Peter Grimm / 19.01.2019 / 10:00 / 24 / Seite ausdrucken

Auch Sabine gehört zum Islam

Der Islam gehört zu Deutschland, das ist ja schon länger höchstamtlich festgelegt. Dass sich eine junge Deutsche wie Sabine Ulrike Sch. ihrerseits dem Islam zugehörig fühlen will, ist da selbstverständlich. Mit der Konsequenz, die sie dabei zeigte, machte sie jetzt dem unwilligen Publikum einmal mehr klar, dass unter dem Islam-Label nicht nur harmlose Gläubige nach Menschen fischen. Die Pressestelle der Generalbundesanwaltschaft beschreibt nun anlässlich einer Anklageerhebung u.a. wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 StGB), Verstößen gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffG) sowie gegen das Waffengesetz (§ 52 Abs. 1 WaffG) in der kühlen Prosa der Juristen, was die inzwischen 32-jährige Deutsche für das richtige islamische Leben hielt:

„Sabine Ulrike Sch. verließ im Dezember 2013 die Bundesrepublik Deutschland, um sich der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ anzuschließen. Sie reiste über die Türkei nach Syrien und heiratete nach islamischem Ritus unmittelbar nach ihrer Ankunft einen ihr bis dahin unbekannten, höherrangigen „IS“-Kämpfer. Mit ihm lebte sie entsprechend der Ideologie des „IS“ zusammen und brachte zwei gemeinsame Kinder zur Welt. Damit ihr Ehemann uneingeschränkt dem „IS“ für die Entfaltung terroristischer Aktivitäten zur Verfügung stehen konnte, verrichtete die Angeschuldigte den Haushalt und kümmerte sich um die gemeinsamen Kinder.

Anfang März 2014 bezog die Angeschuldigte zusammen mit ihrem Ehemann in Manbij ein von dem „IS“ zur Nutzung überlassenes Wohnhaus. Dieses hatte der „IS“ unter seine Verwaltung gestellt, nachdem die rechtmäßigen Bewohner vor dem „IS“ geflohen waren. Außerdem erhielten sie neue Haushaltsgeräte, die aus einer durch den „IS“ geplünderten Fabrik stammten. Anschließend zogen sie im Juni/Juli 2014 in eine möblierte Wohnung in der Stadtmitte von Raqqa. Auch dieses Anwesen war von dem „Islamischen Staat“ in seinen Besitz genommen worden, nachdem die rechtmäßigen Bewohner durch den „IS“ vertrieben oder vor ihm geflohen waren.

Daneben betätigte sich die Angeschuldigte auch selbst für den „Islamischen Staat“. Im Januar 2014 verschanzte sie sich zusammen mit zwei Bewohnerinnen eines „Frauenhauses“ des „IS“ in dem Keller dieses Gebäudes. Zuvor waren sie von einem Befehlshaber des „IS“ mit der Zündung der von ihnen getragenen Sprengstoffgürtel beauftragt worden, sollten Angehörige gegnerischer Truppen das „Frauenhaus“ betreten. Hierzu kam es allerdings nicht. Die drei Frauen wurden rechtzeitig von Kämpfern des „Islamischen Staates“ aus dem Gebäude geholt und nach Raqqa gebracht.

Um den Herrschaftsanspruch des „Islamischen Staates“ in Raqqa zu stärken und die örtliche Zivilbevölkerung einzuschüchtern, nahm die Angeschuldigte als Zuschauerin an vom „IS“ durchgeführten öffentlichen Hinrichtungen teil. Hierzu ließ der Ehemann der Angeschuldigten um sie herum eine kleine Gasse bilden, damit sie für die umstehende Bevölkerung deutlich als „IS-Frau“ erkennbar wurde. Außerdem unterhielt sie mehrere von der Terrororganisation überwachte Internetblogs, in dem sie das Leben beim „IS“ anpries. Sie bewarb und rechtfertigte die Lebensweise, Regeln und Ziele des „Islamischen Staates“ sowie zu deren Durchsetzung die Anwendung von Gewalt, bis hin zu gezielten Tötungen.

Überdies erhielt die Angeschuldigte zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Zeitraum Januar 2014 bis August 2017 ein Sturmgewehr des Typs Kalaschnikow, eine Maschinenpistole sowie zwei Faustfeuerwaffen zur eigenen Verwendung. Die Angeschuldigte wurde von ihrem Ehemann in der Handhabung der Waffen unterwiesen. Außerdem absolvierte sie unter anderem in einem vom „IS“ genutzten militärischen Ausbildungslager Schießübungen mit dem Sturmgewehr sowie der Maschinenpistole.

