Thilo Schneider / 07.03.2018 / 06:25 / Foto: NJCHCI / 46 / Seite ausdrucken

AfD schlägt Merkel vor. Antrag abgelehnt!

Diesmal brauche ich sie, die AfD. Und ich kann nur hoffen, die sind schnell und clever genug. Wenn am 14.03.2018 die alte und neue Kanzlerin der Bunten Republik Deutschland gewählt werden soll, dann hoffe ich darauf, dass die AfD als erste Partei den Antrag stellt, Angela Merkel zur Kanzlerin zu wählen.

Ich bin mit parlamentarischen Gegeben- und Gepflogenheiten nicht vertraut, ich habe nur meine Stimme abgegeben und das war es dann – aber wenn es doch so ist, dass Vorschläge der AfD von allen anderen Parteien grundsätzlich und gnadenlos abgelehnt werden müssen (weil doch sonst Alice Weidel sofort neue Reichskanzlerin wird) – könnte das dann nicht die Buntenkanzlerin verhindern? Müsste dann nicht der Rest des Parlaments gegen die AfD stimmen und einen anderen Kandidaten vorschlagen? Und könnte, falls der Antrag wider Erwarten doch durchginge, nicht die AfD für sich reklamieren, dass Union, SPD und meinetwegen FDP mit ihnen gestimmt hätten? Wäre das nicht ein wahnsinnig hübscher Schachzug mit einem wunderbaren Matt?

Wenn wir schon über die Kaspereien der Altparteien reden, grundsätzlich alles, was von der AfD kommt, als „verdammungswürdig“ zu behandeln – selbst, wenn der Antrag wortwörtlich vom eigenen, alten Antrag abgeschrieben wurde –, warum sollte sich dann die AfD dieses Ausgrenzungstheater nicht zu Nutze machen? Ich bin vielleicht naiv, aber als lediglich meinem eigenen Gewissen verpflichteter Abgeordneter würde ich jedem vernünftigen und begründeten Antrag zustimmen, völlig egal, von welcher Partei er kommt. Es geht doch darum – oder sollte es wenigstens gehen –, gute Politik für die Bürger eines Landes zu machen und nicht darum, parteipolitische Eitelkeiten zu pflegen?

Hierzu ein Beispiel: Die AfD ist mit dem Antrag, Deutsch als Landessprache im Grundgesetz zu verankern, krachend gescheitert „und zog sich Kritik zu“. Warum eigentlich? Weil es eine Selbstverständlichkeit ist, dass in Deutschland deutsch gesprochen wird und das deswegen nicht in ein Gesetz gehört? Es ist auch selbstverständlich, dass man nicht jeden ermordet, der einem quer kommt, trotzdem gibt es ein Gesetz, das das Töten unangenehmer Zeitgenossen verbietet. Ja, man höre und staune, das Killen anderer Leute kann sogar bestraft werden (muss aber, je nach Qualität der Ausrede, nicht zwangsläufig bestraft werden).

Schriftlichen Formulare sind diskriminierend!

Eine recht interessante Argumentation hierzu kam von dem Abgeordneten Axel Müller, CDU, der der Meinung war, das Ausgeben amtlicher Formulare auf Deutsch sei „diskriminierend“. Wem gegenüber eigentlich? Jedem, der nicht deutsch spricht? Da hat er recht. Mit der gleichen Argumentation ist das generelle Ausgeben von schriftlichen Formularen gegenüber Analphabeten diskriminierend. Und womit Blinde dann HartzIV beantragen, würde mich in diesem Zusammenhang ebenfalls brennend interessieren. Und ob die sich bei nicht in Braille-Schrift gehaltenen Formularen diskriminiert und ausgegrenzt fühlen.

Genauso dämlich war die auf Plattdeutsch gehaltene Rede von Johann Saathoff, SPD. Ist Plattdeutsch seit neuestem eine Fremdsprache? Oder doch nach wie vor ein Dialekt? Fühlen sich Menschen, die ein amtliches Formular auf Hoch- statt auf Plattdeutsch erhalten, ebenfalls diskriminiert? Dazu wollte jetzt der lustige Herr Saathoff auch nichts sagen. Aber er hat es, glaubt man den einschlägigen Leid(ens)-Medien, „der AfD gezeigt“ und den Antrag „zerlegt“. Warum und auf welche Weise er diese Heldentat vollbracht hat, ist mir als Bürger auch nach dem Hören seiner Rede nicht klar. Ich verstehe Plattdeutsch nicht einmal mit Untertiteln.

Natürlich stellt sich die Frage, ob es der AfD nicht vielmehr darum geht, mit derartigen Gesetzvorhaben „nur provozieren“ zu wollen – aber selbst wenn: Na und? Ein vernünftiger Vorschlag ist ein vernünftiger Vorschlag ist ein vernünftiger Vorschlag. Auch, wenn er provoziert. Warum muss da auf Kosten des Steuerzahlers herumgehampelt und eine Art Bundestagscomedy („Bundestagskomödie“) aufgeführt werden? Immerhin dürfte die Aufnahme des Satzes „Deutsch ist Landessprache“ in das Grundgesetz einfacher und sicher machbarer sein, als „das Stromnetz den überzähligen Strom speichern zu lassen“, wie es die Grünen bar jeder physikalischen Kenntnis und Machbarkeit gerne hätten. Da bin ich schon sicher, „wir schaffen das“. Zumal das auch Länder wie Belgien, Bulgarien, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern geschafft haben. Und wenigstens die Hälfte davon ist eines überbordenden Nationalismus eher unverdächtig.

