Wolfgang Meins / 08.03.2022 / 14:00 / Foto: Imago / 35 / Seite ausdrucken

Attentat von Hanau – das Narrativ wackelt, aber hält

Es gibt neue Erkenntnisse zum Geisteszustand des Attentäters von Hanau – die man offenbar nicht an die große Glocke hängen will.

Vor gut zwei Wochen jährte sich das Attentat von Hanau zum zweiten Mal, und zwei Monate zuvor hatte der Generalbundesanwalt (GBA) die Einstellung der Ermittlungen bekanntgegeben: Obwohl rund 300 Hinweisen und Spuren nachgegangen, über 400 Zeugen vernommen und mehrere hundert Asservate untersucht worden seien, „haben sich keine Hinweise darauf ergeben, dass andere Personen in die Anschlagspläne von Tobias R. eingeweiht gewesen sein könnten“. Das von bestimmten Kreisen immer wieder vermutete rechtsextreme Netzwerk hinter dem Täter hat es also nicht gegeben. Für kritische und fachkundige Beobachter war das allerdings schon kurz nach dem Attentat klar: Wahn isoliert, vor allem, wenn er Bestandteil einer langjährigen Schizophrenie ist. Diese Gruppe von psychisch Kranken ist schlicht nicht netzwerkfähig.

Die Einschätzung des Sachverständigen wird verschwiegen

Damit drängt sich die Frage auf, was denn der GBA abschließend zur psychischen Verfassung des Täters anzubieten hat. Immerhin hatte man ja einem bekannten und renommierten psychiatrischen Sachverständigen, Prof. Henning Saß, einen Gutachtenauftrag in dieser Sache erteilt. Doch zu dessen Ergebnissen findet sich nicht ein einziges Wort in der abschließenden Erklärung des GBA – erstaunlich, oder auch nicht. Lediglich einmal geht es in der GBA-Erklärung um die psychische Situation des Täters. Bei ihm hätten – nicht näher beschriebene – „psychische Beeinträchtigungen“ bestanden. So kann man natürlich auch eine schwere, ebenso chronifizierte wie hochakute paranoid-halluzinatorische Schizophrenie bezeichnen. In diesem euphemistischen Tonfall geht es weiter, wenn festgestellt wird, dass Tobias R. ungeachtet dieser psychischen Beeinträchtigungen ein „selbstbestimmtes Leben“ geführt habe. Damit will der GBA offensichtlich die Botschaft vermitteln, Tobias R. habe auch Planung, Entschluss und Durchführung seiner grausamen Tat „selbst“ bestimmt.

Nun hat der Täter zwar ein weitgehend selbstständiges Leben geführt, war also in Bezug auf verschiedene Aktivitäten des täglichen Lebens – z.B. Ankleiden, Nahrungsaufnahme, Toilettengang oder auch Autofahren und Einkaufen – nicht auf Unterstützung angewiesen. Die Fähigkeit, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, ist aber etwas komplexer und an anspruchsvollere Voraussetzungen geknüpft. Ein solches Leben ist nicht oder allenfalls ansatzweise möglich, wenn, wie beim schizophren erkrankten Täter, das Denken nicht mehr richtig funktioniert, weil es krankheitsbedingt hochgradig eingeengt und teils zerfahren ist, dazu inhaltlich bestimmt wird von einem schweren Verfolgungs-, Beziehungs- und Größenwahn sowie zumindest zuletzt auch von akustischen Halluzinationen in Form von Stimmenhören – bei völlig fehlendem Krankheitsbewusstsein. Unter Selbstbestimmung wird im Kern gemeinhin die Möglichkeit und Fähigkeit verstanden, gemäß dem eigenen – nicht aber einem krankhaft stark veränderten – Willen zu entscheiden und zu handeln. Es ist schon äußerst bemerkenswert, mit welcher Ignoranz und Nonchalance der GBA die beim Täter tatsächlich vorliegende psychische Störung behandelt – obwohl der von ihm beauftragte psychiatrische Sachverständige zu einer dezidiert anderen Beurteilung kommt.

