Nur zwei Tage nachdem die Terror-Organisation Hamas Israel am 7. Oktober 2023 überfallen und dabei rund 1.200 Menschen getötet hatte, gab es in Duisburg-Hochfeld die erste sogenannte Pro-Palästina-Kundgebung (Foto oben) Szene-Kenner waren von der Ortswahl wenig überrascht, denn dort war mit der Palästina Solidarität Duisburg (PSDU) eine besonders unappetitliche linksradikale und israelfeindliche Organisation aktiv. Eine Verurteilung des Terror-Angriffs, bei dem nicht wenige Menschen lebendig verbrannt oder vor ihrer Ermordung gefoltert oder vergewaltigt wurden, kam den PSDU-Mitgliedern schon damals nicht in den Sinn: „Israel ist verantwortlich für die Gewalt“, sagte der damalige PSDU-Chef Leon W. ungerührt. Kurz darauf folgten weitere Kundgebungen dieser Art auch in Berlin sowie im Rest des Landes. In Duisburg war die PSDU bei solchen Aktivitäten immer ganz vorne, begleitet von israelfeindlicher Hetze im Internet.
Am 16. Mai 2024 wurde die PSDU vom nordrhein-westfälischen Innenministerium verboten. „Der Verein verbreitet öffentlich in Versammlungen und über seine Social-Media-Kanäle antisemitisches Gedankengut, indem er antisemitische Narrative verwendet und so Ressentiments gegen jüdische Mitbürger sowie Juden allgemein schürt. Der Verein hetzt kontinuierlich gegen den Staat Israel und macht diesen allein verantwortlich für den Nahost-Konflikt. Der Verein trägt Hass und Gewalt in das Verhältnis von Israelis und Palästinensern hinein und gefährdet nicht zuletzt auch Leib und Leben der in Deutschland lebenden israelischen Mitbürger sowie von Juden. Insbesondere die geistige Unterstützung der Hamas beeinträchtigt das friedliche Miteinander der Völker“, hieß es unter anderem zur Begründung. „In vielen Fällen verbirgt sich hinter der Solidarität mit Palästina nichts anderes als Judenhass, so wie bei der heute verbotenen Organisation“, brachte es Landesinnenminister Herbert Reul noch etwas prägnanter auf den Punkt.
Das Verbot der PSDU war von vier Hausdurchsuchungen begleitet, darunter auch eine bei dem heute 30-jährigen Ahmad O. Damit war klar, dass der junge Mann, der als IT-Mitarbeiter für das Land NRW tätig war, kein einfaches Mitglied, sondern eine Führungsperson des Vereins war. Die Bildung von Nachfolgeorganisationen wurde in der Verbotsverfügung untersagt. Trotzdem bildete sich schnell das „Komitee gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg“, das um Spenden warb, um gegen das Vereinsverbot zu klagen. Dazu wurde auf der Internet-Seite des Komitees das Konto der Ortsgruppe Duisburg der „Roten Hilfe“ angegeben. Und Ahmad O. trat auch als einer der Kläger gegen das Verbot in Erscheinung. Auf Veranstaltungen trat er unverändert mit Leon W. auf, auch wenn diese nicht mehr im Namen der PSDU durchgeführt wurden. Stattdessen hieß es jetzt „Vorträge mit Leon und Ahmad“ oder „Ahmad, Leon und Sylvia sprechen über die Hausdurchsuchungen, die Klage gegen das Verbot und die Arbeit des neuen Komitees“.
„Ich will meinen Job zurück“
Deren Eilantrag gegen das Verbot der PSDU scheiterte jedoch im November 2024 beim Oberverwaltungsgericht Münster (OVG). „Der Verein PSDU sympathisiert und solidarisiert sich mit den Angriffen der Hamas. Er unterstützt diese terroristische Vereinigung, indem er sie und die von ihr verübten völkerrechtswidrigen Angriffe verherrlicht, propagiert und legitimiert. Darüber hinaus verneint der Verein PSDU das Existenzrecht des Staates Israel und ruft zu seiner gewaltsamen Beseitigung auf“, hieß es in der Begründung des OVG.
Einen Monat zuvor war Ahmad O. mit seiner Teilnahme beim „Palästina Kongress“ in Wien auch international aktiv. Vorgestellt wurde er dort als „palästinensischer politischer Aktivist“ aus Deutschland. In gebrochenem Deutsch beschimpfte er CDU-Innenminister Herbert Reul, der die PSDU ja nur verboten habe, weil er selbst in einen „Korruptionsskandal“ verwickelt gewesen sei. Die Hausdurchsuchungen seien eine „mediale Show“ gewesen, behauptete er. Aufgrund solcher und anderer Aktivitäten war spätestens Ende 2024 aber auch offensichtlich, dass sich Ahmad O. weiterhin für den verbotenen Verein und dessen Ziele einsetzt. Womit das Land NRW kaum noch andere Möglichkeiten hatte, als ihm zu kündigen.
