Anabel Schunke / 29.05.2018 / 06:25 / Foto: pixabay / 72 / Seite ausdrucken

Anweisung von oben: „Papiere nicht anfordern”

Es ist ein Brief, der es in sich hat. Auf gut drei Seiten erhebt der Personalrat des seit Tagen im Kreuzfeuer der Kritik stehenden Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) schwere Vorwürfe gegenüber der Führungsetage.

So heißt es in Bezug auf die in die Kritik geratene Bearbeitung der Asylverfahren: „Diese Asylbearbeitung verfolgte und verfolgt prioritär das vorgegebene Ziel, pressewirksam signalisieren zu können: ‚Wir haben es geschafft.’“ Da der Wille zu einer „lückenlosen Aufklärung“ jedoch auch jetzt noch fehle, halte man es für geboten, klarzustellen „dass für berechtigte Kritik der Öffentlichkeit an der Arbeit des Bundesamtes nicht die Kolleginnen und Kollegen verantwortlich sind.“

Besonders brisant: Aus dem Brief geht hervor, dass es auch nach Bekanntwerden des Bremer-Skandals und den „Ungereimtheiten“ in der Düsseldorfer Außenstelle keine ernsthaften Bemühungen zur Identitätsfeststellung und, wenn nötig, Einleitungen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren geben soll. Die Anweisung hierfür soll direkt aus Nürnberg stammen. Dabei ginge es ausdrücklich nicht nur um die Fälle in Bremen und die Anerkennungen mittels Fragebogen, die bis Anfang 2016 als sogenanntes „beschleunigtes Verfahren“ durchgeführt wurden, sondern um „hunderttausende von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde.“ 

Personen mit Flüchtlingsschutz sollen im Rahmen der erneuten Überprüfung lediglich zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig ist. Das Unfassbare: Es gibt die ausdrückliche Anweisung bei diesen Gesprächen, „Papiere nicht anzufordern.“ Höchstens ein vorsichtiges Nachfragen nach der Herkunft sei erlaubt, so ein BAMF-Mitarbeiter ergänzend gegenüber Achgut. Es geht aber auch einfacher: Wer dem Gesprächsangebot zweimal nicht nachkommt, bekommt ohnehin einen positiven Vermerk – darf also bleiben. Eine weitere Überprüfung ist nicht vorgesehen. An der Praxis der Asylgewährung ohne wirkliche Feststellung der Identität wird damit de facto auch nach der Ankündigung einer „lückenlosen Aufklärung“ festgehalten. 

Der letzte Abschnitt des Briefes richtet sich explizit an BAMF-Chefin Jutta Cordt. In ihm fordert der Personalrat eine ernsthafte Überprüfung aller Verfahren seit 2015. Darüber hinaus seien die Verantwortlichen für die bisherigen Versäumnisse zu ermitteln. Im Fokus müssten dabei jedoch ausdrücklich die Führungskräfte und nicht die weisungsbefugten Mitarbeiter stehen. „Künftig sollte der Qualität und nicht irreale Produktivleistungen absolute Priorität eingeräumt werden.“, so der Brief weiter. Die Möglichkeit, „Fehler der Vergangenheit zu korrigieren“, dürfe nicht, wie bisher, per Dienstanweisung verhindert werden. Nur so könne das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und die Arbeit des Amtes wiederhergestellt werden. 

Und hier das in diesem Beitrag zitierte Schreiben im Wortlaut:

Sonderveröffentlichung des GPR am 28.O5.2018

Sondermitteilung des Gesamtpersonalrates zu den Vorgängen in Bremen und der Arbeit der Kolleginnen und Kollegen im Asylbereich

Sehr  geehrte Frau  Cordt,

Herr Weise  bot der Kollegin Josefa  Schmid Hilfe an, erklärte aber: "Ich  möchte nicht, dass Frau  Cordt beschädigt wird"  ("spiegel online" vom 22.05.2018).  Weiteren Pressemitteilungen waren die bekannten Schuldzuweisungen und unwahren Tatsachenbehauptungen – kein Qualitätsmanagement, kein Vieraugenprinzip, keine Führung etc. –  zu entnehmen.

