Der Prozess gegen Martin S. wegen mutmaßlicher Terrorismus-Finanzierung und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wurde am Mittwoch vor dem 6. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts fortgesetzt. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 49-jährigen deutsch-polnischen Staatsbürger vor, im Darknet die Seite „Assassination Politics“ betrieben zu haben und auf dieser mindestens seit Mai 2025 zu Anschlägen auf namentlich genannte Politiker, Richter, Staatsanwälte sowie Personen des öffentlichen Lebens aufgerufen zu haben. Dazu habe er auch „Strafakten“ erstellt, etwa über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, den SPD-Politiker Karl Lauterbach, den Virologen Christian Drosten sowie den ZDF-Moderator Jan Böhmermann und weitere bekannte Persönlichkeiten.
Mit der inzwischen abgeschalteten Website sei laut eines Ermittlers des Bundeskriminalamts (BKA) das Konzept von Jim Bell umgesetzt worden. Bell ist ein US-amerikanischer „Krypto-Anarchist“, der die Idee hatte, über das Internet anonyme Zahlungen für Attentate zu arrangieren, was er als „assassination politics“, also Attentats-Politik, bezeichnet hatte. Auf der Seite habe Martin S. auch von ihm selbst ausgesprochene Todesurteile sowie Anleitungen zum Bau von Düngemittelbomben, Sprengkapseln und Zündern sowie zur Herstellung von Napalm veröffentlicht. Außerdem habe er um Spenden in Krypto-Währung geworben, die er als „Kopfgeld“ für die Tötung der Zielpersonen habe ausloben wollen. Der Deutsch-Pole befindet sich seit 10. November 2025 in Untersuchungshaft. Medial wurde er schnell der Reichsbürger-Szene zugeordnet.
Beim Prozessauftakt am 4. Mai hatte der bereits wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Sachbeschädigung und Volksverhetzung verurteilte Martin S. auch sofort eingeräumt, „Assassination Politics“ betrieben zu haben. Dies sei jedoch nur als „Provokation“ gegenüber der Justiz gemeint gewesen. Am zweiten Verhandlungstag inszenierte er sich mehrfach als deren Opfer: „Fünf Anwälte haben mich verraten und die Richter haben Rechtsbruch betrieben“, behauptete der 49-Jährige. Bei seiner Verurteilung wegen Widerstands gegen Polizisten habe die Richterin am Landgericht seine Aussagen verdreht. Mit seiner Forderung nach Sitzungsprotokollen, um beim späteren Einlegen von Rechtsmitteln nachweisen zu können, dass auch der Strafsenat seine Aussagen verdreht habe, offenbarte der 49-Jährige aber auch, „bereits den nächsten Rechtsbruch“ zu konstruieren.
Der einzige am Mittwoch geladene Zeuge, ein Chemiker in Diensten des BKA, sollte Aufklärung darüber bringen, ob die auf „Assassination Politics“ veröffentlichen Anleitungen zum Bombenbau auch tatsächlich zu funktionsfähigen Sprengsätzen geführt hätten. Und das war zumindest im Fall der Düngemittelbomben schnell geklärt: „Das wurde eins zu eins aus einem Handbuch der US Army aus dem Jahr 1969 übernommen“, erläuterte der Sachverständige. „Und wenn man das so umsetzt, dann ist das auch funktionsfähig.“ Allerdings könne es aufgrund von Verkaufsverboten Schwierigkeiten geben, an die dafür notwendigen Stoffe zu gelangen, schränkte der Chemiker ein.
Anleitungen aus Army-Handbuch im Internet inzwischen verbreitet
Auf Nachfrage des Senatsvorsitzenden Jan van Lessen, ob das dafür notwendige Schwarzpulver legal erhältlich sei, sagte der BKA-Mitarbeiter: „Das ist einmal im Jahr sehr leicht zu beschaffen, und zwar zu Silvester." Es sei „schwierig, aber prinzipiell möglich", das Pulver aus Böllern zu entfernen. Dies sei aber nicht mit dem industriell hergestellten Schwarzpulver zu vergleichen.
