Auferstanden in Ruinen: Mietendeckel damals und heute

Von Hubertus Knabe.

Die Erfinder des Mietendeckels sind nicht die Berliner Koalitionsparteien, sondern – die Nationalsozialisten. Am 20. April 1936, dem 47. Geburtstag Adolf Hitlers, ordnete die Reichsregierung an, die Mieten in Deutschland einzufrieren. Die Volksgenossen sollten davor bewahrt werden, aufgrund des Wohnungsmangels immer höhere Mieten zu zahlen.

Der Mietenstopp erwies sich als langlebiger als das Dritte Reich. Um drastische Mieterhöhungen im zerstörten Deutschland zu vermeiden, blieb die Regelung auch unter den Alliierten in Kraft. Erst in den 1950er Jahren baute die Bundesregierung die Zwangswirtschaft schrittweise ab, weil sich Vermieten inzwischen kaum mehr lohnte. In der DDR hingegen wurde Hitlers Mietendeckel durch die Preisanordnung Nr. 415 vom 6. Mai 1955 zu sozialistischem Recht – und blieb es bis zu ihrem Untergang.

Populistische Maßnahme

Unter allen Regimen ist der Mietenstopp für Politiker eine vergleichsweise einfache Art, sich beim Volk beliebt zu machen – ein typisches Beispiel für politischen Populismus. Das Problem dabei ist, dass ein Ausstieg später nur noch unter großen Schwierigkeiten möglich ist, weil massenweise Mieter auf die Barrikaden gehen.

Als SED-Chef Walter Ulbricht 1966 beschloss, die Mieten wenigstens bei den besser ausgestatteten Neubauten anzuheben, hagelte es in der DDR Proteste. Sein Nachfolger Erich Honecker nahm die „Ulbricht-Mieten“ deshalb wieder zurück. Und als die schwarz-gelbe Bundesregierung 1987 beschloss, die nur noch in West-Berlin existierende Mietpreisbindung aufzuheben, protestierte nicht allein die SPD. Auch CDU-Bürgermeister Eberhard Diepgen intervenierte in Bonn, weil er die Sorge hatte, deshalb abgewählt zu werden – zu recht, wie sich später herausstellte.

Der auf den ersten Blick verführerische Gedanke, höhere Mieten einfach zu verbieten, hatte in Ostdeutschland verheerende Folgen. Denn wenn Löhne und Preise steigen, werden eingefrorene Mieten bald zu einem Problem. Während die DDR-Bürger einen immer kleineren Teil des Nettoeinkommens für ihre Unterkunft aufwenden mussten (1989 rund drei Prozent), reichten die Mieten nicht mehr aus, um die Kosten für den Erhalt oder gar den Bau neuer Wohnungen zu finanzieren. Man lebte von der Substanz – und von ständig steigenden Subventionen.

Aufgrund des Mietenstopps lag das jährliche Mietaufkommen in der DDR 1989 bei vier Milliarden Mark. Die tatsächlichen Kosten betrugen jedoch das Fünffache, so dass private Mietshäuser verfielen und die übrigen aus der Staatskasse massiv unterstützt werden mussten. Die Vorstellung, dass Wohnen im Sozialismus besonders billig war, ist deshalb falsch, denn auch die Subventionen mussten von der Allgemeinheit bezahlt werden. Nimmt man die tatsächlichen Wohnkosten, waren diese im Osten genauso hoch wie im Westen – bei deutlich niedrigerem Qualitätsstandard.

Verfall der Altbauten

Die Folgen des Mietenstopps wurden umso sichtbarer, je länger die DDR existierte. Vor allem die vor dem Krieg errichteten Wohnungen, die am Ende immer noch mehr als die Hälfte des Bestandes ausmachten, waren davon betroffen. Geheime DDR-Erhebungen zeigen heute, wie sich der Zustand der Altbauten zunehmend verschlechterte. Am Ende galten 40 Prozent der Mehrfamilienhäuser als schwer geschädigt, elf Prozent waren sogar gänzlich unbewohnbar.