Wir  fordern Sie auf,  zu diesen einseitigen Schuldzuweisungen und wahrheitswidrigen Tatsachenbehauptungen von  Herrn Weise  Stellung zu nehmen. Für die jetzt  in der  Kritik stehende "Bearbeitung" der Asylverfahren können nicht die  Beschäftigten auf  der Arbeitsebene des  Amtes verantwortlich  gemacht werden. Diese  Asylbearbeitung verfolgte und verfolgt prioritär das  vorgegebene Ziel pressewirksam signalisieren zu können:  "Wir haben es  geschafft". Wir verwahren uns  ausdrücklich dagegen, dass Kolleginnen und Kollegen  durch Herrn Weise  in ihrem Ansehen, ihrer Arbeit  und ihrer Person "beschädigt" werden!

Die  aktuellen Vorgänge in Bremen sollen hier nicht weiter thematisiert  werden. Hierfür ist die Staatsanwaltschaft zuständig und hierfür sehen wir  auch die FÜhrung des  Amtes nicht unmittelbar in der Verantwortung. Viele Kolleginnen und Kollegen  haben allerdings kein Verständnis dafür,  dass nach Bekanntwerden der Praxis  in Bremen es  offensichtlich an dem Willen zur Aufklärung und zu den gebotenen Konsequenzen  mangelte. Diese Auffassung teilen wir. Auch wir  können niemandem erklären, weshalb Frau B. ausgerechnet in der Qualitätssicherung bis zum Zeitpunkt  der Pressekonferenz  der Staatsanwaltschaft trotz  aller Erkenntnisse  eingesetzt werden konnte, während mittlerweile sämtlichen Bremer Kolleginnen und Kollegen  ohne abschließende Untersuchungsergebnisse quasi unter  Generalverdacht ihr Tätigkeitsbereich im Asylverfahren entzogen wurde.

Wir halten es für geboten klar zu stellen, dass für die berechtigte Kritik der Öffentlichkeit an der Arbeit des Bundesamtes nicht die Kolleginnen und Kollegen verantwortlich sind. 

Die  Kolleginnen und Kollegen  werden pauschal  dem Verdacht ausgesetzt, im BAMF herrsche Inkompetenz und Willkür. Richtig ist, dass  bis heute  den "Erledigungen" absoluten Vorrang eingeräumt und die Qualität diesem Ziel vollständig untergeordnet wird. Wer  teilweise unter Sanktionsvorbehalten z.B. drei, vier, fünf  und mehr Anhörungen von Antragstellern aus  Afghanistan oder dem Iran täglich durchführen lässt, verbunden mit entsprechenden Bescheidvorgaben nimmt Einschränkungen der grundgesetzlich normierten Rechtstaatlichkeit bewusst in Kauf.

Wir wollen dies an einem aktuellen Beispiel verdeutlichen, das ebenfalls Eingang in die Presse  gefunden hat. So haben die Entscheider einer Außenstelle die  vorgegebenen Produktivziele nicht erfüllt, weswegen die operative Leitung des  Amtes entschieden hat, dass  "sämtliche EASO-Schulungen  und Sonderbeauftragtenschulungen" (dies sind Grundschulungen) ausgesetzt würden.  Mit anderen Worten:  Nur wer ohne Schulung die Produktivziele – wie auch imrner – erfüllt, darf zur Grundschulung. Hierauf angesprochen wurde uns mitgeteilt,man habe dem Ziele der Verfahrensbeschleunigung den Vorrang gegeben. Soviel aktuell zur pressewirksaverkündeten "Qualitätsoffensive".

Auch lassen die bisherigen Erfahrungen der Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich einer "lückenlosen Aufklärung" die vön uns geteilte Vermutung zu, dass ein solches Interesse gerade nicht besteht. Wir fordern eine ernsthafte Aufklärung mit dem Ziel, die wirklich Verantwortlichen zu benennen. Dies ist Voraussetzung dafür, dass die Kolleginnen undKollegen künftig ein in jeder Hinsicht rechtsstaatliches Verfahren gewährleisten können, ohne hierfür mit Sanktionen rechnen zu müssen.

