Es ist an Verlogenheit kaum zu überbieten, wenn derselbe Staat, der „alles für Deutschland“ zu sagen unter Strafe stellt, zugleich verlangt, dass seine Bürger „alles für Deutschland“ geben: ihr Leben, ihre persönliche Freiheit, ihr Eigentum.
Nun ist die Geschichtsfälschung quasi amtlich. Wie kürzlich bekanntgegeben, sieht der Bundesgerichtshof (BGH), das höchste deutsche Strafgericht, es tatsächlich als strafbar an, die Losung „Alles für Deutschland“ auszusprechen (siehe hier). Obgleich es eine Losung von Sozialdemokraten, Kommunisten, Gewerkschaftern, Christen, Nationalsozialisten, Christdemokraten und Anti-Hitler-Aktivisten, kurz: eine Losung aller Deutschen, war. Alles für Deutschland geben – das darf, ja muss man allerdings schon noch. Im Spannungs- und Verteidigungsfall hat man von Gesetzes wegen alles – Leben, Freiheit, Eigentum – für Kanzler, Volk und Vaterland zu opfern (Einzelheiten siehe unten). Nur in der Kurzfassung „alles für Deutschland“ soll man das nicht sagen dürfen.
§ 86a Strafgesetzbuch ist der Tatbestand, den der BGH hier angewendet wissen will. Er stellt das Verwenden von insbesondere nationalsozialistischen Kennzeichen unter Strafe. Parolen/Losungen fallen darunter, vorausgesetzt, sie waren für die Nationalsozialisten charakteristisch = kennzeichnend. Genau das ist von vornherein nicht der Fall bei einer Losung aller Deutschen, die über die Partei- und Gesellschaftsgrenzen Verwendung fand – bis hin zu erklärten Gegnern der Nationalsozialisten im Kampf gegen selbige.
„Alles für Deutschland“ entspricht daher nicht dem Hakenkreuz oder dem Gruß „Heil Hitler“. Letztere sind Zeichen/Losungen, die tatsächlich kennzeichnend für die Nationalsozialisten waren. Die von anderen Bürgern/Parteien/Organisationen nicht oder nur unter Androhung negativer Konsequenzen verwendet wurden. „Alles für Deutschland“ riefen auch Nicht-Nationalsozialisten aus Überzeugung. Man muss diese Überzeugung nicht teilen (und ich habe sie schon mehrfach kritisiert), aber es ist eine legitime Überzeugung. Die in diesen drei Wörtern auszudrücken ein Staat nicht verbieten darf. Die Losung „Alles für Deutschland“ war/ist somit wie die Nationalhymne kein nationalsozialistisches Charakteristikum. Und es steht auch dem BGH nicht zu, sie dazu zu machen. Er hat Recht zu sprechen und nicht Geschichte umzuschreiben. Wer Hakenkreuz und „Alles für Deutschland“ auf eine Ebene stellt, betreibt verwerfliche Propaganda.
BGH-Entscheidung zielt nicht auf historische Wahrheit, sondern politische Wirkung
Der BGH weiß das selbstverständlich auch ganz genau. Seine Entscheidung zielt nicht auf die historische Wahrheit, sondern auf die politische Wirkung. Es geht darum, der Partei AfD die Möglichkeit zu nehmen, einen positiven Zusammenhang zwischen dem Parteikürzel und der Losung (deren Anfangsbuchstaben ja dieselben sind) herzustellen, und im Speziellen die Ächtung des Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke zu vertiefen, der diese Losung verwendet hat.
Man darf insofern annehmen, dass der BGH-Beschluss zugleich Ausdruck der Angst der Richter vor den Konsequenzen einer gegenteiligen Entscheidung ist. Man benötigt keine Phantasie, um sich vorzustellen, wie die linkstreue Presse, die Politik und staatsfinanzierte sogenannte Zivilgesellschaft die Richter im Fall eines Freispruchs bezeichnet und angegangen hätten und wie sich das auf den „guten“ Ruf der Richter und etwaige Ambitionen auf andere Ämter ausgewirkt hätte.
Die Scheinheiligkeit der Strafbarkeitsbefürworter zeigt sich in besonderer Weise an der gegenteiligen Behandlung der NS-Parteiprogramms-Parole „Gemeinnutz (geht) vor Eigennutz“. Sie ist weitaus „mehr Nazi“ und ihre Verwendung wäre weit strafwürdiger (siehe hierzu den Artikel „Alles für Deutschland“ wird verfolgt, die Nazi-Parole „Gemeinnutz vor Eigennutz“ nicht). Doch deren Verwender werden von der Justiz geschützt. Nur zur Klarstellung sei angemerkt, dass man beide Parolen strafrechtlich nicht verfolgen sollte.
