News-Redaktion / 14.05.2025 / 11:52 / Foto: Pixabay / 59 / Seite ausdrucken

AfD-Verfassungsschutz-Gutachten durchgestochen: 1108 Seiten Google-Search

Das AfD-Gutachten des Verfassungsschutzes ist seit gestern nicht mehr geheim, sondern steht im Netz. Die Vermutungen bestätigen sich: Auf 1108 Seiten wird nach drei Jahren Erstellungszeit nichts Neues gesagt. 

Das Magazin Cicero hatte gestern Abend das gesamte Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) veröffentlicht (hinter der Bezahlschranke). Mittlerweile haben auch andere Publikationen das Gutachten veröffentlicht (hier zum Lesen). In Cicero heißt es zunächst: "Die Einstufung als 'geheim' sollte nach offizieller Verlautbarung dazu dienen, geheimdienstliche Quellen zu schützen. Cicero hat früh vermutet, dass es sich hierbei um eine reine Schutzbehauptung gehandelt hat. Es ging nie darum, den Verfassungsschutz vor Ausspähung, sondern vor einer kritischen Öffentlichkeit zu schützen".

Cicero liegt das Geheimgutachten nun vollständig vor, und dessen Inhalt bestätigt diese Vermutung: Es gibt keine relevanten geheimdienstlichen Quellen, die es zu schützen gälte. Der Verfassungsschutz verfügt in Sachen AfD im Grunde über keinerlei geheimdienstlich relevante Erkenntnisse. Er stützt sich fast ausschließlich auf öffentlich zugängliche Quellen, eine Arbeit, die man so auch in einem studentischen Medien-Seminar erledigen könnte.

Der gesamte Bericht hat nun bestätigt, was die Stichproben, die in einigen Medien wie Bild und Spiegel zu lesen waren, bereits andeuteten (siehe Achgut-Artikel hier, hier und hier): Es ist eine große Sammlung dessen, was sämtliche Behörden, Medien und NGO’s schon in der ein oder anderen Form zusammengetragen haben und was auch öffentlich recherchierbar ist, nämlich zahlreiche Zitate von AfD-Politikern, die dann „kontextualisiert“ und eingeordnet werden, um das gewünschte Ergebnis zu bekommen. 

Matthias Brodkorb (Herausgeber von Cicero) schrieb, in dem Gutachten gäbe es beiderlei, „eindeutig ‚harmlose‘ und eindeutig verfassungswidrige Äußerungen“. Die Beweislage zur Frage, ob die eindeutig verfassungswidrigen Äußerungen innerhalb der AfD bestimmend für die Gesamtpartei seien, „erweist sich als fraglich“.

Michael Andrick (Autor und Kolumnist) sagte in Nius-Live, in dem Gutachten werde vor allem mit Assoziationsketten gearbeitet und nennt als Beispiel einen Ausspruch von Alice Weidel, die Windräder „Windmühlen der Schande“ nannte. Das wurde verbunden mit der berüchtigten Aussage von Björn Höcke zum Holocaust-Mahnmal in Berlin als „Denkmal der Schande“ (wobei auch die Aussage von Höcke mehrere Interpretationen zulässt). Ein anderes Beispiel ist der AfD-Werbespruch „Alice für Deutschland“ und wieder ein Höcke-Ausruf „Alles für Deutschland“, der auch von der SA benutzt wurde, aber auch in vielen anderen Zusammenhängen, wie hier auf Achgut.com beschrieben

 Das soll beweisen, dass die AfD „Nazi-Codes“ verwende. Andrick sagte weiter, das Gutachten erwecke den Eindruck eines „politisch bestelltes Werkes“. Es arbeite mit „gezielter Anscheinserweckung“ und „Gesinnungsspekulation“ nach dem Prinzip: „Wo wir vermuten, dass Rauch war, könnte Feuer gewesen sein“.

Ralf Schuler (Journalist), ebenfalls bei Nius live, meinte: Bloße Aussagen reichen nicht für ein Parteienverbot durch das Bundesverfassungsgericht, es brauche auch das Motiv einer angestrebten militanten Überwindung der Verfassungsmäßigen Ordnung. Nicht Gedanken zählen, nur Ziele und die Möglichkeiten, diese auch zu erreichen. Auch Schuler meinte, das Gutachten arbeite kaum mit Fakten, sondern viel mit Andeutungen nach dem Motto: „Es könnte ja sein, dass er das so gemeint hat“. Zugespitzte Formulierungen wie „Messer-Migrant“, sogar „Einzelfall“ im ironischen Sinne wird als „Herabwürdigung ganzer Bevölkerungsgruppen“ interpretiert.

Foto: Pixabay

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Dirk Jungnickel / 14.05.2025

AfD - Verbots - Geschwafel = Typisch für Demokratieheuchler !

Sam Lowry / 14.05.2025

Das Problem ist doch, dass der Haufen immer größer wird und Klardenker bekämpft wie die Pest ... oder???

