Der Prozess gegen Martin S. wegen mutmaßlicher Terrorismus-Finanzierung und Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat wurde am Mittwoch vor dem 6. Strafsenat des Düsseldorfer Oberlandesgerichts fortgesetzt. Die Bundesanwaltschaft wirft dem 49-jährigen deutsch-polnischen Staatsbürger vor, im Darknet die Seite „Assassination Politics“ betrieben zu haben und auf dieser mindestens seit Mai 2025 zu Anschlägen auf namentlich genannte Politiker, Richter, Staatsanwälte sowie Personen des öffentlichen Lebens aufgerufen zu haben. Dazu habe er auch „Strafakten“ erstellt, etwa über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, den SPD-Politiker Karl Lauterbach, den Virologen Christian Drosten sowie den ZDF-Moderator Jan Böhmermann und weitere bekannte Persönlichkeiten.
Mit der inzwischen abgeschalteten Website sei laut eines Ermittlers des Bundeskriminalamts (BKA) das Konzept von Jim Bell umgesetzt worden. Bell ist ein US-amerikanischer „Krypto-Anarchist“, der die Idee hatte, über das Internet anonyme Zahlungen für Attentate zu arrangieren, was er als „assassination politics“, also Attentats-Politik, bezeichnet hatte. Auf der Seite habe Martin S. auch von ihm selbst ausgesprochene Todesurteile sowie Anleitungen zum Bau von Düngemittelbomben, Sprengkapseln und Zündern sowie zur Herstellung von Napalm veröffentlicht. Außerdem habe er um Spenden in Krypto-Währung geworben, die er als „Kopfgeld“ für die Tötung der Zielpersonen habe ausloben wollen. Der Deutsch-Pole befindet sich seit 10. November 2025 in Untersuchungshaft. Medial wurde er schnell der Reichsbürger-Szene zugeordnet.
Beim Prozessauftakt am 4. Mai hatte der bereits wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, Sachbeschädigung und Volksverhetzung verurteilte Martin S. auch sofort eingeräumt, „Assassination Politics“ betrieben zu haben. Dies sei jedoch nur als „Provokation“ gegenüber der Justiz gemeint gewesen. Am zweiten Verhandlungstag inszenierte er sich mehrfach als deren Opfer: „Fünf Anwälte haben mich verraten und die Richter haben Rechtsbruch betrieben“, behauptete der 49-Jährige. Bei seiner Verurteilung wegen Widerstands gegen Polizisten habe die Richterin am Landgericht seine Aussagen verdreht. Mit seiner Forderung nach Sitzungsprotokollen, um beim späteren Einlegen von Rechtsmitteln nachweisen zu können, dass auch der Strafsenat seine Aussagen verdreht habe, offenbarte der 49-Jährige aber auch, „bereits den nächsten Rechtsbruch“ zu konstruieren.
Der einzige am Mittwoch geladene Zeuge, ein Chemiker in Diensten des BKA, sollte Aufklärung darüber bringen, ob die auf „Assassination Politics“ veröffentlichen Anleitungen zum Bombenbau auch tatsächlich zu funktionsfähigen Sprengsätzen geführt hätten. Und das war zumindest im Fall der Düngemittelbomben schnell geklärt: „Das wurde eins zu eins aus einem Handbuch der US Army aus dem Jahr 1969 übernommen“, erläuterte der Sachverständige. „Und wenn man das so umsetzt, dann ist das auch funktionsfähig.“ Allerdings könne es aufgrund von Verkaufsverboten Schwierigkeiten geben, an die dafür notwendigen Stoffe zu gelangen, schränkte der Chemiker ein.
Anleitungen aus Army-Handbuch im Internet inzwischen verbreitet
Auf Nachfrage des Senatsvorsitzenden Jan van Lessen, ob das dafür notwendige Schwarzpulver legal erhältlich sei, sagte der BKA-Mitarbeiter: „Das ist einmal im Jahr sehr leicht zu beschaffen, und zwar zu Silvester." Es sei „schwierig, aber prinzipiell möglich", das Pulver aus Böllern zu entfernen. Dies sei aber nicht mit dem industriell hergestellten Schwarzpulver zu vergleichen.
