Kolja Zydatiss / 29.05.2019 / 06:25 / Foto: Krd / 62 / Seite ausdrucken

AKK goes Erdogan

Einen Tag nach der zur „Schicksalswahl“ hochgejazzten Europawahl, bei der es angeblich um nichts weniger ging als die Rettung der „Demokratie“ vor einem „autoritären“ Populismus, hat eine Vertreterin des deutschen politischen Establishments offenbart, wie sie zum klassischen Bürgerrecht der Meinungsfreiheit steht.

Nach Angaben des „Göttinger Tageblatts“ äußerte sich die CDU-Bundesvorsitzende Annegret Kramp-Karrenbauer (AKK) am Montag am Rande von Gremiensitzungen der CDU besorgt über die Anti-CDU-Videos des Internetaktivisten „Rezo“ und weiterer YouTuber und forderte eine Regulierung. Solche Online-Äußerungen seien mit einem gedruckten Aufruf vergleichbar, nicht CDU oder SPD zu wählen. Wenn 70 Tageszeitungen dies vor einer Wahl tun würden, würde dies als „klare Meinungsmache“ eingestuft werden. Man müsse darüber reden: „Was sind Regeln aus dem analogen Bereich und welche Regeln gelten auch für den digitalen Bereich.“ In der Debatte müssten auch die „Auswirkungen auf die Demokratie“ eine Rolle spielen.

Später hat Kamp-Karrenbauer ihre Bemerkungen auf Twitter näher erläutert. Es sei absurd, ihr zu unterstellen, Meinungsäußerungen regulieren zu wollen. Tatsächlich sei es ihr um die „politische Kultur“, insbesondere im Wahlkampf, gegangen. Es seien gerade die „Parteien der Mitte“, die „demokratische Werte“ jeden Tag verteidigten. Man solle daher nicht – wie „Rezo“ – dazu aufrufen, diese Parteien nicht zu wählen oder sie zu „zerstören“.

Als studierte Juristin und Politologin müsste Kramp-Karrenbauer eigentlich wissen, dass es in Deutschland keine Regeln gegen „Meinungsmache“ gibt – weder im Allgemeinen noch im Kontext von Wahlen. Redaktionen, die durch den Rundfunkbeitrag finanziert werden, sind zu einem Minimum an Respekt gegenüber allen Parteien verpflichtet. Ansonsten verpflichten die deutschen Gesetze den Journalismus lediglich auf die freiheitlich-demokratische Grundordnung und auf die Einhaltung bestimmter vom Grundgesetz gedeckter Beschränkungen, etwa das Verbot von Beleidigung und übler Nachrede. Stellungnahmen und Kritik an der Obrigkeit sind im deutschen Presserecht sogar ausdrücklich erwünscht.

Erschreckendes über das Verständnis von Demokratie

Wie der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Markus Kompa erklärt, gelten diese Bestimmungen grundsätzlich auch für die sogenannten „Neuen Medien“. Die Landesmedienanstalten würden zwar bestimmte reichweitenstarke YouTuber mit redaktionell gestalteten Inhalten als Rundfunkveranstalter im Sinne der Mediengesetze einstufen, so dass diese eine gewisse Vielfalt der Meinungen bieten müssten. Doch selbst dieses Gebot schließe einen Boykottaufruf gegen eine Partei nicht aus. Wenn Kramp-Karrenbauer „Meinungsmache“ durch YouTuber regulieren will, müsste sie ein entsprechendes Gesetz also erst auf den Weg bringen. Laut Kompa spricht allerdings vieles dafür, dass ein solches Gesetz verfassungswidrig wäre, da es in den Wesensgehalt des Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes eingreifen würde.

Der berufscoole Blauschopf „Rezo“ ist also vorerst vor staatlicher Zensur sicher. Trotzdem offenbaren die Überlegungen von Kramp-Karrenbauer Erschreckendes über ihr Verständnis von Demokratie und Medienfreiheit. In gewisser Hinsicht ist die CDU-Chefin natürlich ein Produkt der deutschen Kultur, die dem freien Wort grundsätzlich wenig Wert beimisst. Anders als etwa in den USA ist hierzulande kaum jemand bereit, die Meinungsfreiheit als allgemeines Prinzip zu verteidigen. Auf die heutige Rechtslage mit ihren Verboten von Volksverhetzung, Holocaustleugnung und so weiter sind die meisten Deutschen stolz. Sie gilt als Beleg dafür, dass Deutschland heute „zivilisiert“ sei und aus seiner Vergangenheit gelernt habe.

Vor diesem Hintergrund darf es niemanden wundern, wenn die deutsche Politik die Meinungsfreiheit nahezu widerstandlos immer weiter einschränkt. Spätestens seit dem „Flüchtlingsherbst“ 2015 fürchtet das Establishment eine Radikalisierung der Bevölkerung und will die Verbreitung „rechten“ Gedankenguts um jeden Preis verhindern. Der Sieg „der Falschen“ beim Brexit-Referendum und der amerikanischen Präsidentschaftswahl im Jahr 2016 hat die gesellschaftlichen Eliten weiter verunsichert. Nach diesen Abstimmungen brach in Deutschland eine regelrechte Moralpanik um sogenannte „Hassrede“ und „Fake-News“ in den sozialen Medien aus. Politiker überboten sich mit totalitär anmutenden Forderungen (etwa Vorgaben für die Verbreitung staatlich erwünschter Inhalte).

