Der Europäische Gerichtshof hat kürzlich entschieden, dass auch abgelehnte Asylbewerber Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten dürfen, weil ihnen selbst bei gescheitertem Asylverfahren ein „angemessener Lebensstandard“ garantiert werden soll, „der auch den Schutz der physischen und psychischen Gesundheit von Antragstellern gewährleistet“ (siehe hier). „Angemessener Lebensstandard“ darf nicht nur Unterkunft, Krankenversicherung, Verpflegung und Hygiene-Mittel umfassen, sondern auch Kleidung, Verkehrsmittel und ein Handy. Geklagt hat ein Afghane, dessen Asylverfahren nach fünf Jahren Bearbeitungszeit abgelehnt wurde, weil er zuvor in Rumänien schon mal einen Asylantrag gestellt hat.
Pünktlich zu diesem Urteil aktualisierte das Statistische Bundesamt die jährliche Statistik zu den bundesweiten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Laut dieser hat Deutschland 2024 insgesamt über 6,7 Milliarden Euro brutto Sozialhilfe an knapp eine halbe Million Asylbewerber gezahlt. Umgerechnet auf diese Zahl entspricht das durchschnittlich rund 14.600 Euro pro Person und Jahr beziehungsweise etwa 1.215 Euro pro Monat. Zum Vergleich: Das Gesamtbudget des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen betrug im Jahr 2024 ebenfalls etwas über 6,7 Milliarden Euro.
Da der Afghane nicht glücklich war, dass er nach seinem abgelehnten Asylverfahren kein Handy, keine Bekleidung und keine Fahrtkosten mehr vom Staat bezahlt bekommen hat, lohnt es sich, einen Blick darauf zu werfen, welche Leistungen Asylbewerber aktuell nach dem AsylbLG insgesamt vom Staat erhalten.
Ab 1. Januar 2026 gab es wieder einmal eine Erhöhung der Sozialhilfe nach dem AsylbLG, sodass erwachsene Alleinstehende monatlich 455 Euro bekommen. Paare bekommen 409 pro Person, Kinder bekommen je nach Alter jeweils zwischen 309 und 405 Euro. Eine Familie mit drei Kindern würde regulär monatlich Sozialleistungen in Höhe von durchschnittlich etwa 1.830 Euro erhalten. Doch das ist noch lange nicht alles.
Von Bekleidung bis zur Wohnungserstausstattung
Abgesehen davon, dass zu dieser Summe Kosten für Unterkunft – sei es ein Wohnheim oder eine Mietwohnung –, für medizinische Versorgung und für den ÖPNV hinzukommen (zum Beispiel: Berlin-Ticket S), haben Asylbewerber zusätzlich noch Anspruch auf sogenannte einmalige Beihilfen abhängig vom Bundesland. In Berlin betragen aktuelle Pauschalen beispielsweise:
- „Erstausstattung für Bekleidung“: 402 Euro für Frauen, 376 Euro für Männer, 393–405 Euro für Kinder.
- Erstausstattung für die Wohnung bei Erstbezug: 1.499 Euro für eine Person bis 3.424 Euro für einen 5-Personen-Haushalt.
- Schwangerschaftsbekleidung: 260 Euro.
- Babyerstausstattung: 531 Euro.
Hinzu kommen noch weitere Beihilfen für Umzugshilfe, Haushaltsgeräte, therapeutische Geräte und so weiter, die in unterschiedlichen Lebenssituationen zusätzlich beantragt werden können.
Diese Leistungen bekommen die Asylbewerber nicht nur für die Dauer ihrer Asylverfahren, die zwischen einigen Monaten und mehreren Jahren dauern können, sondern auch darüber hinaus – wenn sie beispielsweise bei einer Ablehnung Widerspruch einlegen oder eine Duldung erhalten. Wenn Asylbewerber länger als 36 Monate Sozialhilfe erhalten, wird diese nicht etwa gekürzt, sondern erhöht – auf die Höhe des Bürgergeldes.
So bietet der Staat beispielsweise einem alleinstehenden Afghanen, der fünf Jahre lang Leistungen nach dem AsylbLG bezieht, in dieser Zeit ein Rundum-sorglos-Paket, das nicht nur Bargeld, Krankengeld, Unterkunfts- und Transportkosten beinhaltet, sondern auch Kleidung, Umzug, Möbel sowie andere zusätzliche Bedarfe abdeckt. Aus dieser Perspektive wäre fraglich, in welcher Hinsicht der Schutz seiner „physischen und psychischen Gesundheit“ noch nicht gewährleistet wäre.
Außerhalb der Statistik
Ein anderer Aspekt, der neben der Höhe der Sozialleistungen für Asylbewerber wirklich spannend wäre, ist die Frage, wer in der 6,7-Milliarden-Statistik des Statistischen Bundesamtes überhaupt berücksichtigt wird. Denn viele Ausländer, die Sozialleistungen vom Staat erhalten, beziehen diese nicht nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, sondern nach dem Sozialgesetzbuch wie deutsche Bürger. Dazu gehören beispielsweise ukrainische und andere anerkannte Flüchtlinge oder abgelehnte Asylbewerber mit Grenzübertrittsbescheinigungen, die Grundsicherung erhalten.
„Ausländerinnen und Ausländer, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erhalten oder als Asylberechtigte anerkannt sind, sind hingegen nicht leistungsberechtigt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und erhalten im Bedarfsfall andere soziale Leistungen. Sie werden in der Statistik der Empfängerinnen und Empfänger von Asylbewerberleistungen nicht berücksichtigt“, so destatis.
