Die Garantie der Freiheitsrechte der Bürger und der Schutz vor staatlicher Willkür sind Markenkerne des Westens. Doch sie geraten immer mehr in Bedrängnis.
Es gehört zu den Machtinstrumenten autoritärer und diktatorischer Regimes, die Unterdrückung bürgerlicher Freiheiten durch Dekrete, Verordnungen oder Erlasse, meist deklariert als „Gesetze“, einzuschränken oder zu beseitigen. Geheimdienste, der Polizeipparat, Schlägertupps sowie die regimefromme Justiz sichern das unterdrückerische System gegen Nonkonformisten oder Dissidenten ab, gegen alle, die sich der Rolle gläubiger, gehorsamer oder angsterfüllter Untertanen verweigern.
Als abschreckendes Beispiel haben wir seit langem – nicht erst seit dem Krieg gegen die Ukraine – das Regime Putin vor Augen. Als weitere Beispiele kommen auch Staaten wie Belarus oder Aserbaidschan sowie andere aus der Konkursmasse des Sowjetimperiums hervorgegangene Republiken in den Sinn. Mit der Ukraine, die sich nach westlicher Einschätzung auf einem guten Weg zur Demokratie – von Korruption abgesehen – befindet, hat es seine eigene Bewandtnis.
Während wir noch entsetzt sind über den Tod des unbeugsamen russischen Regimekritikers Nawalnyi, erfahren wir nichts oder wenig wie im Deutschlandfunk oder der Weltwoche über die Ursachen und Umstände, unter denen der amerikanisch-chilenische Doppelstaatsbürger Gonzalo Lira, ein pro-russischer Blogger, in einem Gefängnis in Charkiw zu Tode gekommen ist. Bereits zuvor einmal verhaftet und wieder freigelassen, war dieser im Begriff, aus der Ukraine über die ungarische Grenze zu flüchten, als er von Staatsorganen geschnappt und eingesperrt wurde. Rechtlich zulässig wäre es seitens der Ukraine gewesen, den ausländischen Putin-Freund des Landes zu verweisen. Normalerweise hätte sich auch die amerikanische Regierung um ihren Staatsbürger kümmern müssen...
Derlei Vorkommnis ist nach unser aller Vorstellung in der freiheitlichen Demokratie auszuschließen, auch wenn derzeit einige – naturgemäß als Putin-Versteher verdächtigte – Kritiker auf das ungewisse Schicksal des seit 2018 in einem Londoner Gefängnis einsitzenden australischen Whistleblowers Julian Assange verweisen. Nach unserer demokratischen Überzeugung gehören zu den Markenzeichen der Demokratie – oder liberalen Demokratie – die Freiheitsrechte des Bürgers, verankert in der Verfassung. Der Staat als Zweckverband dient der Sicherung der Grundrechte. Zu ihnen zählen die Meinungs- und Pressefreiheit, die Freiheit von Kunst und Wissenschaft, Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit usw.
Laut Präambel unserer – 1990 nach Beitritt der DDR und Wiedervereinigung etwas modifizierten – Verfassung hat sich „das Deutsche Volk“, in Großbuchstaben und „völkisch“ klingend, „dieses Grundgesetz gegeben“. Hier soll es nicht um die Grundproblematik einer aus der „Volkssouveränität“ hervorgegangenen „modernen“ demokratischen Verfassung gehen. Wohl aber ist auf einen – in der „politischen Bildung“ meist vermiedenen – Aspekt der auf eine Verfassung gegründeten res publica zu verweisen: auf die Diskrepanz zwischen Verfassungstext (und zugrundeliegendem Verfassungsideal) und realer Verfassungspraxis, in welche wiederum die – jede Art von Verfassung fundierende – politisch-soziale Wirklichkeit hineinwirkt. Das lebenswichtige Substrat einer Verfassung besteht zum einen aus der einigermaßen gesicherten materiellen Basis, zum anderen aus dem ideellen Minimalkonsens des Volkes (nota bene: wiederum als Basis, nicht als Überbau). Wenn die Basis ins Wanken gerät, droht eine Staatskrise, folglich auch eine Verfassungskrise.
Als „Verfassungsfeind“ die Verfassung retten?
Laut demokratischer Lehre entspringt die gesetzgeberische Praxis des Parlaments der in der Verfassung fixierten Volkssouveränität und der Bindung der Volksvertretung an die Verfassung. Im Ausnahmefall – falls irgendwer es „unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen“ –, ist laut Art. 20 (4) ein Widerstandsrecht des/der verfassungstreuen Staatsbürger vorgesehen. Wer den Ernstfall feststellt, und wer sodann das Recht auf Widerstand wahrzunehmen gedenkt, ist im betreffenden Artikel nicht definiert.
