Peter Grimm / 22.07.2018 / 11:00 / Foto: gabriele-kuby.de / 18 / Seite ausdrucken

„Angst erzeugen, Hass säen und Menschen vernichten.”

Vor gut zweieinhalb Jahren sorgte ein Stück aus dem Gegenwartstheater an der Berliner Schaubühne für Furore. Das Werk wurde größtenteils verrissen, auch viele Wohlmeinende fühlten sich seinerzeit vom dargebotenen Agitprop-Zirkus intellektuell unterfordert und gelangweilt. Dass es dennoch viel Aufsehen und auch öffentlichen Zuspruch bekam, lag daran, dass sich das Stück auf seine Weise ganz dem Kampf gegen rechts verschrieben hatte. Und für viele Wohlmeinende ist das Gute eben einfach immer gut, auch wenn es furchtbar schlecht gemacht ist. Andreas Kissler hatte es damals im Cicero treffend zusammengefasst:

„‚Fear‘ heißt die zweistündige Versuchsanordnung des Autors und Regisseurs Falk Richter, die auf eine Pointe zuläuft: Rechtskonservative Politikerinnen und Publizistinnen wollen heute ‚weiterführen‘, was die Nationalsozialisten 1945 „unterbrechen“ mussten. Die „braune Scheiße“ ist wieder da.

Subtil geht es nicht zu in Falk Richters Agitproptheater, das eine Gesinnungsgemeinschaft herstellen will zwischen Bühne und Publikum, zur Abwehr der ‚Untoten‘, die für kein Argument zugänglich seien. Diese ‚Untoten‘ betreiben laut Richter mittels Pegida, AfD, NSU, Front National und der Gender-kritischen ‚Demo für alle‘ das böse Geschäft der alten Nazis. Eine rassisch reine Nation wollen sie haben. Da helfe als Gegenmittel nur, den ‚Zombies‘ ‚direkt ins Gesicht‘ zu schießen und ihr ‚Gehirn auszulöschen. Das ist die einzige Möglichkeit.‘ Die ‚Zombies‘ seien auferstanden aus den ‚Massenvernichtungslagern und Leichenbergen der Schlachtfelder‘, nun stolperten sie ‚mit blutleeren Augen durch die öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten‘ oder gar mitten hinein in die Politik, wo sie ‚Angst erzeugen, Hass säen und Menschen vernichten.‘“

Soweit so schlecht, könnte man sagen, doch Falk Richter ging noch einen Schritt weiter, er personalisierte die Zombies auf der Bühne auch. Vor allem – aus seiner Sicht reaktionäre – Frauen wurden dem Publikum als personalisierte Feindbilder dargeboten:

Neben der AfD-Politikerin Beatrix von Storch und ihrer damaligen Parteifreundin Frauke Petry wurden unter anderen die Publizistinnen Birgit Kelle und Gabriele Kuby und die „Demo für alle“-Organisatorin Hedwig von Beverfoerde mit ihren Gesichtern via Videoeinspielungen und Fotos präsent. Unterlegt wurden die „Auftritte“ der vorgeführten Frauen mit zum Teil verleumdenden Fake-Zitaten.

„Faschisten und Faschistinnen“

Das trieb nicht nur einige der Hauptdarstellerinnen wider Willen vor Gericht. Zeitgleich hatten Polizei und Justiz auch damit zu tun, die Täter von Anschlägen auf einige der vorgeführten Frauen zu ermitteln. Auf den Gedanken, dass hier zu der Theateraufführung irgendein Zusammenhang besteht, reagierten die Theatermacher äußerst empfindlich, wie es Vera Lengsfeld seinerzeit hier auf der Achse des Guten beschrieben hat:

„Ein Berliner Gericht befand, dass Porträts von Frauen, denen die Augen ausgestochen wurden, unter Kunstfreiheit fallen, und der Direktor der Schaubühne drohte allen mit dem Kadi, die einen Zusammenhang zwischen den Tötungsaufrufen gegen „Zombies“ im Stück und den Brandanschlägen auf Autos, Büros und Firmengebäude der im Stück vorgeführten Personen herstellten.

