt (15.05.18) berichtete unter Bezugnahme auf diesen Bericht, die Widerrufsvefahren würden "zum großen Teil der Voraussetzung einer umfassenden rechtlichen Prüfung nicht gerecht" werden. Sie würden zudem den einschlägigen Rechtsvorschriften widersprechen. Insgesamt hätten Stichproben gezeigt, dass "in der Mehrheit der Prüffälle" keine Identitätsfeststellung vorgenommen wurde - "selbst wenn Hinweise auf eine andere Staatsangehörigkeit bereits nachträglich in die Erstverfahren eingearbeitet worden waren". Unter den anerkannten Syrern und lrakern befinden sich demnach "auch Staatsangehörige anderer Länder wie zum Beispiel der Türkei".

Die Kolleginnen und Kollegen sehen sich auch jetzt wieder dem Vorwurf ausgesetzt, auch diese Aufgaben rechtsfehlerhaft wahrgenommen zu haben. Hierzu wollen wir klarstellen, dass nicht der Bericht und dessen Veröffentlichung hierfür ursächlich sind. Ursächlich sind alleine die Dienstanweisungen, die die Leitung des Bundesamtes zu vertreten hat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

im Namen der Kolleginnen und Kollegen appellieren wir an Sie, mit den Beschäftigten einen Neuanfang – und eines solchen Bedarf es – zu gewährleisten.

Dies setzt eine ernsthafte Überprüfung der Verfahren seit 2015 voraus. Dabei sind die Verantwortlichen – ungeachtet ihrer Funktionen – zu ermitteln. Dabei müssen die sog. Führungskräfte und nicht die weisungsabhängigen Mitarbeiter des Bundesamtes im Fokus stehen.

Künftig sollte der Qualität und nicht irreale Produktivleistungen absolute Priorität eingeräumt werden. Dies setzt allerdings gut ausgebildete Mitarbeiter voraus.

Wir wollen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren Fehler der Vergangenheit nach Möglichkeit zu korrigieren. Dies darf nicht wie bisher von Dienstanweisungen gezielt verhindert werden.

Nur auf diesem Wege wird das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und die Arbeit unseres Amtes wieder hergestellt. Hierzu bedarf es dem Mut zur Wahrheit, auch wenn wir uns vielleicht eingestehen müssen, dass wir es in dieser kurzen Zeit nicht geschafft hatten.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Scheinost

Vorsitzender

 

Paul Müller.

sW. Vorsitzender

Foto: pixabay

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Frank Pressler / 29.05.2018

Das ist halt die Wandlung einer Demokratie in eine neoliberale postdemokratische Autokratie, in Deutschland von einer in der DDR sozialisierten Frau angeführt. Italien hat dafür einen sozial-„demokratischen“ Mattarella.

Jörg Werda / 29.05.2018

>>Papiere nicht anfordern<<, es fällt immer schwerer “nur” noch an ein Staatsversagen zu glauben, solche Aussagen sind dann doch eher ein Zeichen von absichtlicher Staatszerstörung.

T.Resias / 29.05.2018

Ich übertrage das mal auf den Umgang diverser Behörden mit Leuten, die schon länger hier sind : Finanzamt: Statt eine Steuererklärung abgeben zu müssen ( und bei Nichtabgabe entsprechend verfolgt zu werden ), wird der Steuerpflichige zum Gespräch gebeten. Nach Belegen wird nicht gefagt. Falls er nicht zum Gespräch kommt, gibt es eine weitere Aufforderung - bei Nichtbeachtung erfolgt keine weitere Massnahme. Einwohnermelde/Passamt Auch hier : max 2 Einladungen zum Gespräch, bei Nichtbeachtung keine Sanktionen. Bei Erscheinen : Den Angaben wird geglaubt , Nachweise sind nicht erforderlich. Justizbehörden : dito Kann ja nicht mehr lange dauern bis das für die ursprünglche deutsche Bevölkerung - bald eine Minderheit - auch eingeführt wird. mfg

Christian Genz / 29.05.2018

Wahnsinn. Wenn Frau Cord nicht zurücktritt, hat sie genauso wenig Berufsethos wie Frau Merkel.

Martin Landvoigt / 29.05.2018

Dies alles ist unfassbarer Kontrollverlust der Regierung. Noch unfassbarer ist, dass breite Teile der Bevölkerung das für gut halten. Die Umfrageergebnisse für Merkel und Co. sind stabil.

Albert Pflüger / 29.05.2018

Wer solche Zustände zu verantworten hat, gehört vor ein ordentliches Gericht, sobald die politischen Verhältnisse es zulassen. Das wissen die Verantwortlichen auch, und wie anderswo Gewaltherrscher es vormachen, werden sie alles, aber auch alles Mögliche unternehmen, um nicht entmachtet zu werden. Ich glaube nicht, daß demokratische Verfahrensweisen dazu das Mittel der Wahl sind. Machterhalt wird besser in Diktaturen gewährleistet.

Rechtsanwalt Dirk Schmitz M.A. / 29.05.2018

Spüren wir nicht überall wie das Vertrauen in dieses politische System mehr und mehr zerfällt? Der Rechtsstaat ist von dieser GroKo mehr beschädigt worden als es der Terrorismus in den 70ern je tat. Die Justiz entwickelt sich immer mehr in ein Ritual ohne gelebte Inhalte. Ich spüre von Tag zu Tag mehr eine DDR-Gesinnung der gezielten Jagd auf Andersdenkende. Beleidigungen gegen „rechts“ werden nicht verfolgt. Straftäter von „links“ oder illegale Einwanderer erhalten nach deren Verständnis von Recht Straflosigkeit. Bewährung heißt nach deren Logik Freispruch. Dieses Vorgehen der Illegalen-Behörde macht keinen Respekt vor Deutschland. Recht ist nur noch Behörden-Ritual ohne Rechtsfolge. Wer dieses System eines Tages wegfegt, wird sehen, dass es so marode ist wie die alte DDR.

Bechlenberg Archi W. / 29.05.2018

“Ein Abgrund von Landesverrat!” (Konrad a. D. Nauer)

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