Der Vorwurf auch des BGH an Björn Höcke, er habe versucht, die Parole „Alles für Deutschland“ wiederzubeleben, und das im Wissen um ihre „nationalsozialistische Vergangenheit“, geht ins Leere. Ob diese Mutmaßung tatsächlich zutrifft oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Denn selbst wenn es so wäre: Die Losung war nicht spezifisch nationalsozialistisch, sondern allgemeiner Ausdruck einer patriotischen Einstellung, die auch heute erlaubt und legitim ist. Niemand hat diese drei Wörter ernsthaft als nationalsozialistische Parole wahrgenommen. Nicht einmal der Spiegel, weder 1952 (siehe hier) noch 2023 (siehe hier).
Und auch nicht das Bundesamt für Verfassungsschutz, das in einer 86-seitigen Broschüre vom September 2022 über verbotene NS-Kennzeichen die Parole nicht aufführt (siehe hier). Man musste schon tief in irgendwelchen Militaria-Verkaufsforen graben, um auf SA-Dolche zu stoßen, auf denen diese Wörter eingraviert worden waren. Und hätten die Nationalsozialisten „Alles für Deutschland“ nicht nur auf diese Dolche gravieren und danach in den Dolchscheiden verschwinden lassen, sondern auch dementsprechend gehandelt, wären ihre Verbrechen allen erspart geblieben; denn nichts davon war „für Deutschland“.
Leben, Freiheit, Eigentum: was der Staat im Kriegsfall alles nehmen kann
Ohnedies ist es an Verlogenheit kaum zu überbieten, wenn derselbe Staat, der „alles für Deutschland“ zu sagen unter Strafe stellt, zugleich verlangt, dass seine Bürger, besser passt hier: Untertanen, „alles für Deutschland“ geben: ihr Leben, ihre persönliche Freiheit, ihr Eigentum.
Denn auf all das kann der Staat im Kriegsfall (offiziell: Verteidigungsfall) zugreifen und teilweise schon im Vorfeld eines Krieges in einem bloßen Spannungsfall. Siehe die nachfolgende Liste mit Beispielen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit) unter Angabe der Gesetzesquelle:
- § 2 Arbeitssicherstellungsgesetz: Im Verteidigungsfall können alle Männer von 18 bis 60 Jahren zu einem Zwangsarbeitsverhältnis in wichtigen Bereichen verpflichtet werden (z. B. für als Müllmann oder Tankwart) und alle Frauen vom 18. bis 55. Lebensjahr zum Sanitäts- und Lazarettdienst.
- § 1 Bundesleistungsgesetz: Ermöglicht die Beschlagnahme jeder beliebigen Sache (im Gesetzestext nennt sich das „Anforderung zur Überlassung“) oder die Anforderung von Dienstleistungen (z. B. im Bereich Handwerk oder Gastronomie) für Zwecke der Verteidigung oder bei Gefahr für den Bestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung.
- § 14 Verkehrssicherstellungsgesetz: Jeder Eigentümer/Besitzer/Führer eines Kraftfahrzeugs kann schon im Spannungs-/Bündnisfall verpflichtet werden, dieses an einem bestimmten Ort abzuliefern oder nur in einem bestimmten Gebiet zu verwenden.
- § 6 Schutzbereichsgesetz: Für Zwecke der Verteidigung dürfen Gebiete zu „Schutzbereichen“ erklärt und Eigentümern/Bewohnern die Nutzung ihrer Grundstücke/Wohnungen untersagt und sie sogar zur Räumung verpflichtet werden (netterweise muss eine Räumungsfrist gesetzt werden).
- § 1 Wirtschaftssicherstellungsgesetz: Schon im Spannungs-/Bündnisfall können die gewerbliche Wirtschaft und die Landwirtschaft zur Herstellung und Lieferung von Waren und zur Erbringung von Werkleistungen wie z. B. Handwerker- und Bauarbeiten verpflichtet werden.
- § 4 Absatz 1 Nr. 7 Wehrpflichtgesetz: Im Spannungs- und Verteidigungsfall besteht grundsätzlich für jeden Mann von 18 bis 60 Jahren die Pflicht zum unbefristeten Wehrdienst mit der Waffe, wozu naturgemäß auch gehört, sein Leben auf dem Schlachtfeld zu lassen.
Nicht einmal mehr diesen Kriegsdienst wird man im Kriegsfall verweigern dürfen. Nach Ansicht des 4. Senats des BGH in einem Beschluss aus dem Januar 2025 dürfte der Bundestag mit einfacher Mehrheit eine Aussetzung des im Artikel 4 Absatz 3 Grundgesetz geregelten Grundrechts auf Kriegsdienstverweigerung beschließen, weil diese Möglichkeit im Grundgesetz selbst angelegt sei (siehe hier: Kriegsdienstverweigerung im Kriegsfall verboten).
