Dietrich Grönemeyer ist dreifach geimpft und trotzdem zum zweiten Mal an Corona erkrankt. Er bemängelt die mangelhafte Datenerhebung bei der Impfkampagne, derentwegen man nicht einmal sagen könne, dass die bisherigen Impfungen wirklich nutzen würden.
Der Arzt Prof. D. Dietrich Grönemeyer erregt in einer auf Twitter publizierten Video-Botschaft Aufsehen, indem er den Nutzen der Corona-Impfung anzweifelt. Sichtlich angeschlagen, erzählt er davon, dass er zum zweiten Mal am Corona-Virus erkrankt ist, inklusive Konzentrationsstörungen und Geschmacksverlust, obwohl er dreifach geimpft ist und sich eigentlich bester Gesundheit erfreue. Während er der Regierung Versagen vorwirft, nimmt er die Ärzteschaft und andere medizinische Berufsgruppen in die Pflicht, in der Frage der Impfungen für Klarheit zu sorgen, weil die Politik es nicht tun werde. Vor allem verärgert ihn, dass nicht ausreichend Daten erhoben worden sind, was ein Leichtes gewesen wäre. Daher könne man nun weder wissen, ob eine vierte Impfung sinnvoll sei, noch, was mit den vorangegangen wäre. „Warum werden wir immer wieder krank?“, fragt er und urteilt: „Aufgeklärt sind wir alle nicht.“ Und: „Wir [Ärzte] werden aufgefordert… uns wird befohlen, bestimmte Dinge zu tun, über die wir gar nicht wissen, ob sie wirken.“ Seine bemerkenswert ehrlichen Aussagen besitzen eine Tragweite, derer er sich selbst womöglich gar nicht so bewusst ist.
Denn rechtens kann es nicht sein, Arzneimittel zu verabreichen, über deren Wirkung man sich nicht sicher ist. Formalrechtlich betrachtet, mag es legal sein, wenn Ärzte Impfstoffe spritzen, die auf Basis von Studien, die sich leicht kritisieren lassen, (bedingt) zugelassen sind. Doch besagt der Hippokratische Eid: „Primum non nocere“, also „Zuerst einmal nicht schaden“. Im Genfer Ärztegelöbnis heißt es diesbezüglich: „Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten werden mein oberstes Anliegen sein.“ Übrigens steht dort auch: „Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.“ Und: „Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.“ Impfpflichten, seien sie direkt oder indirekt (2G), sind damit nicht vereinbar. Gegen Zwang hatte Grönemeyer sich schon früher positioniert und sich stattdessen für Aufklärung ausgesprochen. Bereits im Dezember 2021 bemängelte er die fehlende Erhebung von Daten vor und nach der Impfung: „Eigentlich wissen wir fast nichts.“
Wenn ein Arzt nicht aufgeklärt ist, so ist es auch der Patient nicht. Aufgeklärtheit ist jedoch Bestandteil der Richtlinien des Nürnberger Kodex, der nicht erst bei medizinischen Experimenten, sondern für sämtliche medizinische Eingriffe „informed consent“, die informierte Einwilligung, als legalisierende Voraussetzung festlegt. Bei Lichte betrachtet, erweisen sich auch die Aufklärungsbogen für die Impfungen, die der Impfling unterzeichnen muss, in dieser Hinsicht als fragwürdig. Von der Bedingtheit der Zulassung und der Unabgeschlossenheit der Studien wird er zum Beispiel nicht in Kenntnis gesetzt. Eine juristische Aufarbeitung der Corona-Krise müsste hier konsequent Fragen stellen. Konnte man je evidenzbasiert behaupten, dass eine Impfung dem Impfling mehr nutzt als schadet? Eine kürzlich erschienene Re-Analyse der Zulassungsdaten der Vakzine von BioNTech/Pfizer und Moderna kommt zu dem Ergebnis, dass dem nicht so ist.