Thomas Rietzschel / 23.08.2016 / 10:00 / 11 / Seite ausdrucken

Alles im Interesse eines nicht vorhandenen Staatswohls

Das Bundeskabinett hat sich für diese Woche Großes vorgenommen. Am Mittwoch, 24. August 2016, will es die „Konzeption zivile Verteidigung“ beschließen. Zwar gehe man davon aus, „dass ein Angriff auf das Territorium Deutschlands, der eine konventionelle Landesverteidigung erfordert, unwahrscheinlich ist“, heißt es in dem 62 Seiten langen Papier.  Doch verlange es „die Sicherheitsvorsorge“, „sich trotzdem auf eine solche, für die Zukunft nicht grundsätzlich auszuschließende existenzbedrohende Entwicklung angemessen vorzubereiten“. Geboten wäre das umso mehr, als die Feinde mittlerweile in der Lage seien, auch über das Internet zuzuschlagen: „So könnten sich Lagen ergeben, bei deren Bewältigung das verfügbare rechtliche Instrumentarium an seine Grenzen stößt.“

Deshalb soll die Bevölkerung „angehalten“ werden, „einen individuellen Vorrat an Lebensmitteln für einen Zeitraum von zehn Tagen vorzuhalten“, zwei Liter Trinkwasser pro Person für fünf Tage zu bunkern. Dass die „existenzbedrohenden“ Versorgungsengpässe bei Aldi und Lidl danach wieder ausgeglichen sind, wird stillschweigend unterstellt.

Und in der Tat besteht ja auch Anlass zu erhöhter Wachsamkeit, mehr und mehr nach jedem weiteren Attentat moslemischer Gotteskrieger. Die Niederlage der Osmanen in der Schlacht am Kahlenberg vor den Toren Wiens 1683 hat die islamische Welt bis heute nicht vergessen. Mehr denn je sinnt sie auf Revanche. Nur, sollen wir diese erneute Belagerung Europas jetzt mit privater Vorratshaltung überstehen, mit Dosenwurst und tiefgefrorenem Vollkornbrot?

Wie plemplem müssen die Vertreter einer Regierung sein, wenn sie glauben, uns auf derartige Überlebensstrategien einschwören zu können? Wollen sie uns auf eine zehntägige Galgenfrist vorbereiten? Welche Pläne stecken da noch in den Schubladen? Müssen sich die Männer demnächst auf die Einberufung zum Volkssturm vorbereiten, die Frauen Strümpfe stricken für das Winterhilfswerk? Oder soll uns nur vorgemacht werden, dass sich die Regierung um die Sicherheit der Bürger sorgt, obwohl sie selbst nicht in der Lage ist, sie zu gewährleisten?

Schon die Kleinen sollen eingestimmt werden

Worum geht es eigentlich bei diesem Kaschperletheater? Was führen Merkel und ihr Stab im Schilde, wenn sich das Bundesamt für Bevölkerungsschutz, wie die FAZ berichtet, mit der Augsburger Puppenkiste zusammentut, um schon die Kleinen und Kleinsten auf eine mögliche Katastrophe einzustimmen? Wird da womöglich Panik geschürt, um das Volk allmählich wieder an den Gedanken eines Notstands zu gewöhnen, mit dessen Ausrufung sich die politische Elite über alle Regeln des Rechtsstaates hinwegsetzen könnte? Bereitet man sich in Berlin darauf vor, die deutsche Demokratie innerhalb eines Jahrhunderts zum zweiten Mal zu Grabe zu tragen? Müssen wir uns auf eine erneute Ermächtigung im Interesse der inneren Sicherheit vorbereiten?

Tatsächlich schert sich die Bundeskanzlerin schon länger nicht mehr um die Einhaltung der Gesetze und die Rechte des Parlaments. Spätestens seit ihrer selbstherrlich verkündeten Grenzöffnung im Spätsommer 2015 pfeifen das die Spatzen von den Dächern des Reichstages. Und erst in der vergangenen Woche flog wieder ein Schwindel auf, ein erneuter Versuch, das Volk für dumm zu verkaufen. Seit Jahren, erfuhren wir, ist die Bundesregierung darüber unterrichtet, dass die islamischen Terroristen mit staatlicher Duldung und Unterstützung von der Türkei aus operieren. Für Angela Merkel war das kein Hinderungsgrund, ein windiges „Flüchtlingsabkommen“ mit Erdogan zu schließen. Wohl wissend, dass sie uns damit die Gefahr des Zuzugs potentieller Terroristen einhandelte, wurde uns der Deal mit dem Autokraten als diplomatischer Erfolg verkauft. Mehr sollten wir nicht erfahren.

