Wolfgang Meins / 04.07.2025 / 06:15 / Foto: Adolph von Menzel / 96 / Seite ausdrucken

Attentate von psychisch Kranken – Wacht die deutsche Psychiatrie langsam auf?

Gibt es eine Negativauslese bei der Asylmigration? Könnte es sein, dass überzufällig häufig diejenigen mit einer Antisozialen Persönlichkeitsstörung zu uns „flüchten“, weil sie hoffen, bei uns ihre unschönen Eigenschaften vergleichsweise ungestraft ausleben zu können?

Jüngst überraschte die größte und bedeutendste deutsche psychiatrische Fachgesellschaft DGPPN mit einem recht umfassenden Positionspapier zu einem Thema, das bereits seit mehreren Jahren viele Menschen in Deutschland umtreibt, bisher aber von der Fachgesellschaft aktiv beschwiegen wurde: „Prävention von Gewalttaten – Aggressives und gewalttätiges Verhalten bei Menschen mit psychischen Erkrankungen: Wie hoch ist das Risiko und wie lässt es sich begrenzen?“ Wer allerdings erwartet, dass es in diesem Papier wesentlich auch um das Naheliegende geht, wird enttäuscht  – nämlich um die unrühmliche Rolle der im letzten Jahrzehnt erfolgten Zuwanderung von Asyl-Migranten oder Flüchtlingen, die im Folgenden als AMFs bezeichnet werden.

Der speziellen AMF-Problematik sind auf den immerhin 33 Seiten – plus einem 124 Einträge umfassenden Literaturverzeichnis – lediglich vier (4) Sätze gewidmet. Auch die Nennung konkreter Zahlen für verschiedene, eher unangenehme Sachverhalte wird nahezu durchgängig vermieden. Los geht’s mit der sog. „Kurzfassung“ und damit auch den ersten beiden einschlägigen Sätzen: „Bei der Gruppe der Geflüchteten treffen mehrere Risikofaktoren für Aggression und Gewalttätigkeit zusammen. Gleichzeitig ist der Zugang zur psychiatrisch-psychotherapeutischen Versorgung in den ersten drei Jahren ihres Aufenthaltes in Deutschland für sie nur begrenzt möglich.“ 

Da wird gleich mal eine Teilschuld für „Aggression und Gewalttätigkeit“ an die Aufnahmegesellschaft zurückgegeben, indem ohne jeden Beleg suggeriert wird, die potenziell gewalttätige Fraktion der „Geflüchteten“ wäre wesentlich kleiner, könnten die Betroffenen doch nur – ohne jeden störenden bürokratischen Aufwand – zügig nach ihrer Einreise direkt beim Psychiater oder Psychologen vorstellig werden. Zudem unterschlägt das Papier hier zwei nicht ganz unwesentliche Aspekte: Es bleibt nämlich offen, ob bei den AMFs vielleicht nicht nur „mehrere“ Risikofaktoren zusammentreffen, sondern ob diese möglicherweise auch vergleichsweise ungewöhnlich stark ausgeprägt sind. Und natürlich die Frage, warum die DGPPN während der letzten 10 Jahre nicht bereits vor dieser zusätzlichen Belastung ihrer Kapazitäten gewarnt hat, wenn doch schon die „Regelversorgung“ „nicht ausreichend“ gewährleistet ist bzw. war? 

Zwei Vorschläge

Über zwei halbwegs realistisch anmutende Vorschläge des Papiers könnte es sich durchaus lohnen, etwas näher nachzudenken: (a) „den Aufbau forensisch-psychiatrischer Fachstellen bei den Polizeibehörden“, wie teils in der Schweiz erfolgt, und (b) eine „konsequentere Nutzung der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten für eine Unterbringung und Behandlung psychisch erkrankter Personen mit erhöhtem Gewaltrisiko, die sich nicht freiwillig behandeln lassen: Die derzeitige Praxis, eine Unterbringung in einem Krankenhaus nach PsychK(H)G nach (Teil-)Besserung einer akuten Symptomatik rasch zu beenden sowie die zum Teil große Zurückhaltung bezüglich einer unfreiwilligen medikamentösen Behandlung im Rahmen einer Unterbringung sollten überdacht werden.“ 