Weitere Anleitungen, die auf der Website „Assassination Politics“ gefunden wurden, etwa die zum Bau von Sprengkapseln, seien „gegenüber dem US-Handbuch verändert worden“, erläuterte der Chemiker weiter. Danach erläuterte er präzise, was unter welchen Voraussetzungen funktioniert hätte und was eher nicht. Die Anleitungen zum Bombenbau aus dem entsprechenden Army-Handbuch seien im Internet inzwischen „sehr verbreitet“ und einfach zu finden, sagte der Sachverständige auf Nachfrage der Bundesanwaltschaft. Nach dieser Aussage witterte Martin S. sofort Morgenluft und gab eine Erklärung ab, nach der eine Verurteilung wegen einer Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat nun nicht mehr möglich sei, da die Beschreibung des Bombenbaus ohnehin „öffentlich einsehbar“ sei und die Abschaltung seiner Seite damit auch „nicht geeignet war, etwas zu verhindern“.
In einer weiteren Erklärung schilderte Martin S. seine „Verbindung zu Christian“: Man habe sich „zweimal besucht“, räumte er ein. Dabei habe „Christian Ideen gehabt, nach Ostdeutschland zu ziehen, um vor dem Staat sicher zu sein“. Für ihn „kommt ein Umzug in solche Gemeinschaften aber nicht infrage“, sagte der 49-Jährige. Die Nachfrage des Vorsitzenden, ob „Christian“ nach Ostdeutschland wollte, um „unter Gleichgesinnten“ zu sein, bejahte S.. Später sei „der Kontakt zu Christian wieder abgebrochen“. Auffällig war, dass es der Deutsch-Pole bei diesen Ausführungen vermied, den Nachnamen von „Christian" zu nennen. Seine früheren und von ihm nicht bestrittenen Kontakte zur Dortmunder Neonazi-Szene lassen jedoch vermuten, dass damit Christian Worch gemeint war, der ehemalige Bundesvorsitzende der 2025 wegen Erfolglosigkeit aufgelösten rechtsextremen Partei „Die Rechte“.
Ursprünglich hatte das Gericht für dieses Verfahren elf Verhandlungstermine bis Mitte Juli vergeben. Nun zeichnet sich jedoch ab, dass der Prozess gegen Martin S. bereits früher zu Ende gehen könnte. Unstimmigkeiten gibt es noch bei der Frage, ob der 49-Jährige auch selber Morde begehen wollte: So sprach der Vertreter der Bundesanwaltschaft am Mittwoch davon, dass sich aus der Einlassung des Angeklagten Hinweise ergeben haben, er habe „als Täter hinter dem Täter eigene Morde begehen“ wollen. Der Senatsvorsitzende wies jedoch darauf hin, dass die bisherigen Ergebnisse der Beweiserhebung eine Eigenbegehung der Täterschaft „eher nicht“ nahelegen. „Der Senat geht hier eher vom Ausloben einer Täterschaft aus“, erläuterte Jan van Lessen. „Und damit davon, dass er eine Anstiftung über die Auslobung begehen wollte.“

Das alles ist schon seit vielen Jahren vorhersehbar und wird es mehr und mehr geben: Leute, die aufgrund der „Umstände“ nicht mehr bereit sind, das alles über sich ergehen zu lassen. Die Leute sagen immer, dass alles so kompliziert sei, aber das ist es nicht: Eigentlich ist alles ganz einfach: Es kommt am Ende des Tages darauf an, wie viele Leute es sein werden, die sich gegen diesen Staat und ihre Repräsentanten wenden werden, wie auch immer. Sind es nicht genug bzw. sind sie nicht durchsetzungsfähig, geht es in Richtung Islamisierung bzw. Kalifat. Wenn sich Leute durchsetzen, die den Staat stürzen, geht es natürlich anders zu als beim Franziskanerorden, der Suppe an die Armen verteilt. Das Ganze nennt man Revolution. Das Modell Demokratie – oder soll ich besser sagen: das Idiotikum Demokratie? – ist auf alle Fälle ein Auslaufmodell, zumindest in den westlichen Staaten. Sarrazin rechnet mit 30 bis 40 Jahren, dann ist nur noch die „Hülle“ Deutschland da. Aber die hat mit dem Deutschland, in dem wir aufgewachsen sind, nichts mehr zu tun. Dem stimme ich zu. Und die Gegenreaktion auf diese Entwicklung sieht natürlich bei bestimmten Leuten entsprechend aus. Aber das war vorhersehbar.