Die Durchschnittswerte beschönigen dabei noch das wahre Ausmaß des Verfalls, der sich in ostdeutschen Klein- und Mittelstädten wie Görlitz, Bautzen oder Quedlinburg besonders drastisch zeigte. Laut einer Studie der DDR-Akademie der Künste waren Anfang 1990 insgesamt 200 Altstadtkerne akut gefährdet. Als die Ostdeutschen 1989 gegen das SED-Regime aufstanden, gingen sie auch deshalb auf die Straße, weil ihre Innenstädte vielerorts zu Ruinen verkommen waren.

Dabei waren bereits hunderttausende Altbauten wegen Baufälligkeit weggerissen worden. Schon in den ersten Nachkriegsjahren mussten 130.000 kriegsgeschädigte Wohnungen abgebrochen werden, weil die SED die Baukapazitäten lieber in die Industrie steckte. Obendrein ließ sie auf dem Lande tausende meist gut erhaltene Herrenhäuser vorsätzlich als „Symbole des Feudalismus“ in Schutt und Asche legen. In 40 Jahren DDR fielen anschließend 1,3 Millionen Wohnungen dem Abrissbagger zum Opfer, wobei die Zahl der jährlichen Abgänge ständig zunahm.

Schon 1972, als Honecker an die Macht kam, wurden jedes Jahr mehr Wohnungen unbewohnbar, als abgerissen werden konnten. Das Zentralkomitee errechnete 1977, dass etwa 1,2 Millionen „nicht mehr modernisierungswürdige“ Wohnungen abgetragen werden müssten. Durch den Abbruch entstünde etwa genauso viel Schutt wie durch den Zweiten Weltkrieg, weshalb wahrscheinlich ein neuer Beruf „Facharbeiter Gebäudeabbruch“ notwendig würde. 1987 musste der erste Mann der SED dann lesen, dass die hohe Zahl unbewohnbarer Gebäude in Leipzig sogar „die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit“ gefährde – weil diese nicht schnell genug abgerissen werden konnten.

Kein Geld für Modernisierungen

Reichten die Mieten in der DDR schon nicht für den Erhalt der Altbauten, dann erst recht nicht für ihre Modernisierung. 65 Prozent aller Wohnungen – die 3,2 Millionen Nachkriegsbauten eingerechnet – wurden 1989 noch mit Kohleöfen beheizt. 24 Prozent hatten keine eigene Toilette und 18 Prozent kein Bad. An Fahrstühle, Balkone und moderne Küchen war schon gar nicht zu denken.

Dabei behauptete die SED immerzu, nur im Sozialismus könne die Wohnungsfrage gelöst werden. Unter Berufung auf Friedrich Engels’ einschlägige Schrift verkündete sie, dass dafür eine grundlegende Umwälzung der gesamten Gesellschaftsordnung notwendig sei. Erst wenn Wohnungen – wie in der DDR – keine Ware mehr seien, könne das Recht auf Wohnraum für jedermann verwirklicht werden. Um diesen Anspruch zu unterstreichen, schrieb sie diese „Errungenschaft“ sogar in die Verfassung.

Die Wirklichkeit sah freilich anders aus. Eine Wohnung zu finden, gehörte zu den schwierigsten Aufgaben im Leben eines Ostdeutschen. Viele junge Menschen – darunter auch die Bundeskanzlerin – heirateten vor allem deshalb, um schneller ein eigenes Zuhause zu bekommen. Denn in der Mangelwirtschaft der DDR durfte man nicht selber auf die Suche gehen, sondern brauchte dafür eine staatliche Zuweisung. Die sogenannte Wohnraumlenkung hatte die SED ebenfalls von den Nationalsozialisten übernommen.

Nach 40 Jahren sozialistischer Wohnungspolitik war die Wohnungsfrage nicht, wie von Honecker für 1990 angekündigt, gelöst worden. Die Zahl der Wohnungssuchenden hatte, trotz Abwanderung von fast fünf Millionen DDR-Bürgern, sogar zugenommen – von knapp 600.000 im Jahr 1950 auf fast 800.000. Um das Scheitern ihres Wohnungsbauprogramms zu vertuschen, verfälschte die SED am Ende sogar die Statistik. Erst die Abschaffung der Mietpreisbindung und die Sonderabschreibungen für Neubauten nach der Wiedervereinigung beseitigten den Wohnraummangel in Ostdeutschland.