Nachdem der Ehemann von Sabine Ulrike Sch. Anfang Dezember 2016 bei Kämpfen getötet worden war, sollte sie erneut verheiratet werden. Im September 2017 wurde die mit einer Pistole bewaffnete Angeschuldigte von kurdischen Sicherheitskräften zusammen mit Frauen anderer „IS“-Kämpfer festgenommen. Die Angeschuldigte kehrte am 26. April 2018 in die Bundesrepublik Deutschland zurück.“

Bei ihrer Rückkehr wurde sie festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Was aus ihren Kindern geworden ist, berichtet die Generalbundesanwaltschaft nicht.

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E. Thielsch / 19.01.2019

Man muss doch differenzieren: Obwohl Hassverbrechen gegen Juden, egal wer sie verübt, automatisch der gesamten ‘Rechten’ zugeschrieben werden (Vor allem den ‘rechten’ Juden selbst, die sie provoziert haben) und obwohl alle Organisationen, die nicht links (Vulgo ‘rechts’, auch wenn sie die Mitte repräsentieren) automatisch für alles verantwortlich sind, was rechtsextreme Gewalttäter in ihrer Dummheit tun, sind Verbrechen im Namen des Islam stets nur Einzelfälle, die keinesfalls dem Islam als solchen angelastet werden können. Wer will es da den staatstragenden Parteien verübeln, dass sie, wie die SPD, den Schulterschluss mit Freizeitveranstaltern wie der ‘Antifa’ suchen, um das Bündnis für Demokratie zu stärken? Vorbildlich unser Bundespräsident, der mit der Kranzniederlegung am Grab von Yassir Arafat ein starkes Zeichen gegen den Terrorismus und Antisemitismus setzte! Und noch besser die entschlossene finanzielle Unterstützung von Friedensorganisationen wie der Hamas, die, auf islamischen Werten aufbauend, Widerstand gegen den faschistischen jüdischen Terror leistet!

Frank Volkmar / 19.01.2019

Herr Grimm, glauben Sie das diese ” Karriere” hierzulande jemanden aufregt oder beschäftigt ? Bei den “kranken Hirnen” vom NSU schließt man hierzulande auf eine Verschwörung der Rechten bis hin zur Bundeswehr und verortet AfD-Sympathiesanten zu deren Steigbügelhaltern. Bei Karrieren wie bei dieser “Dame” hinterfragt niemand und es wird tunlichst vermieden, die Religion Islam auch nur im Zusammenhang zu erwähnen. Man spricht dann nur von Islamisten, wobei man auch die Definition dieses Begriffes scheut. Es könnte ja unangenehm werden !

Gudrun Meyer / 19.01.2019

Die Kinder sind unschuldig, und je weniger über sie der Öffentlichkeit bekannt wird, desto besser. Dies gilt nicht für Sabine Sch. - aber so resigniert, wie unsere rechtsstaatlich orientierten Juristen und so kritiklos islamfreundlich, wie ihre linksstaatlichen Kollegen sind, ist ein angemessenes Urteil wenig wahrscheinlich. Am entschiedensten würde das gelten, wenn Sabine Sch. einen Angehörigen eines kriminellen Clans mit Schwerpunkt in Berlin und/oder Bremen geheiratet hätte. Da ihr Mann vermutlich nicht zu einem Clan gehört, vor dem die dt. Behörden, gerade Justizbehörden, auf den Bauch fallen, ist eine echte Untersuchung des Falles samt einer entsprechenden Anklage immerhin möglich. Aber ob etwas daraus wird, ist eine Frage, die vielleicht besser ungestellt bleibt.

Elke Siegmund / 19.01.2019

@Marc Stark: “Ich bin .......aber garantiert kein Thomas Mann Diedrich Häsling Zeitgeist-Untertan, ergo der Proto-Deutsche!” Tja. Heinrich Mann. Diederich Heßling. Kann ja mal passieren.

Paul Braun / 19.01.2019

Wow, und wird sie jetzt in Deutschland für den “richtigen Glauben” kämpfen?

Thomas Weidner / 19.01.2019

Zurückschicken in die kurdische Gerichtsbarkeit. Ist ja auch in Deutschland so: Das Gerichtsverfahren wird da durchgeführt, wo die angeklagten Verbrechen durchgeführt wurden. Ditto das Abbüßen der Strafe…

Frank Stricker / 19.01.2019

Wie wird man denn ein “höherrangiger IS-Kämpfer”  ? Muß man ein Selfie mit Osama bin Laden nachweisen können , oder reichen mindestens 10 Hinrichtungen ? Die Generalbundesanwaltschaft beschreibt in ihrer “kühlen Prosa” die Vorgänge um Sabine S. wie die Gebrauchsanleitung einer Waschmaschine. Einziger Unterschied , Sabine S. wurde nicht mit der Handhabung von Waschpulver vertraut gemacht , sondern mit dem Umgang von Sturmgewehr und Maschinenpistole……….

Wilfried Cremer / 19.01.2019

Historisch betrachtet ist der IS Mainstream. Es gibt kein einziges einigermaßen funktionierendes islamisches Land ohne mühsam polizeilich unterdrückten Terrorismus.

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