Dietrich Grönemeyer ist dreifach geimpft und trotzdem zum zweiten Mal an Corona erkrankt. Er bemängelt die mangelhafte Datenerhebung bei der Impfkampagne, derentwegen man nicht einmal sagen könne, dass die bisherigen Impfungen wirklich nutzen würden.
Der Arzt Prof. D. Dietrich Grönemeyer erregt in einer auf Twitter publizierten Video-Botschaft Aufsehen, indem er den Nutzen der Corona-Impfung anzweifelt. Sichtlich angeschlagen, erzählt er davon, dass er zum zweiten Mal am Corona-Virus erkrankt ist, inklusive Konzentrationsstörungen und Geschmacksverlust, obwohl er dreifach geimpft ist und sich eigentlich bester Gesundheit erfreue. Während er der Regierung Versagen vorwirft, nimmt er die Ärzteschaft und andere medizinische Berufsgruppen in die Pflicht, in der Frage der Impfungen für Klarheit zu sorgen, weil die Politik es nicht tun werde. Vor allem verärgert ihn, dass nicht ausreichend Daten erhoben worden sind, was ein Leichtes gewesen wäre. Daher könne man nun weder wissen, ob eine vierte Impfung sinnvoll sei, noch, was mit den vorangegangen wäre. „Warum werden wir immer wieder krank?“, fragt er und urteilt: „Aufgeklärt sind wir alle nicht.“ Und: „Wir [Ärzte] werden aufgefordert… uns wird befohlen, bestimmte Dinge zu tun, über die wir gar nicht wissen, ob sie wirken.“ Seine bemerkenswert ehrlichen Aussagen besitzen eine Tragweite, derer er sich selbst womöglich gar nicht so bewusst ist.
Denn rechtens kann es nicht sein, Arzneimittel zu verabreichen, über deren Wirkung man sich nicht sicher ist. Formalrechtlich betrachtet, mag es legal sein, wenn Ärzte Impfstoffe spritzen, die auf Basis von Studien, die sich leicht kritisieren lassen, (bedingt) zugelassen sind. Doch besagt der Hippokratische Eid: „Primum non nocere“, also „Zuerst einmal nicht schaden“. Im Genfer Ärztegelöbnis heißt es diesbezüglich: „Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.“ Übrigens steht dort auch: „Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.“ Und: „Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.“ Impfpflichten, seien sie direkt oder indirekt (2G), sind damit nicht vereinbar. Gegen Zwang hatte Grönemeyer sich schon früher positioniert und sich stattdessen für Aufklärung ausgesprochen. Bereits im Dezember 2021 bemängelte er die fehlende Erhebung von Daten vor und nach der Impfung: „Eigentlich wissen wir fast nichts.“
Wenn ein Arzt nicht aufgeklärt ist, so ist es auch der Patient nicht. Aufgeklärtheit ist jedoch Bestandteil der Richtlinien des Nürnberger Kodex, der nicht erst bei medizinischen Experimenten, sondern für sämtliche medizinische Eingriffe „informed consent“, die informierte Einwilligung, als legalisierende Voraussetzung festlegt. Bei Lichte betrachtet, erweisen sich auch die Aufklärungsbogen für die Impfungen, die der Impfling unterzeichnen muss, in dieser Hinsicht als fragwürdig. Von der Bedingtheit der Zulassung und der Unabgeschlossenheit der Studien wird er zum Beispiel nicht in Kenntnis gesetzt. Eine juristische Aufarbeitung der Corona-Krise müsste hier konsequent Fragen stellen. Konnte man je evidenzbasiert behaupten, dass eine Impfung dem Impfling mehr nutzt als schadet? Eine kürzlich erschienene Re-Analyse der Zulassungsdaten der Vakzine von BioNTech/Pfizer und Moderna kommt zu dem Ergebnis, dass dem nicht so ist.
Beitragsbild: Vigororson CC BY-SA 4.0 via Wikimedia Commons

Leider das eigene (Todes)urteil unterschrieben. Soll man das dumm, unwissend oder genötigt nennen? Muss man Mitleid haben?
Keine Langzeitstudien und nur bedingte Zulassung. Selbstinformation umfassend ist Arztpflicht. Unwissenheit ist Dummheit. Kann ja mal seinen Schreibruder aufklären.
Ein „eigentlich hatte ich mir fest vorgenommen, zu dem Thema nix mehr zu schreiben“-Post:
1. Ein Twitterer im selben Thread weist völlig zu Recht darauf hin, dass die Impfstoffe gar nicht versprechen, vor einer Infektion zu schützen, sondern nur vor COVID 19, den einerseits sehr seltenen, allerdings anderseits sehr schweren Verlauf einer Infektion mit dem Virus, dem es dabei ausnahmsweise gelingt, in die Lunge vorzudringen.
