Das Wahlprogramm der AfD in Sachsen-Anhalt, das in Kürze verabschiedet werden soll, enthält Passagen, in denen es um Streichung der Staatsleistungen an die Kirchen geht und in denen gefordert wird, die Erhebung der Kirchensteuer einzustellen. Neben anderen Aspekten dürfte die von beiden Kirchen betriebene Ausgrenzung von AfD-Mitgliedern bei diesem Antrag eine wesentliche Rolle spielen. Caritas und Diakonie, die beiden großen kirchlichen Sozialkonzerne haben mehrfach erklärt, dass eine aktive Mitgliedschaft in der AfD, zum Beispiel ein Mandat, mit dem Dienst in den Einrichtungen dieser Träger unvereinbar sei. Die Deutsche Bischofskonferenz hat im Februar 2024 im Rahmen ihrer Frühjahrs-Vollversammlung die Erklärung „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ verabschiedet und sich darin sehr eindeutig von der AfD distanziert. Gerade in Sachsen-Anhalt erregte der Fall des Pfarrers Martin Michaelis besonderes Aufsehen. Dem Ordinierten Theologen war nach seiner Kandidatur auf der AfD-Liste die Beauftragung entzogen worden, da dies als unvereinbar mit dem kirchlichen Dienst angesehen wurde.
Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Programmpunkte brach ein ökumenischer Proteststurm los. Karsten Wolkenhauer, Kirchenpräsident der evangelischen Landeskirche Anhalts, einer beiden Landeskirchen auf dem Gebiet des Bundeslandes warnte im Gespräch mit den Tagesspiegel: „Wenn eine neue Landesregierung keine Staatsleistungen mehr zahlt und auch die Kirchensteuer ausbleibt, wären wir in weniger als einem Jahr pleite.“ Juristisch wäre der Entzug von Geldern ein Angriff auf die Verfassung, behauptet Wolkenhauer, aber die AfD könne geltendes Recht ignorieren und die Zahlungen einfach einstellen. „Eine Verfassungsklage dauert voraussichtlich zwei bis drei Jahre.“ In der Zwischenzeit wäre die Landeskirche zahlungsunfähig. Der Haushalt der Landeskirche umfasst rund 20 Millionen Euro, die Hälfte davon kommt aus Staatsleistungen und Kirchensteuer.
Auch das katholische Bistum Magdeburg schlägt Alarm. Die Staatsleistungen machen hier 20 Prozent im Haushalt der Diözese aus, der rund 38 Millionen Euro. „Große Rücklagen haben wir nicht“, sagt Bischof Gerhard Feige. „Sollte es so kommen, könnten wir Pfarreien, Bildungshäuser, soziale Angebote nicht mehr so betreiben.“ Das Bistum Magdeburg müsste bei weitem nicht so jammern, hätte es nicht seine Mitgift verzockt. Es wurde 1994 gegründet. Hervorgegangen ist das Bistum aus dem sogenannten Bischöflichen Amt Magdeburg, das zum Erzbistum Paderborn gehörte. Nach der Wiedervereinigung wurde die deutsche Bistumslandschaft neu geordnet. Bei seiner Gründung vom Mutterbistum finanziell gut ausgestattet, ging das Vermögen bei einer Immobilienspekulation verloren.
Warnungen werden ernst genommen
Sowohl die DBK als auch die EKD nehmen die Warnungen ernst und betonen die Rechtswidrigkeit einer einseitigen Vertragskündigung. Dabei gilt es, die verschiedenen Zahlungen sauber zu trennen. Die Kirchensteuer ist eine vom Staat im Auftrag der deutschen Diözesen eingezogene Annexsteuer, die linear an die Einkommenssteuer gekoppelt ist und je nach Bundesland acht oder neun Prozent der Einkommenssteuer umfasst. Das Recht der Kirchen eine Steuer zu erheben ist in Art. 140 im Grundgesetz geregelt und liegt nicht im Ermessen eines Bundeslandes. Der konkrete Einzug wird vom Kirchensteuergesetz des Landes geregelt und kann vom Landtag geändert werden. Das Recht der Bistümer und Landeskirchen, die Kirchensteuer zu erheben erlischt dadurch nicht. Es geht nur in die kircheneigene Verwaltung über, wenn das Land sie nicht mehr erhebt. Die Bistümer und Landeskirchen müssten dann eine entsprechende Verwaltungsstruktur dafür aufbauen. Dass es möglich ist, mag ein Blick nach Österreich zeigen, wo die Diözesen selbst für das Eintreiben der Kirchensteuer verantwortlich sind. Aus praktischen Gründen spricht vieles für die Erhebung durch die Finanzämter, weil damit Synergieeffekte genutzt werden. Die Drohung der AfD in Sachsen-Anhalt zeigt die Nachteile auf, da sich die Kirche neben dem attraktiven Serviceeffekt auch sehr abhängig vom staatlichen Stellen macht.