Es ist kein Geheimnis, dass sich die Bundesrepublik Deutschland in einem unguten Zustand befindet. Bei niedrigstem Wirtschaftswachstum in Europa und ungedeckten Staatsausgaben schrumpft die Umverteilungsmasse, bei wachsenden Versorgungsansprüchen und höheren Belastungen fast aller Bevölkerungsgruppen wachsen Zukunftsängste in Teilen des Volkes. Unmut erregt nicht zuletzt die Transformation (lateinisch Umformung) der Gesellschaft dank ungesteuerter Einwanderung (= Immigration, nicht Migration). In Reaktion auf die genannten Phänomene kommt es zu einer Polarisierung des Staatsvolkes: auf der Rechten vor allem die AfD samt „Flügel“ – und neuerdings auch eine „Werteunion“ –, auf der Linken, mit Ausnahme der jungen Wagenknecht-Partei, alles, was grün oder rot ist, mit gewalttätiger Antifa-Putztruppe als mehr oder weniger willkommenem Anhang.
Von außen betrachtet, handelt es sich um Symptome einer fortschreitenden Krise. Die Ampel-Regierung ist offensichtlich nicht in der Lage, womöglich auch gar nicht willens, den durch ihre Politik verstärkten, in Richtung Krise tendierenden Problemstau zu bewältigen. Statt verantwortungsvolle Politik zu betreiben, konfrontiert sie die Bürger mit immer neuen materiellen und ideologischen Zumutungen, von der Wärmepumpe über die Berge, Wald, Wiesen zerstörenden, Naturkreisläufe und Getier bedrohenden Windkrafträder bis hin zur Familie neuen Typs.
In dem Maße, wie sich – nicht nur seitens der fortschreitend als „gesichert rechtsextremistisch“ klassifizierten AfD – politischer Widerspruch gegen derlei Praxis formiert, reagiert die Ampel-Regierung mit Gesetzentwürfen, deren Fragwürdigkeit bereits in ihrer Nomenklatur ins Auge sticht: Ein „Demokratieförderungsgesetz“ soll „zivilgesellschaftlichen“, realiter regierungsfrommen Nichtregierungsorgansisationen (NGOs) zu noch mehr Geld und Einfluss verhelfen. Umgekehrt geht es darum, „verfassungsschutzrelevanten“ Bestrebungen zur „Delegitimation des Staates“ mit neuen Gesetzen entgegenzuarbeiten. Das kann den Entzug von Beamtenpensionen oder die Kündigung von Bankkonten für unbotsame Meinungsträger oder Organisationen bedeuten. Kurz: Die Regierung – unter Federführung von Innenministerin Nancy Faeser – ist dabei, die bürgerlichen Freiheitsrechte einzuschränken. Sie bastelt an der Verfassung herum.
Vor dem Hintergrund ihrer DDR-Erfahrung schreibt die Schriftstellerin Monika Maron in der Welt: „Der Rechtsstaat ist die Garantie für die Demokratie. Man kann die Demokratie nicht verteidigen, indem man am Rechtsstaat rüttelt.“ (zitiert auf Facebook). Matthias Brodkorb, ehedem SPD-Kultusminister in Mecklenburg-Vorpommern, zuvor engagiert im Kampf gegen real existierende Neonazis im Lande, jetzt Publizist beim Cicero, nennt das, was die Ampel-Regierung betreibt, ohne Umschweife „eine Schande für die Demokratie“:
„Was macht man eigentlich, wenn die Regierung Programme zur Rettung der Demokratie verkündet, dabei aber selbst die Axt an deren Fundament legt? Man steckt dann in einer Zwickmühle: Begehrt man dagegen nicht auf, verrät man die Idee des demokratischen Rechtsstaates. Tut man es doch, muss man damit rechnen, künftig selbst als Verfassungsfeind zu gelten, weil man die Regierung kritisiert.“
Herbert Ammon, geb. 1943 in Brieg (Schlesien), ist ein deutscher Publizist, Historiker, Studienrat a.D. Er engagierte sich in den 1980er in der damaligen Friedensbewegung, u.a. als Repräsentant des „Offenen Briefes“ des DDR-Regimekritikers Robert Havemann an den sowjetischen Staats- und Parteichef Leonid Breschnew. 1981 zusammen mit Peter Brandt Herausgeber des Buches „Die Linke und die nationale Frage“. Mitgründer und Mitglied im Kuratorium der Deutschen Gesellschaft e.V. zur Förderung politischer, kultureller und sozialer Beziehungen in Europa.
Beitragsbild: Mateussf CC BY-SA 3.0 via Wikimedia Commons

Nur noch die Dodos glauben an das Bestehen von Freiheits- und Grundrechten. Denn Hirnnutzende haben ab 2020 sehr schnell erkannt, dass wir ohne das Gewaltmonopol immer nur Massenversuchsuntermenschen sind und das schon immer waren!