Vielleicht, ganz vielleicht haben die BGH-Richter des 3. Strafsenats (das sind die, die Entscheidung zu „Alles für Deutschland“ getroffen haben) zwar Geschichtsfälschung betrieben, aber in weiser Voraussicht und in klammheimlicher Ablehnung der Ansicht der Kollegen aus dem 4. Senat zur Kriegsdienstverweigerung. Man stelle sich einmal vor, parteiübergreifend könnten die Scharfmacher ihr aktuelles Kriegsgeheul auch noch mit „Alles für Deutschland“-Rufen verbinden.
Ansgar Neuhof, Jahrgang 1969, ist Rechtsanwalt und Steuerberater mit eigener Kanzlei in Berlin.
Es sind immer wieder die Linken die unser Land ins Elend reißen! Das begab im August 1914 als die Sozen für den Krieg stimmten.
Was will man auch noch zu Deutschland sagen, ausser Gute Nacht, tschüss und auf nimmer Wiedersehen.
Ja aber die Drohnen, ja aber der Putin. Panik stoppt Vernunft.
Und ansonsten: Die Gesetze können längst nicht mehr umgesetzt werden. Wer sieht wie es in deutschen Schulen zugeht, der weiß dass es nur Worte bleiben werden. Alles für das Gesäß….
Zukünftig zur Motivation dann vielleicht „Deus lo vult“ /// Dagegen kann nicht mal die katholische Kirche etwas haben. Und der Satz ist so was von Nicht-Nazi, daß er jedem Richterspruch standhalten sollte.
Wer noch glaubt das Deutschland ein Staat mit einem Rechtssystem ist, sollte aufwachen. Die Antidemokraten vollens am Wirken z.B. der VS sammelt personenbezogene Daten und legt wie vor über 100 Jahren in der Schweiz „Fichen“ (Fichenskandal), ein Dossier über jeden Bürger an. Anfang 2025 waren ~500000 Bürger personenbezogen erfasst !!! Dazu gibt dieser Verfassungsschmutz Daten an die juristische Person vulgo Wirtschaft, auch Vermieter, unaufgefordert weiter. Und gerade gestern im Reichstag, werden alle Staatsbeamte und die sich bewerben stasiartig analysiert „02.10.2025 Inneres — Gesetzentwurf — hib 462/2025. Modernisierung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes“. Aktuell gibt es die politisch kollektive Feier der Antidemokraten zum „Tag der deutschen Einheit“ das Motto „Zukunft durch Wandel“ heraus. Lesenswert Reitschuster-Hubertus Knabe „Verfassungsschutz erklärt Kritik am Staat zur Gefahr“. Sollte das gesamte Barvermögen von der Bank geholt und Eigentum verkauft werden? Denn eines ist sicher die Banken werden weitere Überrasschungen parat haben. Ehemalige Friedensunion sucht den „European Way of War“. Das haben sich die Sicherheitsexperten C. Major und Ch. Mölling ausgedacht. „Europa braucht jetzt einen eigenen ‚Way of War’„, schreiben sie im “Spiegel„. P.S. Artikel 52 “Falls es wem entgangen ist: mit dem Update 2010 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union hat die EU diese Grundrechte abgeschafft… Die „Grundrechte“ der „Europäischen Union“ und ihre „Charta“ sind wertlose Irreführung und zynische Rechtsfolklore. „
„Dich betrügt der Staatsmann, der Pfaffe, der Lehrer der Sitten, / Und dies Kleeblatt, wie tief betest du, Pöbel, es an. / Leider läßt sich noch kaum was Rechtes denken und sagen, / Das nicht grimmig den Staat, Götter und Sitten verletzt.“ Goethe, Venezianische Epigramme (1790)
Aprpos Hakenkreuz:
„… Hakenkreuz oder dem Gruß “Heil Hitler„. Letztere sind Zeichen/Losungen, die tatsächlich kennzeichnend für die Nationalsozialisten waren.“ Für das Hakenkreuz trifft das auf die deutsche Gesellschaft zu; die Nazis usurpierten das Symbol „Sonnenrad“, das generell in vielen Kulturen als Glückssymbol galt und gilt. Selbst nicht überall in Europa war es das Symbol der Nazis allein; in Finnland beispielsweise war (und ist) es ein nationales Symbol und traditionelles Ornament, das sogar in Staatswappen und auf Militärflugzeugen auftaucht.
Nur mal nebenbei.
Vielleicht gewinnt das Symbol irgendwann, in 100 oder 200 Jahren, einen Teil seiner Unschuld zurück.