Das ist zweifellos dringend erforderlich. Bleibt nur die Frage offen, warum diese sowohl übersichtlichen als auch sich geradezu aufdrängenden Gedanken von den Häuptlingen des Faches erst mit so starker zeitlicher Verzögerung öffentlich geäußert werden. Sehen wir das einmal als Hinweis darauf, wie stark die inneren und äußeren Widerstände auf dem Weg zu dieser Einsicht waren – und bei Teilen des einschlägigen Personals sicherlich immer noch sind. Wobei nicht übersehen werden darf, dass die gesetzlichen Grundlagen teils von Bundesland zu Bundesland variieren. Zudem kann auch nicht einfach unterstellt werden, dass die Änderung einer bereits über längere Zeit erfolgten Rechtspraxis von den für die hier interessierenden Fragen jeweils zuständigen Richtern einfach abgenickt wird.  

Doch zurück zu den vier Sätzen. Genauer: zu den Sätzen drei und vier des Positionspapiers, die sich dezidiert auf das Gewaltrisiko von AMFs – vulgo: „Geflüchteten“ – beziehen: „Das Risiko, dass ein Mensch mit einer psychischen Erkrankung gewalttätig wird, ist fast immer das Resultat aus der Interaktion bestimmter Symptome der Erkrankung, insbesondere wenn sie unbehandelt ist, mit weiteren bekannten Belastungs- und Risikofaktoren für Aggression und Gewalttätigkeit. Darunter fallen junges Alter, männliches Geschlecht, Konsum von Drogen oder Alkohol, eine Sozialisation mit Vernachlässigung und Gewalterfahrungen, soziale Isolation, Armut und Wohnungslosigkeit.“ OK, allerdings darf diese Relativierung nicht dazu führen, dass die den beiden psychiatrischen Diagnosen mit dem relevantesten Gewaltrisiko – Schizophrenie und Antisoziale Persönlichkeitsstörung – biologisch innewohnende Gewaltpotenz quasi auf Null gesetzt wird.  

Schizophrenie und Gewalt

Gleich zu Beginn des DGPPN-Papiers heißt es: „Nach den Gewalttaten und Anschlägen der letzten Monate etwa in Magdeburg, Aschaffenburg, Mannheim oder zuletzt in Hamburg gibt es, verständlicherweise, ein starkes Gefühl der Verunsicherung und ein großes Bedürfnis nach mehr Sicherheit für die Bevölkerung und nach effektiven Maßnahmen, um weitere Gewalttaten zu verhindern.“ Dem kann natürlich nur zugestimmt werden, wobei zumindest ein Hauch von Selbstkritik für das etwa eine Dekade währende aktive Beschweigen genau dieser Probleme und ihrer Ursachen doch wohl angemessen gewesen wäre. 

In dem DGPPN-Papier werden zwar einige Ergebnisse aus zahlreichen internationalen Originalstudien und Übersichtsarbeiten zum Thema Schizophrenie und Gewalt referiert, aber die Autoren wollen sich nicht festlegen, welche Studie(n) denn nun am ehesten auf die deutschen Verhältnisse übertragbar ist (sind). So bleibt es bei einem sehr allgemein gehaltenen Resümee: „Die Studienlage spricht dafür, dass das Risiko, eine Gewalttat zu begehen, bei Menschen mit schizophrenen und anderen psychotischen Erkrankungen erhöht ist, und zwar unabhängig von möglicherweise bestehenden komorbiden psychischen Störungen. Die Risikoerhöhung ist moderater, aber noch nachweisbar, wenn die Erkrankten nicht mit der Allgemeinbevölkerung, sondern mit ihren gesunden Geschwistern verglichen werden.“ Welche Zahlen genau nun nach dem wissenschaftlichen Erkenntnisstand das durch Schizophrenie und eng verwandte Störungen erhöhte Gewaltrisiko für Deutschland am besten abbilden, bleibt leider offen. 

