Es ist an Verlogenheit kaum zu überbieten, wenn derselbe Staat, der „alles für Deutschland“ zu sagen unter Strafe stellt, zugleich verlangt, dass seine Bürger „alles für Deutschland“ geben: ihr Leben, ihre persönliche Freiheit, ihr Eigentum.
Nun ist die Geschichtsfälschung quasi amtlich. Wie kürzlich bekanntgegeben, sieht der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Strafgericht, es tatsächlich als strafbar an, die Losung „Alles für Deutschland“ auszusprechen (siehe hier). Obgleich es eine Losung von Sozialdemokraten, Kommunisten, Gewerkschaftern, Christen, Nationalsozialisten, Christdemokraten und Anti-Hitler-Aktivisten, kurz: eine Losung aller Deutschen, war. Alles für Deutschland geben – das darf, ja muss man allerdings schon noch. Im Spannungs- und Verteidigungsfall hat man von Gesetzes wegen alles – Leben, Freiheit, Eigentum – für Kanzler, Volk und Vaterland zu opfern (Einzelheiten siehe unten). Nur in der Kurzfassung „alles für Deutschland“ soll man das nicht sagen dürfen.
§ 86a Strafgesetzbuch ist der Tatbestand, den der BGH hier angewendet wissen will. Er stellt das Verwenden von insbesondere nationalsozialistischen Kennzeichen unter Strafe. Parolen/Losungen fallen darunter, vorausgesetzt, sie waren für die Nationalsozialisten charakteristisch = kennzeichnend. Genau das ist von vornherein nicht der Fall bei einer Losung aller Deutschen, die über die Partei- und Gesellschaftsgrenzen Verwendung fand – bis hin zu erklärten Gegnern der Nationalsozialisten im Kampf gegen selbige.
„Alles für Deutschland“ entspricht daher nicht dem Hakenkreuz oder dem Gruß „Heil Hitler“. Letztere sind Zeichen/Losungen, die tatsächlich kennzeichnend für die Nationalsozialisten waren. Die von anderen Bürgern/Parteien/Organisationen nicht oder nur unter Androhung negativer Konsequenzen verwendet wurden. „Alles für Deutschland“ riefen auch Nicht-Nationalsozialisten aus Überzeugung. Man muss diese Überzeugung nicht teilen (und ich habe sie schon mehrfach kritisiert), aber es ist eine legitime Überzeugung. Die in diesen drei Wörtern auszudrücken ein Staat nicht verbieten darf. Die Losung „Alles für Deutschland“ war/ist somit wie die Nationalhymne kein nationalsozialistisches Charakteristikum. Und es steht auch dem BGH nicht zu, sie dazu zu machen. Er hat Recht zu sprechen und nicht Geschichte umzuschreiben. Wer Hakenkreuz und „Alles für Deutschland“ auf eine Ebene stellt, betreibt verwerfliche Propaganda.
BGH-Entscheidung zielt nicht auf historische Wahrheit, sondern politische Wirkung
Der BGH weiß das selbstverständlich auch ganz genau. Seine Entscheidung zielt nicht auf die historische Wahrheit, sondern auf die politische Wirkung. Es geht darum, der Partei AfD die Möglichkeit zu nehmen, einen positiven Zusammenhang zwischen dem Parteikürzel und der Losung (deren Anfangsbuchstaben ja dieselben sind) herzustellen, und im Speziellen die Ächtung des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke zu vertiefen, der diese Losung verwendet hat.
Man darf insofern annehmen, dass der BGH-Beschluss zugleich Ausdruck der Angst der Richter vor den Konsequenzen einer gegenteiligen Entscheidung ist. Man benötigt keine Phantasie, um sich vorzustellen, wie die linkstreue Presse, die Politik und staatsfinanzierte sogenannte Zivilgesellschaft die Richter im Fall eines Freispruchs bezeichnet und angegangen hätten und wie sich das auf den „guten“ Ruf der Richter und etwaige Ambitionen auf andere Ämter ausgewirkt hätte.
