Es ist an Verlogenheit kaum zu überbieten, wenn derselbe Staat, der „alles für Deutschland“ zu sagen unter Strafe stellt, zugleich verlangt, dass seine Bürger „alles für Deutschland“ geben: ihr Leben, ihre persönliche Freiheit, ihr Eigentum.
Nun ist die Geschichtsfälschung quasi amtlich. Wie kürzlich bekanntgegeben, sieht der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Strafgericht, es tatsächlich als strafbar an, die Losung „Alles für Deutschland“ auszusprechen (siehe hier). Obgleich es eine Losung von Sozialdemokraten, Kommunisten, Gewerkschaftern, Christen, Nationalsozialisten, Christdemokraten und Anti-Hitler-Aktivisten, kurz: eine Losung aller Deutschen, war. Alles für Deutschland geben – das darf, ja muss man allerdings schon noch. Im Spannungs- und Verteidigungsfall hat man von Gesetzes wegen alles – Leben, Freiheit, Eigentum – für Kanzler, Volk und Vaterland zu opfern (Einzelheiten siehe unten). Nur in der Kurzfassung „alles für Deutschland“ soll man das nicht sagen dürfen.
§ 86a Strafgesetzbuch ist der Tatbestand, den der BGH hier angewendet wissen will. Er stellt das Verwenden von insbesondere nationalsozialistischen Kennzeichen unter Strafe. Parolen/Losungen fallen darunter, vorausgesetzt, sie waren für die Nationalsozialisten charakteristisch = kennzeichnend. Genau das ist von vornherein nicht der Fall bei einer Losung aller Deutschen, die über die Partei- und Gesellschaftsgrenzen Verwendung fand – bis hin zu erklärten Gegnern der Nationalsozialisten im Kampf gegen selbige.
„Alles für Deutschland“ entspricht daher nicht dem Hakenkreuz oder dem Gruß „Heil Hitler“. Letztere sind Zeichen/Losungen, die tatsächlich kennzeichnend für die Nationalsozialisten waren. Die von anderen Bürgern/Parteien/Organisationen nicht oder nur unter Androhung negativer Konsequenzen verwendet wurden. „Alles für Deutschland“ riefen auch Nicht-Nationalsozialisten aus Überzeugung. Man muss diese Überzeugung nicht teilen (und ich habe sie schon mehrfach kritisiert), aber es ist eine legitime Überzeugung. Die in diesen drei Wörtern auszudrücken ein Staat nicht verbieten darf. Die Losung „Alles für Deutschland“ war/ist somit wie die Nationalhymne kein nationalsozialistisches Charakteristikum. Und es steht auch dem BGH nicht zu, sie dazu zu machen. Er hat Recht zu sprechen und nicht Geschichte umzuschreiben. Wer Hakenkreuz und „Alles für Deutschland“ auf eine Ebene stellt, betreibt verwerfliche Propaganda.
BGH-Entscheidung zielt nicht auf historische Wahrheit, sondern politische Wirkung
Der BGH weiß das selbstverständlich auch ganz genau. Seine Entscheidung zielt nicht auf die historische Wahrheit, sondern auf die politische Wirkung. Es geht darum, der Partei AfD die Möglichkeit zu nehmen, einen positiven Zusammenhang zwischen dem Parteikürzel und der Losung (deren Anfangsbuchstaben ja dieselben sind) herzustellen, und im Speziellen die Ächtung des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke zu vertiefen, der diese Losung verwendet hat.
Man darf insofern annehmen, dass der BGH-Beschluss zugleich Ausdruck der Angst der Richter vor den Konsequenzen einer gegenteiligen Entscheidung ist. Man benötigt keine Phantasie, um sich vorzustellen, wie die linkstreue Presse, die Politik und staatsfinanzierte sogenannte Zivilgesellschaft die Richter im Fall eines Freispruchs bezeichnet und angegangen hätten und wie sich das auf den „guten“ Ruf der Richter und etwaige Ambitionen auf andere Ämter ausgewirkt hätte.
Die Scheinheiligkeit der Strafbarkeitsbefürworter zeigt sich in besonderer Weise an der gegenteiligen Behandlung der NS-Parteiprogramms-Parole „Gemeinnutz (geht) vor Eigennutz“. Sie ist weitaus „mehr Nazi“ und ihre Verwendung wäre weit strafwürdiger (siehe hierzu den Artikel „Alles für Deutschland“ wird verfolgt, die Nazi-Parole „Gemeinnutz vor Eigennutz“ nicht). Doch deren Verwender werden von der Justiz geschützt. Nur zur Klarstellung sei angemerkt, dass man beide Parolen strafrechtlich nicht verfolgen sollte.