Eigentlich eine klare Angelegenheit

Es bedarf keinesfalls eines besonders qualifizierten Psychiaters, um bei Tobias R. die Diagnose einer (paranoiden) Schizophrenie zu stellen. Diese Diagnose ist vielmehr – samt den konkreten Symptomen – recht problemlos aus den beiden „Manifesten“ des Täters ableitbar. Etwas – aber auch nur etwas – diffiziler ist dagegen die Frage nach der strafrechtlichen Schuldfähigkeit. Diese Frage ist letztlich die entscheidende, die Prof. Saß in seinem Gutachten zu beantworten hatte. Dieses Gutachten ist bis heute nicht veröffentlicht, aber Ende letzten Jahres an den Spiegel durchgestochen worden, ob vollständig oder nicht, sei dahingestellt. Jedenfalls findet sich in diesem „Spiegel“-Beitrag zum Thema Schuldfähigkeit nichts – im Übrigen auch nicht in dem ausführlichen und resümierenden vom 19. Februar dieses Jahres, obwohl zwischenzeitlich etwas Wesentliches passiert war.

Denn am 7. Februar trat Prof. Saß vor dem Hanau-Untersuchungsausschuss des Hessischen Landtages auf. Dieses Gremium scheint sich überwiegend an Nebenaspekten abzuarbeiten. In der zentralen Frage hingegen hat man sich längst festgelegt, was besonders deutlich wird am Langtitel dieses Ausschusses. Wann immer es der zur Verfügung stehende Platz zulässt, heißt es nämlich: „Untersuchungsausschuss Hanau zu den rassistisch motivierten Morden“. Daran soll und darf also nicht mehr gerüttelt werden. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zur Frage des Tatmotivs werden damit von vornherein so gut wie ausgeschlossen. Sollten dennoch solche präsentiert werden, droht ihnen folglich das Schicksal, ignoriert, wie etwa vom „Spiegel“, oder „passend gemacht“ zu werden.   

Schuldunfähigkeit des Täters von den meisten Medien verschwiegen

Leider steht kein Wortprotokoll dieser Ausschusssitzung zur Verfügung. Der Autor dieser Zeilen ist deshalb auf Medienberichte angewiesen, in unseren Zeiten bekanntlich nicht immer die zuverlässigsten Quellen. Verhalten positiv hebt sich allein die Berichterstattung des Hessischen Rundfunks durch die Hessenschau ab, die Prof. Saß zwischendurch auch mal im O-Ton zu Wort kommen lässt und zudem noch die Kunst des indirekten Zitierens beherrscht. Bei „Zeit Online“ dagegen, um nur ein Beispiel zu nennen, ist es für den Leser oft schlicht unmöglich, auseinanderzuhalten, ob es sich nun um ein Statement von Prof. Saß oder die Meinung bzw. Interpretation des Schreibers handelt.

Gemäß der „Hessenschau“ sei sich Prof. Saß sicher, dass der Täter die vergangenen 20 Jahre unter einer schweren paranoiden Schizophrenie gelitten habe. Seine „Weltsicht“ sei – man merke sich diesen Terminus – „aufs Schwerste krankhaft verformt“ gewesen, und „in einem Prozess wäre er aller Wahrscheinlichkeit nach nicht schuldfähig gewesen“. Für Achse-Leser meiner Berichte zu Hanau ist das nicht neu. Aber dass jetzt der „offizielle“ psychiatrische Sachverständige ebenfalls eine Schuldunfähigkeit feststellt und damit das Narrativ eines zutiefst aus rassistischen – d.h. nicht krankheitsbedingten – Motiven handelnden Täters öffentlich widerlegt, kommt doch ein wenig überraschend. Offenbar nicht nur für den Autor dieser Zeilen, sondern auch für andere Medienschaffende. Die hat das allerdings so umgehauen, dass sie darüber völlig vergaßen, diese Feststellung einer Schuldunfähigkeit durch Prof. Saß an ihre Leser weiterzugeben. Im Klartext: Abgesehen von der „Hessenschau“ wird das von der überwiegend regionalen Berichterstattung schlicht verschwiegen. Die FAZ vom 7. Februar (20:05) fällt hier als seriöse Quelle aus, weil sie dem Prof. Saß eine fachlich völlig unsinnige, bloß küchenpsychologisch fundierte Behauptung untergejubelt haben dürfte, dass nämlich die „krankhafte Form einer wahnhaften Weltsicht“ sich beim Täter in einer schwierigen Kindheit herausgebildet habe.