Wenn man diese Zahlen zusammenaddiert, braucht man sich nicht mehr zu wundern, dass die tatsächlichen Kosten der Migrationspolitik nur selten vollständig beziffert werden. Die 6,7 Milliarden Euro nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bilden nämlich nur einen Teil ab. Wer später in andere Sozialleistungssysteme wechselt, verschwindet zwar aus dieser Statistik, nicht aber aus dem Leistungsbezug. Insofern kann die eigentliche Rechnung erst dort beginnen, wo die Statistik des Asylbewerberleistungsgesetzes endet.
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Ekaterina Quehl, geboren in St. Petersburg und seit mehr als 20 Jahren in Deutschland, ist Journalistin, Redakteurin und Grafikdesignerin. Sie leitete jahrelang die Redaktion eines großen kritischen journalistischen Portals und schreibt heute auf ihrem eigenen Blog, wo dieser Beitrag zuerst erschien.
Beitragsbild: Ökologix - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons
Aber wehe, man bleibt dem Finanzamt als seit 40 Jahren ohne Unterbrechung arbeitender und steuerzahlender Mensch autochthoner Herkunft 50,00 Euro schuldig. Da wird er rabiat, der Staatsapparat. Man muss die dummen, gesetzestreuen Bürger auspressen bis zum bitteren Ende. Der Mohammed aus Somalia braucht schließlich ein neues Mobiltelefon.
Aber es werden wieder die Verräter und Steuereintreiber gewählt werden, die unser hart erarbeitetes Geld denen in den Rachen werfen, die noch nie was beigetragen haben.
Neuwahlen jetzt ! Neuwahlen jetzt ! Neuwahlen jetzt !
Bei einer Altersstruktur wie in Deutschland oder allgemein in Europa ist das Zulassen einer Einwanderung in die Sozial- statt in die Arbeitssysteme bösartiger Unfug. Die Einwanderung in die Sozialsysteme ist dringend zurückzunehmen, und zwar anstatt bösartigerweise Leistungen der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungen zu kürzen.
@Anna Scheufele, danke, kurz und bündig auf den Punkt gebracht!
Wir haben es hier mit einer Mafia der Migrations-Industrie zu tun die um ihren Einkommens-Pfründe kämpft.
Asyl wird für politisch, religiös oder rassisch Verfolgte gewährt. Die Leuten, die hierherkommen, werden aber gar nicht verfolgt. Das Asyl wird von den Regierungen mißbrauch, um Opfermentalität zu erzeugen. Sie haben das Asyl rechtlich und begrifflich ausgeweitet auf alle, die ins Land strömen. Gaucks „Willkommenskultur“ ist ein weiterer klarer Hinweis, daß wir es mit einem politischen Komplott zu tun haben und die Hintergründe für den Ausländerstrom ganz andere sind als die vorgeschobenen „Menschenrechte“. Es geht darum, die einheimischen Bevölkerungen zu entmachten.
Weder die Politik, noch die Presse sind aufrichtig.
Migranten, Facharbeiter, Asyl, verniedlichend auch „Flüchtende“ genannt – man schweigt über die Gründe des Zustroms und schafft damit soziale Sprengsätze im Habitat der Ureinwohner. Wir werden kackfrech zur „Solidarität“ gezwungen für ein von oben auferlegtes Programm, welches wir weder gewählt haben noch abwählen können, damit man uns für die vielzahligen Probleme finanziell ausplündern kann. Wenn man das im Hintergrund abgesprochene Programm als Raubzug oder kalte Enteignung bezeichnet, kommt man den Tatsachen näher.
Die „Flüchtenden“ flüchten direkt zu Mercedes, um sich da ein 500 PS-Auto zu kaufen, in Modemärkte und Moscheen, die sie zuhause nicht haben?
Was in England gerade abgeht, ich will das nicht gutheißen, das ist das Resultat der aggressiven politischen Verarschung und den dauernden Provokationen von Politik und Presse. Die Radikalisierer heißen Starmer, Klingbeil, Merz. Das Empörtsein ist aufgesetzt und zeugt von der kalten Berechnung eines Psychopathen. Wir sollen deren Moral übernehmen, aber der politische Mainstream ist verächtlich, verlogen, empathielos und zutiefst amoralisch.
Wie ich höre (Quelle H. U. Jörges Welt TV) ist der Bremer Jobcenterangestellte fristlos entlassen worden.
In der Doku im ZDF von Sarah Thacke Titel „System Bürgergeld Leben ohne Leistung“ hat sich Angestellte des Bremer Jobcenters Fred Göcken getraut vor der Kamera, die Wahrheit zu sagen. Er wurde fristlos gekündigt.
Wir müssen die Gesetze ändern und auch anwenden.
Irgendwie muss ich an „Hamlet“ denken – natürlich zunächst wegen „Und ist es auch Wahnsinn, so hat es dennoch Methode“ und natürlich „Etwas ist faul im Staate Dummland“.
Und auch sonst: wie Prinz Hamlet traut man sich (aus gutem Grund) nicht offen ausfzugbehren, sondern tobt im Monolog (oder in Kommentarbereichen wie diesen) vor sich hin. Statt des Vaters wurde das Vaterland ermordet, nicht vom Onkel, sondern vielen Onkels und Tanten Politikern und Journos, die als untadelig und pflichtbewusst gelten – und statt der Mutter, die sich dem Onkel hingibt, lassen sich noch so zwei Drittel der Landsleute einlullen und verführen und ….ja, genau