2. Wenn dem so ist, dann bedeutet das, dass eine „Impfung“ auch andere nicht schützt, von einem Geimpften infiziert zu werden.
3. Wenn dem so ist, dann bedeutet das weiter, dass eine „Impfung“ von Bevölkerungsgruppen, bei denen COVID-19 im Rahmen einer Infektion mit dem SARS-COV-2-Virus NOCH seltener ist als ohnehin, völlig sinnlos ist.
4. Wenn dem so ist, dann bedeutet das zudem, dass die Impfpflicht für Klinik-Personal und so weiter nicht einmal mit der Packungsbeilage des Impfstoffherstellers selbst begründet werden kann, geschweige eine allgemeine Impfpflicht, geschweige eine (megateure) Impfkampagne, geschweige Impf-Druck, Benachteiligung von Ungeimpften, Bevorzugung von Geimpften u.s.w.
5. Dass COVID-19 eine extrem seltene Verlaufsform einer Infektion mit SARS-COV-2 ist, selbst bei den vulnerablen Gruppen (sehr alten Menschen, Immunsuprimierten, Diabetikern, extrem Adipösen u.s.w.), müsste selbst bei diesen Gruppen noch die Abwägung vorgenommen werden zwischen Gefahren und Nutzen einer Impfung, bei dem Rest verbietet sich die Frage schon (mein Vater würde noch leben, wäre das geschehen)
6. Hätte man aufgrund der Angaben der Impfstoffhersteller die Impfstoffe nur für die Anwendung bei den vulnerablen Gruppen bereits zulassen dürfen im Rahmen einer bedingten Zulassung, da die möglichen Schäden oder auch bloß Nachteile der Impfung nicht bekannt waren und der Nutzen – nach Angaben der Hersteller – für nicht vulnerable Gruppen gleich Null.
7. Braucht man kein Genie zu sein, um schlicht festzustellen: Da wurden wohl ne Menge Fehler gemacht.
Vielleicht sollte Herr Grönemeyer seine eigenen Bücher mal lesen? Da plädiert er für Ganzheitsmedizin, Pflanzenmedizin, Vorsorge, Stärkung des Immunsystems Selbstverantwortung …
Mittlerweile gibt es erste Klagen von Betroffenen wegen Impfschäden. AstraZeneka hat die Forderungen bereits abgelehnt mit der Begründung, die Nebenwirkungen wären alle im Beipackzettel beschrieben. Es gibt sogar Rote-Hand-Briefe des Herstellers, in denen von Todesfällen berichtet wird.
Und AstraZeneka hat recht. Man konnte sich frühzeitig die entsprechenden Zulassungsunterlagen und Beipackzettel von der EMA-Seite herunterladen. Dort werden die Nebenwirkungen beschrieben, aber z.B. auch, dass keine Studien an Schwangeren vorgenommen wurden. Die Hersteller haben formal alles richtig gemacht. Daß Herr Grönemeyer für sich nun mangelnde Aufklärung in Anspruch nimmt, ist eine Bankrotterklärung für ihn als Arzt.
Verantwortlich für diesen Medizinskandal sind die Zulassungsbehörden und auch die Ärzte, die vielfach ohne ausreichende Aufklärung die Mittel verabreicht haben. Juristisch wird deshalb das Impfschadenproblem wohl in vielen Fällen beim Arzt landen. Darauf hatte ja die Medizinanwältin Beate Bahner schon frühzeitig hingewiesen. Und diejenigen, die andere durch Androhung von Nachteilen zur Impfung gedrängt haben (dazu gehört auch die einrichtungsbezogene Impfpflicht), obwohl das Schadenspotential von vorn herein hätte bekannt sein müssen, haben sich wegen Nötigung strafbar gemacht.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
„Eigentlich wissen wir fast nichts?“ Warum weigern sich dann medizinische Laien wie Viele hier, sich spritzen zu lassen? Weil wir unserem gesunden Menschenverstand vertrauen und nicht vor lauter Dollarzeichen in den Augen das Naheliegende sehen. Viele Ärzte haben ihr Vertrauen verspielt. Sie agierten und agieren, weil Gier sie antreibt. Da hilft auch die fahle Ausrede nicht, dass sie während ihrer Ausbildung auf blinden Gehorsam getrimmt wurden. Vielen Göttern in Weiß sollte jetzt klar werden, dass sie im Olymp nichts zu suchen haben. Im Gegenteil, sie haben sich schuldig gemacht, mehrfach. Eine Ent-Täuschung folgt wie überall auf eine Täuschung. Gut, dass wenigstens diese Maske gefallen ist.
@Claudius Pappe: Diese Frage habe ich mir auch gestellt und kann nur von ihm selbst beantwortet werden…