Nicht selten wird vergessen, dass der „Verfassungsschutz“ ein waschechter Geheimdienst ist, der teilweise mit brachialen Methoden arbeitet.
So wie Freibeuter Piraten im Staatsauftrag waren, so sind Geheimdienste Unterweltler im Staatsauftrag. Dass auch „unser“ Inlandsgeheimdienst kein bloßer Rat weiser Damen und Herren zum Schutz der Demokratie ist, gerät oftmals aus dem Blick, wenn es wieder einmal heißt: „Der Verfassungsschutz warnt vor, bewertet, beobachtet XY zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung“.
Am 25. Juli 1978 um 2:54 Uhr nachts explodiert im niedersächsischen Celle bei Hannover eine Bombe, die ein Loch in die Außenmauer des dortigen Gefängnisses reißt. Als Drahtzieher dieses Anschlags galt die linksextreme Rote Armee Fraktion (RAF), die auf diese Weise offenbar ihr dort inhaftiertes Mitglied Sigurd Debus befreien wollte, in dessen Zelle man nach der Sprengung zudem Ausbruchswerkzeug fand. Das Vorgehen passte zu dem Terroristen und seinen Mitstreitern, denn nicht zuletzt wegen der Beteiligung an zwei Sprengstoffanschlägen saß Debus ein. Wegen des Anschlags und des scheinbaren Befreiungsversuches wurden ihm von nun an strengere Haftbedingungen auferlegt, und 1979 musste er ins Gefängnis Hamburg-Fuhlsbüttel umziehen. Dort beteiligte Debus sich, nachdem Anträge auf Hafterleichterungen mit Hinweis auf den Sprengstoffanschlag von Celle abgelehnt worden waren, im Februar 1981 an einem Hungerstreik, der am 16. April 1981 zu seinem Tode führte.
Acht Jahre bis zur Wahrheit
Es mussten insgesamt acht weitere Jahre ins Land Niedersachsen ziehen, damit 1986 endlich die Wahrheit über den Anschlag vom Sommer 1978 ans Tageslicht kommen konnte – eine Wahrheit, die die Ereignisse von damals in einem ganz anderen Licht erscheinen ließ: Nicht die RAF, sondern der niedersächsische Verfassungsschutz hatte mit Wissen des Ministerpräsidenten Ernst Albrecht die beiden zuvor rekrutierten Kriminellen Klaus-Dieter Loudil und Manfred Berger das Loch in die Gefängnismauer sprengen lassen, um mit diesem Anschlag unter falscher Flagge Loudil und Berger als Informanten in die RAF einzuschleusen. Das Ausbruchswerkzeug in Debus‘ Zelle? Der Verfassungsschutz selbst hatte es dort mit Wissen des Anstaltsleiters Paul Kühling platziert.
Auch westliche Geheimdienste demokratischer Staaten sind also wenig zimperlich und zuweilen sehr überraschend in ihren Methoden (in den Niederlanden gründete das dortige Pendant des Verfassungsschutzes 1970 sogar eigens eine Partei, um so an die Adressen holländischer Kommunisten zu gelangen!). Wie jedoch der Name „Verfassungsschutz“ mit dem Sprengen von Gefängnismauern und dem Unterjubeln gefälschter Indizien vereinbar ist, bleibt rätselhaft. Aber möglicherweise war das Vorgehen des Inlandsgeheimdienstes entsprechend dem Bundesverfassungsschutzgesetz an dieser Stelle sogar legal – politische Konsequenzen hatte der Anschlag für Ernst Albrecht auch nach seiner Aufdeckung jedenfalls nicht.
Es ist das Wesen und der „Witz“ der Geheimdienstarbeit, keine Spuren zu hinterlassen: viel mündlich absprechen, viel bar bezahlen, wenig schriftlich und digital machen. Daher sind für die interessierte Öffentlichkeit die seltenen Fälle, bei denen wie beim Celler Loch einmal „gepatzt“ wird und eine Beteiligung des Geheimdienstes zweifelsfrei bewiesen und in all ihren Details dokumentiert werden kann, umso wertvoller, denn sie weiten den Blick dafür, was auch heute alles möglich ist.