Wir fordern Sie auf, alle sog. Führungskräfte zur Rechenschaft zu ziehen, 

  • die ein rechtsstaatliches Asylverfahren mittels entsprechender Vorgaben von Anhörungen und Bescheiden verhindert haben;
  •  die seit den Zeiten von Herrn Weise bis heute Anhörungen und Bescheide fehlerhafte Bescheide "durchgewunken" haben;
  • die bis heute Einarbeitungen, Schulungen etc. verhindert haben;
  • die seit Mitte 2015 bis heute jegliche herkunftsländerspezifische Schulung verhindert haben;
  • die bis heute ein rechtsstaatliches Verfahren im Zusammenhang mit der Prüfung von Rücknahme und Widerrufsverfahren verhindern.

Auch Ihre Behauptung, seit Ende 2017 sei zwecks "Qualitätskontrolle" nun das Vieraugenprinzip erstmals eingeführt worden, ist falsch und setzt die Kolleginnen und Kollegen dem Verdacht aus, bis dahin habe Willkür geherrscht.

Bis zum Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes im Jahre 2005 gab es die Institution des Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, der gegen Entscheidungen des Bundeamtes klagen konnte. Danach wurde das Vieraugenprinzip verbindlich eingeführt; diese Prüfung wurde auch – auch in den Jahren 2015 bis 2017 – in jedem Asylverfahren dokumentiert.

Dieses Veffahren hatte sich bis Mitte 2015 auch bewährt, was man der Qualität der damaligen Anhörungen und Entscheidungen entnehmen kann. Ferner waren die damaligen Referenten und Referatsleiter auch in der Lage, diese Kontrollen auszuüben. Dies änderte sich schlagartig seit der Leitungsübernahme durch Herrn Weise und der Durchsetzung nicht tragbarer Zahlenvorgaben durch die Amtsführung. Diese Tatsachen haben aber nicht dieKolleginnen und Kollegen der Arbeitsebene zu verantworten.

Nun sollen zudem sog. Teamleiter zur Qualitätsprüfung eingesetzt werden; hierzu wurde die notwendige Erfahrung (Berufsausübung) auf 18 Monate reduziert, mithin kann ein Jungbeamter auf Probe Teamleiter werden und übt somit eine Tätigkeit im Endamt (A 13g) dieser Laufbahn aus; dieses erreicht ein Beamter aus guten Gründen in der Regel frühestens nach zwanzig Jahren. Dessen ungeachtet ist der Teamleiter in erster Linie für die Produktivität seines Teams dem Leiter des operativen Bereichs verantwortlich. Für diese überaus verantwortungsvolle Aufgabe wäre eine langjährige Berufserfahrung unabdingbar, um die Qualitätsoffensive und das Vieraugenprinzip zu einem Erfolg zu verhelfen.

Auch für dieses Handeln sind nicht Kolleginnen und Kollegen verantwortlich.  

Wir hätten nun im Rahmen von Rücknahme- uund Widerrufverfahren die Möglichkeit, die Asylverfahren in einen rechtsstaatlichen Verfahren zu überprüfen. Wir reden von Hunderttausenden von Verfahren, in denen mutmaßlich die Identität nicht belegt wurde; dies betrifft nicht nur die Anerkennungen mittels Fragebögen.

Diese Möglichkeit wird jedoch – wie uns zahlreiche Entscheider berichten – aktuell mittels Dienstanweisungen verhindert. So sollen Personen mit Flüchtlingsschutz zweimal zu einem Gespräch geladen werden, das jedoch ausdrücklich freiwillig sein soll. Wer zweimal dem Gesprächsangebot nicht nachkommt, bekommt einen positiven Vermerk. Es gibt die ausdrückliche Anweisung, "Papiere nicht anzufordern".

