Simon Akstinat / 25.11.2022 / 14:30 / Foto: Pixabay / 26 / Seite ausdrucken

Audi geht in Führung

Rechtsanwalt Steinhöfel nimmt Achgut-Boykotteure ins Visier.

Seit gestern 13.38 Uhr läuft die Abstimmung auf dem Twitter-Profil von Joachim Steinhöfel, bei der der Hamburger Anwalt darüber entscheiden lässt, bei welchem Großunternehmen er im Namen eines Klienten eine hohe Geldsumme pfänden lassen soll – und über 20.000 Nutzer machten mit: „Wir haben für @MiiMiiTV Ordnungsgeld gegen @YouTube in Höhe von € 60.000 erstritten. Rechtskräftig. Heute hören wir vom Gericht, YT zahlt nicht. Nun können auch wir vollstrecken, indem wir Forderungen von YT für Werbung bei den werbenden Firmen pfänden. Wo sollen wir zuschlagen?“ 

Was genau war passiert? YouTubes Mutterkonzern Google hatte am 26. Januar 2021 den Kanal des Youtubers „MiiMii“ gesperrt – ein schmerzlicher Verlust bei immerhin 935.000 Abonnenten! Am 28. Mai meldete „MiiMii“ in den sozialen Medien, dass er sein Gerichtsverfahren gegen YouTube mithilfe von Joachim Steinhöfel gewonnen hat, und am 14. Juni wurde sein Kanal schließlich wieder aktiviert. 

Steinhöfel hatte jedoch nicht nur die Wiederherstellung von „MiiMiis“ Kanals erstritten, sondern – wie oben erwähnt – auch noch 60.000 Euro Ordnungsgeld, da die Wiederherstellung des Kanals mit etwa drei Wochen trotz gerichtlichen Verbots zu lange dauerte. Bislang hat YouTube nicht gezahlt. Um nun doch noch die Zahlung der Geldbuße zu sichern, könnten sich Steinhöfel und Mandant an die Schuldner von YouTube halten, die regelmäßig hohe Summen für Werbeeinblendungen an die amerikanische Video-Plattform zahlen. Und diesen Geldfluss von Werbepartner an YouTube darf nun Joachim Steinhöfel durch Pfändung an die Staatskasse, der die Ordnungsgelder zufließen, umlenken. 

Doch diese Werbepartner sollten nicht irgendwelche sein: Steinhöfel möchte das Geld derjenigen Unternehmen pfänden, die besonders servil auf anonyme Denunziationen gegen die Achse des Guten reagiert hatten. Zur Abstimmung stellte er daher auf Twitter die Firmen Eurowings, Audi, Subway und HUK Coburg. Man hätte die Liste noch um einige Beispiele ergänzen können, Twitter lässt aber nur vier Optionen zu. Nach etwa 24 Stunden liegt nun Audi mit 49,8 Prozent klar vorne, Eurowings mit 22,4 Prozent auf dem zweiten, Subway mit 16,1 Prozent auf dem dritten und die Versicherer von HUK Coburg mit 11,7 Prozent auf dem vierten Platz. Für die Firmen macht es letztlich zwar keinen Unterschied, an wen sie ihr Geld loswerden. Doch es ist pikant, dass nun ausgerechnet der Anwalt der Achse des Guten, von der sich diese Firmen so herablassend distanzierten, über ihre Geldflüsse bestimmen darf. 

Nachtrag vom 2.12.2022

Eben haben sich die Anwälte von @YouTube bei Joachim Steinhöfel gemeldet. Die Mitteilung des Gerichts an vom 24.11.2022, wonach YT nicht gezahlt habe, war falsch. Tatsächlich wurden die 60.000 Euro schon im Juni bezahlt. Der Fehler lag bei der Justiz, nicht bei YouTube und nicht bei uns.

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Leserpost

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Michael Elicker / 25.11.2022

Mit dem Laden von M. Duesentrieb trifft es garantiert den Richtigen. Langsam kommt mein Glaube an die sogenannte Schwarmintelligenz zurück.