Tatsächlich – und das mag die Panik der Kirchenleitungen erklären – würde es den Verwaltungen der Diözesen und Landeskirchen unendlich schwer fallen, kurzfristig Strukturen zu errichten, die eine effiziente Erhebung der Kirchensteuer in Eigenregie ermöglichte. Das Eintreten der Zahlungsunfähigkeit einer Landeskirche oder Diözese wären eine realistische Gefahr. Diese wird allerdings begrenzt durch innerkirchliche Solidarität, so dass die Bistümer und Landeskirchen einander kaum in die Zahlungsunfähigkeit gehen ließen. Als Körperschaften des öffentlichen Rechts sind Kirchen ohnehin nicht insolvenzfähig. Zudem haben die Kirchen Strukturen aufgebaut, die auch dem Land nützlich sind, indem von der Kirche Aufgaben übernommen werden, die sonst der Staat allein erbringen müsste. Zwar werden diese weitestgehend staatlich refinanziert, doch die Anteile der Kirche sind immer noch so nennenswert, dass es für den Staat ein lohnendes Geschäft ist. Hier müssten finanziell in den Ruin getriebene Kirchen ad hoc passen und Einrichtungen schließen. Der Staat müsste schneller einspringen, als er es könnte. Man kommt nicht umhin, der AfD hier eine gewisse ideologische Kurzsichtigkeit zu bescheinigen.
Eine historische Last
Ein ganz anderes Feld sind die Staatsleistungen. Diese sind ein Relikt, das inzwischen das stolze Alter von über 220 Jahren aufweist. Dem Grunde nach sind sich alle Beteiligten längst einig darüber, dass diese Leistungen abgelöst werden sollten. Jedoch ist es ein Bohren dicker Bretter, wie es der Staatskirchenrechtler Ansgar Hense nennt. Die Rechtsgrundlage der Staatsleistungen sind in Art. 138 Abs. 1 der Weimarer Reichsverfassung (WRV) abschließend geregelt Dieser ist gemäß Art. 140 GG Bestandteil des Grundgesetzes und somit geltendes Verfassungsrecht. Die Staatsleistungen sind nicht etwa eine Form von Subvention, vielmehr sind sie Entschädigungen für entgangene Erträge aus enteignetem Vermögen. Durch den Reichsdeputationshauptschluss im Jahr 1803 wurden deutsche Landesherren durch Enteignung von Kirchengütern für die ihnen unter Napoleon entwendete, linksrheinische Besitzungen entschädigt.
Im Umkehrschluss verpflichteten sich die entsprechenden Landesherren die Kirchen mit jährlichen Zahlungen für die entgangenen Erträge aus den enteigneten Gütern zu entschädigen. Realisiert wurde dies vor allem dadurch, dass die Gehälter von Bischöfen, Domkapitularen, Domvikaren und anderen Geistlichen bezahlt werden, denen durch die Enteignung die Einkünfte weggebrochen waren. Diese Rechtstitel sind heute auf die Rechtsnachfolger der einstigen Landesherren, nämlich die Bundesländer übergegangen. Zudem sind sie durch völkerrechtliche Verträge der Länder mit dem Heiligen Stuhl abgesichert. Nur Schurkenstaaten kündigen völkerrechtliche Verträge einseitig. Verlässliche Partner nehmen diplomatischen Kontakt auf und bitten um Verhandlungen mit dem Ziel der Modifikation. Der Heilige Stuhl hat sich dabei in der Vergangenheit immer als zuverlässiger Verhandlungspartner erwiesen.
Nur Schurken kündigen einseitig
Tatsächlich stellte also die einseitige Einstellung dieser Zahlungen einen Rechtsbruch dar. Ob dieser an irgendeiner Stelle einklagbar wäre, ist denkbar ungewiss. Die DDR hatte in ihrer ersten Verfassung die Staatsleitungen noch erwähnt, hat sie jedoch nie gezahlt. Wer hätte wo und gegen wen klagen sollen? Es wäre für das Land Sachsen-Anhalt auch möglich, die Zahlungen ohne weitere Gegenleistung für abgelöst zu erklären. Auch innerhalb der Kirche wird diskutiert, ob die erreichte Vermögenslage der Kirchen nicht inzwischen die Zahlungen obsolet mache. Über alle Bistümer und Landeskirchen gemittelt mag das zutreffen. Ja mehr noch, die westfälischen Bistümer würden den Wegfall der Staatsleistungen kaum bemerken.