Das zuständige Fachreferat des Bundesamtes votierte in einer – wie der Presse zu entnehmen ist – Vorlage vom 11.05.2018 füreine rechtskonforme Durchführung der Verfahren und kam zu dem Fazit, dass eine rechtskonforme Durchführung der Rücknahme- und Widerrufsverfahren und damit zu einer Ausschöpfung der Möglichkeiten nicht gewollt ist. Weiter wurde ausgeführt, dass die Durchführung von Widerrufsverfahren kein Instrumentarium der schnellen Erledigung von Fallzahlen sein sollte.

Die Welt (15.05.18) berichtete unter Bezugnahme auf diesen Bericht, die Widerrufsvefahren würden "zum großen Teil der Voraussetzung einer umfassenden rechtlichen Prüfung nicht gerecht" werden. Sie würden zudem den einschlägigen Rechtsvorschriften widersprechen. Insgesamt hätten Stichproben gezeigt, dass "in der Mehrheit der Prüffälle" keine Identitätsfeststellung vorgenommen wurde - "selbst wenn Hinweise auf eine andere Staatsangehörigkeit bereits nachträglich in die Erstverfahren eingearbeitet worden waren". Unter den anerkannten Syrern und lrakern befinden sich demnach "auch Staatsangehörige anderer Länder wie zum Beispiel der Türkei".

Die Kolleginnen und Kollegen sehen sich auch jetzt wieder dem Vorwurf ausgesetzt, auch diese Aufgaben rechtsfehlerhaft wahrgenommen zu haben. Hierzu wollen wir klarstellen, dass nicht der Bericht und dessen Veröffentlichung hierfür ursächlich sind. Ursächlich sind alleine die Dienstanweisungen, die die Leitung des Bundesamtes zu vertreten hat.

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

im Namen der Kolleginnen und Kollegen appellieren wir an Sie, mit den Beschäftigten einen Neuanfang – und eines solchen Bedarf es – zu gewährleisten.

Dies setzt eine ernsthafte Überprüfung der Verfahren seit 2015 voraus. Dabei sind die Verantwortlichen – ungeachtet ihrer Funktionen – zu ermitteln. Dabei müssen die sog. Führungskräfte und nicht die weisungsabhängigen Mitarbeiter des Bundesamtes im Fokus stehen.

Künftig sollte der Qualität und nicht irreale Produktivleistungen absolute Priorität eingeräumt werden. Dies setzt allerdings gut ausgebildete Mitarbeiter voraus.

Wir wollen mit Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten nutzen, im Rahmen von Rücknahme- und Widerrufsverfahren Fehler der Vergangenheit nach Möglichkeit zu korrigieren. Dies darf nicht wie bisher von Dienstanweisungen gezielt verhindert werden.

Nur auf diesem Wege wird das Vertrauen in die Rechtstaatlichkeit und die Arbeit unseres Amtes wieder hergestellt. Hierzu bedarf es dem Mut zur Wahrheit, auch wenn wir uns vielleicht eingestehen müssen, dass wir es in dieser kurzen Zeit nicht geschafft hatten.

Mit freundlichem Gruß

Rudolf Scheinost

Vorsitzender

 

Paul Müller.

sW. Vorsitzender

Foto: pixabay

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Karla Kuhn / 29.05.2018

Ein Skandal jagt den anderen. Das Maß ist voll !! Jetzt muß eine deutschlandweite, gut organisierte DEMO her.  Es gibt genug Menschen, die diese Organisation zusammen übernehmen können.  Noch eine Bemerkung zu den Mitarbeitern im BAMF. Auch sie trifft einen Mitschuld, denn wer schweigt, macht sich mitschuldig. Die Initiatoren allerdings müssen angeklagt werden, denn es geht auch um MILLIARDEN STEUERGELDER, die dadurch zweckentfremdet wurden !! Und es geht um kriminelle Asylanten, die durch den Betrug bereits viele Menschen, zum Teil Menschenleben auf dem Gewissen haben, denn hätten sie keine Anerkennung erhalten und wären sofort abgeschoben wurden, würden wahrscheinlich viele Opfer noch leben und viele wären nicht traumatisiert.