„Wer den Ernstfall feststellt, und wer sodann das Recht auf Widerstand wahrzunehmen gedenkt, ist im betreffenden Artikel nicht definiert.“ --- Das ist ja nun -leider- selbsterklärend. Wenn der Fall eingetreten ist, sind die deutschen Staatsgewalten ja bereits Geschichte. Von daher ist derjenige, der das feststellt und wahrnimmt immer derjenige, der hinterher an der Macht ist und den Artikel so sicher wie das Amen in der Kirche rückwirkend für sich in Anspruch nimmt. Ansonsten ein sehr zutreffender Artikel. Besonders erfreut mich darin zu lesen, dass auch aus der ersten Reihe von SPD-Landesverbänden die Dinge beim Namen genannt werden. Die SPD wird vor allem sich selbst damit vernichten. Denn es gibt in der SPD genügend Personen mit Gewicht, die auf den Füßen unseres Grundgesetzes stehen und ebenso dagegen aufbegehren werden. Faeser und Co. schießen damit wie bekloppt auf ihre eigenen Leute, die das verbliebene Rückgrat der Partei sind. Ohne die Leute ist die SPD so eierlos wie eine Linke ohne Wagenknecht und Lafontaine.
Rot-Grün hat noch eine Zustimmungsrate von zusammen vielleicht 30%. Bei einer Wahlbeteiligung von 70%, wären das ein Zustimmung von nur 21% der Wählerschaft, demokratische Legitimation sieht anders aus. Bei den Anhängern von SPD und Grünen handelt es sich also womöglich nur noch um eine Randgruppe, die ob des Liebesentzugs der Wählerschaft jetzt wütend um sich schlägt, da sie sich selbst als die Erleuchteten und von der Geschichte Auserwählten sahen und jetzt „voll ungerecht“ mißverstanden fühlen, obwohl sie ihre Politik doch ständig besser erklären wollen und Gute-Kita und Gute Demokratie-Gesetze machen wollen und stets alle abholen wollen, die unverständig sind … Im Grunde eine verhaltensauffällige Klientel und auf dem Arbeitsmarkt für Politik nur noch schwer vermittelbar, auch wenn sie es mit viel Geld und Kampagne immer noch schaffen, tausende von „Demokratietätigen“ zur ihrer Unterstützung auf die Straße zu bringen. In dem Augenblick, in dem die Union sie fallen läßt und Brandmauern nur noch in Gebäuden akzeptiert, sind sie Geschichte. – Es gibt allerdings dennoch eine dramatische Polarisierung mit Bürgerkriegs- und Sezessionspotential zwischen den gut situierten deutschen Großstadtbewohnern, die sich als die stets besser wissenden Bessermenschen verstehen, und den Dialektsprechern und der Landbevölkerung, auf die sie zunehmend verächtlich herabschauen.
Die (hoffentlich nur) derzeit Herrschenden verachten das Volk, da es nicht so will wie sie, sich eben nicht zum neuen transformierten Menschen erziehen lassen will und sie hassen es weil leider, leider ihre materielle Existenz vom Gewähltsein abhängt. Gelernt haben die meisten ja nix oder nix Brauchbares. Die meisten, die diese ungelernte Klasse von Erziehungspolitikern als Staatsdelegitimierer bezeichnen, delegitimieren in keinster Weise diesen Staat und das Grundgesetz. Diese Politdarsteller setzen sich inzwischen selbst mit dem Staat gleich. In Anlehnung an Ludwig XIV: Nous sommes l’état. Das Demokratieverständnis der ganzen linken Blase war noch nie ausgeprägt, eher ein lästiges Übel. Ihnen schwebte immer schon eher eine Art DDR-„Demokratie“ vor. Es muss halt irgendwie demokratisch aussehen Und das beweisen sie uns täglich.
Ist der Autor nun der Auffassung, dass sich das gegenwärtige Regime in D und im übrigen „Werte-Westen“ den beschriebenen Beispielen diktatorischer Regimes nähert, solchen abschreckenden Beispielen wie Russland, Belarus oder Aserbaidschan folgt, oder befindet es sich auf dem gleichen guten Weg der Ukraine, das bisschen Korruption ausgenommen, hin zu Demokratie? Es scheint für den Autor kein Widerspruch zu sein, dass ein Westen, der gerade „die Axt an das Fundament der Demokratie legt“, der Ukraine einen guten Weg zur Demokratie attestiert. Ein weiterer Wischi-Waschi-Artikel, weder Fisch noch Fleisch.
Bisher galt es als Hauptmerkmal für das Funktionieren einer Demokratie, dass ein Machtwechsel auf friedlichem Wege durch faire und freie Wahlen herbeigeführt werden kann und von den abgewählten Machthabern auch akzeptiert wird.
In den Corona-Jahre hat sich gezeigt, dass es garantierte Menschen- und Bürgerrechte, Rechtsstaatlichkeit, Pluralismus, Trennung von Legislative und Exekutive, funktionierenden Parlamentarismus und die „Vierte Gewalt“ bloß in der Theorie, auf geduldigem Papier und maximal bei Sonnenschein und in Friede-Freude-Eierkuchen-Situationen gibt – also tatsächlich gar nicht.
Denn was war und ist das Ganze wert, wenn es mühelos und je nach Laune kassiert werden kann?