Das Bistum Magdeburg wäre davon existenziell bedroht und selbst die evangelischen Landeskirchen in Baden-Württemberg gerieten finanziell ins Schlingern, fielen sie ad hoc weg. Eine Ablösung der Staatsleistungen wäre exakt die Forderung aus Art. 138 WRV, der eben die Länder dazu beauftragt, die Staatsleistungen abzulösen. Einem einseitigen Vorgehen eines Bundeslandes steht entgegen, dass Verfassungsrechtler und Staatskirchenrechtler derzeit davon ausgehen, dass der Bund dafür zunächst ein Grundsätzegesetz erlassen müsste, und erst danach könnten die Bundesländer aktiv werden. Es kann, wie schon oben gezeigt, nicht im Interesse des Staates liegen, die Kirchen, denen man zahlreiche Aufgaben anvertraut hat, zahlungsunfähig zu machen. Der fiskalische Bumerang könnte das Bundesland selbst in Nöte bringen. Der Freistaat Sachsen hat gezeigt, wie es geht. Hier hat man im Konsens mit den Kirchen die Zahlungen auf Dauer gestellt und andere Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften in gleicher Weise berücksichtigt. Hier ist das alte Relikt weg und der Freistaat hat ein Modell aufgezeigt, dass dauerhaft funktionieren kann. Tatsächlich ist das sächsische Modell so, dass man es mit einem Grundsätzegesetz würde nicht aushebeln wollen, was theoretisch möglich wäre.
Realität schlägt Ideologie
Man sieht deutlich, dass die Drohungen der AfD beim ersten Kontakt mit der Regierungsverantwortung ein eiskaltes Bad in der staatskirchenrechtlichen Wirklichkeit nehmen würden. Der gesamte Komplex der fiskalischen Verflechtung des Staates mit den Kirchen erlaubt keinen Populismus. Dazu haben sich Staat und Kirchen zu sehr aneinander zum wohlwollenden Miteinander bei grundsätzlicher Trennung von Staat und Kirche aneinander freiwillig gebunden. Das gegenseitige Wohlwollen zwischen einem säkularen Staat und der katholischen wie auch evangelischen Kirche ist keine Selbstverständlichkeit aber in Deutschland gut bewährt.
Man kann das natürlich riskieren wollen, aber der Staat muss wird dann feststellen, dass es für ihn weitaus mehr Nachteile gibt als für die Kirche. Insofern ist das unisono angestimmte Gejammer der betroffenen Kirchenvertreter weltkirchlich gesehen eher peinlich. Natürlich müsste Gerhard Feige sich von seinem schicken BMW verabschieden und hätte vielleicht keinen Fahrer mehr. Aber auch das ist ein Relikt aus einer längst vergangenen Zeit. Bischöfe in Deutschland waren einst Landesherren. Bischöfe in unserer Zeit werden in Deutschland noch immer besoldet wie Ministerpräsidenten und sind in Sachen Infrastruktur ebenso gut versorgt wie jeder Landesherr. Ein Büro, zwei Sekretärinnen, drei Referenten, ein Stabstelle Kommunikation und vieles anderes mehr bilden den Arbeitsalltag für viele deutsche Oberhirten. Bei Treffen mit französischen Mitbrüdern parken diese ihren Clio, den sie selbst steuern, um die Ecke und die deutschen Mitbrüder werden in ihren Limousinen bis vor den Haupteingang gefahren. Festzustellen, dass hier etwas nicht stimmt, hat nichts mit Sozialneid zu tun, sondern damit, dass hier Verhältnisse aus dem Lot geraten sind.