Das Phantom einer krankheitsunabhängigen Gesinnung

Wenn der GBA-Sachverständige von einer aufs Schwerste krankhaft verformten Weltsicht spricht, heißt das übersetzt: Bei einer Person, die seit 20 Jahren, wenngleich in unterschiedlicher Intensität, an einer schweren paranoiden Schizophrenie mit Wahnthemen leidet, die in abstruser, eben wahnhaft „verformter“ Weise u.a. um rassistische, völkische oder auch rechtsextreme Inhalte kreisen, ist es ebenso aussichtslos wie abwegig, erkennen zu wollen, ob Teile davon auch eine krankheitsunabhängige Gesinnung widerspiegeln. Grundsätzlich kann das zwar nicht vollständig ausgeschlossen werden, aber bei einer 20-jährigen Krankheitsdauer auch nur halbwegs schlüssig belegen zu wollen, dass ein bestimmter Teil der fremdenfeindlich, rassistisch oder auch rechtsextrem anmutenden Gedanken sich krankheitsunabhängig entwickelt haben und somit eine entsprechende Gesinnung markieren, ist schlicht abwegig.

Wenn man der Berichterstattung Glauben schenken darf, gab es im Ausschuss keinerlei Diskussion mit dem Sachverständigen darüber, was denn nun die Feststellung einer Schuldunfähigkeit im Falle von Tobias R. in Bezug auf das Tatmotiv im Kern bedeute. Nämlich: Kann das Narrativ eines rassistisch motivierten Mörders tatsächlich weiterhin Gültigkeit beanspruchen? Klare Antwort: nein, selbstverständlich nicht. Haben die Ausschussmitglieder und die berichtenden Medien diese Erkenntnis akzeptiert? Die Antwort lautet wiederum: nein, leider nicht. Stattdessen wurde sofort und mit aller Kraft nach dem Notausgang gesucht, der es erlaubt, weiterhin die Legende oder das Narrativ vom rassistisch motivierten Massenmörder zu pflegen und dabei die „rechten“ Biotope in Familie und Gesellschaft nicht zu übersehen, die einen solchen Unhold hervorgebracht hätten. 

Ein sehr neutraler Sachverständiger

Das Fehlen eines Wortprotokolls der Ausschusssitzung wurde bereits beklagt. Wenn im Folgenden Kritik an Prof. Saß formuliert wird, geschieht das also unter Vorbehalt. Denn was er wie genau gesagt hat, erschließt sich aus den Medienberichten nur sehr eingeschränkt. Dennoch entsteht insgesamt der Eindruck, dass es nicht sein besonderes Anliegen war, das bereits wenige Stunden nach der Tat verkündete und seitdem nahezu unangefochten herrschende Narrativ eines rassistisch motivierten Täters zu korrigieren oder auch zu dekonstruieren. Angesichts der bei den allermeisten Ausschussmitgliedern – und Medienvertretern – extrem fixierten Überzeugungen zum Täter und dessen Motiv wäre er ansonsten wohl insgesamt pädagogischer vorgegangen und hätte sich argumentativ stärker ins Zeug gelegt, das herrschende Narrativ durch ein ausschließlich der Wahrheit verpflichtetes zu ersetzen. Auch hätte er dann vielleicht nicht so bereitwillig Türen geöffnet, die von den Ausschussmitgliedern recht bequem als argumentative Notausgänge verwendet werden konnten. Etwa in Gestalt seiner – in dieser Allgemeinheit – natürlich zutreffenden Aussage, dass eine psychische Störung ein rassistisches Motiv nicht ausschließe.

Wenn Prof. Saß in diesem Zusammenhang erwähnt, dass der Täter sich Bücher über den Nationalsozialismus und Rechtsextremismus bestellt hat, der Vater zudem ein „nationalkonservatives Weltbild“ pflegte, ist es angesichts der ja aufs Schwerste krankhaft verformten Weltsicht des Täters völlig unmöglich, auch nur mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf eine vom Wahn unabhängige Kaufentscheidung zu schließen. Ganz ähnlich verhält es sich mit der, man möchte fast sagen: Anekdote, dass der Täter Döner verschmäht haben soll. Die Geschmacklosigkeit des GBA-Sachverständigen, ein nationalkonservatives Weltbild in eine Art kausale Verbindung mit Massenmord zu bringen, soll hier großzügig übergangen werden. Aber auch das bedient ein sicherlich bei den meisten der anwesenden Politiker und Medienvertreter vorhandenes Vorurteil, dass nämlich die individuelle Symptomatik einer Schizophrenie eben von solchen und ähnlichen Einflüssen wesentlich geprägt werde. Wichtiger dagegen wäre vielleicht der Hinweis gewesen, dass Tobias R. möglicherweise – die Forschungslage dazu ist noch recht offen – von seinem wahnkranken Vater eine gewisse genetische Belastung geerbt hat.