Max Wedell / 14.05.2025

Am Beispiel “Einzelfall” kann man gut die Masche der politischen Gesinnungspolizei namens “Verfassungsschutz” erkennen… von möglichen Interpretationen von Äußerungen wird immer die schlimmstmögliche, die belastendste angenommen. “Einzelfall” kann man ironisch verwenden, wenn einem das Abstreiten einer statistische Häufung von Fällen bestimmter Gewaltkriminalität bei Flüchtlingen u.a. durch Verwendung des Wortes “Einzelfall” in den Medien auf den Senkel geht. Man könnte “Einzelfall” aber auch ironisch verwenden, wenn man diese Gewaltkriminalität für einen “Regelfall” hielte, also in praktisch jedem Flüchtling einen Gewalttäter sieht. Es ist dann natürlich letztere Deutung der Verwendungsabsicht, die die Gesinnungspolizei für gegeben hält. Na klar.

Martin Schott / 14.05.2025

@Ralf Pöhling: Meiner Ansicht nach ist den “Reichsbürgern” auch nicht als “Gefahr für die öffentliche Ordnung” das Handwerk zu legen, sondern weil es sich um Betrüger handelt, die ihre Anhänger nach der Manier von Sekten ausbeuten und teilweise abhängig machen. Zum Beispiel mit betrügerischen, weil falschen Behauptungen wie jener, sie unterlägen als “Reichsbürger” nicht der deutschen Gerichtsbarkeit, oder “Reichsausweise”, “Reichsführerscheine”, “Reichsbanken”, “Reichskrankenkassen” erfüllten tatsächlich noch einen anderen Zweck, als den Sektenmitgliedern das Geld aus der Tasche zu ziehen. Ggf. kommen noch Delikte wie Anmaßung und Mißbrauch von Ämtern und Titel hinzu, sofern es diese tatsächlich gibt und es sich nicht um reine Phantasieprodukte handelt. Aber da haben die “Reichsbürger” in den letzten Jahren dazugelernt.

Martin Schott / 14.05.2025

Wäre es nicht ratsam, bei der Einordnung einer Partei als “verfassungswidrig” oder nicht auch einmal einen Blick auf das Parteiprogramm also der AfD zu werfen? Laut Auskunft von Dr. Ulrich Vosgerau im JF-Videointerview verliert das “geheime AfD-Gutachten” des VS darüber wohl kein einziges Wort. Kein Wunder, denn von “Verfassungswidrigkeit” ist darin keine Spur, und der VS hat sich für sein “Gutachten” offenbar bewusst auf (vermeintlich) belastende Äußerungen beschränkt und entlastende Inhalte ignoriert. Fazit: Viel Lärm um Nichts. Das “Gutachten” hätte eine Schulklasse der Mittelstufe mit ihren Smartphones vermutlich schneller, besser und preiswerter zusammenkopiert, als der VS.

Holger Hertling / 14.05.2025

Zunehmend gruselt es mich im Land meiner Väter und auch meiner Mutti. Tatsächlich hatte ich als sogenannter ‘Wessi’ eine Mutti; allerdings heißt meine Familie offensichtlich nicht “Merkel”. Wir können von den neuen Bundesländern viel über den Gebrauch und praktischen Umgang mit Institutionen, auch den ganz Mächtigen lernen. Wir, in den gebrauchten Bundesländern, tun uns damit stellenweise noch recht schwer. Das mit dem ‘Besten Deutschland Aller Zeiten’ war historisch recht häufig eine bemerkenswerte Sackgasse. Ich empfehle allen “Besserwessis”, ähnlich wie mir, einige Nachhilfestunden bei Freunden und Bekannten, gebürtig aus Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin(Ost), Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen. Das könnte helfen; sogar einige Jahrzehnte nach dem Mauerfall; gerne auch beim Grillen in der Datsche.

Jörg Göhzold / 14.05.2025

War klar. Die haben nichts, hatte ich schon einmal geschrieben. Entweder sie sind rechtsextrem oder nicht. Möchte man das verstärken, kann man das Adverb “erwiesenermaßen” verwenden. Im Gerichts- und Polizeideutsch eine gebräuchliche Formulierung. Das setzt aber “Beweise” voraus, die sich aus eindeutigen Sachlagen “erweisen”, aber die haben sie nicht. Und nun kommen sie mit dem Popanz “gesichert”. Das ist so lachhaft. Was ist das für ein Deutsch? Was hat das für eine juristische Bedeutung? Keine. Aufgeblasene, ideologisch begründete Wichtigtuerei, ohne Belege. Alles durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Was ist das für eine armselige Methodik. - Der Abend neigt sich sich jetzt gesichert dem Ende zu. Meine Nachtruhe wird gesichert zu Entspannung führen. Und morgen werde ich gesichert dem gleichen Scheiß wieder gegenüber stehn…

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