Es ist an Verlogenheit kaum zu überbieten, wenn derselbe Staat, der „alles für Deutschland“ zu sagen unter Strafe stellt, zugleich verlangt, dass seine Bürger „alles für Deutschland“ geben: ihr Leben, ihre persönliche Freiheit, ihr Eigentum.
Nun ist die Geschichtsfälschung quasi amtlich. Wie kürzlich bekanntgegeben, sieht der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Strafgericht, es tatsächlich als strafbar an, die Losung „Alles für Deutschland“ auszusprechen (siehe hier). Obgleich es eine Losung von Sozialdemokraten, Kommunisten, Gewerkschaftern, Christen, Nationalsozialisten, Christdemokraten und Anti-Hitler-Aktivisten, kurz: eine Losung aller Deutschen, war. Alles für Deutschland geben – das darf, ja muss man allerdings schon noch. Im Spannungs- und Verteidigungsfall hat man von Gesetzes wegen alles – Leben, Freiheit, Eigentum – für Kanzler, Volk und Vaterland zu opfern (Einzelheiten siehe unten). Nur in der Kurzfassung „alles für Deutschland“ soll man das nicht sagen dürfen.
§ 86a Strafgesetzbuch ist der Tatbestand, den der BGH hier angewendet wissen will. Er stellt das Verwenden von insbesondere nationalsozialistischen Kennzeichen unter Strafe. Parolen/Losungen fallen darunter, vorausgesetzt, sie waren für die Nationalsozialisten charakteristisch = kennzeichnend. Genau das ist von vornherein nicht der Fall bei einer Losung aller Deutschen, die über die Partei- und Gesellschaftsgrenzen Verwendung fand – bis hin zu erklärten Gegnern der Nationalsozialisten im Kampf gegen selbige.
„Alles für Deutschland“ entspricht daher nicht dem Hakenkreuz oder dem Gruß „Heil Hitler“. Letztere sind Zeichen/Losungen, die tatsächlich kennzeichnend für die Nationalsozialisten waren. Die von anderen Bürgern/Parteien/Organisationen nicht oder nur unter Androhung negativer Konsequenzen verwendet wurden. „Alles für Deutschland“ riefen auch Nicht-Nationalsozialisten aus Überzeugung. Man muss diese Überzeugung nicht teilen (und ich habe sie schon mehrfach kritisiert), aber es ist eine legitime Überzeugung. Die in diesen drei Wörtern auszudrücken ein Staat nicht verbieten darf. Die Losung „Alles für Deutschland“ war/ist somit wie die Nationalhymne kein nationalsozialistisches Charakteristikum. Und es steht auch dem BGH nicht zu, sie dazu zu machen. Er hat Recht zu sprechen und nicht Geschichte umzuschreiben. Wer Hakenkreuz und „Alles für Deutschland“ auf eine Ebene stellt, betreibt verwerfliche Propaganda.
BGH-Entscheidung zielt nicht auf historische Wahrheit, sondern politische Wirkung
Der BGH weiß das selbstverständlich auch ganz genau. Seine Entscheidung zielt nicht auf die historische Wahrheit, sondern auf die politische Wirkung. Es geht darum, der Partei AfD die Möglichkeit zu nehmen, einen positiven Zusammenhang zwischen dem Parteikürzel und der Losung (deren Anfangsbuchstaben ja dieselben sind) herzustellen, und im Speziellen die Ächtung des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke zu vertiefen, der diese Losung verwendet hat.
Man darf insofern annehmen, dass der BGH-Beschluss zugleich Ausdruck der Angst der Richter vor den Konsequenzen einer gegenteiligen Entscheidung ist. Man benötigt keine Phantasie, um sich vorzustellen, wie die linkstreue Presse, die Politik und staatsfinanzierte sogenannte Zivilgesellschaft die Richter im Fall eines Freispruchs bezeichnet und angegangen hätten und wie sich das auf den „guten“ Ruf der Richter und etwaige Ambitionen auf andere Ämter ausgewirkt hätte.
Die Scheinheiligkeit der Strafbarkeitsbefürworter zeigt sich in besonderer Weise an der gegenteiligen Behandlung der NS-Parteiprogramms-Parole „Gemeinnutz (geht) vor Eigennutz“. Sie ist weitaus „mehr Nazi“ und ihre Verwendung wäre weit strafwürdiger (siehe hierzu den Artikel „Alles für Deutschland“ wird verfolgt, die Nazi-Parole „Gemeinnutz vor Eigennutz“ nicht). Doch deren Verwender werden von der Justiz geschützt. Nur zur Klarstellung sei angemerkt, dass man beide Parolen strafrechtlich nicht verfolgen sollte.
Der Vorwurf auch des BGH an Björn Höcke, er habe versucht, die Parole „Alles für Deutschland“ wiederzubeleben, und das im Wissen um ihre „nationalsozialistische Vergangenheit“, geht ins Leere. Ob diese Mutmaßung tatsächlich zutrifft oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Denn selbst wenn es so wäre: Die Losung war nicht spezifisch nationalsozialistisch, sondern allgemeiner Ausdruck einer patriotischen Einstellung, die auch heute erlaubt und legitim ist. Niemand hat diese drei Wörter ernsthaft als nationalsozialistische Parole wahrgenommen. Nicht einmal der Spiegel, weder 1952 (siehe hier) noch 2023 (siehe hier).