Die doppelte Buchführung bei Schizophrenie

Abschließend noch ein typisches Beispiel für die mediale Rezeption des Vortrags von Prof. Saß. Ganz offensichtlich wollte der Sachverständige zum Ausdruck bringen, dass es bei Schizophrenie-Kranken keinesfalls unmöglich ist, zielgerichtet einen Anschlag zu planen, obwohl gleichzeitig Wahnvorstellungen und andere Symptome bestehen. Er benutzt dazu auch den speziellen Ausdruck der doppelten Buchführung, der meint, dass der Kranke in seiner eigenen schizophrenen Welt lebt und zugleich ein Realitätsbezug besteht. Die medialen Aktivisten, z.B. von „Zeit Online“, biegen das allerdings so hin, dass Tobias R. „also offenbar nicht durch Wahnvorstellungen oder Ähnliches in seinem Handeln beeinträchtigt“ worden sei. Frei nach dem Motto: Die Krankheit war gar nicht so schlimm, der konnte ja noch minutiös seinen Anschlag planen. Bei solchen Journalisten, und das sollte ein vortragender psychiatrischer Gutachter bereits im Vorfeld erkennen, muss man sich genauer, pointierter und im Zweifel auch einmal weniger abwägend und sehr direkt äußern.

Vielleicht stand hinter diesem wenig pointierten Auftritt des GBA-Sachverständigen auch die Befürchtung, ansonsten als Sympathisant der AfD geschmäht zu werden. Auch wenn die Medien natürlich nicht ausführlicher über die Position der hessischen AfD-Landtagsfraktion in dieser Sache berichten, schimmert vereinzelt doch durch, dass der Abgeordnete der Schwefelpartei als einziger nicht überzeugt davon war, dass bei den Mordtaten von Tobias R. ein freier, nicht vom Wahn bestimmter Wille die entscheidende Rolle gespielt habe. Egal, wie man zur AfD steht: Wo sie recht hat, hat sie recht.

Auch an der Wissenschaftsfront – genauer: der organisierten deutschen Psychiatrie – sind offenbar schon längst letzte Hemmungen gegenüber der Klitterung oder Verklappung von unbequemen Wahrheiten verflogen. Herrschte dort zu Hanau zunächst bloß beredtes Schweigen, so haben zumindest die Herausgeber der führenden deutschen Fachzeitschrift schon seit Herbst 2020 keine Hemmungen, eine Übersicht zu „Rassismus und psychischer Gesundheit“ mit dem Hinweis auf die „rassistisch motivierte“ Gewalttat“ von Hanau aufzumachen. Klar, dass ein solcher Haltungsartikel von der ansonsten sehr strengen Bezahlschranke im „Nervenarzt“ verschont bleibt. Das Lesen lohnt sich aber nicht. Es ist einer dieser sich wissenschaftlich gebenden Aktivisten-Beiträge, bei denen die zahllosen Literaturhinweise überwiegend bloß Staffage sind und eine kritische Rezeption nicht erfolgt. Erfreulich ist lediglich, dass, obwohl seit anderthalb Jahren im Netz, die Arbeit erst dreimal zitiert wurde – und das, obwohl der Charité-Psychiatrie-Direktor Mitglied des ansonsten wissenschaftlich in der Psychiatrie noch nicht sonderlich in Erscheinung getretenen Autoren-Kollektivs ist. Aber, frei nach Werner Herzog: „Auch Zwerge haben klein angefangen.“

Wolfgang Meins berichtete bereits mehrfach über dieses und ähnliche Attentate:

Die Amokfahrt von Volkmarsen und eine seltsam stumme Staatsanwaltschaft vom 3.3.2020