Die Scheinheiligkeit der Strafbarkeitsbefürworter zeigt sich in besonderer Weise an der gegenteiligen Behandlung der NS-Parteiprogramms-Parole „Gemeinnutz (geht) vor Eigennutz“. Sie ist weitaus „mehr Nazi“ und ihre Verwendung wäre weit strafwürdiger (siehe hierzu den Artikel „Alles für Deutschland“ wird verfolgt, die Nazi-Parole „Gemeinnutz vor Eigennutz“ nicht). Doch deren Verwender werden von der Justiz geschützt. Nur zur Klarstellung sei angemerkt, dass man beide Parolen strafrechtlich nicht verfolgen sollte.
Der Vorwurf auch des BGH an Björn Höcke, er habe versucht, die Parole „Alles für Deutschland“ wiederzubeleben, und das im Wissen um ihre „nationalsozialistische Vergangenheit“, geht ins Leere. Ob diese Mutmaßung tatsächlich zutrifft oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Denn selbst wenn es so wäre: Die Losung war nicht spezifisch nationalsozialistisch, sondern allgemeiner Ausdruck einer patriotischen Einstellung, die auch heute erlaubt und legitim ist. Niemand hat diese drei Wörter ernsthaft als nationalsozialistische Parole wahrgenommen. Nicht einmal der Spiegel, weder 1952 (siehe hier) noch 2023 (siehe hier).
Und auch nicht das Bundesamt für Verfassungsschutz, das in einer 86-seitigen Broschüre vom September 2022 über verbotene NS-Kennzeichen die Parole nicht aufführt (siehe hier). Man musste schon tief in irgendwelchen Militaria-Verkaufsforen graben, um auf SA-Dolche zu stoßen, auf denen diese Wörter eingraviert worden waren. Und hätten die Nationalsozialisten „Alles für Deutschland“ nicht nur auf diese Dolche gravieren und danach in den Dolchscheiden verschwinden lassen, sondern auch dementsprechend gehandelt, wären ihre Verbrechen allen erspart geblieben; denn nichts davon war „für Deutschland“.
Leben, Freiheit, Eigentum: was der Staat im Kriegsfall alles nehmen kann
Ohnedies ist es an Verlogenheit kaum zu überbieten, wenn derselbe Staat, der „alles für Deutschland“ zu sagen unter Strafe stellt, zugleich verlangt, dass seine Bürger, besser passt hier: Untertanen, „alles für Deutschland“ geben: ihr Leben, ihre persönliche Freiheit, ihr Eigentum.
Denn auf all das kann der Staat im Kriegsfall (offiziell: Verteidigungsfall) zugreifen und teilweise schon im Vorfeld eines Krieges in einem bloßen Spannungsfall. Siehe die nachfolgende Liste mit Beispielen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) unter Angabe der Gesetzesquelle:
- § 2 Arbeitssicherstellungsgesetz: Im Verteidigungsfall können alle Männer von 18 bis 60 Jahren zu einem Zwangsarbeitsverhältnis in wichtigen Bereichen verpflichtet werden (z. B. für als Müllmann oder Tankwart) und alle Frauen vom 18. bis 55. Lebensjahr zum Sanitäts- und Lazarettdienst.
- § 1 Bundesleistungsgesetz: Ermöglicht die Beschlagnahme jeder beliebigen Sache (im Gesetzestext nennt sich das „Anforderung zur Überlassung“) oder die Anforderung von Dienstleistungen (z. B. im Bereich Handwerk oder Gastronomie) für Zwecke der Verteidigung oder bei Gefahr für den Bestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
- § 14 Verkehrssicherstellungsgesetz: Jeder Eigentümer/Besitzer/Führer eines Kraftfahrzeugs kann schon im Spannungs-/Bündnisfall verpflichtet werden, dieses an einem bestimmten Ort abzuliefern oder nur in einem bestimmten Gebiet zu verwenden.
- § 6 Schutzbereichsgesetz: Für Zwecke der Verteidigung dürfen Gebiete zu „Schutzbereichen“ erklärt und Eigentümern/Bewohnern die Nutzung ihrer Grundstücke/Wohnungen untersagt und sie sogar zur Räumung verpflichtet werden (netterweise muss eine Räumungsfrist gesetzt werden).
