Markus Vahlefeld / 03.11.2017 / 12:15 / Foto: Mike Haw / 27 / Seite ausdrucken

Amtsgericht Göttingen schreddert Grundgesetz

Als Schüler habe ich im Gemeinschaftskundeunterricht das Grundgesetz lernen müssen. Und ich schwöre, da kam in einem dieser Grundrechte irgendwas mit „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden“ vor. Ganz genau weiß ich es aber nicht mehr, und es ist ja auch schon sehr lange her. Zumindest das Amtsgericht Göttingen hat in einem Urteil vom 2. November 2017 diesen Grundsatz jetzt für aufgehoben erklärt. Die HNA berichtet:

„Der Landesvorsitzende der AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative, Lars Steinke, muss sich aufgrund eines Gerichtsurteils voraussichtlich eine neue Wohnung suchen. Das Amtsgericht Göttingen gab jetzt einer Anfechtungsklage seiner Vermieterin statt. Grund: Der 24-Jährige hatte seiner Vermieterin verschwiegen, dass er wegen seiner politischen Aktivitäten ein potentielles Angriffsziel für linksgerichtete Gewalt sein könnte. Nach Ansicht des Gerichts hätte er sie über seine besondere Rolle aufklären müssen, weil dies auch Auswirkungen auf das Mietobjekt haben könnte, sagte ein Sprecher. Da er dies unterlassen habe, sei der Mietvertrag durch arglistige Täuschung zustande gekommen und somit nichtig.“

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Heiko Stadler / 03.11.2017

Nach Auffassung des Amtsgerichts Göttingen gilt: “Ist ein Mieter Jude oder AfD-Mitglied, so muss er das seinem Vermieter mitteilen, sonst kann ihm wegen arglistiger Täuschung fristlos gekündigt werden. Er könnte ja Ziel von antisemitischen oder AfD-feindlichen Angriffen sein.” Hatten wir solche Zustände nicht schon einmal?

Carlos Permann / 03.11.2017

“All animals are equal, but some are more equal than others”.

Winfried Sautter / 03.11.2017

Linke Gewalt ist vermutlich “höhere Gewalt” oder ein “Naturschadensereignis”. Man kann sich dagegen nicht versichern und muss die Folgen selbst tragen.

Michael Schmitz / 03.11.2017

Naja, der Vermieterin kann ich ihren Versuch nicht einmal übel nehmen. Ich hätte es auch nicht gerne, wenn mein Wohneigentum zur Zielscheibe von vorsätzlicher Sachbeschädigung würde. Aber das Gerichtsurteil ist dennoch skandalös! Denn bedeutet es doch im Kern, dass jeder, der sich in einer Partei wie der AfD engagiert oder vielleicht auch nur offen mit ihr sympathisiert, ein legitimes Ziel von Gewalt darstellt. Und dass außerdem die Gesellschaft das Recht hat, solche Personen ihren Peinigern schutzlos auszuliefern u.a. indem man ihnen den Wohnraum entzieht. Und wenn jetzt die AfD diesen Sachverhalt publik macht, wird es wieder heißen: “Guck die da! Reklamieren für sich wieder mal die Opfer-Rolle!” Was auch sonst?! In diesem Fall SIND sie das Opfer! Das Opfer von linksradikalen Subjekten, die ihre Gesinnung mit allen erlaubten und unerlaubten Mitteln ausleben! Und dann erneut Opfer einer Justiz, die offenbar dem Täterschutz und dem Schutz von Immobilienvermögen einen höheren Stellenwert einräumt, als der Tatsache, dass hier ganz eindeutig freiheitlich-demokratische Grundprinzipien rücksichtslos niedergetrampelt werden… Ich bin fassungslos! Der Begriff vom “Links-Faschismus” war ja bereits mehrfach zu hören…. Ich frage mich allmählich, ob man das noch anders nennen kann….

Klaus Kalweit / 03.11.2017

Wenn sich diese Rechtsprechung durchsetzt, dann werden AfD-Politiker, letztendlich die politische Opposition, die Andersdenkenden, nirgendwo mehr eine Wohnung mieten können. Ob das das Amtsgericht Göttingen bedacht hat? Und wenn ja, war es dann die durch das Urteil ausgedrückte Absicht, Unangepasste zu entmieten? Muß man gar den Anfang einer staatlich organisierten Obdachlosigkeit für politische Gegner vermuten? Und was ist mit den “linksgerichteten Gewalttätern”? Müssen die nun befürchten, von Entmieteten zum Schadenersatz verpflichtet zu werden, sofern man sie dingfest machen kann? Oder bekommen die dann Schutz von den selben Gerichten? Man mag gar nicht die Konsequenzen weiterdenken.

Gabriele Petersen / 03.11.2017

Die linksgerichtete Gewalt wird hingenommen wie selbstverständlich - doppelt infam, ein potentielles Opfer dafür zu bestrafen, dass es dieser Gewalt anheim fallen könnte. Der Irrsinn kennt kein Maß und kein Ziel mehr.

Stefan Zorn / 03.11.2017

Eine gutaussehende junge Frau muss ihre Wohnung räumen, weil durch ihre Anwesenheit ein erhöhtes Risiko besteht, dass Vergewaltiger ins Haus kommen könnten?

Nadine Helmdach / 03.11.2017

Daraus schließe ich, es dürfen Wohnungen auch nicht an Ausländer oder Menschen mit Migrationshintergrund vermietet werden, da diese Opfer von Rechten werden könnten! Diese Tatsache kann man noch beliebig ausweiten. Jeden Tag frage ich mich, wo lebst du hier eigentlich?

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