Annette Heinisch / 18.08.2020 / 14:00 / 47 / Seite ausdrucken

Asylrecht und Krim-Annexion: Zwei populäre Rechts-Irrtümer

Ziemlich überrascht stelle ich häufiger fest, dass tatsächlich viele Bürger glauben, die seit September 2015 mehr oder minder unkontrolliert einreisenden Ausländer hätten bei uns einen Anspruch auf Asyl. Mein Einwand, dass alle Migranten, die auf dem Landweg zu uns kommen, mit Sicherheit keinen solchen Anspruch hätten, führt regelmäßig zur Einordnung meiner Person als rechts, Nazi, Ausländerfeind, Rassist und ähnlich charmanten Zuschreibungen. Tatsächlich bin ich nur des Lesens mächtig, kann daher verstehen, was für Jedermann gut verständlich in Art. 16 a Abs. 1 und 2 Grundgesetz steht:

“(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist….“

Da alle hier auf dem Landweg Einreisenden zuvor in sicheren Staaten waren, d. h. sicher vor politischer Verfolgung – und vor nichts anderem schützt das Asylrecht – sind sie evident nicht asylberechtigt. 

Man sollte meinen, diese Tatsache sei weit verbreitet bekannt oder jedenfalls von mündigen Bürgern nachlesbar. Weit gefehlt, es scheint sich eher um Glaubensfragen zu handeln, denn mein Hinweis, dass dieses so im Grundgesetz stehe, wird regelmäßig mit einem empörten „Das glaube ich nicht“ beantwortet. Für Glaubensfragen bin ich allerdings nicht zuständig, diese fallen in den Bereich der Theologie. Wer weiß, vielleicht fühlt sich daher die EKD angesprochen, den ohnehin auf dem letzten Loch pfeifenden deutschen Sozialstaat noch mehr Nicht-Asylanten aufzubürden. 

Es ist verboten, in fremde Staaten einzumarschieren

Ebenso empörte Reaktionen erfolgten auf eine Erwähnung der völkerrechtswidrigen Annexion der Krim. Das kam für mich ebenso überraschend, denn dass es verboten ist, in fremde Staaten einzumarschieren und diese zu besetzen, ist eigentlich allgemein bekannt. 

Um diesen Umstand zu verdeutlichen, wurde bei der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa 1973 in Helsinki in der sogenannten Schlussakte in Abschnitt 1 „Fragen der Sicherheit in Europa“ ausdrücklich die Enthaltung von der Androhung oder Anwendung von Gewalt, die Unverletzlichkeit der Grenzen, die territoriale Integrität der Staaten und die friedliche Regelung von Streitfällen vereinbart.

Im Rahmen einer 1994 in Budapest stattfindenden KSZE - Folgekonferenz wurde das sogenannte Budapester Memorandum unterzeichnet:

„Im Memorandum verpflichteten sich die Vereinigten Staaten von Amerika, Großbritannien und Russland in drei getrennten Erklärungen jeweils gegenüber Kasachstan, Weißrussland und der Ukraine, als Gegenleistung für einen Nuklearwaffenverzicht die Souveränität und die bestehenden Grenzen der Länder (Art. 1) zu achten. Dabei wird auf die Schlussakte von Helsinki verwiesen.“

Abgerundet werden diese auch als „Sicherheitsarchitektur Europas“ bezeichnete Vereinbarungen durch die  1997 unterzeichnete „Grundakte über Gegenseitige Beziehungen, Zusammenarbeit und Sicherheit zwischen der Nordatlantikvertrags-Organisation und der Russischen Föderation“. 

Zweck dieser Vereinbarung war es, „die Spuren der früheren Konfrontation und Konkurrenz zu beseitigen und das gegenseitige Vertrauen und die Zusammenarbeit zu stärken.“

Auch dort wurde ausdrücklich der

„Verzicht auf die Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander oder gegen irgendeinen anderen Staat, seine Souveränität, territoriale Unversehrtheit oder politische Unabhängigkeit in einer Weise, die mit der Charta der Vereinten Nationen oder der in der Schlussakte von Helsinki enthaltenen Erklärung über die Prinzipien, die die Beziehungen der Teilnehmerstaaten leiten, unvereinbar ist;“

vereinbart.