Kein Kollateralschaden, sondern ein Zweck

Die illiberalsten Vorschläge setzten sich glücklicherweise nicht durch. Mit regelmäßigen Wohnungsdurchsuchungen im Rahmen der „Aktionstage gegen Hasspostings“ und dem am 1. Oktober 2017 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) geht der deutsche Staat allerdings drakonisch gegen unliebsame Meinungsäußerungen im Netz vor. Bei letzterem drängt sich der Verdacht auf, dass das sogenannte „Overblocking“ (also die Löschung kontroverser, aber unter deutschem Recht legaler Statements) für die Regierung kein Kollateralschaden, sondern ein Zweck – oder zumindest ein nützlicher Nebeneffekt – des Gesetzes ist.

Eine zensorische Lenkung gesellschaftlicher Debatten ist der deutschen Politik also nicht fremd. Trotzdem ist der jüngste Vorstoß von Annegret Kramp-Karrenbauer etwas Besonderes, denn hier geht es nicht um die Zensur islam-, einwanderungskritischer oder „rechtspopulistischer“ Äußerungen (was schlimm genug wäre), sondern um eine Art grundsätzlichen „Artenschutz für CDU und SPD“ (Markus Kompa). Wie kommt die CDU-Vorsitzende auf die Idee, dass ein regierungskritisches YouTube-Video „die Demokratie“ bedrohen könnte und zensiert werden müsste?

Bisher glaubte ich, dass unsere politischen Eliten über eine gewisse ideengeschichtliche Grundbildung verfügen, sich aber nicht unbedingt eine Bevölkerung wünschen, die sich intensiv mit Themen wie Demokratie oder Bürgerrechten auseinandersetzt (daher vielleicht auch die zunehmende Fixierung des Bildungssystems auf trendig-seichte Themen wie „Nachhaltigkeit“, „Vielfalt“ oder „gesunde Ernährung“). Nach der Lektüre der eingangs erwähnten Kramp-Karrenbauer-Tweets bin ich mir da nicht mehr so sicher. Offenbar weiß die CDU-Vorsitzende und mögliche zukünftige Bundeskanzlerin tatsächlich nicht, was Demokratie bedeutet.

Ihren Tweets nach zu urteilen, ist die Demokratie für Kramp-Karrenbauer keine Gesellschaftsform freier und politisch gleichberechtigter Bürger, deren Meinungen und Anliegen im offenen, gern auch leidenschaftlichen Ideenstreit aufeinandertreffen. Stattdessen steht der Begriff offenbar für eine diffuse „Politik der Mitte“, die vor Angriffen geschützt werden müsse.

Politik als elitärer Akt der Menschenverwaltung

Diese Sakralisierung des zentristischen Status quo ist nichts Neues. Schon seit Jahren versucht das orientierungslose, mit seiner schwindenden Beliebtheit konfrontierte politische Establishment, vermeintlich „extreme“ Meinungen zu diskreditieren. Ganze Heerscharen von „Populisten“, „Europafeinden“, „Neokonservativen“, „Klimaleugnern“, „Marktradikalen“ und „Islamophoben“ bedrohen angeblich die „liberale Demokratie“ und die „offene Gesellschaft“ und müssen ausgegrenzt werden.

Jetzt hat es einen grün-links tickenden YouTuber erwischt. Es ist der traurige vorläufige Höhepunkt der Technokratisierung der Politik – ihrer Umwandlung in einen elitären Akt der Menschenverwaltung. Politik – so heißt es heute – sei etwas für Experten. Mit volkerzieherischen Instrumenten wie Werbeverboten, Sündensteuern, „gendergerechter“ Sprache oder „Islam-Bierdeckeln“ sollen die Experten dafür sorgen, dass die Bevölkerung sich korrekt ernährt, sich korrekt ausdrückt und korrekt denkt. In einer Gesellschaft, die sich ein solches Politikverständnis zu eigen gemacht hat, gilt letztlich jede kritische Meinungsartikulation „von unten“, jede Abweichung vom vorgesehenen Skript, als beunruhigend und potenziell gefährlich.

Es gehe ihr gar nicht um eine Einschränkung der Meinungsfreiheit, schreibt Annegret Kramp-Karrenbauer in einem Statement, das am Dienstag verbreitet wurde, sondern darum, „wie wir miteinander diskutieren und wie sich die politische Meinung bildet“. Zur Erinnerung: Die CDU-Vorsitzende spricht hier von einem jungen Mann, der nichts weiter getan hat, als dazu aufzurufen, bestimmte Parteien nicht zu wählen. Man muss sich fragen: In welcher Hinsicht unterscheidet sich Kramp-Karrenbauers Verständnis von Demokratie und Medienfreiheit noch von der „gelenkten Demokratie“ eines Wladimir Putin, oder den Ambitionen des dünnhäutigen türkischen Neosultans Recep Tayyip Erdoğan?

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Dolores Winter / 29.05.2019

Vor kurzem preschte Grütters (CDU) diesbezüglich ja schon vor. Meine Tochter studiert Politik und hat mir erzählt, dass bei einer Befragung von Studenten deutlich mehr junge Frauen bereit waren auf die Meinungsfreiheit zu verzichten als Männer. Die schlichte, aber dennoch zutreffende Erklärung ist, dass Frauen Kritik viel mehr trifft als Männer und sie deshalb auch gerne per Gesetz vor dieser unliebsamen Erfahrung geschützt werden.

Leopold Hrdlitschka / 29.05.2019

“Redaktionen, die durch den Rundfunkbeitrag finanziert werden, sind zu einem Minimum an Respekt gegenüber allen Parteien verpflichtet.” So so, sind sie das also…

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