Wenn für den Berliner Schüler Yunus M. alles nach Plan läuft, wird er bald nicht nur seine Abi-Klausuren schreiben, sondern zuvor noch ein Stück Rechtsgeschichte. Erstmals verhandelt an diesem Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in letzter Instanz über eine Klage, auf dem Schulgelände nach islamischem Ritus beten zu dürfen. Das Urteil im bundesweit beachteten Streit ist zwar nur für Schule und Schüler im konkreten Fall verbindlich, strahlt aber auf ähnliche Konflikte in Berlin und im Bundesgebiet aus. http://www.tagesspiegel.de/berlin/schule/streit-um-gebetsraum-vor-bundesgericht/5893436.html