Kurz gesagt: Außer im Verteidigungsfall (staatliches Notwehr – beziehungsweise Nothilferecht) darf kein Staat irgendwo einmarschieren und Land besetzen. Genau das hat Russland aber getan. Außerhalb Russlands wird mithin die Annexion der Krim als rechtswidrig eingestuft.

Die Tatsache allerdings, dass Russland Soldaten ohne Hoheitsabzeichen, also verdeckt in der Ukraine operieren ließ, beweist, dass den Russen das Unrechtmäßige ihrer Handlung bekannt war, denn sonst wäre die Vertuschungsaktion nicht notwendig gewesen. Sie zeigte zudem, dass ihnen ihre Soldaten vollkommen egal sind, denn diese genossen als Nicht-Kombattanten dann nicht einmal den Schutz der Haager Konvention. 

Selbstbestimmungsrecht

Die Verletzung fremder staatlicher Souveränität stellt das Fundament der europäischen Sicherheit in Frage und ist ein gravierender Vorfall. Demgegenüber wird von Russland mit Hinweis auf das nach der Besetzung der Krim abgehaltene Referendum behauptet, es handele sich um einen Fall der legitimen Ausübung des Selbstbestimmungsrechts der Völker.

Das Selbstbestimmungsrecht der Völker gem. Art. 1 Nr. 2 der UN – Charta ist nicht das gleiche wie Sezession. Dem steht das Recht des Staates auf Souveränität und territoriale Integrität entgegen.

Die wohl herrschende Lehre in der Rechtswissenschaft lehnt ein generelles Sezessionsrecht ab.

„Im Ergebnis scheint es problematisch, ein allgemeines völkerrechtliches Sezessionsrecht außerhalb des Entkolonialisierungskontextes aus dem Selbstbestimmungsrecht der Völker abzuleiten.“, so beispielhaft Prof. Andreas Paulus, Richter am Bundesverfassungsgericht. „Das Völkerrecht, so Paulus, schützt die staatliche Souveränität und territoriale Integrität. Im Zweifelsfall gehe die Stabilität der Staaten und der universellen Friedensordnung dem Recht auf Sezession vor.“ 

Eine nachträgliche Legitimation von Grenzverletzungen ist nicht möglich

Ausnahmen könnten nur dann und nur in eingeschränktem Maße gelten, wenn – wie im Kosovo – schwere Menschenrechtsverstöße vorlägen und die Sezession als „remedial secession“ gälte. Selbst diese sei aber nach Art und Voraussetzungen umstritten, weshalb es in der Staatengemeinschaft keine einhellige Anerkennung des Kosovo gebe.

Im Falle der Krim allerdings stellt sich die Frage einer legitimen Sezession von vornherein nicht. Das Referendum wird international nicht anerkannt, weil es erst nach der Besetzung und unter fremder Besatzung erfolgte. Eine nachträgliche Legitimation von Grenzverletzungen ist so nicht möglich. Zudem fehlt es an den Zulässigkeitsvoraussetzungen für ein solches Referendum. 

Unabhängig davon ist die Frage zu beurteilen, welche Reaktionen angemessen sind. In internationalen Beziehungen gilt sowohl der Einsatz von militärischen wie auch wirtschaftlichen Mitteln als Ausfluss der „hard power“. Entgegen weitverbreiteter Ansicht ist der Einsatz von Wirtschaftssanktionen keineswegs ein milderes Mittel, vielmehr werden in diesem Fall vor allem die Schwächsten der Gesellschaft getroffen. Auch im sanktionierenden Staat trifft es unbeteiligte Zivilisten, vor allem Unternehmen. Ob und welche Mittel angebracht sind, eine Annexion fremden Territoriums zu ahnden, ist allerdings keine Rechts – sondern eine politische Frage.

