News-Redaktion / 02.10.2019 / 11:00 / 0 / Seite ausdrucken

Atomausstieg: Konzerne fordern 276 Millionen Euro Schadensersatz

Die Energiekonzerne Eon, RWE und EnBW haben beim Bundesumweltministerium Schadenersatzforderungen in Höhe von insgesamt 276 Millionen Euro angemeldet, berichtet die „taz“. Es gehe um Investitionen, die sie im Vertrauen auf die beschlossene Laufzeitverlängerung der deutschen Atomkraftwerke (AKW) in ihre Anlagen getätigt haben wollen. Am 28. Oktober 2010 hatte die damalige Koalition aus Union und FDP die Laufzeiten der deutschen AKW um 8 bis 14 Jahre verlängert. Viereinhalb Monate später machte Schwarz-Gelb nach dem Reaktorunglück im japanischen Fukushima den eigenen Beschluss rückgängig und verkürzte die Laufzeiten wieder, mit dem Ziel, mittelfristig komplett aus der Atomkraft auszusteigen. Der vierte deutsche AKW-Betreiber Vattenfall hat nach Angaben der „taz“ aktuell keine Schadensersatzforderungen eingereicht, er klage jedoch vor einem internationalen Schiedsgericht auf hohen Schadensersatz.

Die Anträge der Unternehmen würden derzeit „eingehend geprüft“, zitiert die „taz“ eine Sprecherin des Umweltministeriums. Ob und, wenn ja, in welcher Höhe die Forderungen erfüllt werden, sei aber noch offen. Vorsorglich sei bereits eine Summe von 250 Millionen Euro in den Haushalt für 2020 eingestellt worden.

Die Möglichkeit, Schadenersatz zu beantragen, hatte die Regierung im letzten Jahr mit einer Novelle des Atomgesetzes möglich gemacht und damit eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt. Nach Angaben der „taz“ sind jedoch bei den Investitionen keine besonders hohen Entschädigungszahlungen zu erwarten, da die Energiekonzerne in den wenigen Monaten zwischen der Laufzeitverlängerung und der anschließenden Verkürzung kaum größere Planungen umgesetzt hätten.

Anders sehe es bei den Strommengen aus, die den Konzernen beim rot-grünen Atomausstieg im Jahr 2002 zugesichert wurden, die aber aufgrund des verschärften schwarz-gelben Atomausstiegs von 2011 verfallen. Bei diesen Entschädigungen sei mit einem Gesamtbetrag „im oberen dreistelligen Millionenbereich“ zu rechnen, zitiert die „taz“ die aktuelle Fassung des Atomgesetzes. Die Gelder könnten jedoch erst nach 2022 beantragt werden, wenn die genaue Menge der verfallenen Stromlieferungen und deren Wert feststünden.

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