Muss die Partei ihre Bundeszentrale räumen?
Die AfD soll ihre Bundeszentrale in einem Gewerbebau im Berliner Norden räumen - weil sie dort ihre Wahlparty zur Bundestagswahl gefeiert hat, meldet lvz.de. Der Vermieter soll eine Räumungsklage eingereicht haben. Die Existenz dieser Klage sei dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) aus dem AfD-Bundesvorstand bestätigt worden. Das Gremium werde sich bei seiner turnusmäßigen Telefonkonferenz am Montag mit dem angedrohten Rauswurf beschäftigen. Bundesvize Kay Gottschalk solle beauftragt werden, die Verhandlungen mit dem Vermieter, einem Wiener Immobilieninvestor, zu führen.
Anlass des Streits ist eine Wahlparty der AfD nach der vorgezogenen Bundestagswahl. Im Innenhof seien Zelte und ein Grill aufgestellt und das Parteilogo an die Fassade projiziert worden. Die Zufahrt zum Gebäude war von der Polizei abgesperrt, um eine Gegendemo fernzuhalten. Laut der Klageschrift, aus der die „Bild“ zitiert hätte, habe die AfD mit der Party „Hausfriedensbruch“ begangen. Der Vermieter werfe der Partei vor, sich „wie ein Eigentümer“ aufzuführen. Die Partei habe dem Vermieter ihrerseits eine „Entschädigungszahlung“ von 10.000 Euro angeboten.