Der Vorwurf auch des BGH an Björn Höcke, er habe versucht, die Parole „Alles für Deutschland“ wiederzubeleben, und das im Wissen um ihre „nationalsozialistische Vergangenheit“, geht ins Leere. Ob diese Mutmaßung tatsächlich zutrifft oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Denn selbst wenn es so wäre: Die Losung war nicht spezifisch nationalsozialistisch, sondern allgemeiner Ausdruck einer patriotischen Einstellung, die auch heute erlaubt und legitim ist. Niemand hat diese drei Wörter ernsthaft als nationalsozialistische Parole wahrgenommen. Nicht einmal der Spiegel, weder 1952 (siehe hier) noch 2023 (siehe hier).
Und auch nicht das Bundesamt für Verfassungsschutz, das in einer 86-seitigen Broschüre vom September 2022 über verbotene NS-Kennzeichen die Parole nicht aufführt (siehe hier). Man musste schon tief in irgendwelchen Militaria-Verkaufsforen graben, um auf SA-Dolche zu stoßen, auf denen diese Wörter eingraviert worden waren. Und hätten die Nationalsozialisten „Alles für Deutschland“ nicht nur auf diese Dolche gravieren und danach in den Dolchscheiden verschwinden lassen, sondern auch dementsprechend gehandelt, wären ihre Verbrechen allen erspart geblieben; denn nichts davon war „für Deutschland“.
Leben, Freiheit, Eigentum: was der Staat im Kriegsfall alles nehmen kann
Ohnedies ist es an Verlogenheit kaum zu überbieten, wenn derselbe Staat, der „alles für Deutschland“ zu sagen unter Strafe stellt, zugleich verlangt, dass seine Bürger, besser passt hier: Untertanen, „alles für Deutschland“ geben: ihr Leben, ihre persönliche Freiheit, ihr Eigentum.
Denn auf all das kann der Staat im Kriegsfall (offiziell: Verteidigungsfall) zugreifen und teilweise schon im Vorfeld eines Krieges in einem bloßen Spannungsfall. Siehe die nachfolgende Liste mit Beispielen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) unter Angabe der Gesetzesquelle:
- § 2 Arbeitssicherstellungsgesetz: Im Verteidigungsfall können alle Männer von 18 bis 60 Jahren zu einem Zwangsarbeitsverhältnis in wichtigen Bereichen verpflichtet werden (z. B. für als Müllmann oder Tankwart) und alle Frauen vom 18. bis 55. Lebensjahr zum Sanitäts- und Lazarettdienst.
- § 1 Bundesleistungsgesetz: Ermöglicht die Beschlagnahme jeder beliebigen Sache (im Gesetzestext nennt sich das „Anforderung zur Überlassung“) oder die Anforderung von Dienstleistungen (z. B. im Bereich Handwerk oder Gastronomie) für Zwecke der Verteidigung oder bei Gefahr für den Bestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
- § 14 Verkehrssicherstellungsgesetz: Jeder Eigentümer/Besitzer/Führer eines Kraftfahrzeugs kann schon im Spannungs-/Bündnisfall verpflichtet werden, dieses an einem bestimmten Ort abzuliefern oder nur in einem bestimmten Gebiet zu verwenden.
- § 6 Schutzbereichsgesetz: Für Zwecke der Verteidigung dürfen Gebiete zu „Schutzbereichen“ erklärt und Eigentümern/Bewohnern die Nutzung ihrer Grundstücke/Wohnungen untersagt und sie sogar zur Räumung verpflichtet werden (netterweise muss eine Räumungsfrist gesetzt werden).
- § 1 Wirtschaftssicherstellungsgesetz: Schon im Spannungs-/Bündnisfall können die gewerbliche Wirtschaft und die Landwirtschaft zur Herstellung und Lieferung von Waren und zur Erbringung von Werkleistungen wie z. B. Handwerker- und Bauarbeiten verpflichtet werden.
- § 4 Absatz 1 Nr. 7 Wehrpflichtgesetz: Im Spannungs- und Verteidigungsfall besteht grundsätzlich für jeden Mann von 18 bis 60 Jahren die Pflicht zum unbefristeten Wehrdienst mit der Waffe, wozu naturgemäß auch gehört, sein Leben auf dem Schlachtfeld zu lassen.
Nicht einmal mehr diesen Kriegsdienst wird man im Kriegsfall verweigern dürfen. Nach Ansicht des 4. Senats des BGH in einem Beschluss aus dem Januar 2025 dürfte der Bundestag mit einfacher Mehrheit eine Aussetzung des im Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz geregelten Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung beschließen, weil diese Möglichkeit im Grundgesetz selbst angelegt sei (siehe hier: Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall verboten).
Vielleicht, ganz vielleicht haben die BGH-Richter des 3. Strafsenats (das sind die, die Entscheidung zu „Alles für Deutschland“ getroffen haben) zwar Geschichtsfälschung betrieben, aber in weiser Voraussicht und in klammheimlicher Ablehnung der Ansicht der Kollegen aus dem 4. Senat zur Kriegsdienstverweigerung. Man stelle sich einmal vor, parteiübergreifend könnten die Scharfmacher ihr aktuelles Kriegsgeheul auch noch mit „Alles für Deutschland“-Rufen verbinden.
Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.
Alice für Deutschland! Schön laut und deutlich bitte! Und alle im Chor! So muss das! @ Boris Ko… guter Kommentar! Habe ich auch noch nie begriffen, was die nun wirklich von uns wollen. Ausplündern lassen ja, aber das noch mit einem freudigen Spruch versehen, nein! Kommste echt ni mit!
Werter Herr Kotchoubey, ich wähle, seit es sie gibt, die AfD bei sämtlichen Wahlen und habe das schon oft genug öffentlich bekannt. Die Hinwendung zur AfD hat mich seinerzeit die ersten „Freundschaften“ gekostet. Ist das nicht genug Bekenntnis zum Vaterland, das ich gern mein Heimatland nenne? Darüber hinaus bekenne ich mich zum Konservatismus im Sinne von Roger Scrutons „Von der Idee konservativ zu sein“. Abgesehen davon bekenne ich mich (was nicht wenige „Achsianer“ zur Weißglut treibt) als Christin, und Christen ist es nicht verboten, ihr Vaterland zu lieben, auch wenn ihre endgültige Heimat im Himmel ist. Auch diese zukünftige Heimat liebe ich, obwohl ich sie bislang nur aus der Bibel kenne. Ich bekenne mich also hiermit offen und zum wiederholten Male zur Vaterlandsliebe, auch Patriotismus genannt.
@Boris Kotchoubey „In KEINEM der 22 Kommentare fand ich eine Bekenntnis zur nationalen Option.“ – Noch nicht bemerkt? Aus Deutschland ist inzwischen „Deutschland“ geworden und dem folgt auch sein Patriotismus.
@Lucius De Geer: Ich habe die Losung (in vollständiger Form: „Nichts für uns, alles für Deutschland“) kritisiert, weil sie wie die Losung „Gemeinnutz vor Eigennutz“ Ausdruck eines kollektivistischen Denkens ist, das mir persönlich nicht zusagt. Nur der Klarstellung halber: Das bedeutet nicht, daß die gegenteiligen Losungen richtig wären.
Konsequenterweise verbieten die ‚Öberschten Bunddesrichter‘ dann auch komplett die Benutzung der klassischen deutschen Sprache – ohne die ‚neudeutschen‘ denglischen, arabischen und türkischen Brocken. Denn sie werden sicher im klassischen Deutsch kein Wort finden, die nicht irgendwelche Nazis verwandt haben. Ich bin gespannt, in welchem Idiom ‚unsere‘ Öberschten dann ihre Weisheiten und Erkenntnisse unter die Bevölkerung bringen.
Ihr bester Satz in diesem Zusammenhang: – „ Die Losung “Alles für Deutschland„ war/ist somit wie die Nationalhymne kein nationalsozialistisches Charakteristikum. Und es steht auch dem BGH nicht zu, sie dazu zu machen. Er hat Recht zu sprechen und nicht Geschichte umzuschreiben.“ Mit diesem Urteil und überhaupt mit solchen Urteilen entpuppt sich der BGH als Handlanger politischer Ideologisten in Regierungen, Verwaltungen und den Medien. Gemeint sind Leute, denen nicht die Wohlfahrt von Staat und Volk das Wichtigste ist sondern Augenschein, Adlerfedern und Selbstbedienung. /// Zu Herrn Höcke möchte ich noch etwas sagen. Nachdem der Name Höcke immer öfter auftauchte, habe ich wissen wollen, wer ist das und was lässt der sich denn zu Schulden kommen? Nach seinerzeit vielen Stunden in denen ich mir auf YT Reden von ihm angehört habe, war mein Urteil: der Mann ist gerade heraus, er ist klar in der Sprache und er ist kritisch und mutig. Das mag nicht jedem gefallen. -- Ich dann auf die Stelle gestoßen wo er sagte, --- wenn er Ministerpräsident in Thüringen würde, ob er dann den Staatsmedienvertrag kündigen würde? JA, DAS MACHT DER HÖCKE DANN!„ Da wusste ich, das ganze Mediendeutschland wird mit großen “Kalibern auf ihn schießen„. Sie würden Himmel und Hölle in Brand setzen, um diesem Mann am Zeug zu flicken – egal wie, wo, was!
Man findet einfach keine Worte mehr, für die uns regierenden …. Die mit Pünktchen ersetzte blumige Metapher kann sich jeder selbst aussuchen. Aber am meisten kotzen die Massen von Dummen an, die ihnen jeden noch so hanebüchenen Mist abkaufen (Klimawahn, Plandemie, der böse Russe) und sie in unterschiedlichen Konstellationen immer wieder an die Macht bringen!