Auch die Grünen haben es nicht immer leicht vom 6.6.2020

Zum Stand der Ermittlungen gegen den Hanau-Attentäter vom 23.7.2020

Staatsanwältin wirft Stöckchen – Medien apportieren brav vom 24.8.2020

Neues zum Hanau-Attentat : Der Vater und die Angehörigen vom 5.2.2021

Glanz und Elend von psychiatrischen Ferndiagnosen vom 29.3.2021

Das Attentat von Würzburg und das Motiv – keine einfache Suche vom 29.6.2021

Die Attentate von Würzburg und Hanau – ein Vergleich vom 7.8.2021

 

Foto: Imago

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Karla Kuhn / 08.03.2022

Klaus Schmid, “Ganz böse: Ist doch klar dass man Wahnsinn nicht als solchen bezeichnet wenn ein großer Teil des “Volkes” Gefahr laufen würde ebenfalls als wahnsinnig gelten zu müssen.”  Danke für den hervorragenden Wink mit dem Zaunpfahl, genau SO ist es ! Klaus Biskaborn “Schizophrenie gibt es nur bei Flüchtlingen die hier ein Verbrechen begehen. Bei Einheimischen ist das schon mal ausgeschlossen, insbesondere wenn sich der Gesetzesverstoß politisch ausschlachten lässt. Das ist ein Grundsatz unserer Politik der sich die Justiz anzuschließen hat.” Der hat sich aber erst seit 2005 peu a peu so richtig verfestigt, ist ja auch “vernünftig”, sonst hätten doch viele der SCHULZSCHEN “Golstücke” wieder ausgewiesen werden müssen. Dazu kommt, haben BESTIMMTE Personen einen VORTEIL davon, siehe GUSTL MOLLATH, für mich ein verheerender Justizskandal erster Güte, ist es durchaus möglich mit der Unterstützung von anderen “bestimmten” Personen, daß ein NICHTTÄTER auch SIEBEN JAHRE in der Psychiatrie landen kann. Herrn MOLLATH wurden SIEBEN JAHRE gestohlen !! Die damalige JUSTIZMINISTERIN, BEATE MERK, wurde wahrscheinlich aus “Dankbarkeit” gleich nach BRÜSSEL “abgeschoben.” Früher hieß es, “Hast einen alten Opa, dann schicke ihn nach Europa” Seit der MOLLATH-MERK AFFAIRE muß der SLOGAN umgeschrieben werden !!  „Rassismus und psychischer Gesundheit“ mit dem Hinweis auf die „rassistisch motivierte“ Gewalttat“ von Hanau aufzumachen. Klappt doch, schon im DRITTEN REICH wurden vor allem die JUDEN, ZIGEUNER oder politisch anders denkende Menschen ganz schnell in der PSYCHATRIE entsorgt, an denen sich dann Mörderärzte wie Mengele uneingeschränkt austoben durften !

Jo Walter / 08.03.2022

Im Manifest beschäftigte sich Herr Rathjen durchaus mit der Frage, welches Zielgruppe die Meiste mediale Aufmerksamkeit nach sich zieht. In diesem Punkt hat er offenbar die richtige Opfer gefunden. Da er solche Überlegungen anstellt, ist naheliegend, dass er ein großes Attentat begehen wollte. Insofern sehe ich da wenig Spielraum für Verschwörungstheorien. Das Manifest bzw. die Kurz- und die Langfassung, die er ja auch dem Staatsanwalt geschickt hatte, ist sicherlich noch auffindbar, ich habe mir damals eine Kopie aufbewahrt. Herr Meins liegt hier meines Erachtens absolut richtig mit seiner Einordnung.  Volkmarsen und der Amoklauf Heidelberg scheinen dagegen im ewigen Nebel, ohne Aussicht auf Aufklärung.