Und auch nicht das Bundesamt für Verfassungsschutz, das in einer 86-seitigen Broschüre vom September 2022 über verbotene NS-Kennzeichen die Parole nicht aufführt (siehe hier). Man musste schon tief in irgendwelchen Militaria-Verkaufsforen graben, um auf SA-Dolche zu stoßen, auf denen diese Wörter eingraviert worden waren. Und hätten die Nationalsozialisten „Alles für Deutschland“ nicht nur auf diese Dolche gravieren und danach in den Dolchscheiden verschwinden lassen, sondern auch dementsprechend gehandelt, wären ihre Verbrechen allen erspart geblieben; denn nichts davon war „für Deutschland“.
Leben, Freiheit, Eigentum: was der Staat im Kriegsfall alles nehmen kann
Ohnedies ist es an Verlogenheit kaum zu überbieten, wenn derselbe Staat, der „alles für Deutschland“ zu sagen unter Strafe stellt, zugleich verlangt, dass seine Bürger, besser passt hier: Untertanen, „alles für Deutschland“ geben: ihr Leben, ihre persönliche Freiheit, ihr Eigentum.
Denn auf all das kann der Staat im Kriegsfall (offiziell: Verteidigungsfall) zugreifen und teilweise schon im Vorfeld eines Krieges in einem bloßen Spannungsfall. Siehe die nachfolgende Liste mit Beispielen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) unter Angabe der Gesetzesquelle:
- § 2 Arbeitssicherstellungsgesetz: Im Verteidigungsfall können alle Männer von 18 bis 60 Jahren zu einem Zwangsarbeitsverhältnis in wichtigen Bereichen verpflichtet werden (z. B. für als Müllmann oder Tankwart) und alle Frauen vom 18. bis 55. Lebensjahr zum Sanitäts- und Lazarettdienst.
- § 1 Bundesleistungsgesetz: Ermöglicht die Beschlagnahme jeder beliebigen Sache (im Gesetzestext nennt sich das „Anforderung zur Überlassung“) oder die Anforderung von Dienstleistungen (z. B. im Bereich Handwerk oder Gastronomie) für Zwecke der Verteidigung oder bei Gefahr für den Bestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
- § 14 Verkehrssicherstellungsgesetz: Jeder Eigentümer/Besitzer/Führer eines Kraftfahrzeugs kann schon im Spannungs-/Bündnisfall verpflichtet werden, dieses an einem bestimmten Ort abzuliefern oder nur in einem bestimmten Gebiet zu verwenden.
- § 6 Schutzbereichsgesetz: Für Zwecke der Verteidigung dürfen Gebiete zu „Schutzbereichen“ erklärt und Eigentümern/Bewohnern die Nutzung ihrer Grundstücke/Wohnungen untersagt und sie sogar zur Räumung verpflichtet werden (netterweise muss eine Räumungsfrist gesetzt werden).
- § 1 Wirtschaftssicherstellungsgesetz: Schon im Spannungs-/Bündnisfall können die gewerbliche Wirtschaft und die Landwirtschaft zur Herstellung und Lieferung von Waren und zur Erbringung von Werkleistungen wie z. B. Handwerker- und Bauarbeiten verpflichtet werden.
- § 4 Absatz 1 Nr. 7 Wehrpflichtgesetz: Im Spannungs- und Verteidigungsfall besteht grundsätzlich für jeden Mann von 18 bis 60 Jahren die Pflicht zum unbefristeten Wehrdienst mit der Waffe, wozu naturgemäß auch gehört, sein Leben auf dem Schlachtfeld zu lassen.
Nicht einmal mehr diesen Kriegsdienst wird man im Kriegsfall verweigern dürfen. Nach Ansicht des 4. Senats des BGH in einem Beschluss aus dem Januar 2025 dürfte der Bundestag mit einfacher Mehrheit eine Aussetzung des im Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz geregelten Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung beschließen, weil diese Möglichkeit im Grundgesetz selbst angelegt sei (siehe hier: Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall verboten).
Vielleicht, ganz vielleicht haben die BGH-Richter des 3. Strafsenats (das sind die, die Entscheidung zu „Alles für Deutschland“ getroffen haben) zwar Geschichtsfälschung betrieben, aber in weiser Voraussicht und in klammheimlicher Ablehnung der Ansicht der Kollegen aus dem 4. Senat zur Kriegsdienstverweigerung. Man stelle sich einmal vor, parteiübergreifend könnten die Scharfmacher ihr aktuelles Kriegsgeheul auch noch mit „Alles für Deutschland“-Rufen verbinden.
Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.
In allen anderen Ländern, der normalste aller Sprüche und praktisch staatsbürgerliche Bedinglichkeit – natürlich zuvorderst im Sinne des Leistungsprinzipes, des Engagements und der grds. gesellschaftl. Einsatzbereitschaft,… und erst im Sonderfall im Sinne Heinrich Ehrlers. Aufgesogen mit der Muttermilch, gezimmert ins Kinderbett, eingewebt in die Schulkleidung und eingebrandt in den Pionierausweis.