Betreute Wissenschaft

Eine Studie allerdings – und das sicherlich weder zufällig noch Folge von Schlamperei – blieb vom DGPPN-Autorenkollektiv komplett unberücksichtigt. Es handelt sich dabei nicht nur um eine aktuelle, sondern zudem auch um eine in einer ausgesprochen hochrangigen medizinischen Zeitschrift im Jahr 2022 veröffentlichten systematischen Literaturübersicht zur Assoziation von Schizophrenie und Gewaltverbrechen („violence perpetration“). Auf der Grundlage einer systematischen Analyse von 24 einschlägigen Studien aus ganz überwiegend westlichen Ländern fanden sich für an Schizophrenie erkrankte Männer u.a. die folgenden gemittelten Risiken – immer im Vergleich zur nicht erkrankten Bevölkerung: ein 4,5-fach erhöhtes Risiko für Gewaltdelikte und ein 5,1-fach erhöhtes für Sexualdelikte.

Acht Studien erlaubten auch eine gezielte Auswertung des Totschlagsrisikos, das für an Schizophrenie erkrankte Männer sage und schreibe um den Faktor 17,7 erhöht war. Ich vermute, dass genau diese Zahl es war, welche die DGPPN-Autoren veranlasste, die Studie besser unerwähnt zu lassen. Auch das auf achgut von mir schon des Öfteren mitgeteilte Faktum eines – je nach Herkunftsregion der AMFs – zwei- bis fünfmal häufigeren Vorkommens der Schizophrenie im Vergleich zur autochthonen Bevölkerung, wird verschwiegen, obwohl es sich logischerweise ausgesprochen ungünstig auf das Gewaltrisiko der AMFs auswirkt. 

Atemberaubendes Desinteresse

Meine systematische Durchsicht der Jahrgänge 2015–2025 der wissenschaftlichen Zeitschrift der DGPPN Der Nervenarzt unter dem ganz bewusst recht allgemein gehaltenen Suchbegriff „Psychiatrische Versorgung bei Migrationshintergrund“ belegt nachdrücklich ein geradezu atemberaubendes Desinteresse an diesem Thema. Für die ca. 10,5 Jahre finden sich insgesamt bloß sechs Treffer, davon nur einer aus den letzten fünf Jahren und keiner mit einem auch nur etwas engeren Bezug zu den hier verhandelten Themen. Ein eindeutiges Zeichen dafür, dass man mit solchen Studien nichts gewinnen kann, sondern sich nur jede Menge Probleme aufhalst: angefangen bei der finanziellen Förderung bis hin zum Versuch, die erwartbar unschönen Ergebnisse zu publizieren, von plötzlichen interpersonellen Problemen in Klinik und Hochschule ganz zu schweigen. 

Welche Dynamik würde ein universitärer Forscher wohl auslösen, wollte er z.B. schlicht und einfach der Beziehung zwischen einer bestimmten Gruppe von AMFs und der Antisozialen Persönlichkeitsstörung auf den Grund gehen. Bekanntlich ist diese Störung bei Strafgefangenen extrem überrepräsentiert, was angesichts der damit verbundenen Eigenschaften nicht verwundert, nämlich u.a. Falschheit, Impulsivität, Verantwortungslosigkeit, Reizbarkeit und Aggressivität.