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Ralf Kreibich / 18.08.2020

Wenn die Autorin vielleicht in einem ihrer nächsten Beiträge kurz Darlehen könnte, wie die Feststellung der US-amerikanischen Botschaft in Lettland, das Budapester Memorandum habe keine Bindungswirkung für die USA zu bewerten ist? Und inwieweit eine fehlende Bindungswirkung für einen Mitunterzeichner sich auf die anderen Mitunterzeichner auswirkt? Im Übrigen hoffe ich nicht, dass die Ausführung zum Sezessionsrecht bei der Autorin nicht zu dem Schluss geführt hat, die USA würden nicht wirklich existieren. Angesichts heutiger Steuersätze können die von den Briten erhobenen Zölle und Steuern ganz gewiss nicht als Menschenrechtsverletzung bezeichnet werden.

Wolfgang Salzmann / 18.08.2020

Mit Blick auf Art. 16 a GG haben Sie nur auf den ersten Blick Recht; denn der Artikel regelt ja nur, welchen Rechtsanspruch Personen abhängig vom Reiseweg haben, die bei uns Asyl begehren. Ob sie aber überhaupt einen Rechtsanspruch haben, regelt sich faktisch durch das Verwaltungshandeln der Bundesrepublik Deutschland und der ihr zugehörenden Behörden. Und dazu hat der BGH festgestellt (BGH 2 StR 389/13 - Urteil vom 22. Juli 2015 (LG Gera)), dass ein durch Behörden rechtswidrig zugesprochener Aufenthaltstitel rechtens ist, wenn dieser durch die Behörden bewußt und gezielt unter Verstoß gegen geltendes Recht - also rechtswidrig - erteilt wurde: “Leitsätze des Berichterstatters” (...) “6. Diese Voraussetzung (strafwürdiger Verstoß gegen die Bestimmungen des AufenthG, W.S.) liegt nicht vor, wenn der für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zuständige Sachbearbeiter der Ausländerbehörde selbst handelt und dabei weiß, dass die Angaben des jeweiligen Antragstellers unrichtig sind. Sein eigenes Handeln ist weder auf eine durch Täuschung bewirkte Verfälschung der Entscheidungsgrundlage der Behörde gerichtet noch bringt er die zuvor erfolgten unrichtigen Angaben der Behörde erst zur Kenntnis. Auch verschafft er nicht sich, sondern einem anderen einen Aufenthaltstitel. “ Vulgo: Biste erst mal drin im Land und ist der Sachbearbeiter bereit, offenkundige Lügen für bare Münze zu nehmen, so wird ein Aufenthaltstitel trotz strafbarer Falschangaben rechtmäßig erworben. So bricht und hebelt der Staat und die Regierung selbst geltendes Recht aus und macht dieses lächerlich. Dumm, wer sich da zu streng an selbiges noch hält ...

Ralf Kreibich / 18.08.2020

Bezüglich des Kombatantenstatuses dùrfte die Autorin einem Irrtum unterliegen. Das Tragen von Nationalitätenkennzeichen an Uniformen ist zwar mittlerweile weit verbreitet, aber nicht erforderlich, um als Kombatant zu gelten. Die Soldaten der NVA taten das bis zu deren Auflösung nicht, und es besteht wohl kaum ein Zweifel, dass es sich bei der NVA um eine Armee und bei deren Soldaten um Kombatanten gehandelt hat

Günter H. Probst / 18.08.2020

Sie täuschen sich über das Verhältnis von Macht und Recht. Das Recht folgt der Macht, nicht die Macht dem Recht. Deswegen gab es immer schon Intelligente, die die Justiz für eine Hure der Herrschende hielten. Ihre beiden Beispiele zeigen doch sehr schön, warum das Recht gegenüber der Macht keine Rolle spielt. Warum fördert die Bundesregierung die Masseneinwanderung in die Sozialsysteme und kontrolliert die Grenzen nicht mehr? Weil Sie es kann. Warum marschieren russsische Truppen in der Krim ein? Weil sie es können. Das haben die D. damals in der Tschechei auch so gemacht. Die jeweilige Rechtslage spielte und spielt keine Rolle. Wenn sie heute weiter bohren, werden sie feststellen, daß die Mär vom Rechtsstaat eine Geschichte ist, die man den trotteligen Untertanen zur Beruhigung erzählt. Der Rechtsstaat ist nur dann da, wenn er der Herrschaft dient, z.B. wenn das BVerfG die Zwangsgebühr für die staatlichen Propagandasender als Recht erachtet. Oder wenn der Europäische Gerichtshof die Billionenschieberei der EZB für Recht hält. Und demnächst wird auch der Verstoß der Kommision der ESU gegen das Schuldenaufnahmeverbot in den Verträgen für Recht erklärt. Ich hatte übrigens schon in meinen beiden ersten Jura-Semestern Professoren, die auf das prekäre Verhältnis von Recht und Macht hinwiesen. Wo sind die klugen Köpfe nur alle geblieben?