Als die Kündigung im Dezember 2024 erfolgte, wurde sie mit der fehlenden Distanzierung zur PSDU begründet sowie damit, dass er seine Zugriffsmöglichkeiten auf die IT des Landes „nicht mehr mit der hinreichenden Zuverlässigkeit und Neutralität nutzen“ könnte. Ahmad O. aber klagte sofort beim Arbeitsgericht gegen die Kündigung. „Ich will meinen Job zurück“, kündigte er in dem DKP-Blatt Unsere Zeit (UZ) an. „Ich bin bereit, dafür auch vor Gericht zu ziehen.“
Damit hatte Ahmad O. auch anfänglich Erfolg, denn im April 2025 kam das Arbeitsgericht Dortmund zu dem Ergebnis, dass seine Kündigung, unter anderem wegen der fehlenden Einbeziehung des Personalrats, rechtsunwirksam sei. Daraufhin begann das Spiel von Neuem: Das Land NRW kündigte ihm im Juli 2025 erneut. Und er klagte erneut dagegen. Laut des Arbeitsgerichts Dortmund trägt er dabei unter anderem vor, „die Kündigung sei sozial ungerechtfertigt“. Auch bemängelt Ahmad O. erneut, der Personalrat sei vor Ausspruch der Kündigung nicht ordnungsgemäß beteiligt worden. Mehr wollte das Arbeitsgericht zuletzt jedoch nicht zum Sach- und Streitstand des Verfahrens mitteilen.
„Der Fall zeigt die Rückkehr der Berufsverbote“
Unterstützt wird Ahmad O. dabei von der linksradikalen Szene und ihren Medien, etwa der UZ oder der World Socialist Web Site (WSWS). „Ahmad ist einer von vielen, die man einzuschüchtern versucht. So wie er sollen alle mundtot gemacht werden, die sich dem Völkermord an den Palästinensern und damit den imperialistischen Interessen Deutschlands in den Weg stellen“, hieß es etwa bei der WSWS. O. nutzte diese Unterstützung mehrfach dazu, das Land NRW, für das er wieder tätig sein will, öffentlich wüst zu kritisieren: „Die Verbotsverfügung umfasst 61 Seiten voller Lügen, Manipulationen, falscher Interpretationen und unbelegter Anschuldigungen“, sagte er etwa dem Sozialisten-Blatt Klasse Gegen Klasse (KGK) zum PSDU-Verbot.
„Die Unterdrückung der Solidarität mit Palästina in Deutschland ist zutiefst rassistisch. Es ist bekannt, dass Rassismus schon immer ein Teil des Kapitalismus war und als Werkzeug dient, um Menschen zu spalten und von sozialen Problemen abzulenken. Heute geht es jedoch auch darum, dass die Proteste gegen den Völkermord in Palästina hauptsächlich von Migranten getragen werden. Indem sie sich gegen diese unmenschliche, aggressive und kriegerische Außenpolitik Deutschlands stellen, werden sie zu einem Problem für die Politik der sogenannten Zeitenwende, die noch mehr Aufrüstung und militärische Einsätze vorantreibt“, sagte Ahmad O. in dem KGK-Interview auf die Frage, ob er einen Zusammenhang zwischen dem staatlichen „Verfolgungswahn“, der etwa bei der strafrechtlichen Verfolgung der „Hammerbande“ zum Ausdruck komme, und dem „Aufstieg der extremen Rechten“ sehe. In dem Interview forderte der 30-Jährige auch mehr Unterstützung von Gewerkschaften für „die palästinasolidarische Bewegung“.
In nahezu allen Interviews, die Ahmad O. seit Ende 2024 linken Medien gegeben hat, war er bemüht, seine Kündigung als „Berufsverbot“ darzustellen. Damit konnten er und seine Unterstützer die Kündigung als Neuauflage des „Radikalenerlasses“ der 1970er-Jahre darstellen, der nun auf „Palästina-Aktivisten“ angewendet werde. Der 1972 ergangene Beschluss hatte das Ziel verfolgt, die Beschäftigung von Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst zu verhindern. Unterstützt wurde Ahmad O. in seiner Darstellung auch von Blättern wie etwa der Jungen Welt. „Der Fall zeigt die Rückkehr der Berufsverbote“, hieß es bei der Rote Fahne News.