An der Wirklichkeit vorbei
Der Status eines Bischofs in Deutschland, so ehrlich sollte man sein, bildet seine Wirklichkeit nicht mehr ab. Das ist das Problem. Und in der Tat haben die Kritiker hier einen Punkt, wenn sie Kritik an Bischöfen üben, die in Luxuskarren gefahren werden und über das Klima fabulieren. Wenn Oberhirten, die in sehr bürgerlicher Umgebung wohnen, migrantische Kriminalität kleinreden wollen. Die multiplen Krisen der normalen Menschen nehmen inzwischen existenzielle Ausmaße an und die Kirchenoberen sind nur mit sich selbst beschäftigt. Wenn also kurz gesagt, wohlbestellte Kleriker sich im Elfenbeinturm der Macht gemeinsam mit denen allzu wohl fühlen, die ebenfalls im Elfenbeinturm leben. Dann ist etwas faul. Und das merkt man nur zu deutlich am Zustand einer Kirche, der ihr größtes Kapital, die Glaubwürdigkeit verloren geht. Etwas mehr Sinn für die Wirklichkeit wäre sowohl in der Politik als auch bei den Kirchen im Land ein deutlicher Gewinn.
Für Sachsen-Anhalt bleibt die Empfehlung, mal einen Gang runterzuschalten. Das gilt für die AfD ebenso wie für die Vertreter der Kirchen. Möglicherweise wird man nämlich nach der Landtagswahl miteinander arbeiten müssen. Es kann nicht im Sinne einer Landesregierung sein, dass nach wenigen Monaten die meisten Kindergärten, Altenheime, Schulen und Sozialstationen geschlossen sind. Hier sollte Augenmaß herrschen und nicht blinde Wut auf Kirchenmänner, die einen geärgert haben. So handeln nur Despoten, Demokraten halten den Widerspruch aus. Die radikalen Passagen aus dem Wahlprogramm zu streichen, oder sie zu entschärfen, wäre eine gute Idee.
Die Kirchenvertreter mögen bitte mit Matthäus 16,18 etwas Gelassenheit an den Tag legen: portae inferi non praevalebunt adversus eam. Die AfD mag nicht der Wunschpartner der Kirchen sein, allem Getöse zum Trotz wird eine Landesregierung, die von der AfD gestellt wird, weder der Untergang der Kirche noch das Ende der Demokratie sein.
Die Religion, die von unserem Staat mit großem Abstand am meisten finanzielle Zuwendungen erhält, ist die Glaubensgemeinschaft der Linksgrünsozialisten. Hier wäre es schon ein enormer Erfolg, wenn deren Kirchsteuer nur noch von deren Gläugigen und nicht mehr von allen Bürgern dieses Landes eingetrieben würde – um die Handlungen, die aus den Gender- und Klimaoffenbarungen dieser Religionsgemeinschaft resultieren, zu finanzieren. ---------- Solange der Staat die Kirchensteuer der Glaubensgemeinschaft der Linksgrünsozialisten von allen Bürgern dieses Landes eintreibt und diese Kirchsteuer mit Abstand am höchsten ist, ist es müßig, über die Einstellung des staatlichen Eintreibens der viel niedrigeren Kirchensteuer nur von Christen zu debattieren. Im Vergleich zu ersterem sind das Peanuts. Man sollte die Probleme dort beginnen zu lösen, wo sie am größten sind – wobei ich natürlich den Ärger der AfD auf die für Christen ebenfalls zutiefst ärgerliche Parteinahme der Kirchen verstehen kann. Die Kirchen sollten immer eine angemessene Distanz zur Macht bewahren.
Da sollten die EKD – Oberen mal eine Innenschau abhalten. Dann kommen sie vielleicht darauf, dass die Kirche sich nicht hätte an der bundesweiten Anti – AfD- Hetze beteiligen sollen. Damit reihte sie sich in die Phalanx der Demokratie – Heuchler in diesem Land ein. Bischöfin Fehrs hat z.B. öffentlich vor der AfD gewarnt !!!
Seit „Kaisers Zeiten“ kommt immer wieder die Idee auf, endlich auch Staat und Kirchen „monetär“ zu trennen. Für die napoleonischen Enteignungen sollten „wir“ inzwischen reichlich entschädigt haben, obwohl die Kirchen sich diesbezüglich an das französische „Kaisertum“ wenden sollen. Aber da war ja nach „Waterloo“ nix mehr zu „erben“. Also jetzt durchaus ein guter Zeitpunkt, das Thema wieder mal aufzunehmen – und vielleicht mal zu beenden. Nach GEZ -Aus auch das unfreiwillige Sponsoring weiterer „Vereine“ beenden, mit denen „man“ nix zu tun hat. Mögen wie in anderen Ländern die Mitglieder für den Unterhalt ihrer „Schäfer“ sorgen.