- § 1 Wirtschaftssicherstellungsgesetz: Schon im Spannungs-/Bündnisfall können die gewerbliche Wirtschaft und die Landwirtschaft zur Herstellung und Lieferung von Waren und zur Erbringung von Werkleistungen wie z. B. Handwerker- und Bauarbeiten verpflichtet werden.
- § 4 Absatz 1 Nr. 7 Wehrpflichtgesetz: Im Spannungs- und Verteidigungsfall besteht grundsätzlich für jeden Mann von 18 bis 60 Jahren die Pflicht zum unbefristeten Wehrdienst mit der Waffe, wozu naturgemäß auch gehört, sein Leben auf dem Schlachtfeld zu lassen.
Nicht einmal mehr diesen Kriegsdienst wird man im Kriegsfall verweigern dürfen. Nach Ansicht des 4. Senats des BGH in einem Beschluss aus dem Januar 2025 dürfte der Bundestag mit einfacher Mehrheit eine Aussetzung des im Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz geregelten Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung beschließen, weil diese Möglichkeit im Grundgesetz selbst angelegt sei (siehe hier: Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall verboten).
Vielleicht, ganz vielleicht haben die BGH-Richter des 3. Strafsenats (das sind die, die Entscheidung zu „Alles für Deutschland“ getroffen haben) zwar Geschichtsfälschung betrieben, aber in weiser Voraussicht und in klammheimlicher Ablehnung der Ansicht der Kollegen aus dem 4. Senat zur Kriegsdienstverweigerung. Man stelle sich einmal vor, parteiübergreifend könnten die Scharfmacher ihr aktuelles Kriegsgeheul auch noch mit „Alles für Deutschland“-Rufen verbinden.
Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.
Deutschland, ein einziges Irrenhaus !
Herr Krone, je EINE Flasche? Ich rate dringend aufzustocken, nicht Flaschen, nicht Kisten, sondern in Paletten sollten Sie bevorraten. Wir wollen doch schließlich die Klischees angemessen bedienen! Offensichtlich haben Sie weder Franzosen noch Russen kennengelernt. Ein paar Dosen Kaviar und ein Terrarium voll Frösche wären vielleicht auch gut investiert. Und Sie haben tatsächlich sogar noch einen Schrank? Das macht Sie ja beinah schon wieder verdächtig…
DasUrteil soll nur dazu dienen,Herrn Höcke demnaechst vor der Thüringenwahl,das passive Wahlrecht zu entziehen…
daher die Anklagen,daher die Urteile,daher das Urteil des BGH
das Alles ist klar nach zu vollziehen und war von Beginn an absehbar.
NUR wird sich das rächen,auf die für „unseredemokratie“Politiker unangenehmste Weise,denn schon 2023 kamen sie gegen die dezentralen Spaziergänge nicht mehr an…..
Viel wichtiger als der konkrete Fall, ist die Frage, wie es dazu gekommen ist, dass eine Juris-Prudenz sich unbemerkt zum Zerstörer des Rechts und zum Zerstörer des Systems entwickeln konnte, das sie – lügnerisch – zu verteidigen vorgeben. Es war doch schon lange sichtbar. Seit Jahren ist völlig offenkundig, das sich das zur Karikatur des Rechts entwickelt, zur höhnischen Umkehrung der Wahrheit. Und wir haben es alle gesehen, sind aber der GEWALT ausgewichen. Ich erinnere hier daran, was der §81 StGB sagt: „(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.“
Die Ausnutzung des Gewaltmonopols, das durch richterliche Veruteilung und Bestrafung, sowie der Drohung damit, ausgeübt wird, ist GEWALT. Wer diese GEWALT dazu benutzt, die Freiheitlich-Demokratische Grundordnung von innen zu zerstören, erfüllt OHNE JEDEN ZWEIFEL den Tatbestand des §81ff. Nur die verdrehte Rechtsauffasung der TÄTER hält uns davon ab, das zu begreifen.
