News-Redaktion / 20.05.2022 / 07:50 / / Seite ausdrucken

Angst vor Kündigungswelle nach Karlsruher Impfpflicht-Beschluss

Bundesverfassungsgericht wies Klagen gegen die Impfpflicht in Medizin und Pflege zurück. CDU will nun über das Aussetzen dieser Impfpflicht sprechen.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste äußert sich kritisch zur Bestätigung der Impfpflicht gegen Covid-19 für Pflege- und Gesundheitspersonal durch das Bundesverfassungsgericht, meldet deutschlandfunk.de. Präsident Meurer habe dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt, nun bestehe die Gefahr, dass Pflegekräfte aus dem Beruf ausscheiden. Dies könnte angesichts der ohnehin bestehenden Personalknappheit in manchen Regionen die Versorgung gefährden. Die Präsidentin des Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe, Bienstein, habe dagegen zwar erklärt, dass es auch mit der Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht zu einer Kündigungswelle gekommen sei und sie deshalb davon ausgehe, dass sich daran auch durch das Urteil nichts ändern werde, doch bis dato wurde die Impfpflicht in vielen Teilen Deutschland aus Rücksicht auf die medizinische und Pflege-Versorgung auch noch nicht konsequent exekutiert.

Kurz nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts begannen CDU-Politiker von der Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Pflegeeinrichtungen abzurücken und eine Aussetzung ins Gespräch zu bringen, meldet tagesschau.de.  Zwar wäre die Teil-Impfpflicht unter den Bedingungen einer gefährlichen Virusvariante geboten, habe Unions-Fraktionsvize Sepp Müller (CDU) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland gesagt. "Angesichts der milderen Verläufe durch Omikron und der nach wie vor vielen offenen Fragen bei der praktischen Umsetzung muss aber geprüft werden, ob die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch angemessen und verhältnismäßig ist", habe er betont.

Das Bundesverfassungsgericht hatte gestern die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen für rechtens erklärt und Verfassungsbeschwerden von rund 50 Personen zurückgewiesen. Der Schutz sogenannter vulnerabler Gruppen wiege verfassungsrechtlich schwerer als die Beeinträchtigung der Grundrechte für Mitarbeiter im Pflege- und Gesundheitsbereich, habe das höchste Deutsche Gericht argumentiert, meldete u.a. chip.de.

Zwar läge ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit vor, so die Richter weiter, und auch das de facto Berufsverbot wiege schwer, doch die Abwägung des Gesetzgebers, "dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung" zu geben, wäre nicht zu beanstanden.

Für Zweifel an der Wirksamkeit und Sicherheit der nur bedingt zugelassenen Impfstoffe waren die Verfassungsrichter offenbar nicht empfänglich. Damit haben Juristen entschieden, dass diese Impfstoffe so wirksam und sicher seien, dass man bestimmte Berufsgruppen zur Injektion verpflichten kann.

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