Weitere Anleitungen, die auf der Website „Assassination Politics“ gefunden wurden, etwa die zum Bau von Sprengkapseln, seien „gegenüber dem US-Handbuch verändert worden“, erläuterte der Chemiker weiter. Danach erläuterte er präzise, was unter welchen Voraussetzungen funktioniert hätte und was eher nicht. Die Anleitungen zum Bombenbau aus dem entsprechenden Army-Handbuch seien im Internet inzwischen „sehr verbreitet“ und einfach zu finden, sagte der Sachverständige auf Nachfrage der Bundesanwaltschaft. Nach dieser Aussage witterte Martin S. sofort Morgenluft und gab eine Erklärung ab, nach der eine Verurteilung wegen einer Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat nun nicht mehr möglich sei, da die Beschreibung des Bombenbaus ohnehin „öffentlich einsehbar“ sei und die Abschaltung seiner Seite damit auch „nicht geeignet war, etwas zu verhindern“.
In einer weiteren Erklärung schilderte Martin S. seine „Verbindung zu Christian“: Man habe sich „zweimal besucht“, räumte er ein. Dabei habe „Christian Ideen gehabt, nach Ostdeutschland zu ziehen, um vor dem Staat sicher zu sein“. Für ihn „kommt ein Umzug in solche Gemeinschaften aber nicht infrage“, sagte der 49-Jährige. Die Nachfrage des Vorsitzenden, ob „Christian“ nach Ostdeutschland wollte, um „unter Gleichgesinnten“ zu sein, bejahte S.. Später sei „der Kontakt zu Christian wieder abgebrochen“. Auffällig war, dass es der Deutsch-Pole bei diesen Ausführungen vermied, den Nachnamen von „Christian" zu nennen. Seine früheren und von ihm nicht bestrittenen Kontakte zur Dortmunder Neonazi-Szene lassen jedoch vermuten, dass damit Christian Worch gemeint war, der ehemalige Bundesvorsitzende der 2025 wegen Erfolglosigkeit aufgelösten rechtsextremen Partei „Die Rechte“.
Ursprünglich hatte das Gericht für dieses Verfahren elf Verhandlungstermine bis Mitte Juli vergeben. Nun zeichnet sich jedoch ab, dass der Prozess gegen Martin S. bereits früher zu Ende gehen könnte. Unstimmigkeiten gibt es noch bei der Frage, ob der 49-Jährige auch selber Morde begehen wollte: So sprach der Vertreter der Bundesanwaltschaft am Mittwoch davon, dass sich aus der Einlassung des Angeklagten Hinweise ergeben haben, er habe „als Täter hinter dem Täter eigene Morde begehen“ wollen. Der Senatsvorsitzende wies jedoch darauf hin, dass die bisherigen Ergebnisse der Beweiserhebung eine Eigenbegehung der Täterschaft „eher nicht“ nahelegen. „Der Senat geht hier eher vom Ausloben einer Täterschaft aus“, erläuterte Jan van Lessen. „Und damit davon, dass er eine Anstiftung über die Auslobung begehen wollte.“

Europol hat schon vor Jahren festgestellt, dass der sog. Rechtsextremismus bei weitem! nicht so schlimm ist, wie der Linksextremismus …
@Reiner Mader: Genau so ist es. Das versteht der Autor aber nicht…
Nach dem Vorgehen der Justiz gegen Ballweg, Witschel, Fuellmilch, Rollator Gang, Saechsische Seperatisten, etc, gehe ich erstmal von seiner Unschuld aus!
Sorry, aber der Staat hat eine systeminhärente Tendenz endlos weiter zu wachsen, bis er an eine Grenze stößt, die er nicht überschreiten kann, und die Reaktion mit Gewalt ist eine solche Grenze, sofern diese Gewalt nur umfangreich genug ist, was diese Grenze folglich nur dann wirksam macht, wenn Morde und Terrorismus als Selbstverteidigung gegen den Staat nicht ausgeschlossen sind. Dieses Geschwurbele darüber, dass Gewalt nicht akzeptabel sei, ignoriert das Problem des krebsartigen Wachstums des Staats, und bietet keine Abhilfe. Morde und Terrorismus hätten das Nazi-Regime ebenso wie die kommunistische Herrschaft in der Sovietunion verhindern können, und diese Herrschaften übertrafen alles, was in der Vergangenheit an Morden aus Selbstverteidigung, also sowas wie Georg Elsner, geschehen ist. Der „demokratische Bürger“, der Gewalt ablehnt, ist Vieh, das zur Schlachtbank geführt wird, welches sich noch über diejenigen echauffiert, die solches Vieh nicht sein wollen. Der Angeklagte hat nichts Falsches getan, und seine Überzeugungen sind richtig. Attentatspolitik ist das kleinere Übel im Vergleich dazu, den Staat einfach gewähren zu lassen. Wenn die Geschichte eines gelehrt hat, dann dieses.
Alles wäre kein Problem, wenn er Antifa wäre.