Roland Müller / 18.08.2020

Liebe Frau Heinisch, bitte starten Sie mal eine Umfrage, wer auf der Krim zurück zur Ukraine will. Völkerrecht beruht bei Ihnen offenbar auf der Annahme, das der Wille der ortsansässigen Bevölkerung völlig belanglos ist. Vor allem scheint es kein Völkerrecht zu geben, ohne zu berücksichtigen, was Merkel, Steinmeier und Macron gerne hätten.

Detlef Dechant / 18.08.2020

Ich kann die “Annexion” der Krim juristisch nicht einschätzen, bin aber der Meinung, dass Sie es sich zu einfach machen. Auf die Situation der dort lebenden Russen hat schon ein anderer Kommentator hingewiesen. Dazu kommen noch die Sicherheitsinteressen der Russen. Missachtung der Absprachen über die Osterweiterung der EU und NATO Aktivitäten von internationalen NGOs in der Ukraine, massive finanzielle Beinflussung (Bestechung?!) von Politik Richtung Westen (eine Anhörung im US-Senat ergab, dass die USA ca. 5 Milliarden Dollar in prowestlichen Wahlkampf gesteckt hat), und bestrebungen, den russischen Marinestützpunkt - aus strategischer Sicht wichtig! - aufzulösen. Es gab schon geringere Anlässe, international zu intervenieren: erinnert sei nur an den Überfall Grenadas durch die USA. Und was westliche Beeinflussung von Bürgerbewegungen anrichten kann, erleben wir derzeit doch recht ansehnlich im Nahen Osten. Es geht doch nicht darum, ein Putinfan o.ä. zu sein, auch Freundschaft ist nicht zwingend. Aber schon Genscher sagte: ein friedliches Europa ist nur mit Einbindung Russlands möglich. Die derzeitige Politik ist aber das Gegenteil - und da wird der kleine Mann trotzig, ist nur allzu menschlich.

Dr. Gerd Brosowski / 18.08.2020

Vielen Dank, Frau Heinisch, dass Sie aus dem Budapester Memorandum von 1994 zitieren. Dieses ist zu wenig bekannt. In diesem Memorandum treten die USA, Russland, Frankreich und das Vereinigte Königreich als Garantiemächte der damaligen Grenzen der Ukraine auf. Die USA können es sich nicht bieten lassen, dass irgendeine Macht auf der Welt in einen Staat einmarschiert und dort ein Gebiet annektiert, dessen Grenzen sie garantiert haben. Sie werden sich niemals damit abfinden, dass Putin ihre Garantie missachtet hat. Das dürfte auch erklären, warum in beiden Häusern des Kongresses, warum bei Demokraten und Republikanern gleichermaßen die Aversion gegenüber Putin tief verankert ist und weshalb z.B. diese sehr breite Mehrheit sich gegen die Nordstream-Gaspipeline wendet. Es wird für Putin sehr schwer werden, aus diesem Sache wieder herauszukommen. Hätte er doch wie weiland seine Vorgänger im Zarenreich, einen Deal angestrebt: Diese haben Alaska an die USA verkauft, nachdem Anfang des 19. Jahrhunderts Frankreich Lousiana an die USA verkauft hatte.  Man kann mit den USA jeden erdenklichen Deal anstreben, aber man darf nicht versuchen, sie zum Narren zu halten.