An Boris Kotchoubey: Ihre Beobachtung hat mich verstört, aber nur für einen Moment. // Wäre es der Fall, daß keiner (der Kommentatoren) hier Deutschland liebte, dann gäbe es die „Achse“ längst nicht mehr. Ich lese aber aus einer Vielzahl der Kommentare die Bekümmerung, die Resignation oder gar die Verzweiflung um die Zustände des Landes heraus. Solche Gefühle setzen wohl die Trauer um ein verlorenes Geliebtes voraus. Freilich gibt es auch nicht wenige Stimmen, die für Deutschland nur Schimpf übrig haben; manche davon brüsten sich damit, längst „abgehauen“ zu sein. Wir können hier entweder von genuiner Ablehnung des Vaterlandes, oder aber von der Reduktion kognitiver Dissonanz – „meine Geliebte hat mich verschmäht, also reiße ich sie aus meinem Herzen“ – oder noch anderen Motiven ausgehen. Ich selbst habe immer wieder den Impuls, die Deutschland-Verächter hier persönlich anzugehen. Am schlimmsten finde ich jene, die den Deutschen „böse Gene“ a la Daniel Goldhagen andichten wollen. Ich lasse es aber bleiben, um meine Kräfte nicht zu verschleudern. // Es gibt des weiteren die Stimmen, die zum Widerstand aufrufen. Das ist klar patriotisch. // Ich liebe Deutschland. Ich bete um seine Rettung. Ich bete um die Rettung des christlichen Abendlandes. (Existiert dieses noch???). Ich verabscheue die bösen Kräfte, die das Land in den Untergang führen, die Diener der Lüge und des Verbrechens. Mit meiner kleinen Kraft will ich einstehen für das Land, das ich liebe. Für mein Heimatland. // PS: Zu bedenken ist stets auch der krasse Konflikt zwischen „Deutschland“ und dem deutschen Volke auf der einen Seite und auf der anderen Seite jenen, die den deutschen Staat erbeutet haben. Der einen Seite kann jemandes Liebe, der anderen aber Abscheu und Verachtung gehören.
DAS BÖSE ERWACHEN – Lieber Bürger, geh zur Ruh’, schließe beide Äuglein zu, lässt Du Dich immer mehr aussaugen, schließe auch noch die Hühneraugen. / Wenn Rechte rechte Worte nennen, dann solltest Du am besten pennen, die Ohren aber offenhalten, für Schwachsinn grüner Durchgeknallten. / Tatsachen sollen Dich nicht rühren und etwa dazu verführen, Glauben denen nicht mehr zu schenken, die schamlos Deinen Geist verrenken. / Stelle Dich nicht, sei besser dumm, weil dann das Sammelsurium linksmedialer Wortverdreher verträgst als dummes Schaf Du eher. / Viel besser lässt es sich so leben, sollst nicht mehr nach Wohlstand streben, für viel, viel mehr sollst Du noch zahlen, wählen Rotgrün bei allen Wahlen. / Wenn eines Tag’s zerbricht der Krug, das Kartenhaus aus Volksbetrug über Dir zusammenkracht, bist zu spät Du aufgewacht.
Deutschland ist zerstört. Wer seine ganze Kraft diesem Wrack geben will, soll es machen. Ich habe schon länger die Heimat verloren und es waren nur falsche Erwartungen, die mich noch irgendwie in eine Spur gepresst haben, die sind nun zum Ende auch endlich geplatzt. Das war zu lange schon gar nicht mehr freiwillig. Jetzt ist endlich auch das beendet. Ich bin keinem Land und keiner Person noch irgend etwas schuldig. Nur der tiefe Groll, so getäuscht und so benutzt worden zu sein, bleibt. Ärgerlich, aber nicht zu ändern. Für mich ist die Idee „Irgendwas für Deutschland“ schon völlig irre, völlig neben der Spur, nur die Ausgeburt kranker Psyche. Es ist gleichgültig, ob das heilt. Es gibt kein Ziel mehr. Wer nicht fliehen kann, wird irre gemacht. Wer nicht ausweichen kann, wird von innen zerstört. So war Satan:Innen immer. Da hat Frau Grimm Recht, es ist so vorbestimmt. Aber es hätte nicht so sein müssen! Nichts mehr für Deutschland! Wer weiter seine Kraft in das investiert, das ihn zerstört, mit Anlauf, ist dumm.