Gleichwohl hat sich bisher kaum jemand für Häufigkeit und v.a. forensische Bedeutung dieser Störung bei AMFs interessiert. Dabei läge doch für unseren imaginären Forscher die Vermutung ausgesprochen nahe, dass die unstrittig exzessiv erhöhte Rate für (u.a.) gefährliche Körperverletzung von Männern aus (z.B.) Algerien, Libyen oder Tunesien (vgl. F. Urbaniok: Schattenseiten der Migration. Horgen, 2025, S. 25) ganz wesentlich auch Folge einer Negativauslese ist. Dass also aus den genannten Ländern überzufällig häufig diejenigen mit einer Antisozialen Persönlichkeitsstörung zu uns „flüchten“, weil sie z.B. in ihrer Heimat bindungsloser sind und zudem erwarten, bei uns ihre unschönen Eigenschaften vergleichsweise ungestörter ausleben zu können – und das auch noch bei freier Unterkunft und für ihre Verhältnisse recht großzügiger Bezahlung. Nicht zu vergessen, dass in Germanistan auch die Erfahrungen mit Polizei und Knast deutlich angenehmer ausfallen dürften als in der Heimat. Aber mit solchen Forschungsergebnissen, egal wie brillant Studiendesign und -durchführung wären, macht man sich natürlich keine Freunde, schon gar nicht an Universitäten oder bei den Führungskräften der DGPPN. 

Prof. Dr. med. Dipl.-Psych. Wolfgang Meins ist Neuropsychologe, Arzt für Psychiatrie und Neurologie, Geriater und apl. Professor für Psychiatrie. In den letzten Jahren überwiegend tätig als gerichtlicher Sachverständiger im zivilrechtlichen Bereich.

Foto: Adolph von Menzel - Artbook Adolph Menzel - radikal real, Gemeinfrei, via Wikimedia Commons

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Anke Müller / 04.07.2025

Grundlegend muss!! in jegliche Überlegungen einbezogen werden, dass mit Geburt in den Islam das Einhalten der islamischen Regeln gefordert ist, das Gewalttaten (islamische Kampfbefehle) gegen in deren Augen Ungläubige verlangt, gut heißt und in 8.17 quasi straffrei stellt: “Nicht ihr habt sie getötet, sondern Allah hat sie getötet. Und nicht du hast geworfen, als du geworfen hast, sondern Allah hat geworfen, und damit Er die Gläubigen einer schönen Prüfung von Ihm unterziehe. Gewiß, Allah ist Allhörend und Allwissend.” Weshalb nicht das Prinzip des Jihad einbeziehen, das „Gotteskrieger” hier in der EU im “Haus des Krieges” sammelt, um endlich den Endsieg zu erringen und die Umma zu vervollständigen? Klar muss man ein bisschen einfältig und auch brutal sein, aber wenn einer von denen zu denken und damit zu zweifeln, gar die Schriften, an die unbedingt zu glauben und danach zu leben ist, missachtete, stünden die eigenen Brüder bereit, ihn wieder auf den einzig rechten Weg zu bringen. Ausgang aus dem Schlamassel in die Freiheit unter Todesstrafe verboten! Ist es nicht vermessen, ein ganz eigenes, unveränderbares Gedankenkonstrukt, weitab von jeglicher Aufklärung gar humanistischen Denkens, das mit solchen auf uns prallt, in das westliche System von Psychiatrie wie Therapie einordnen zu wollen? Zumal viele von denen das Lernen nicht lernten und damit auch über sich selbst wie das eigene Verhalten gar nicht reflektieren können - und sollen?

