
Die Amtsführung des leitenden Staatsanwalts Nemetz im Zusammenspiel mit der Augsburger Justiz wäre in diesem Zusammenhang auch einer Betrachtung wert. Man braucht kein Fan von Schreiber zu sein, aber dass es eines BGH-Urteils bedurfte, um die Augsburger Justiz dahin zu bringen, zu überprüfen, ob Schreiber überhaupt steuerpflichtig war. Dass es wohl erneuter BGH-Invertention bedarf, um das Entstehen eines neuen Augsburger Landrechts zu verhindern, sollte bei Rechtsstaatsfreunden zum Nachdenken anregen. Die Max-Strauss-Prozess-Serie war ja auch so in (medial wenig beachteter) Fall, in welchem ein Herr Nemetz unter Strapazierung der Beweislage zu einer Verurteilung kommen wollte, was aber misslang. Im Moment haben wir den Staatsanwalt Nemetz in Aktion gegen den Herrn Gurlitt. Auch so eine Sternstunde der Justiz. Erst einmal alles beschlagnahmen, dann zwei Jahre nichts zur Aufklärung der Besitzverhältnisse tun und darauf hoffen, dass der etwas weltfremde Prozessgegner verstirbt, Wird hoffentlich auch nicht gelingen. Aber vielleicht gelingt es, Hr. Nemetz durch Coaching oder Liebesentzug vorgesetzter Kreise wieder auf rechtsstaatliche Normalmaße herunterzubremsen.
Der arme Herr Schreiber! Arm, alt, krank, unschuldig - und dann auch noch diese würdelose Folter einer gnadenlosen Justizmaschinerie. Wie tief kann eine Gesellschaft sinken? Es ist mir jetzt mehrmals gekommen, die Tränen, ob solch entseelten Unrechtes. Wo bleibt der Aufschrei dieser Gesellschaft? Warum erhebt Amnesty International nicht anklagend ihre|seine Stimme? Gregor Gysi forderte gestern für Herrn Heiland Snowden den Friedensnobelpreis - warum nicht für einen der Unseren: den wackeren, aufrechten Karlheinz Schreiber, nur durch widrige Umstände zum skrupellosen Waffenschieber geworden? Fragen über Fragen und es kommt mir schon wieder, die Tränen ...
Dazu fand dann das OLG München schon deutliche Worte! Zitat aus dem Münchener Beschluß vom lawblog: “Durch die getroffene Maßnahme wurde der Angeklagte entwürdigt und erniedrigt, es war einer der intimsten Bereiche des Angeklagten betroffen. … Die am 24.07.2013 getroffene Maßnahme war nicht erforderlich und grob unverhältnismäßig. … Hier war jedoch zu berücksichtigen, dass der Angeklagte 79 Jahre alt ist und bereits erhebliche gesundheitliche Vorbelastungen hat. Insofern hätte die Erwägung nahe gelegen, dass eine derartige Erkrankung bei dem Angeklagten auch in Anbetracht der Wetterverhältnisse zum fraglichen Zeitpunkt (schwül und heiß) etwas länger andauern kann als die üblichen wenigen Tage. Es konnte also noch nicht davon ausgegangen werden, dass sich der Angeklagte dem Verfahren durch Krankheit entziehen will, und deshalb schon am 5. Tag seiner Erkrankung ein Mindestmaß an Sicherheit hinsichtlich dieser Erkrankung gewonnen werden musste. ...”
Besteht hier nicht der Tatbestand der Diskriminierung? Üben wir doch Solidarität mit Karlheinz Schreiber! Schalten wir doch Amnesty International ein, wenden wir uns an die entsprechende EU-Kommission! Stellen wir uns doch einmal vor, Herr Idriz solle sein Erbrochenes, aus welchem Grund auch immer, der Staatsanwaltschaft vorlegen, bzw. vorgießen. Ein Aufschrei in der ganzen islamischen Welt würde diesen Vorgang zum schnellen Erliegen bringen. Maria Leuschner
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