Klaus Keller / 08.03.2022

-Als Narrativ wird seit den 1990er Jahren eine sinnstiftende Erzählung bezeichnet, die Einfluss hat auf die Art, wie die Umwelt wahrgenommen wird. Wiki - Als Narr oder als Tor (davon hergeleitet töricht als Eigenschaft) wurde im Mittelalter jene Person genannt, die als Spaßmacher für Unterhaltung und Belustigung sorgen sollte und dabei meist auffällig gekleidet war. Ich denke die sprachliche Verwandtschaft ist naheliegend. PS Zur Planungsfähig von Menschen mit einer Schizophrenie sei gesagt: Die Leute sind auch krank aber nicht nur krank. Die Bandbreite der Einschränkungen ist groß. Es gibt Leute die kaum auffällig werden. Vielen gelingt selbständiges Leben, einigen nicht. Mich würde noch interessieren ob der Gutachter Zugang zu Krankenakten hatte oder sein Gutachten auf seiner Handlungsweise und Aussagen dritter basiert. Ich gehe davon aus das der Mann in der Klinik für Psychiatrie in Hanau behandelt wurde. Ggf auch in Gießen. Die Hanauer Klinik war zunächst Außenstelle von Gi. nach der Überleitung war sie Abteilung des Stadtkrankenhauses Hanau das sich heute Klinikum Stadt Hanau nennt. Ich sag es ungern. Ich habe dort von 1994 bis 2007 gearbeitet. Ob ich mit ihm zu tun hatte kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Erinnere mich aber an jemandem der zu der Beschreibung des familiären Umfeldes passt (vor 2007!) PPPS Teil des Narrativ ist, das man die Tötung der eigenen Mutter idR nicht erwähnt.

Frances Johnson / 08.03.2022

Ich frage mich natürlich, Herr Professor Meins, ob es relevant ist, da nicht jeder psychisch Kranke zu Gewalt neigt, im Gegenteil, oft unter seiner Erkrankung leidet, während Anders Breivik nicht als psychisch krank eingestuft wurde. Allerdings habe ich daran Zweifel.

Stanley Milgram / 08.03.2022

Ich traue den deutschen Organen ALLES, sogar Mord, zu. Das sage ich aus pers. Erfahrung…

Matthias Ditsche / 08.03.2022

Ergänzend zu dem, was einige Leser schon ergänzend erwähnen, sei noch die absichtliche Fahrt in eine Gruppe von kleinen Kindern im Herbst letzten Jahres in Nordhessen. Es hieß, der Täter wäre mit der Absicht, die Schulkinder im Alter von 7 bis 9 Jahren zu töten, auf den Fußweg gefahren und seine Opfer obendrein mit dem Wagen gegen die Mauer gedrückt. Der Mann war wohl Türke, er verschwand augenblicklich in einer nichtgenannten Psychiatrie, genauso schnell wie der ganze fürchterliche Fall aus der Presse. Ob hier irgendein Wahn mit religiösem Hintergrund, Rassenhass oder was auch immer vorgelegen hat, werden wir wohl nie erfahren. Es hat auch nach meiner Erkenntnis kein Öffentliches Irgendwas nachgehakt. War ja nur ein Kind! War ja nur eine Frau, sagte der Merkelmann in Freiburg im Prozess. Der Arztmörder in Offenburg ist ebenso ungeprüft von der medialen Oberfläche verschwunden. Den Angehörigen hat man wohl ein Schweigegelübde verordnet, es ist überall verdächtig ruhig.

Wolfgang Nirada / 08.03.2022

Ich bin der AfD unendlich dankbar dass diese die Namen der OPFER des islamischen Terroranschlags am Breitscheid Platz in Berlin im Bundestag verlesen hat!!! Ich wüsste sonst bis heute nicht wer da von einem islamischen Terroristen grausam und gnadenlos ermordet wurde!!! Dankbar bin ich auch dem italienischen Polizisten der diesen islamischen Terroristen dem ich das “Menschsein” gänzlich abspreche erschossen hat!!! Widerlich verlogen und ekelerregend finde ich das Verhalten der üblichen linksgrünen “Volksvertreter” die eben diese Opfer und die Opfer unzähliger weiterer islamischer Terrormorde durch ihr Schweigen zusätzlich schänden!!! Pfui Teufel!!!

Roland Stolla-Besta / 08.03.2022

Auffallend ist doch, daß nur mordende „Neuzugänge“ in diesem unserem Land offenbar geistesgestört äh psychisch krank sind. Wenn man es positiv betrachtet, sind wir indigenen Deutsche also seelisch pumperlgesund, nur die Muselmanen haben demnach psychische Defekte. Ist es da nicht unverantwortlich, diese Gruppe auch noch einzulassen?

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