B.Jacobs / 04.07.2025

Nie, weil wir zu viele Pseudowissenschaftler als Psychologen haben, die im Sinne der Staatsideologie Menschen unter Kontrolle bringen wollen und sonst kein Geld verdienen würden. Wir haben zu viele davon, die auf die Menschheit losgelassen werden, kein gesundes Maß mehr wie viele wir wirklich brauchen und was sagt uns das über den Magdeburger Attentäter? Was sagt das uns über Schulpsychologen, die den Gender Quacksalbern zuarbeiten? Wir sind früher auch ohne extra Schulpsychologen ausgekommen. Was sagt uns das über Merkels Willkommenskultur wo KGE ihren Goldschätzchen ein Traumata, auch den Tätern bescheinigt wurde, damit sie ja auch auf unsere Kosten bleiben können. Was sagt uns das, wo jedes Sensibelchen wegen Verlängerung der Freizeit und dem Willen gehätschelt zu werden auf Burnout machen kann, obwohl es Burnout in einzelnen Fällen tatsächlich mal gibt, wo man ausgebrannt ist. Was sagt uns das wenn Psychologen zu Spitzeln werden und wegen Pateientenmangel Anleitungen für Depressionen, oder wie man krank machen kann auslegen. Was sagt und das, wenn selbst die EKD Bordsteinschwalben auf dem Kirchentag in Hannover Queer Sensible Anleitungen geben für die Beute der Genderideologen und den LSBQT Terror, Lebensfreude von diesen Gruppen die in der Gesellschaft bereits akzeptiert sind, sieht anders aus, die das Sonderrecht erzwingen wollen wie rohe Eier mit Sonderrechten behandelt zu werden, was sagt uns das, das alte Menschen unter psychologische Aufsicht gebracht werden in der Geriatrie, damit sie es nicht wagen selbstständig zu denken, was sagt uns das, wenn in den Medien jeder Abgehalfterte Normalo Psychologe im TV spielen darf und andere fertig machen darf, bei aller Berechtigung das eine Gesellschaft Psychologen braucht, aber kein ganzes Heer davon, das die Wissenschaft und Patienten missbraucht.

m. neland / 04.07.2025

Mit so unangenehmen Befunden wie im Artikel beschrieben macht man sich beim Establishment keine Freunde. Obwohl die Vermutung schon länger im Raume stand, dass bevorzugt Straftäter und psychisch Kranke in die Migration entlassen wurden, ist in keiner Weise eine Klärung oder gar Intervention diesbezüglich erfolgt. Aber wie hätte man bei den Millionen, die sich auf ,,die Flucht” gemacht haben und in Europa ohne Identität und Krankengeschichte angekommen sind, dem ganzen Einhalt bieten können? So hat das alles zu einer Überforderung der Gesundheits- und Sozialsysteme in den Zielländern geführt, insbesondere in Deutschland. Mit gesundem Menschenverstand und Augenmaß betrachtet war das alles absehbar und dann stellt sich natürlich auch die Frage, inwieweit das Absehbare als verdecktes Ziel dient.

Herwig Mankovsky / 04.07.2025

,,Wo Tauben sind fliegen Tauben zu.”(altes Sprichwort) Wo 80% immer wieder solche Parteien wählen, die all den Wahnsinn ermöglichen,  fühlen sich psychisch Gestörte aus allen Länder dieser Erde eben pudelwohl.

j. heini / 04.07.2025

In meinen Augen sind wir weder die Versorgungsanstalt der Welt, noch das Weltkrankenhaus. Bei Weltkrankenhaus: Warum kümmert sich die WHO nicht um diese Kranken? Ich hätte gerne Zahlen dazu, wieviel % der Behandlungen insbesondere von Tätern gegen Leib und Leben erfolgreich abgeschlossen werden. Erfolgreich: Kein Rückfall in Gewalt gegen Leib und Leben. Nicht erfolgreich: Mörder begeht als Nicht-Rückfall eine Vergewaltigung. Und da in D seit Jahrzehnten die Schuld bei den Eltern, der Umgebung, der Gesellschaft gesucht und gefunden wird, es Zureisende seit 2015 und genügend kranke Straftäter unter ihnen gibt, sollte es ausreichend Fälle zur Auswertung geben. Und wenn ich lese, dass Herr Dobrindt jetzt mit Afghanistan über Rückführung spricht: Jeder, der eine Außengrenze der EU überschreiten darf, hat sich entweder eindeutig auszuweisen oder muss mit einer eindeutigen Identität versehen werden. Das Land, aus dem er eingereist ist, wird vermerkt. Abschiebung erfolgt nichts ins Herkunftsland, sondern in das Nicht-EU-Land, aus dem er eingereist ist.

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