Toni Keller / 29.05.2018

Der Witz an der Sache ist doch auch der, dass es, für den Aufenthalt der Leute, die noch nicht so lange hier leben, komplett unerheblich ist, ob der Asylantrag nun genehmigt wird, oder nicht. Wird er nicht genehmigt, sind sie eben “subsidär schutzberechtigt” und dürfen ebenfalls ihre Familien nachholen usw, usw. Von daher frage ich mich seit dem Herbst 2015 warum man sich überhaupt die Mühe macht mit den Asylverfahren, darf doch eh jeder hier bleiben. Unter diesem Aspekt ist der derzeitige Skandal um das BamF mehr Symptom als Ursache.

Karl Schmidt / 29.05.2018

Das ist die Mutter aller Skandale, denn es beweist den uneingeschränkten Willen zum Rechtsbruch unter den Regierungen Merkel. Deutschland unterscheidet sich von den Herkunftsländern unserer “Gäste” nur noch darin, dass der Machtmissbrauch besser organisiert und unter Mithilfe von Vorfeldorganisationen vertuscht wird. Als Vorfeldorganisationen haben sich insbesondere die Profiteure der Krise bewährt. Medien nehmen ungeprüft und durchaus erleichtert jedes Ablenkungsmanöver in die Berichterstattung auf. Es gibt keine Verweise auf eine Zusammenhang zur Politik des Kontrollverlusts und der planlosen Politik im Berliner Regierungsviertel, das nur noch um sich selbst kreist und allein den Machterhalt zum Ziel hat. Der kritische Bürger ist der Feind (und nicht bloß Gegner), denn er wird inzwischen mit allen Mitteln und auf allen Ebenen bekämpft. Die Enthemmung ist in der deutschen Politik nicht neu. Sie tritt - wohl auch wegen der unzureichenden Kontrolle, wegen des Mangels an Distanz zu den Mächtigen in Kultur, Sportverbänden, Kirchen, Medien etc. - in regelmäßigen Abständen auf. Für Deutschland und seine Nachbarn endet das stets in einer Katastrophe. Es wird Zeit zu begreifen, dass die Bundesrepublik, wie wir sie kannten, bereits tot ist. Die Verantwortlichen dafür (und ihre Helfer, die nicht selten mit Steuerzuwendungen ausgestattet sind) werden nicht freiwillig gehen. Im Gegenteil, sie werden das System der Selbstbedienung und der Repressalien weiter ausbauen. Rücktritte von Politikern werden wir in dieser Angelegenheit nicht erleben - wie das inzwischen zum Standard geworden ist. Rücktritte kennzeichnen nämlich nur demokratische Rechtsstaaten. Der Austausch des Personals wäre ohnehin nur ein Anzeichen dafür, dass das das System wankt. Eine Änderung der Politik läge darin noch lange nicht.

Werner Arning / 29.05.2018

Egal ob BAMF- Mitarbeiter, Polizisten, Rettungsdienste, Ärzte, Feuerwehrleute, Richter, Lehrer, Kindergärtner, das Pflegepersonal in Krankenhäusern, Nachbarn von Flüchtingsunterkünften, sie alle baden aus, was „verantwortliche Stellen“ ihnen eingebrockt haben. Und wenn etwas nicht „geschafft“ wird, bekommen diese auch noch den schwarzen Peter zugeschoben. Und wenn sie auf Recht und Ordnung bestehen, werden sie zurechtgewiesen. Und am Ende gemaßregelt. Herzlichen Dank, Angie.

Astrid Klüppel / 29.05.2018

Jetzt sind alle , die als Verschwörungstheoretiker diffamiert wurden, wohl rehabilitiert . Ich verstehe Wikipedia so, daß eine Verschwörung den Schwur zu etwas Üblem bedeutet. Nun, nichts anderes läßt sich in diesem Sachverhalt sehen. Die vermutete Absicht, Deutschland zu zerstören…. nur noch eine Theorie ??  Wohl kaum . Theorien müssen überprüft werden, wenn alle Fakten zu der Theorie passen, ist es keine Theorie mehr !! Folgende Punkte passen ebenfalls zu der Theorie :  der Versuch, Bargeld abzuschaffen ;  Pflicht für Smartmeter in jedem Haushalt ; Zugriff anderer Länder auf deutsche Sparkonten , das neue DSGVO ....... Übersetzt heißt das : Keine Möglichkeit mehr , sich zu versorgen, wenn die Konten gesperrt werden oder von anderen Ländern leer geräumt werden . Der Strom kann sofort abgestellt werden.  Keine Möglichkeit mehr, auf ausländische Presse zuzugreifen .......

