In Schleswig wurde ein Lokalpolitiker der AfD niedergestochen. Die Täter entstammen offenbar einem örtlichen migrantischen Clan.
Nach Angaben des AfD-Landesverbands Schleswig-Holstein habe sich die Tat bereits letzten Donnerstag, dem 18. Mai, zugetragen. Auf der Website wird sie wie folgt beschrieben:
„Am Abend des Vatertags versuchte eine aus zwei Männern und einer Frau bestehende Tätergruppe aus dem Umfeld eines Schleswiger Clans mit Migrationshintergrund den AfD-Politiker Bent Lund, ebenfalls aus Schleswig stammend, aus einem Mercedes-SUV heraus mitsamt dessen Motorrad von der Straße abzudrängen. Als das nicht gelang, folgten die Täter dem Opfer bis vor dessen Haustür. Unter der Androhung ihn ‚kaltmachen‘ zu wollen, sprühte man dem Opfer Pfefferspray ins Gesicht. In der Folge hielt einer der Männer das Opfer fest, während der andere mehrfach auf Herrn Lund einzustechen versuchte. Herrn Lund gelang es, vier Stichversuche abzuwehren, wurde aber durch einen fünften schwer getroffen. Das Messer drang im Bereich des Schulterblatts 8cm tief in den Körper ein und verfehlte nur knapp das Herz.“
Bislang gibt es kaum Medienberichte. Einer von ihnen bemüht sich, mit dem Teaser Zweifel zu streuen („In entscheidenden Punkten widerspricht die Staatsanwaltschaft der Darstellung der AfD“), um hinter der Bezahlschranke das Wesentliche gerade nicht abzustreiten: einen schweren Messer-Angriff seitens eines Clans auf einen AfD-Politiker. Laut dem Schleswig-Holsteinischer Zeitungsverlag (sh:z) handele es sich nicht um einen „heimtückischen Mordanschlag“ (AfD), da die Staatsanwaltschaft nur wegen des Verdachts auf gefährliche Körperverletzung ermittelt. Weiter wird fragwürdig geschlussfolgert, dass die Staatsanwaltschaft der Rede von „lebensbedrohlichen Verletzungen“ widerspreche, indem sie bestätigt, dass der Kommunalpolitiker das Krankenhaus nach kurzer Behandlung wieder verlassen hat. Laut AfD-Pressemitteilung sei der Grund für die schnelle Heimkehr die Angst Lunds um seinen sechzehnjährigen Sohn gewesen, der von dem Clan ebenfalls bedroht werde. Nach wie vielen Tagen der Politiker das Krankenhaus verlassen hat, ist nicht bekannt.
Das Amtsgericht Flensburg habe am Freitag gegen einen 31-jährigen Beschuldigten Haftbefehl wegen Wiederholungsgefahr erlassen. „Das Verfahren wird wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung geführt. Der Hintergrund der Auseinandersetzung ist unklar und gegenwärtig Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen“, so Oberstaatsanwalt Bernd Winterfeldt.