Susanne Baumstark / 22.11.2018 / 14:00 / Foto: Pixabay / 23 / Seite ausdrucken

Anfrage an das Bundeskriminalamt

Sehr geehrtes Team des BKA, Ihre aktuelle Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften geht gerade durch alle Medien. Beim öffentlich-rechtlichen ZDF etwa liest man dazu: „Bei einigen Delikten gibt es durchaus Auffälligkeiten bei der Herkunft der Täter – so auch bei versuchtem und vollendetem Mord in der Partnerschaft. Dort gab es insgesamt 469 Tatverdächtige. Die allermeisten davon waren Deutsche – 69,1 Prozent.“

Ich lege Wert auf differenzierte Genauigkeit und möchte gerne wissen, ob in die Kategorie „Deutsche“ auch jene gezählt werden, die einen deutschen Pass, aber Migrationshintergrund haben und verweise hierzu auf einen Artikel in der FAZ vom Mai 2008 unter dem Titel „Die Kinder beim Namen nennen“: „Nur das genaue Wissen darüber, mit was und mit wem man es zu tun hat, erlaubt es, eine Strategie auszuarbeiten, damit mehr Straftaten aufgeklärt und weniger Bürger zu Opfern oder Straftätern werden … Eine genaue Aussage, welche Kriminalität von in Deutschland geborenen deutschen Straftätern ausgehe, könne seit Jahren nicht mehr getroffen werden. ‚Jede Tat, die einem eingebürgerten Deutschen zugerechnet wird, wird damit der Gesamtgruppe der Deutschen zugerechnet.‘ Die Folge sei, dass ‚hier geborene Deutsche in einem viel höheren Maße kriminalisiert werden, als sie kriminell sind‘.“ Um eine diesbezügliche Klarstellung zu Ihrer aktuellen Auswertung wäre ich dankbar.

Nachtrag vom 23.11.2018 : Die flotte Antwort des BKA

Sehr geehrte Frau Baumstark, in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird der Migrationshintergrund nicht erfasst. Personen, die sowohl die deutsche und als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Wird derselbe Tatverdächtige innerhalb eines Berichtszeitraumes mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit ermittelt, so wird er zu dem aktuellsten Merkmal erfasst.

Zuerst erschienen auf Susanne Baumstarks Luftwurzel.

Foto: Pixabay

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H.Milde / 22.11.2018

Ich denke, daß das BKA geheißgemäß nur Nebelkerzen mitteilen wird, maximal. Wie auch andere Behörden mauern, zB wieviel € die kranken Kassem u. SozialKassen für im Ausland lebende (zT Fake)Angehörige hier lebender Migranten zahlt? Schöne VorAdventszeit, H.M. P.S., in Berlin wird der Weihnachtsmarkt gerade besonder “stimmungsvoll” aufgebaut.  ; )

Ulrich Klein / 22.11.2018

KLARTEXT: Ein Straftäter, der ZWEI Pässe besitzt, wird in der Statistik IMMER als DEUTSCHER Verbrecher geführt.

Gerhard Maus / 22.11.2018

Ich vermute, da werden Sie kein Glück haben. Es ist einfach politisch nicht korrekt, Straftaten, oder besser: Straftäter nach Ethnien oder Migrationshintergrund zu hinterfragen. Aber selbst 69,1 % sind für mich (und ich vermute, für die meisten von uns) noch lange nicht „die allermeisten“. Für wie dämlich hält man uns?

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