Eine „offene Beantwortung" der Anfrage der Linken, die das Unglaubliche an den Tag gebracht hatte, wurde von der Regierung abgelehnt, und zwar „aus Gründen des Staatswohls“. Eine wahrhaft entlarvende Begründung. Denn worin, mit Verlaub, soll dieses „Staatswohl“ in einer Demokratie bestehen? In ihrem Amtseid hat die Bundeskanzlerin geschworen, „so wahr ihr Gott helfe“, ihre „Kraft dem Wohl des deutschen Volkes zu widmen“, nicht dem Wohl des Staates. Da es sich bei ihm nur um ein Instrument handelt, ein Mittel zum Zweck, eine Administration, die, vom Volk beauftragt, für dessen Wohl zu sorgen hat, hat er keinen Anspruch auf ein eigenes Wohl. Schon gar nicht darf er sich anmaßen, sein Wohlergehen über das der Bürger zu stellen.

Die Regierung ermächtigt sich selbst

Kein Wörterbuch verzeichnet die Begriffe Volk und Staat als Synonyme, also gleichbedeutend. Bei dem einem handelt es sich um eine meist national oder ethnisch verbundenen Gruppe von Menschen, deren Würde es zu wahren gilt, bei dem anderen um einen Apparat, der funktionieren muss, ohne über eine eigene Persönlichkeit zu verfügen. Als solche kann der Staat in der Demokratie nicht in Erscheinung treten. Das unterscheidet unsere freiheitlich verfasste Gesellschaft von den Monarchien früherer Zeiten sowie von den Diktaturen bis in die Gegenwart. Nur wo der Staat auf die Persönlichkeit eines absoluten Herrschers eingeschworen ist, kann sein Wohlergehen als ein menschlicher Anspruch erhoben werden.

Wenn sich die Bundesregierung bei ihrer Geheimniskrämerei nun gleichwohl auf die Wahrung eines „Staatswohles“ beruft, kann das nur heißen, dass deren gewählte Vertreter, Kanzlerin und Minister, in dem Größenwahnsinn absoluter Herrscher leben. Sie sind der Staat. Ein Staat, der um seiner selbst willen existiert, sich mithin auch berechtigt fühlt, alles für den Erhalt in seiner gegenwärtigen Form und Besetzung zu tun.

Durchaus vorstellbar scheint daher, dass die amtierende Bundesregierung noch vor der Bundestagswahl im nächsten Herbst einen „Notstand“ ausruft, der dann die Absage der Wahl nach sich zöge - einer Wahl, bei der die politische Elite wie nie zuvor um den Verlust ihrer Macht bangen müsste. Begründet würde das vermutlich mit dem Erstarken rechtspopulistischer Kräfte, deren Machtgewinn die freiheitlich demokratische Grundordnung gefährde. Um das zu verhindern, würde sich die bestehende Regierung selbst ermächtigen, bis auf weiteres geschäftsführend im Amt zu bleiben.

Im Nachhinein würde sich die am Mittwoch zu beschließende „Konzeption zivile Verteidigung“ als ein Vorspiel auf dem Theater erweisen, im Grunde lächerlich und sinnlos, aber geeignet zur Einstimmung auf einen Notstand, dessen Ausrufung nachher beinahe selbstverständlich anmuten müsste. Es hätte sich eben „eine Lage ergeben, bei deren Bewältigung das verfügbare rechtliche Instrumentarium an seine Grenzen stößt“.

Nein, ich will hier nicht behaupten, dass es so kommen muss. Nach allem, was sich die Merkel-Regierung in den letzten Jahren geleistet hat, gibt es aber auch nichts mehr, dass man von vornherein ausschließen könnte.  Dafür hat die Bundeskanzlerin bisher schon zu zielstrebig auf die Auflösung der bürgerlichen Gesellschaft hin gearbeitet, ganz im Sinne Lenins, der in seiner Schrift „Zwei Taktiken der Sozialdemokratie" erklärte, dass die Kommunisten erst einmal parlamentarisch Fuß fassen müssten, um die bürgerliche Ordnung schließlich zu Fall zu bringen.

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Rainer Podolsky / 23.08.2016

Und man kann hier auch gut beobachten, daß alle Einrichtungen des Staates - gleich ob Verwaltung, Militär, Polizei und selbst der öffentlich-rechtliche Rundfunk -  stets nur das Staatswohl im Auge haben und sich mithin vor allem durch Servilität auszeichnen. Es wird Zeit für einen Aufstand, für einen Neustart. Ein modifiziertes Grundgesetz sollte die Einrichtungen des Staates auf das Volkswohl verpflichten und nicht auf das Staatswohl.

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