 

Leseempfehlung zum Thema: Hannsjörg F. Buck, Mit hohem Anspruch gescheitert – Die Wohnungspolitik der DDR

Der Beitrag erschien zuerst in der Berliner Morgenpost vom 23. Juni 2019

Hubertus Knabe ist ein deutscher Historiker. Er war Direktor der Stiftung Gedenkstätte Berlin-Hohenschönhausen ab ihrer Gründung im Jahr 2000 bis zum September 2018. Knabes Veröffentlichungen widmen sich der Westarbeit der DDR-Staatssicherheit, den Oppositionsbewegungen im Ostblock, der ostdeutschen Nachkriegsgeschichte sowie der Aufarbeitung der SED-Diktatur. Knabe publiziert unter seinem Namen eine sehr empfehlenswerte eigene Website hubertus-knabe.de/

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Leserpost

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Joerg Haerter / 24.06.2019

Vorwärts immer, rückwärts nimmer! War das nicht die kommunistische Losung? Stimmt doch, vorwärts in Richtung Sozialismus, alles nur eine Frage der Sichtweise! Und einer meiner Lieblingssprüche: Zum Verlieren sei nichts leichter als das Vergessen. Vergessen, wie es mal war im Osten, Unfreiheit, Bevormundung, Preisdiktate, Denkverbote. Die Geschichte wiederholt sich, der Mensch ist leider vergesslich. Freiheit? Was sollen wir damit? Alles zum Wohl des Volkes!

Dr. Liebold / 24.06.2019

Dem kann ich als ehemaliger DDR-Bürger nur zustimmen. Der Verfall der Wohnungssubstanz in der DDR, besonders in den Gründerzeitvierteln war dramatisch und ideologisch begründet, da Vermieter als bösartige Kapitalisten galten. Die Enteignung von privaten Wohnungsgesellschaften, wie sie Berlin plant ist keine Lösung der Probleme. Die für die Entschädigung erforderlichen Mittel sind besser in einem staatlichen Wohnungsbau oder in Fördermitteln für z.B. vorhandene Wonhungsbaugenossenschaften oder Wohnungsbaugesellschaften angelegt. Insgesamt ist aber auch die Vorschriftenviefalt zu kritisieren, die das Bauen verkompliziert und verteuert.

Claudius Pappe / 24.06.2019

Noch eine Gemeinsamkeit des Postkartenmalers mit dem Sozialismus und dem Saarländer. Am dritten Versuch den Sozialismus in Deutschland dauerhaft zu etablieren werden wir grandios scheitern. Wir wollen es.

Johannes Schuster / 24.06.2019

Das ist verfassungswidrig, daß die Rosette kracht. Eingriff in die Privatautonomie, d.h. Vertragsfreiheit, Eingriff in den Wettbewerb, Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, Eingriff in die Eigentumsrechte. Was kommt als nächstes ?  Hartz 4 war schon der größte Vermögenseingriff als Ersatzleistung der ansonsten insolventen Arbeitslosenversicherung des Staates seit den Enteignungen im Dritten Reich. Jetzt werden die Vermieter solange in die Tilgungsnot getrieben, bis der Staat sich aus den Insolvenzmassen die Wohnungen holt. Wie viel verschlagene Dummheit kommt da noch ?

Jakob Mendel / 24.06.2019

Sehr geehrter Herr Knabe, die Verhältnisse in der DDR haben Sie sehr gut, aber leider nur fast richtig dargestellt. Offenbar entging Ihnen nämlich ein subtiles Detail: Keineswegs sollte “die Wohnungsfrage” bis 1990 gelöst werden, sondern “die Wohnungsfrage als soziales Problem” – wobei natürlich nirgends definiert war, was “als soziales Problem” heißen sollte. Man hätte sich also nicht darauf berufen können, die zuständige Abt. beim Rat des Kreises bzw. Stadtbezirks dagegen schon: Wenn das Wohnungsproblem als soziales Problem – und sei es nur durch einen wie immer richtungsweisenden Beschluß des XII. Parteitags der SED (15.–19. Mai 1990) – gelöst war, konnte “der Bürger” kein Wohnungs*problem* mehr reklamieren, sondern nur noch in einem Wohnungs*anliegen* um Hilfe bitten. Mit freundlichen Grüßen, Jakob Mendel

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