Die AfD hat bereits Beschwerde dagegen eingelegt.
„Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Eilantrag der Alternative für Deutschland (AfD) gegen eine Passage des Verfassungsschutzberichts des Jahres 2022 zurückgewiesen“, meldet zeit.de. Laut der Gerichtsentscheidung hatte der Verfassungsschutz in seinem Bericht schreiben dürfen, dass die AfD ein extremistisches Personenpotenzial von etwa zehntausend Menschen oder 30 bis 40 Prozent aller AfD-Mitglieder habe.
Die Partei habe diese Passage aus dem Verfassungsschutzbericht streichen lassen wollen. Sie ist bereits vom Verfassungsschutz als in Teilen gesichert rechtsextrem eingestuft worden. Das Bundesinnenministerium sei jedoch berechtigt, die Öffentlichkeit über Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung zu informieren, habe das Gericht entschieden. Voraussetzung sei, dass hierfür hinreichend gewichtige tatsächliche Anhaltspunkte vorlägen. Dies sei auch in der Verdachtsphase zulässig.
Weiter heißt es im Bericht:
„Im Fall der AfD sah das Gericht diese Voraussetzungen erfüllt. Es gebe tatsächliche Anhaltspunkte von hinreichendem Gewicht für ein Rechtsextremismuspotenzial bei einem Teil der AfD-Mitglieder. Dabei sei zutreffend Bezug zur Stärke des mittlerweile offiziell aufgelösten sogenannten Flügels um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke hergestellt worden. Weiter stellte das Gericht fest, dass die Auflösung des sogenannten Flügels nicht zum Verschwinden des Rechtsextremismuspotenzials geführt hat. Die Schätzung des Verfassungsschutzes von etwa zehntausend Mitgliedern sei nicht willkürlich.“
Nach Informationen des Berliner Verwaltungsgerichts habe die AfD bereits Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen den Beschluss eingelegt.