Mit allen Mitteln werden die Frauen dämonisiert: Vier völlig voneinander unabhängige Frauen werden nach stalinistischer Manier zur „Gruppe“ erklärt, die angeblich die CDU zur AfD machen will. Bettina Röhl wird zur Putschistin, die zum Staatsstreich aufruft. […]

Nun hat sich Gabriele Kuby, eine der von Richter gehassten und verbal misshandelten Frauen entschlossen, sich gerichtlich zu wehren. Wie sie heute in einer Pressemitteilung bekannt gab, geht die Publizistin gerichtlich gegen die Berliner Schaubühne, Autor Falk Richter („Fear“) und den Deutschlandfunk vor. Ihr Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel sieht eine schwere Verletzung des Persönlichkeitsrechts. In der Presserklärung heißt es: „Kuby wird in „Fear“ zudem vorgeworfen, „Hasspredigten“ zu halten, auch werden ihr manipulierte und sinnentstellte Zitate in den Mund gelegt, mit denen sie einer Befürwortung des Faschismus und eines totalitären Staates ‚überführt‘ werden soll.“

In einer öffentlichen Rede zum Thema Gender Mainstreaming in Augsburg hatte Kuby sich im Jahr 2014 über „den Missbrauch der Sprache und den Missbrauch von Begriffen“ geäußert: „Wir wissen jetzt alle, dass wir nicht mehr nur sagen dürfen: Bürger, sondern dass wir sagen müssen: Bürger und Bürgerinnen, Zuhörer und Zuhörerinnen, Blindenhunde und Blindenhündinnen. Wir dürfen allerdings nicht sagen: ‚Faschisten und Faschistinnen‘ – das kommt irgendwie nicht so gut.“ Richter hat daraufhin Kubys Rede neu zusammengeschnitten und lässt sie mit ihrer Stimme sagen: „…was wir vor allem brauchen sind Faschisten und Faschistinnen“. […]

Außerdem klagt Kuby gegen die Schaubühne und Falk Richter beim Landgericht Berlin. Hier lauten die Ziele: Unterlassung der Verwendung des Fotos mit „ausgestochenen“ Augen, Unterlassung verschiedener Aussagen (dazu zählen die gefälschten „Zitate“, ferner die Sätze „Ich bin Gabriele Kuby und halte eine Hasspredigt“ bzw. „ich hetze gegen Juden“) und ebenfalls Schadensersatz für die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts.“

Der Wert des Rechtsstaats

Jetzt, Ende Juli 2018, hat sich die bekannte Publizistin und Soziologin Gabriele Kuby in einer Berufungsverhandlung vor dem Berliner Kammergericht in entscheidenden Punkten gegen die Berliner Schaubühne und Regisseur Falk Richter durchgesetzt. Ein Urteil, das leider nicht annähernd die Aufmerksamkeit findet wie seinerzeit die Schmähungen im Theater. Deshalb lohnt es sich durchaus, auch Tage nach der Urteilsverkündung noch einmal darauf aufmerksam zu machen. In einer Pressemitteilung heißt es:

„Der Senat erkannte in dem von Oktober 2015 bis Mai 2017 an dem Theater aufgeführten Stück „Fear“ besonders schwerwiegende Persönlichkeitsrechtsverletzungen und Schmähungen zu Lasten der Klägerin.

Nachdem die Schaubühne und Falk Richter die Abgabe einer Unterlassungserklärung verweigert hatten, klagte Kuby vor dem Landgericht Berlin, unterlag in erster Instanz und ging dann in Berufung. Mit Erfolg.

