Lieber Manuel, danke für Ihren fundierten Beitrag, dem nichts hinzuzufügen ist! - Dennoch muss ich dies tun und meiner geballten Ladung Vorurteile gegen die Mutter Ausdruck verleihen. Wie stelle ich mir so eine Frau vor? Eine alleinerziehende linke feministische, männerhassende, frustrierte Spätgebärende aus wohlhabendem Hause, deren Tochter seit der Geburt wie eine Prinzessin hofiert wird, der man jeden Wunsch von den Lippen abliest und keinen versagt - selbst wenn das Kind kein Baby mehr ist. Kind - weiblich - könnte ja schreien und toben! Grenzen setzen? Viel zu anstrengend! Da versucht Frau Mutter lieber, ihren und des Kindes Willen per Klage durchzusetzen; die Gerichte haben ja auch sonst nichts zu tun. Die Mutter - vielleicht gelangweilte Rechtsanwältin mit fehlenden Aufträgen - die glücklicherweise ihr Kind von 7.00 Uhr bis 13 Uhr in der Schule und anschließend bis mindestens 16 Uhr im sogenannten Hort abgeben kann, damit sie in Ruhe im Straßencafe ihren Cappucino schlürfen und ihre Kenntnisse als Rechtsanwältin endlich einmal sinnvoll einsetzen kann. Ah ja - Fernziel ist natürlich die Auflösung der (erfolgreichen) Knabenchöre. Mir schwant bei der heutigen Einstellung vieler Gerichte nichts Gutes. Wenn diese - vermutlich Helikoptermutter - mit ihrer Klage Erfolg hat, begehre ich die Mitgliedschaft in einem benachbarten dörflichen Shantychor. Ist mir doch egal, wie mich die alten Männer anfeinden - Hauptsache, ich habe mich durchgesetzt! HA! - Und wenn dann noch die Ehefrauen der betagten Männer vor Eifersucht platzen - HA! Das wird ein Fest!
So einfach ist das! Ich hab’s verstanden. Alles andere ist Ideologie.
Hmmm, Mutter-Kind (XX)-Knabenchor-Klage-Berlin? Ich vermute: Lehrende/Beschulerin mit Doppelnamen, maßlose Frustrationsintoleranz und Anpassungsstörung mit Projektion auf die Brut (leider nur XX)? Der Klage wird in R²G-Sexy-Berlin bestimmt stattgegeben. Masel tov.
Könnte man als Aufnahmekriterium anstatt des Geschlechtes nicht das Erreichen einer bestimmten Stimmlage nehmen? Wer das kann, ist drin, wer nicht, nicht.
Dem von der Klage betroffenen Chor würde ich empfehlen, in seiner Klageerwiderung auch einen Hinweis auf das Gesetz zur “Beschneidung des männlichen Kindes”, § 1631d BGB, sowie auf § 226a StGB zu bringen. Die Tatsache, dass der Gesetzgeber geschlechtsspezifische anatomische Unterschiede in die Rechtsetzung einfließen lässt, ist ein zusätzliches Argument für den Ausschluss von Mädchen aus Knabenchören, auf das man nicht verzichten sollte.
Deutschland ist ein Irrenhaus!
Mein Vorschlag: lieber ins Affenhaus in den Berliner Zoo einklagen. Die Chancen stehen gut, just sind Obi und Philippa ausgebüchst, also Platzmangel lassen wir nicht als Ausrede zur Aufnahmeverweigerung gelten! Selbst für die liebe Mammi wäre dort noch ein Plätzchen frei, ich bin ganz sicher, daß sie sich dort seehrrr wohlfühlen wird mit ihrer Kleinen, und musikalisch sind Affen auch und Veganer, wenn man ihnen nur Bananen gibt…....
Das deutlich überhitzte Rechtsverständnis dieser Frau sollte man durch Distanz wieder runterkühlen lassen und die ideologisch missbrauchte Tochter hat mein Mitgefühl, für alles, was ihr noch bevorsteht mit dieser ” besorgten ” Trittbrettfahrerin von Mutter. Au, au, au - was für eine Hirnverbranntheit unter der Schädeldecke der Weltverbesserung!
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