Gertraude Wenz / 29.05.2018

Was habe ich mich früher über Bananenrepubliken in der dritten Welt mokiert! Inzwischen bin ich verstummt. Was sich in den letzten Jahren in Deutschland abgespielt hat, spottet jeder Beschreibung. Allmählich werde ich -  als Gewalt in jeglicher Form ablehnende Person -  reif für den offenen (bewaffneten) Widerstand. Ups, darf man das sagen?

Veronika Geiger / 29.05.2018

Spätestens als sich ein Bundeswehrsoldat als Syrer ausgegeben hat (April 2017) und sein Asylantrag genehmigt worden ist, sollten es doch den Verantwortlichen und auch allen Bürgern klar gewesen sein, dass die Asylbearbeitung schlampig und vor allem schnell erledigt wird. Eigentlich könnte man schon früher auf den Gedanken gekommen sein, nämlich dann, als man ab September 2015 über eine Million, auch gerne ohne Pass, ungehindert ins Land ließ. Wenn man das im Bekanntenkreis angesprochen hat, wurde man oft als Person dargestellt, die immerzu alles negativ sieht. In der Öffentlichkeit geäußert war es ebenfalls ein no-go und die Rassismus Keule wirkt bis heute immer noch. In Berlin war letzten Sonntag große Party der Gutmeinenden angesagt als Gegenpol zur AfD Demo. Es ist derzeit angesagt sich zu einer offenen und bunten Gesellschaft zu bekennen. Doch ein Staat, der offen und bunt sein will, braucht strenge Regeln, an die sich insbesondere Diejenigen zu halten haben, die dazugekommen sind. Wird die große Aufklärung kommen? Ich habe da so meine Zweifel. Man wartet lieber ab und es muss alles noch viel schlimmer kommen bis die Kehrtwende kommt. Wenn ich jetzt hier lese, dass die Nachprüfung auf Freiwilligkeit zur Teilnahme daran basiert, kann ich mehr denn je verzweifelt den Kopf schütteln. Ich vermute, den Verantwortlichen ist klar, dass eine Nachprüfung unmöglich ist. Daher versucht man das Ganze notdürftig zu kaschieren. Dennoch beschließt man weiterhin munter weitere Leute aufzunehmen und ab August ist ja dann der Familiennachzug auch mit dran. Die nächste Klagewelle kommt dann ins Rollen, weil dann Alle mit subsidiärem Status meinen sofort das Recht darauf zu haben. “Wir” steigern also nur unsere Überforderung um ein weiteres Stück.

H. Merx / 29.05.2018

Früher waren die Entscheider des BAMF gut ausgebildete Beamte des gehobenen Dienstes, die zudem spezialisierte Weiterbildungen erhielten. Sie waren weisungsunabhängig wie Richter. Dazu gab es den Bundesbeauftragten für Asylangelegenheiten, dessen Aufgabe in der Kontrolle positiver Bescheide lag und ggfs. Klage gegen diese Positivbescheide einlegen konnte. Von der Politik wurde all dies abgeschafft, das BAMF verkleinert, Stellen abgebaut - das Ergebnis ist das heute bekannte. Dann mussten schnell neue Entscheider her, positive Bescheide schaut sich keiner mehr an, negative Bescheide werden dagegen regelmäßig durch den Betroffenen durch alle Instanzen gezerrt und belastet Gerichte, Behörden, etc. um weitere Jahre. Insofern kann ich mir gut vorstellen, dass es entsprechende Weisungen gab (wissen tue ich es nicht, war nicht Beamter des BAMF). Der Fisch stinkt nun mal vom Kopf her. Ich bin mir sicher, dass noch vieles an´s Tageslicht kommt, wenn nur tief genug gegraben wird.

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