So wurde den Beklagten mit gestrigem Urteil u.a. verboten, folgende Äußerung wiederzugeben: „Ich bin Gabriele Kuby… und hetze gegen Juden.“ Der anwesende und mitverklagte Regisseur Richter musste sich vom Vorsitzenden Richter erläutern lassen, dass es sich dabei um eine vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte in besonderem Maße „schwerwiegende Schmähung“ handele, für die es „keine Grundlage“ gebe. Auch weitere Verunglimpfungen, wonach Frau Kuby ein „vertrocknetes Stück Holz… eine verknitterte, ausgetrocknete, düstere Seele“ sei, wurden als schwerwiegende Schmähung verboten. Ebenso die manipulierten Sätze, wonach Frau Kuby nach einem totalitären Staat oder nach „Faschistinnen und Faschisten“, rufe, dürfen, soweit das Urteil rechtskräftig wird, bei Vermeidung von Ordnungsgeld bis € 250.000 oder Ordnungshaft von Richter und der Schaubühne nicht wiederholt werden. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen, die Beklagten können Nichtzulassungsbeschwerde einlegen.

„Demokratie lebt von freier Rede und künstlerischer Freiheit“, sagt Kuby. „Bedauerlicherweise haben Regisseur Falk Richter und die Schaubühne diese Freiheit missbraucht, um politisch Andersdenkende zu diffamieren und gesellschaftlich zu zerstören. Dem hat ein deutsches Gericht nun einen Riegel vorgeschoben.“

Ein funktionierender Rechtsstaat ist eben viel wert.

Der Beitrag erschien auch hier auf sichtplatz.de

Foto: www.gabriele-kuby-de

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Rüdiger Barasch / 22.07.2018

Dank gebührt auch dem unermüdlich streitbaren wie briliant- versiert vortragenden Rechtsanwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel, der als couragierter Demokrat den Gerichten keine Einäugikeit zubilligt.Hätten wir mehr Juristen dieses Formats bei Gericht und in den Verwaltungen, wären viele Merkeleiennicht durchgewunken und abgesegnet worden!"...Aber die Hoffnung stirbt zuletzt "..Es blühe die Zivilcourage! Sie ist und bleibt ein Grundpfeiler von Demokratie und Rechtstaatlichkeit !Rüdiger Barasch

Wolfgang Kaufmann / 22.07.2018

Offenbar ist Deutschland inzwischen bildungsmäßig so weit entkernt, dass kaum noch inhaltlich argumentiert wird. Statt Differenzierung und Relativierung allenthalben nur Diffamierung und Radikalisierung; wer selber denkt statt die Dogmen nachzuplappern, wird mit gröbsten Mitteln in die böse Ecke gestellt. Diskussionen finden kaum noch „ad rem“ statt, dafür schamlos „ad personam“. Mancher, der frühere sozialistische Diktaturen kennt, hat hier ein Déjà-Vu.

Joachim Lucas / 22.07.2018

Man kann sich lebhaft vorstellen, was solche ach so guten Gutmenschen mit Unliebsamen machen würden, wenn sie es könnten. Schon Julius Streicher hat vor dem IMT 1946 in Nürnberg wehleidig beklagt, dass er keinen Zusammenhang sehe zwischen dem, was er im "Stürmer" nur literarisch-künstlerisch gemeint und geschrieben habe und was man dann tatsächlich mit den Juden gemacht hat. Die Richter haben das bekanntlich anders gesehen. Die Frage ist also wer hier angesichts solcher - steuerlich subventionierter - Theaterprodukte die "Untoten" sind. Im übrigen halte ich die Probleme solcher Leute für psychiatrische Problem. Das würde allerdings den potentiellen Opfern solcher furiosen Reinheitswächter der einzig wahren Politreligion auch nicht helfen.

Leo Hohensee / 22.07.2018

Das ist für mich unfassbar, wie ist es überhaupt möglich, dass Gerichte solche "Machenschaften" als nicht strafbewehrt ansehen. In meinen Augen ist das erstinstanzliche Gericht ideologisch indoktriniert und gar nichts anderes. Von meiner Seite nur Zuspruch an die Damen.

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