Nachdem Alexander Dobrindt, Chef der CSU-Landesgruppe im Bundestag, gesagt hatte, es wäre „nicht akzeptabel, dass eine Anti-Abschiebeindustrie dafür sorgt, dass die Bemühungen des Rechtsstaates unterlaufen werden", hier ab 5:55, widersprach ihm Karl Lauterbach, einer der vielen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden der SPD im Bundestag. Wir hätten, sagte er, angeregt durch die dünne Luft auf der Zugspitze, „keine Asylindustrie", vielmehr wäre es so, dass „die Abgelehnten den Rechtsweg wahrnehmen", im übrigen wäre „eine solche Debatte zum jetzigen Zeitpunkt alles andere als hilfreich". Ab 6:23.
Nun wissen wir aus Erfahrung, dass eine Debatte immer dann unvermeidlich ist, wenn sie von denjenigen, die sie verhindern wollen, als „wenig hilfreich" bezeichnet wird. Da tickt der charismatische Rheinländer und Sozialdemokrat Lauterbach nicht anders als die Kanzlerin. Leider kann in einer halbwegs intakten Demokratie die Regierung nicht darüber entscheiden, ob, wann und worüber debattiert wird, auch wenn sie das ab und zu versucht.
So ließ es sich auch die Kanzlerin nicht nehmen, der Dobrindtschen These von der Asyl-Industrie zu widersprechen. „Ich glaube", sagte sie, „dass wir ein Rechtsstaat sind, in diesem Rechtsstaat wird von rechtsstaatlichen Mitteln Gebrauch gemacht, aber wir müssen darauf achten, dass Recht und Gesetz auch umgesetzt werden". Ab 7:00.
Die sich daraus ergebende Frage, wieso in einem Rechtsstaat darauf geachtet werden muss, dass Recht und Gesetz auch umgesetzt werden, blieb von der Kanzlerin unbeantwortet.
Wer übernimmt die Kosten für den anwaltlichen Beistand?
Dafür legte Claus Kleber nach. „Was ist denn dran", fragte er, an Dobrindts Vorwurf, „dass eine Anti-Abschiebungs-Industrie ein Geschäftsmodell daraus gemacht habe, die Durchsetzung deutschen Rechts nach Kräften zu behindern und zu verzögern?"
Die Antwort gab Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Ab 9:50. Da mag es durchaus im Einzelfall „die Möglichkeit eines Missbrauchs geben", aber im Grundsatz sei es so, „dass wir für die Rechte der Betroffenen eintreten". Kleber gab sich alle Mühe, den Sprecher der Anwälte in die Enge zu treiben, vergeblich. Wir hätten „kein Problem mit der Justiz", sagte Schellenberg, wir hätten „ein Vollzugsdefizit". So reichte er das Problem elegant weiter, an die Ausländerbehörden und die Polizei. Im Übrigen wäre der Vorwurf, die Anwälte seien Teil der Anti-Abschiebe-Industrie, „ein Angriff auf den Rechtsstaat".
Kleber versäumte es leider, die entscheidende Frage zu stellen – wer die Kosten für den anwaltlichen Beistand übernehmen würde. Es ist nämlich die Staatskasse, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, also auch dann, wenn die Gerichte gegen die Antragsteller entscheiden, was in der Mehrzahl der Fälle passiert. Für die beteiligten Anwälte sind die Prozesse wie eine Lizenz zum Gelddrucken.
Einen Tag später erschien in der WELT ein Artikel von Marcel Leubecher, in dem auch der Vorsitzende Richter am Berliner Verwaltungsgericht, Christian Gau, eine Aussage machte: „Dobrindts Wortwahl trifft es nicht ganz. Aber es gibt schon in dem Sinne eine Industrie rund um die Asylbewerber, wie es eine Art Industrie im Bereich Hartz IV gibt“, eine große Zahl von Anwälten oder auch Sozialpädagogen lebe "von den Migranten". Es gebe unter den Anwälten aber auch „Idealisten".
So geht eine wenig hilfreiche Debatte munter weiter. Gestern wurde darüber gestritten, ob es denn überhaupt eine „illegale Masseneinwanderung" geben würde, heute, ob es eine Industrie rund um die Asylbewerber geben könnte, und morgen, ob es nicht klüger wäre, die Flüchtlinge unbesehen aufzunehmen und die Anwälte abzuschieben.
Es käme billiger und würde den Justizbetrieb entlasten.