Verhandlung „aus prozessualen Gründen“ verschoben
Das Auffälligste an dieser Stimmungsmache ist jedoch ihre Einseitigkeit: Stimmen, die es richtig finden, dass eine Person vom linken Rand, die für ein Milieu aktiv ist, das gegenüber Israel immer nur durch Hass und Hetze aufgefallen ist, nicht für das Land tätig sein darf, sind an Rhein und Ruhr bislang nicht zu vernehmen. Die linke Szene hingegen hat auch nach der Eilentscheidung des OVG Münster ihre gewohnte Lautstärke beibehalten. Damit war es für sie keine Herausforderung, die Informations- und Deutungshoheit über die Causa Ahmad O. zu erobern und ihn zu einem Opfer eines kapitalistischen und imperialistischen Systems zu verklären.
Das zeigte sich auch, als seine ursprünglich für Donnerstag dieser Woche angesetzte erneute Verhandlung am Arbeitsgericht Dortmund immer näher kam. Bereits über eine Woche vorher machte das „Komitee gegen das Verbot von Palästina Solidarität Duisburg“ dafür mobil: „Wir rufen dazu auf, zum Prozess zu kommen und Ahmad vor Ort solidarisch zu unterstützen“, hieß es auf dessen Instagram-Seite. „Die politisch motivierten Vorwürfe und Argumente des Landes werden wir nach der Verhandlung veröffentlichen, ihr könnt sie aber auch direkt im Gerichtssaal selbst hören. Kommt vorbei, bringt eure Kufiyas mit und zeigt Solidarität.“
Drei Tage nach diesem Aufruf teilte das Gericht mit, die Verhandlung sei „aus prozessualen Gründen“ auf den 26. März verschoben worden. Ob das zu einer ruhigeren Verhandlung führen wird, bleibt aber abzuwarten: Nur kurz darauf war der Aufruf, Ahmad O. vor Gericht zu unterstützen, wortgleich wieder auf Instagram zu sehen. Lediglich das Datum war schnell auf den neuen Termin abgeändert worden.

Die linke Seite geht mit ihrem „Proletarier aller Länder, vereinigt euch“ bisweilen viel zu breitbandig um. Das sorgt dann dafür, dass man sich deren Bewegung als U-Boot relativ schnell und ungehindert anschließen kann. Der Nahostkonflikt ist eine Spätfolge des Dritten Reiches. Eine Welle, die nun zu uns zurückschwappt. Das linke Engagement greift zwar bisweilen im Nahen Osten durchaus, ich denke da an die Kurden oder damals die PFLP, in Teilen gab es das sogar im Irak und in Syrien mit der Baarth Partei, aber im Iran ist das schon schief gegangen. Und bei den Nahostlern von heute, die durch den „War on Terror“ (oder vielleicht sollte ich besser schreiben den „War for Terror“) und damit spätestens mit dem IS und der Hamas völlig überradikalisiert sind, schlägt das fehl. Passt auf, wem ihr da die Tür öffnet. Solche Leute aus dem Apparat zu werfen ist absolut geboten. Sonst geht das hier nämlich bald ab wie in Syrien.
Irgend einer muss ja die Weihnachtsmärkte auch organisieren.
@ S. Buch – „Beim Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR) gibts doch bestimmt noch einen Posten als wissenschaftlicher (Hilfs-) Mitarbeiter“ – Irgend eine der wie Pilze bei spätsommerlichem, schwülwarmem Wetter aus dem Boden schießenden Meldestellen wird sicherzur Not eine Anschlußverwendung für ihn haben.
@ Lutz Herrmann – „und wer stellt so jemanden in den Staatsdienst ein?“ Bei „IT“ doch ausnahmsweise kein Problem, „arbeitet“ doch nicht mit (deutscher) Sprache, sondern nur mit 1 und 0. Das schaffte „er“ offenbar. Und er wollte ja auch bis nicht bspw. zur Polizei in Berlin, wo er vermutlich trotz der dort niedrigsten Anforderungen an dt. Sprachkenntnisse die massiven Abgänge zwecks Pensionierung kompensieren könnte. Obwohl, jetzt fällt mir gerade auf, daß ich widersprüchlich argumentiere und ihm quasi eine berufliche Option eröffne. Und „Berlin“ und linksgrün gestrickter Senat mit CDU – Beteiligung, da sollte es wohl klappen.
Ich will Ihn auch zurück und unterstütze ihn gerne dabei. Wenn‚ s sein muss auch Business.
Unser Rechtssystem war für multikulturelle Diversität nicht vorgesehen.
Die Folgen dessen als Ausweis moralischens Übermenschentums zu phantasieren weist auf inherente Defekte unseres Zivilationszweigchens hin.
Ich sehe sehr gute Prozeßaussichten! In diesem Land kann doch selbst Dacula Chef der Blutbank werden…
Leon W.? Warum? Bei allen „Rrächten“ schreibt auch achgut die Klarnamen… Aber vermutlich hat der Leser von neulich recht, der vermute, dass dass auch hier die Angst Du die Redaktion wabert..,