Und hier für bestrafenswert erachtet – highend absurd!
***Mein Volk, dem ich angehöre und das ich liebe, ist das deutsche Volk, und meine Nation, die ich mit großem Stolz verehre, ist die deutsche Nation, eine ritterliche, stolze und harte Nation.
(Ernst Thälmann, deutscher Kommunist, *16.04.1886, + 18.08.1944)***
Wozu wäre Ernst Thälmann von der heutigen ‚Unseredemokratie’-Justiz dafür verurteilt worden? NAZI-Worte könnte man ihm ja nicht in den Mund legen. Vermutlich würde kein Verfahren gegen ihn eröffnet.
@ Joachim Krone / 03.10.2025
Frage mich, aus welcher Ecke der Befreier kommt, mit dem Sie die Flasche Bordeaux verkassematuckeln wollen? Beim Wodka ist mir das klar, da würde ich gern mit noch ein paar weiteren Flaschen dazustoßen. Nasterowje Gospodin Krone.
Die Gewaltenteilung ist nichts mehr wert, wenn sie nur noch formal besteht. Wenn oberste Gerichte nicht mehr nach Tatsachen, sondern nach Wünschen der herrschenden politischen Parteien oder NGOs entscheiden, verlieren sie massiv an Glaubhaftigkeit. Es kann nun jeder selbst beurteilen, wie diese jetzige Entscheidung einzuordnen ist. Mich betrifft sie zwar nicht. Ich habe diesen Satz noch nie gesagt. Ich kann mich aber dennoch nur wundern und dem Autor grundsätzlich Recht geben. -- War das nun ein Einzelfall? Wie war es denn mit der richterlichen Unabhängigkeit und der richterlichen Unparteilichkeit bei den Entscheidungen anderer oberster Gerichte in den letzten Jahren, z.B. in Sachen Corona und Umwelt bzw. Klimamaßnahmen? Wurden da alle ordnungsgemäß angehört, wurden alle Argumente berücksichtigt und richtig eingeordnet und sodann unparteiisch und sachlich abgewogen und schließlich argumentativ und sachlich gute Urteile gefällt bzw. ein ebenso guter Beschluss (in Umweltsachen) erlassen? Oder aber wurde einfach und unkritisch die Behauptung der Politik oder von NGOs als richtig unterstellt und dies dann im Urteil oder im Beschluss dem Grunde nach so übernommen? Nun, Richter sind auch nur Menschen. Aber allzu viele Fehler sind alles andere als gut für den Staat und seine Bürger. Und wenn Absicht dahinter gesteckt haben sollte, dann könnten sich irgendwann möglicherweise andere Richter mit dem Richterspruch und den Richtern befassen. Die gesetzliche Grundlage gibt es ja schon dafür.
Die herrschende Klasse ist von ihrer Demokratie derart überzeugt, das es ein Phamphlet von nur 86 Seiten bedarf, um sich ihrer Posten und Ämter sicher zu sein. Die Machthaber erkennen sehr wohl, was für eine Willkürherrschaft der Parteien sie hier im Land errichtet haben. Alles was ihnen nur ansatzweise gefährlich werden könnte haben sie gleich mal vorab verboten. Und seit Corona und 2015 ist dies für alle sichtbar geworden, der noch seine sieben Sinne beisammen hat. Der linke Faschismus ist salonfähig geworden, oder wie sonst wäre zu erklären das eine Antifa nicht samt und sonders im Zuchthaus sitzt, und ein begeisterter Anhänger derselben ein sensibler Finanzminister ist, der darauf auch noch ganz stolz ist. Dieser Staat ist im Ar… und kann weg. Der vertritt mittlerweile alles und jeden nur nicht das deutsche Volk.
So geht man eben mit Duckmäusern, sprich Untertanen, um. Ja, sie haben es nicht anders verdient.
Es hat noch nie eine unabhängige Justiz gegeben, sie war immer die Hure der jeweiligen Macht die sie eingesetzt hat.
Die BRD ist ein Rechtsmittelstaat, aber kein Rechtsstaat, da Parteien-und Mehrheitsherrschaft mit Rechtsstaat unvereinbar ist.
Ebensowenig wie sich ein Volk je selbst regiert hat, oder Freiheit und Gleichheit vereinbar wären.
Demokratie ist eine raffinierte Fata Morgana um das Volk ruhig zu stellen und da sie als alternativloses Endstadium der Geschichte dargestellt wird, wie der Kommunismus in der DDR muss sie zwangsläufig totalitär werden..
„Gesetzgeber oder Revolutionäre, die Gleichheit und Freiheit zugleich versprechen, sind Phantasten oder Scharlatane.
Niemand ist mehr Sklave, als der sich für frei hält, ohne es zu sein.“
GOETHE
„Die beste Entschuldigung für Prostituierte ist, dass Frau Justitia eine der Ihren ist.“
Alfred Bernhard Nobel