Interessant, ob die Gelder, die Kirchen bekommen, für ein eigenes Mondlandungsprogramm reichen würden?
Nur Schurkenstaaten kündigen Verträge einseitig? Sollten die Worte der Bibel die Kirche nicht fester binden als jeder weltliche Vertrag? Wie hat sich die Kirche in der Coronazeit gegenüber Ungeimpften verhalten? Sie vom Gottesdienst ausgeschlossen und ihnen die Beerdigungriten in der Kirche verweigert, wie im Falle meiner Mutter! In ihrem kirchlichen Pflegeheim durfte ich sie in ihren letzten Tagen auch mit negativem Test nicht besuchen! Für mich wäre das Vorhaben ein Grund, die AFD zu wählen. Ebenso wie die Personen, die ständig mehr Zensur fordern – natürlich nur als Privatmann und es hinterher nicht so gesagt haben oder doch? Da bekanntlich ja von links niemals Gewalt ausgeht, kann ich doch auch für mich den alten linken Slogan einfordern: „Macht kaputt was euch kaputt macht!“, oder etwa nicht? Aus meiner Schulzeit steht noch immer Orwells 1982 in meinem Bücherregal (heute wurde es natürlich im Land des Grünkohlkönigs nach Aussagen von Schülern aus dem Lehrplan gestrichen). Doch ich habe inzwischen Angst, es herauszunehmen, weil ich zu viele Parallelen zur Gegenwart entdecken könnte.
Motivation und Platz reichen nicht aus, sich an dieser Stelle näher mit Art 140 GG und der in ihm qua WRV geregelten Trennung von Staat und Kirche auseinanderzusetzen. Heute müsste man schreiben , Parteien resp. Kartell und Kirche. Eine ( verfassungs)rechtliche Überprüfung bzw deren richtiges Ergebnis dürfte dem Autor wenig gefallen. Seine „ Begründungen“ sind verfassungsrechtlich irrelevant. Das Gebot der Säkularität der insoweit gültigen WRV , heute wird natürlich kräftig und spitzfindig konstruiert, um die Privilegien zu sichern, kann man mit sehr guten Gründen als nicht umgesetzt betrachten. Das, was heute abläuft ist geradezu ein Schulbeispiel dafür, wie es nicht laufen soll und warum man die Trennung verankert hat. Die Parteien kapern den Staat und die mit ihm verbandelten Kirchen arbeiten nachvollziehbar nun für diese Parteien. Sie möchten ja ihre Privilegien behalten. Die für die , aufgepasst : säkularen Kirchen offenbar ewigliche , staatliche Entschädigungspflicht, einer exakten Berechnung kaum standhaltend, müsste hinsichtlich ihres „ Restes“ bestenfalls abgefunden werden. Der Ansatz der AfD ist jedenfalls verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Ganz im Gegenteil. An Kirchen als rotgrüne Vorfeldorgas dürfte der Verfassungsgeber nicht gedacht haben. Dass er politisch resp demokratisch richtig ist, bedarf gerade heute keiner Erläuterung.
„Das gegenseitige Wohlwollen zwischen einem säkularen Staat und der katholischen wie auch evangelischen Kirche ist keine Selbstverständlichkeit aber in Deutschland gut bewährt.“ Weil in Deutschland schon eine Ewigkeit politische Macht und Macht der Kirchen miteinander unentwirrbar verbandelt sind. Deutschland ist politisch betrachtet ein christliches Land, allen Beteuerungen des Säkulären zum Trotz, ähnlich dem Europa. Und die Lobbyisten des Klerus in den Schaltstellen der Macht schon immer wussten ihre gierigen Interessen durchzusetzen. Die immer wieder aufkommende Erpressung der Kirchen, den Staat ohne Sozialdienste dastehen lassen zu wollen, falls dieser nicht zahlt, ist nichts weiter als Rufen in den Wald. Jeder weiß, dass der Staat diesbezüglich nicht auf die Kirchen angewiesen ist, während die Kirchen den Mythos pflegen, Soziales ohne diese nicht funktionieren würde. Und im Jammern sind die Kirchen schon immer groß gewesen. Genauso wie diese gnadenlos Gelder über den Staat eruieren, die selbst Nichtkirchenmitglieder schröpfen. Die Kirchen, die sich über Jahrhunderte und Jahrtausende zutiefst an den Völkern bereichert hatten, waren schon immer jedem Verbrechen gegenüber nicht abgeneigt, inklusive Krieg, Mord und Terror.