Dennis Decker / 25.11.2022

Eine Schlacht gewonnen, der Krieg aber ist nicht zu gewinnen.

Thomin Weller / 25.11.2022

Man mag zur AfD stehen wie man will, es ist eine gewählte Partei. Für mich als Ungeimpfter, nicht Wokie, die einzige Partei, nicht Person, die mir die letzten zwei Jahre realen halt bezüglich der gesamten staatlichen Drangsalierung und nie dagewesenen Terror gab. Dafür einen großen Dank. Jetzt kommt es für die Jamaika Reichsregierung richtig fett. Ein Schadenersatz von locker 1Mrd. Euro wäre möglich. Bei LTO gibt es einen Gastbeitrag “Verfassungsschutz Wer dele­giti­miert hier wen? Gastbeitrag von Prof. Dr. Dietrich Murswiek” In diesem gibt es eine sehr spannende Aussage—>“Es bleibt also das “Verächtlichmachen”. Wer die „demokratisch legitimierten Repräsentantinnen und Repräsentanten“ verächtlich macht – ist der Extremist? Vielleicht ja. Das Bundesverfassungsgericht hat vor vielen Jahren – im SRP-Urteil von 1952 – gesagt, wenn eine Partei die anderen Parteien DERART verunglimpfe, dass ihnen damit implizit die Daseinsberechtigung abgesprochen werde, dann werde damit das Mehrparteiensystem angegriffen. Und dieses ist ja integraler Bestandteil der Demokratie. Hiernach ist nicht Kritik – auch nicht heftige, polemische und ständig wiederholte Kritik – an Parteien, Politikern, Amtsinhabern als solche verfassungsfeindlich, sondern verfassungsfeindlich ist sie nur dann, wenn sie sich ihrem Inhalt (nicht notwendig ihrem Wortlaut) nach gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung richtet. “<—Das sollte den pseudo Demokraten der Reichsregierung vollens auf die Füße fallen. Und wenn jetzt noch Twitter, YT auf Anweisung gelöscht hat, umso mehr. Abmahnung aus dieser Liste, Spahn im Vorstand www dot ohhh dot org “We improve the health & well-being of young individuals by empowering them to explore, experience and embrace their sexuality respectfully and safely.”

Dr. Joachim Lucas / 25.11.2022

Ja, Audi, Audi, Audi!

Ludwig Luhmann / 25.11.2022

60.000 Euronen sind das Trinkgeld, das der Botenjunge an Weihnachten von YT-Google bekommt! In den USA hätte man 600.000.000 Dollares gefordert und vielleicht sogar bekommen. Wir gehen einfach viel zu nett mit unseren Feinden um.

Arne Ausländer / 25.11.2022

Nicht daß sowas gesperrt werden müßte, und ein Anwalt muß die Arbeit seiner Klienten ja auch nur juristisch beurteilen, ABER: Was soll einen normalen Menschen das Schicksal eines offensichtlich debilen Kanals kümmern? Die Übersicht der Videos dort für die letzten 5 Jahre: Nichts als infantiler Schwachsinn, viel Streit aus Spaß am Streit. Will sich die Achse etwa daran orientieren? Ok, das spart etwas Zeit in Zukunft.

Thomas Hechinger / 25.11.2022

Wie - YouTube bezahlt ein gerichtlich angeordnetes Ordnungsgeld nicht? Und wieso treibt der Staat das Geld dann nicht durch Zwangsmaßnahmen ein? Und wieso werden die verantwortlichen YouTube-Mitarbeiter nicht in Beugehaft genommen? Ich werde das Justizwesen wahrscheinlich nie verstehen…

Jochen Brühl / 25.11.2022

Das ist ein gutes Ergebnis. Die Audianer*innen sollen die Aktivitäten der Gegenseite durchaus sehen dürfen und ein Auto aus dem VW-Konzern wird es wohl nicht mehr werden. Audi ganz sicher nicht.

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