Bei den Zuständen in Deutschland kann man nicht mal sicher sein, daß dieser Fall echt ist. Er kann auch inszeniert sein, um Propaganda gegen „Rechts“ zu machen.
Von mir gibt es dazu keinen einzigen öffentlichen Kommentar mehr, bevor hier nicht die Dauerüberwachung abgestellt worden ist, ich meine Schusswaffe zurück nebst Waffenschein habe und mein Konto entblockt worden ist. Ich bin nicht lebensmüde und werde mich für dieses Land voller Feiglinge und Handaufhalter nicht ans Kreuz nageln lassen. Das ist keine Bitte, das ist eine nicht verhandelbare Bedingung. Entweder der Apparat passt sich jetzt professionell an die Lage an und macht endlich die nötigen Türen auf, oder dieses Land wird an seiner eigenen Feigheit elend dahinsiechen und dann von den Aasgeiern aufgefressen werden.
Es liegt nicht an mir, es liegt an euch. Nur an euch.
Hier handelt die Justiz einmal richtig.
„Dazu habe er auch “Strafakten„ erstellt, etwa über die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel, den SPD-Politiker Karl Lauterbach, den Virologen Christian Drosten sowie den ZDF-Moderator Jan Böhmermann und weitere bekannte Persönlichkeiten.“ --- So ein Martin ist viel, viel wertvoller als ein gewöhnlicher halaler Mörder!
Ein einziger deutscher ‚Nicht-Mörder‘ hat so viel Wert wie Hunderte Einmannmessermörder!
Das Dark Net ist absolut sicher vollständig mit Spitzeln durchsetzt.
Die werden schon wissen, wie sie welchen Deppen wie benutzen können.
„Deutsch-Polnischer Staatsbürger“, entzückende Formulierung. Genauso entzückend, wie „Deutsch-Syrischer Staatsbürger“ oder „Deutsch-Türkischer Staatsbürger“ oder „Deutsch-Irakischer Staatsbürger“ etc. In Berlin sind Silvester mal mittels einer sogenannte „Kugelbombe“, die man in Polen frei kaufen kann, mehrere Mehrfamilienhäuser in einer Hauptstraße demoliert worden. Die Täter sind nie ermittelt worden. Warum ein „Deutsch-Polnischer Staatsbürger“ sich unter so mühseligen Umständen, Bomben basteln wollte, ist unbekannt. In Polen jedenfalls hätte er sich vollkommen einfach, entsprechendes Feuerwerk besorgen und auch über die Grenze verbringen können. Pakete mit DHL kann man auch in Polen nach Deutschland aufgeben. Sowas wird innerhalb der EU auch nur stichprobenartig vom Zoll kontrolliert. Aber möglicherweise war das ein ganz dummer „Deutsch-Polnischer Staatsbürger“.
Werter Peter Herrmann, sie sollten sich einmal die Berichte von Stephan Kloss über die sogenannten „Sächsischen Separatisten“ zu Gemüte führen. So funktioniert kompetenter und sachlicher Gerichtsjournalismus! Sie schreiben in Ihrem Beitrag über Zumutungen von Gericht und Staatsanwaltschaft dem Verdächtigen gegenüber, ohne deren Fragwürdigkeit zu erkennen. So etwas nennt man Scheuklappen.