Petra Wilhelmi / 18.08.2020

Bei der Krim lohnt es sich einmal in die Geschichte zu schauen. Die Krim gehörte zum Gebiet der Russischen Förderativen Sowjetrepublik innerhalb der UdSSR. Die einzelnen Gebiete gab es schon im Zarenreich und sie wurden halt Sowjetrepubliken. Nikita Chrustschow schenkte zu irgendeinem Jubiläum (weiß ich nicht mehr, hab auch keine Lust das zu nachzuschlagen) die Krim der Ukrainischen Sowjetrepublik. Nachdem die Ukraine bei ihrer sogenannten Revolution dort die Mehrheitsbevölkerung der Russen sozusagen zu Menschen 2. Klasse gemacht hatte, die russische Sprache verbannte, holte sich Russland das Geschenk halt wieder zurück. Man kann unterschiedlicher Meinung darüber sein, aber die westlichen Gesetze sind ohne die Geschichte zu beachten, nicht wirklich anwendbar. Übrigens Ex-Jugoslawien ist ein ähnlicher Fall, der aber unter den Teppich gekehrt wird, weil sie sich dem Westen zuwendeten und der Westen massiv sich in die inneren Angelegenheiten eingemischt hat. Ob das so wie es lief berechtigt war, darüber lässt sich auch vortrefflich streiten und die Meinungen gehen dabei auch auseinander. Es gibt viele Konflikte in der Welt, die durch die unterschiedliche Historie und das unterschiedliche Entstehen von Staaten nicht in westliche Gesetze passen. Die EU regt sich nur so auf, weil sie daran interessiert ist, eine Front gegen Russland aufzubauen. Woanders (siehe Exjugoslawien) hat sie auch bei Gebietsänderungen, die sicherlich auch auf geschichtliche Gegebenheiten basieren, weggeschaut.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Annette Heinisch / 24.04.2024 / 06:05 / 51

Deutsche Bahn: Im Zyniker-Express

Sehr, sehr viele Menschen haben wirklich Mühe, über die Runden zu kommen. Die Manager der notorisch dysfunktionalen Deutschen Bahn feierten derweil mit einer 1,7-Millionen-Euro-Fete ihre…/ mehr

Annette Heinisch / 19.03.2024 / 06:00 / 150

Schrödern mit Scholz?

Von Annette Heinisch und Gunter Weißgerber. Die Kriegsgefahr wird in den nächsten Jahren eher größer als kleiner. Wir leben nicht in Zeiten, die Fehler verzeiht. …/ mehr

Annette Heinisch / 04.03.2024 / 06:15 / 90

Correctiv:  Das Kartenhaus fällt, der Fake wirkt weiter

Kartenhäuser neigen dazu, instabil zu sein. Ein kräftiger Windstoß, und schon fallen sie zusammen. So ist es der „Recherche“ von Correctiv ergangen, sie entpuppte sich…/ mehr

Annette Heinisch / 29.01.2024 / 16:00 / 18

Ganz großes Kino!

Sind sie nicht putzig, unsere Mächtigen? Ich finde sie dermaßen drollig, dass ich für deren Theater Popcorn besorge. Ansonsten hilft ein Gesetz von Isaac Newton…/ mehr

Annette Heinisch / 08.01.2024 / 06:15 / 166

Mein kleiner Wutanfall zur Protest-Woche

Normalerweise bin ich ja ein freundlicher und gemütlicher Mensch, stets um Sachlichkeit bemüht (ja, ich weiß, was das heißt!). Aber momentan bin ich einfach nur…/ mehr

Annette Heinisch / 05.01.2024 / 06:20 / 93

Kanzlertausch und Kompromat

Übergibt Olaf Scholz bald an Boris Pistorius? Der Kanzler hat nicht nur die Cum-Ex-Affäre am Hals sondern auch „Wirecard“, den größten Skandal in Deutschlands Wirtschaftsgeschichte.…/ mehr

Annette Heinisch / 03.01.2024 / 14:00 / 40

Gibt es ein Recht auf Fahnenflucht?

Die Ukraine will auch im Ausland lebende wehrfähige Männer einziehen. Während Justizminister Buschmann sich gegen die Ausweisung solcher Personen ausgesprochen hat, finden andere, sie hätten…/ mehr

Annette Heinisch / 14.12.2023 / 14:00 / 91

Braucht Deutschland neue Parteien? Und wenn ja – welche?

Wie also soll in Deutschland ein Politikwechsel gelingen? Anders ausgedrückt: Warum soll derjenige, der einen Wechsel möchte, die Union wählen? Sie hat praktisch alle Chancen…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com