Wenn es aber stimmt, dass die Abgeordneten der anderen Parteien regelmäßig und in steter Angst um die oligopole Demokratie in Deutschland AfD-Anträge „zerlegen“ –  könnte dann die AfD nicht Angela Merkel als Kanzlerin vorschlagen? Bitte? Ich würde so gerne sehen, wie dann die Abgeordneten der anderen Parteien auch diesen Antrag „zerpflücken“ und dann aus purer Gutwilligkeit Angela Merkel nicht wählen.

P.S. Christian Lindner fände ich als Kanzler jedenfalls nicht schlechter als Angela Merkel.

P.P.S. Ich fände eigentlich sogar Ralf Stegner oder Andrea Nahles nicht schlechter als Angela Merkel.

P.P.P.S. Eigentlich fände ich niemanden schlechter als Angela Merkel.

P.P.P.P.S. Ich sollte weniger von dem Zeug rauchen…

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Franz Fischer / 07.03.2018

Eine ganz großartige Idee!!!

Karla Kuhn / 07.03.2018

Ein schöner Traum aber ich glaube nicht, daß die Politiker wegen diesem Antrag ihre lukrativen Posten sausen lassen, denn sonst hätten sie ja nicht pro Merkel gestimmt.  Die letzte Etappe nehmen sie auch noch, vielleicht einige mit Schmerzen aber die Verlockung weiter vier Jahre, wenn zum Teil auch ohne Kompetenz zu “merkeln” ist zu groß. Schuldbewußtsein ?? Was ist das??

Karla Kuhn / 07.03.2018

Ein schöner Traum aber ich glaube nicht, daß die Politiker wegen diesem Antrag ihre lukrativen Posten sausen lassen, denn sonst hätten sie ja nicht pro Merkel gestimmt.  Die letzte Etappe nehmen sie auch noch, vielleicht einige mit Schmerzen aber die Verlockung weiter vier Jahre, wenn zum Teil auch ohne Kompetenz zu “merkeln” ist zu groß. Schuldbewußtsein ?? Was ist das??

Manfred Knake / 07.03.2018

Plattschnacker MdB Saathoff (SPD) aus Ostfriesland sollte das Bundestags-Dokumentearchiv bemühen:  Bereits 2011 hatte kein geringerer als Norbert Lammert, seinerzeit noch Bundestagspräsident, anlässlich einer Tagung der Akademie für Politische Bildung Tutzing gefordert “deutsch als Landessprache im Grundgesetz zu verankern”. Gab es dazu einen Aufreger? Nein. Zudem sind Herrn Saathoff offenkundig die Unterschiede zwischen Landessprache, Amtssprache und Muttersprache nicht geläufig. Zweifellos ist aber das Plattdeutsche eine eigenständige Sprache mit verschiedenen Dialekten. Es gibt in ihr nur drei Fälle und zwei Artikel mit vielen Einsprengseln aus dem Angelsächsischen und Skandinavischen.

Lars Bäcker / 07.03.2018

Wird die Kanzlerin nicht auf Vorschlag des Bundespräsidenten vom Parlament gewählt?

Ralf Pawlitzky / 07.03.2018

Einer Grundgesetzänderung wegen der Amtssprache bedarf es nicht: Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) § 23 Amtssprache (1) Die Amtssprache ist deutsch. (2) Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt, soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen. In begründeten Fällen kann die Vorlage einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung verlangt werden. Wird die verlangte Übersetzung nicht unverzüglich vorgelegt, so kann die Behörde auf Kosten des Beteiligten selbst eine Übersetzung beschaffen. Hat die Behörde Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen, erhalten diese in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes eine Vergütung. (3) Soll durch eine Anzeige, einen Antrag oder die Abgabe einer Willenserklärung eine Frist in Lauf gesetzt werden, innerhalb deren die Behörde in einer bestimmten Weise tätig werden muss, und gehen diese in einer fremden Sprache ein, so beginnt der Lauf der Frist erst mit dem Zeitpunkt, in dem der Behörde eine Übersetzung vorliegt. (4) Soll durch eine Anzeige, einen Antrag oder eine Willenserklärung, die in fremder Sprache eingehen, zugunsten eines Beteiligten eine Frist gegenüber der Behörde gewahrt, ein öffentlich-rechtlicher Anspruch geltend gemacht oder eine Leistung begehrt werden, so gelten die Anzeige, der Antrag oder die Willenserklärung als zum Zeitpunkt des Eingangs bei der Behörde abgegeben, wenn auf Verlangen der Behörde innerhalb einer von dieser zu setzenden angemessenen Frist eine Übersetzung vorgelegt wird. Andernfalls ist der Zeitpunkt des Eingangs der Übersetzung maßgebend, soweit sich nicht aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen etwas anderes ergibt. Auf diese Rechtsfolge ist bei der Fristsetzung hinzuweisen.

Hans Pelte / 07.03.2018

Spätaussiedler die Plautdietsch(eine Art Plattdeutsch) sprechen müssen den Sprachtest auf Hochdeutsch beim 1 mal bestehen.Ist natürlich keine Diskriminierung…

Hermann Müller / 07.03.2018

Nein, kann die AfD nicht. Das Grundgesetz sieht vor, dass im ersten Wahlgang allein dem Bundespräsidenten das Vorschlagsrecht zusteht. Nur falls Merkel im ersten Wahlgang nicht gewählt werden sollte, können weitere Vorschläge aus der Mitte des Parlaments gemacht werden. Laut der Geschäftsordnung des deutschen Bundestages bedarf es dafür aber der Unterstützung eines Viertels der Mitglieder des Bundestages oder einer Fraktion, die mindestens so viele Mitglieder umfasst. Das ist im Falle der AfD nicht der Fall.

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